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Rat der Volksbeauftragten

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Dieser Artikel behandelt die provisorische Reichsregierung, für die gleichnamige Einrichtung im Land Preußen siehe Rat der Volksbeauftragten (Preußen).
Rat der Volksbeauftragten nach dem 29. Dezember 1918, nur noch aus Mehrheitssozialdemokraten bestehend. Von links: Otto Landsberg, Philipp Scheidemann, Gustav Noske, Friedrich Ebert, Rudolf Wissell.

Als Rat der Volksbeauftragten bezeichnet man ein Gremium, das nach dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918/19 die höchste Regierungsgewalt im Deutschen Reich innehatte. In der Übergangsphase vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, der Novemberrevolution, kontrollierte es die eigentlichen Regierungsmitglieder. Der Rat wurde am 10. November 1918 von MSPD und USPD gebildet und bestand zunächst aus drei gemäßigten Mehrheitssozialdemokraten und drei radikaleren Unabhängigen Sozialdemokraten. Letztere traten am 29. Dezember zurück, und zwei weitere Mehrheitssozialdemokraten kamen hinzu.

Vorsitzender des Rates war Friedrich Ebert, dem am 9. November der Reichskanzler Max von Baden die Reichskanzlerschaft übertragen hatte. Ebert setzte sich für baldige Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung ein, um Deutschland eine demokratisch legitimierte Regierung zu geben. Der Rat der Volksbeauftragten beschlossen außerdem, erstmals Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu ermöglichen. Wahlberechtigt waren nach der Verordnung alle deutschen Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.[1] Die Wahlen erfolgten am 19. Januar 1919. Mit dem Antritt des Kabinetts Scheidemann am 13. Februar war die Aufgabe des Rates der Volksbeauftragten erfüllt.

Entwicklung

Der Rat kam durch eine Koalition der beiden sozialdemokratischen Parteien MSPD und USPD zustande und wurde am 10. November 1918 von der Vollversammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte bestätigt, die als Stellvertreter aller revolutionären Räte im Reich handelten.

Bis zum 29. Dezember 1918 gehörten dem Rat drei Mehrheitssozialdemokraten (Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann, Otto Landsberg) und drei Unabhängige (Hugo Haase, Wilhelm Dittmann, Emil Barth) an. Den Vorsitz führten Ebert und Haase. Da Ebert noch vom letzten kaiserlichen Reichskanzler Prinz Maximilian von Baden, wenn auch ohne verfassungsmäßige Grundlage, als Reichskanzler eingesetzt worden war, genoss er vor allem in der Ministerialbürokratie eine Vorrangstellung. Besonders die Reichskanzlei und ihr Leiter Walter Simons versorgten Ebert mit exklusiven Informationen.

In dieser Zeit organisierten die Volksbeauftragten vor allem die Abwicklung des Waffenstillstands vom 11. November 1918, d. h. die Rückführung der deutschen Truppen und die Wahl der künftigen Regierungsform: während die USPD ein Rätesystem befürwortete, strebten die Merheitssozialdemokraten eine parlamentarische Demokratie an und drangen auf Wahl einer verfassungsgebenden Nationalversammlung. Ein vom 16. bis 20. Dezember tagender Reichsrätekongress der Arbeiter- und Soldatenräte sprach sich für die Nationalversammlung aus, deren Wahlen daraufhin von den Volksbeauftragten vorbereitet wurde.

Diese Entscheidung führte schließlich zum Bruch der Zusammenarbeit der beiden Parteien, zum einen weil die USPD auf dem Reichskongress überstimmt worden war, zum anderen weil Ebert mit dem Ebert-Groener-Pakt die Beschlüsse des Reichskongresses zur Demokratisierung der Armee nicht befolgte. Am 29. Dezember traten die drei Unabhängigen zurück. Anlass war ein bewaffneter Kampf während der Weihnachtstage in Berlin. Der Rat der Volksbeauftragten wurde durch die beiden Sozialdemokraten Gustav Noske und Rudolf Wissell ergänzt.

Am 19. Januar 1919 wurde die Weimarer Nationalversammlung in allgemeinen Wahlen gewählt. Diese nahm am 6. Februar ein Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt an, eine Art vorläufige Verfassung. Dem Gesetz entsprechend wählte die Nationalversammlung am 11. Ebert zum Reichspräsidenten, dieser wiederum setzte am 13. die Regierung Scheidemann ