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Ortsgemeinde

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Als Ortsgemeinde werden in Rheinland-Pfalz, in der Schweiz und in Österreich jeweils verschiedene Verwaltungseinheiten bezeichnet.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz steht der Status „Ortsgemeinde“ für eine rechtlich eigenständige Gemeinde, die einer Verbandsgemeinde als Verwaltungseinheit angehört. Auch Städte können einer Verbandsgemeinde angehören, werden aber nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht als Ortsgemeinden bezeichnet, obwohl sie innerhalb der Verbandsgemeinde keine besonderen Rechte haben. Häufig sind sie aber Sitz und Namensgeber der jeweiligen Verbandsgemeinde.

Soweit eine Gemeinde nicht einer Verbandsgemeinde angehört, trägt sie den Status „verbandsfreie Gemeinde“, bei Städten „verbandsfreie Stadt“.

Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsgemeinderat, dem ein Ortsbürgermeister vorsteht, und einen eigenen Haushaltsplan. Über Einnahmen, insbesondere die Steuerhebesätze zur Gewerbesteuer und zur Grundsteuer sowie über ihre Ausgaben entscheiden die Ortsgemeinden selbst. Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. Sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Orts- bzw. Stadtbürgermeister gebunden.

Mit der in Rheinland-Pfalz getroffenen Regelung konnte man bei der Gemeindereform der 1970er Jahre die Selbständigkeit der teils recht kleinen Gemeinden aufrechterhalten und dennoch durch die Einrichtung von Verbandsgemeinden die Kommunalverwaltung effizienter gestalten und insgesamt neu organisieren. In den meisten anderen Ländern mussten bei der Gemeindereform viele Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgeben und wurden zu Ortsteilen bzw. Gemeinde- oder Stadtteilen von größeren Kommunen.

Schweiz

Eidgenössisches Wappen
Gemeinde in der Schweiz

In der Schweiz hat der Begriff je nach Kanton eine unterschiedliche Bedeutung:

  • Im Kanton Thurgau waren die Ortsgemeinden neben den Munizipalgemeinden bis Anfang der 1990er Jahre selbständige Entitäten. Seit dem Abschluss der Gemeindereform im Jahre 1999 sind sie Teil von einer der 80 politischen Gemeinden.
  • Im Kanton St. Gallen sind die Ortsgemeinden schon länger de facto die bürgerliche Abteilung der politischen Gemeinden (siehe auch: Bürgergemeinde), wobei eine politische Gemeinde mehrere Ortsgemeinden umfassen kann.
  • Im Kanton Glarus wurde die politische Gemeinde bis Ende 2010 als „Ortsgemeinde“ bezeichnet.

Österreich

In Österreich wird der Ausdruck synonym für Gemeinde verwendet, die Verwaltungseinheit Österreichs der Kommunalebene.

„Soweit […] von Gemeinden die Rede ist, sind darunter die Ortsgemeinden zu verstehen.“

Art. 115 (1) Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Fünftes Hauptstück, Selbstverwaltung, A. Gemeinden

Siehe auch

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ortsgemeinde aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.