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Pflegekind

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Dieser Artikel behandelt den Familienbegriff. Siehe auch: Das Pflegekind, Erzählung.
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Ein Pflegekind, österreichisch und landschaftlich auch Ziehkind genannt, ist ein Kind, das vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie) lebt und betreut wird. Bei den Strukturen für die Unterbringung und Betreuung von Pflegekindern gibt es in Europa große Unterschiede.[1] Außerhalb Europas und Amerikas spielen vor allem informelle Formen von Kindspflegschaften eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Im Gegensatz zur Situation von Pflegekindern in Deutschland muss hierbei keine akute Notlage auf Seiten der Kinder bestehen.

Internationale Situation

Begrifflichkeiten

Auf der Suche nach einem Begriff, der die große weltweite Vielfalt von Kindspflegschaften umfasst, besteht innerhalb der Ethnologie keine Einigkeit. Einige beziehen sich auf den Begriff Adoption[2] oder versuchen sich durch andere Begriffe davon abzugrenzen wie Lallemand[3] und Leinaweaver[4], die den Begriff der child circulation verwenden, wenn sie die Annahme eines Kindes durch andere als seine leiblichen Eltern bezeichnen möchten. Auf der Suche nach neuen Begrifflichkeiten spielt vor allem das dahinterstehende Konzept eine wichtige Rolle. So zieht Alber den Begriff der sozialen Elternschaft dem der Kindspflegschaft vor, um darauf hinzuweisen, dass sich Elternschaft in biologische, soziale und rechtliche Bereiche unterteilen lässt und somit sowohl teilweise als auch im Ganzen an die Pflegeeltern übertragbar ist.[5]

Neben weiteren Wortkreationen hat sich jedoch der von Goody geprägte Begriff der Kindspflegschaft (child fostering) am stärksten durchgesetzt. In ihrem Sammelwerk Child Fostering in West Africa beschreiben Alber et al. Kindspflegschaft als eine soziale Praxis, die Kindern erlaubt oder sie dazu verpflichtet, in einen anderen, nicht ihren Eltern angehörigen Haushalt zu ziehen und dort für längere Zeit zu bleiben. Die weite Fassung des Begriffs ermöglicht es, der Vielfältigkeit von Kindspflegschaftsformen gerecht zu werden. Dabei gilt zu beachten, dass neben den ethnologischen, etischen Begriffen weiterhin die emischen Begriffe der jeweiligen Gesellschaften bestehen. Viele Gesellschaften haben ihre eigenen Begrifflichkeiten, um lokale Formen von Kindspflegschaft zu artikulieren bzw. die daran Beteiligten zu bezeichnen.[6]

Formen von Kindspflegschaften

Die Formen von Kindspflegschaft sind ebenso vielfältig wie die Betrachtungsweisen der Praxis. Kinder, die in diesem Sinne an andere Haushalte weitergegeben werden oder sich selbst in andere Haushalte begeben, wachsen bei ihren Onkeln oder Tanten, Großeltern, älteren Geschwistern oder aber auch bei nicht-verwandten Personen wie Freunden der Eltern auf. Dabei wird das Überlassen der Kinder an andere oftmals als ein durchweg positiver Akt betrachtet – im Gegensatz zu der weit verbreiteten euro-amerikanischen Auffassung, dass das Wohlergehen von Kindern am ehesten garantiert ist, wenn sie bei ihren biologischen Eltern bzw. der biologischen Mutter aufwachsen.[7]

Das Zustandekommen einer Kindspflegschaft kann beispielsweise durch den Anspruch an ein Kind einer anderen Person[8] oder durch das Anvertrauen eines Kindes an eine andere Person geschehen. In Bezug auf die elterlichen Aufgaben kann Kindspflegschaft auch eine Weitergabe einer elterlichen (Teil-) Aufgabe an die Pflegeeltern bedeuten[9] oder das Teilen von Aufgaben zwischen der biologischen und der Pflegemutter.[10] Ferner können Kinder, die zwar bei ihrem biologischen Vater aufwachsen, aber von den Mitfrauen der Mutter oder der Großmutter umsorgt werden, ebenfalls als Pflegekinder bezeichnet werden.[11] Gerade in Zeiten der Globalisierung spielen derartige Arrangements eine zunehmende Rolle. Migrieren die Eltern, bleiben die Kinder oftmals zunächst bei Verwandten zurück, die sich solange um die Kinder kümmern bis entweder die Eltern zurückkommen oder die Kinder nachgeholt werden.

Nationales

Deutschland

Ein Pflegekind kann direkt von den Erziehungsberechtigten in eine Pflegestelle gegeben werden (typisch bei Tagespflege oder bei Bereitschaftspflege im Fall einer Erkrankung des/der Erziehungsberechtigten) oder es findet eine Vermittlung durch das Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung statt (Vollzeitpflege, Ergänzungspflege, Dauerpflege, Bereitschaftspflege bei akuter Herausnahme). Bei Vermittlungen über das Jugendamt ist die Erstellung eines Hilfeplans gesetzlich vorgeschrieben. An diesem sollten alle Beteiligten mitarbeiten, sowohl die Personensorgeberechtigen (in der Regel die Eltern), als auch die (zukünftigen) Pflegeeltern bzw. zur Ausführung der Hilfe bestimmten Erzieher, je nach Einbindung auch Sozialpädagogen, Lehrer, Mediziner usw. Gesetz (siehe SGB VIII) und örtliche Ausführungsvorschriften fordern die regelmäßige (bei Veränderungen umgehende, ansonsten in der Regel jährliche bzw. halbjährliche) Überprüfung der im Hilfeplan festgehaltenen Rahmenbedingungen. Ein zentrales Qualitätsmerkmal bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie ist die Beteiligung (Partizipation) der Kinder.[12]

Bei der Unterbringung durch das Jugendamt hat dieses nach neuerer Rechtsprechung (2004) eine Garantenstellung, die zur regelmäßigen Kontrolle der Verhältnisse des Pflegekindes verpflichtet.

Vormundschaft für Pflegekinder

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München sind miteinander verpartnerte homosexuelle Paare seit dem 5. August 2016 berechtigt, als Pflegeeltern die Vormundschaft für Kinder und Jugendliche auch gemeinsam auszuüben; bis zu diesem Zeitpunkt hatte eine gesetzliche Regelungslücke bestanden und nur Ehepaaren die gemeinsame Vormundschaft ermöglicht.[13]

Statistik

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 8725 Kinder in Vollzeitpflege an nichtverwandte Personen vermittelt.[14]

In der Schweiz wird keine Statistik geführt, da die Vermittlung der Pflegekinder privat erfolgt. Die Pflegekinder-Aktion Schweiz geht von ungefähr 15.000 Pflegekindern aus, weitere 11.000 sollen in Heimen leben.

Kranken- und Rentenversicherung

Pflegekinder in Teilzeitpflege sind in der Regel über die leiblichen Eltern krankenversichert. Kinder in Dauerpflege können in der gesetzlichen Krankenversicherung der Pflegeeltern kostenfrei mitversichert werden (Familienversicherung, § 10 Abs. 4 SGB V). Stirbt ein Pflegeelternteil, hat das Kind daraus Ansprüche auf Waisenrente (§ 48 Abs. 3 SGB VI).

Pflegekinder in Dauerpflege sind bei der Riester-Rente leiblichen Kinder gleichgestellt, das heißt dass Pflegeeltern für diese Kinder die Riester-Förderung beantragen können. Eine Pflegemutter, die durch eigene Berufstätigkeit oder ähnliches keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung hat, ist während der ersten drei Lebensjahre des Pflegekinds (also während der Erziehungszeit der gesetzlichen Rentenversicherung) durch das Pflegekind förderberechtigt.

In der gesetzlichen Rentenversicherung steht der Pflegemutter die verbleibende Kindererziehungszeit zu, bei Inobhutnahme ab Geburt also die volle Erziehungszeit, bei späterer Inobhutnahme die volle Erziehungszeit abzüglich der Erziehungszeit der leiblichen Mutter.

Haftung

Bei der vorübergehenden Inpflegenahme haften Pflegeeltern gegenüber dem Pflegekind in größerem Umfang als gegenüber eigenen Kindern oder längerfristig aufgenommen Pflegekindern. Es handelt sich um eine vertraglich übernommene Aufsichtspflicht (§ 832 BGB). Dieses Risiko kann zum Beispiel durch Abschluss einer entsprechend erweiterten Privathaftpflichtversicherung (zum Beispiel das sogenannte Tagesmutterrisiko) oder einer zusätzlichen Binnenhaftpflichtversicherung bzgl. haftungsrechtlicher Risiken zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern (bei Bereitschafts- und Dauerpflege) abgesichert werden.

Forschung

In Deutschland gibt es eine umfangreiche Forschung zur Situation von Pflegekindern, beispielsweise an der Universität Siegen im Rahmen der „Forschungsgruppe Pflegekinder“[15] oder an der Stiftungsuniversität Hildesheim im Forschungscluster „Vollzeitpflege in den Hilfen zur Erziehung“[16].

Siehe auch

Literatur

  • Reimer, Daniela (2011): Pflegekinderstimme. Arbeitshilfe zur Begleitung und Beratung von Pflegefamilien. Düsseldorf (Hrsg. PAN e.V.), ISBN 978-3-00-034023-9
  • Wolf, Klaus (Hrsg.) (2015): Sozialpädagogische Pflegekinderforschung. Klinkhardt Verlag, ISBN 978-3-7815-2047-9
  • Monika Nienstedt, Arnim Westermann: Pflegekinder und ihre Entwicklungschancen nach frühen traumatischen Erfahrungen. Stuttgart, Klett-Cotta 2007, 2. Aufl. 2008, ISBN 978-3-608-96007-5
  • Gillig-Riedle / Riedle: Pflegekinder - Alles was man wissen muss. 2008, ISBN 978-3-980866040
  • Zwernemann: Praxisbuch Pflegekinderwesen. 2007, ISBN 978-3-00-021440-0
  • Monika Nienstedt, Arnim Westermann: Pflegekinder. 1998 ISBN 3-407-55909-7
  • Martin R. Textor, Peter Klaus Warndorf (Hrsg.): Familienpflege. Forschung, Vermittlung, Beratung. Freiburg, Lambertus 1995. ISBN 3-7841-0785-0
  • Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e.V. (Hrsg.): Glücklich an einem fremden Ort? Familienähnliche Betreuung in der Diskussion. Münster, Votum 2002. ISBN 3-935984-32-4
  • Ulrich Gintzel (Hg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster, Votum 1996, ISBN 3-926549-85-8
  • Jürgen Blandow: Pflegekinder und ihre Familien. Geschichte, Situation und Perspektiven des Pflegekinderwesens. Weinheim, Juventa 2004, ISBN 3-7799-1773-4
  • Ludwig Salgo, Pflegekindschaft und Staatsintervention, Darmstadt 1987. ISBN 3-922981-36-4
  • Alber, Erdmute; Martin, Jeannett; Notermans, Catrien 2013. Child Fostering in West Africa: New Perspectives on Theory and Practices. Leiden/Boston: Brill.
  • Alber, Erdmute 2014. Soziale Elternschaft im Wandel. Kindheit, Verwandtschaft und Zugehörigkeit in Westafrika. Berlin: Dietrich Reimer.
  • Bowie, Fiona 2004. Cross-cultural Approaches to Adoption. London/New York: Routledge.
  • Goody, Esther N. 1982. Parenthood and social reproduction. Fostering and occupational roles in West Africa. Cambridge/New York: Cambridge University Press.
  • Lallemand, Susanne 1993. La circulation des enfants en société traditionnelle. Prêt, don, échange. Paris: Editions L'Harmattan.
  • Leinaweaver, Jessaca B. 2008. The circulation of children. Kinship, adoption, and morality in Andean Peru. Durham: Duke University Press.
  • Martin, Jeannett 2013. Experiencing Father’s Kin and Mother’s Kin: Kinship Norms and Practicesfrom the Perspective of Foster Children in Northern Benin. In E. Alber et al.. Child Fostering in West Africa. Berlin: Dietrich Reimer:111-134.
  • Page, Hillary 1989. Childrearing versus childbearing: Coresidence of Mother and Child in Sub-Saharan Africa. In R. Lesthaeghe. Reproduction and social Organisation in Sub-Sahran Africa. Berkeley: University of California Press. 401-441.
  • Verhoef, Heidi 2005. A Child has many Mothers: Views of Child Fostering in north-western Cameroon. In Childhood, 12 (3): 369-390.
  • Reimer, Daniela (2007) Literatur zum Pflegekinderwesen. Online verfügbar: http://www.uni-siegen.de/zpe/mitglieder/wissenschaftlich/reimer/aktuelle_literaturliste_september_07.pdf

Weblinks

Wiktionary: Pflegekind – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. International Foster Care Research Network. Abgerufen am 18. November 2016.
  2. Bowie, Fiona 2004. Cross-cultural Approaches to Adoption. London/New York: Routledge.
  3. Lallemand, Susanne 1993. La circulation des enfants en société traditionnelle. Prêt, don, échange. Paris: Editions L'Harmattan.
  4. Leinaweaver, Jessaca B. 2008. The circulation of children. Kinship, Adoption, and Morality in Andean Peru. Durham: Duke University Press.
  5. Alber, Erdmute 2014. Soziale Elternschaft im Wandel. Kindheit, Verwandtschaft und Zugehörigkeit in Westafrika. Berlin: Dietrich Reimer.
  6. Alber et al. 2013. Child Fostering in West Africa: New Perspectives on Theory and Practices. Leiden/Boston: Brill. 5f.
  7. Alber et al. 2013. Child Fostering in West Africa: New Perspectives on Theory and Practices. Leiden/Boston: Brill. 6.
  8. Goody, Esther N. 1982. Parenthood and social reproduction. Fostering and occupational roles in West Africa. Cambridge/New York: Cambridge University Press.
  9. Martin, Jeannett 2013. Experiencing Father’s Kin and Mother’s Kin: Kinship Norms and Practicesfrom the Perspective of Foster Children in Northern Benin. In E. Alber et al.. Child Fostering in West Africa. Berlin: Dietrich Reimer:111-134.
  10. Verhoef, Heidi 2005. A Child has many Mothers: Views of Child Fostering in north-western Cameroon. In Childhood, 12 (3): 369-390.
  11. Page, Hillary 1989. Childrearing versus childbearing: Coresidence of Mother and Child in Sub-Saharan Africa. In R. Lesthaeghe. Reproduction and social Organisation in Sub-Sahran Africa. Berkeley: University of California Press. 401-441.
  12. Reimer, Daniela; Wolf, Klaus: Partizipation als Qualitätsmerkmal. Abgerufen am 18. November 2016.
  13. Rechte von Homosexuellen: Gericht spricht Pflegemüttern Vormundschaft zu. Spiegel online vom 5. August 2016
  14. http://www.taz.de/pt/2006/11/02/a0181.1/text
  15. Forschungsgruppe Pflegekinder Universität Siegen. Abgerufen am 18. November 2016.
  16. Forschungscluster Vollzeitpflege in den Hilfen zur Erziehung. Abgerufen am 18. November 2016.


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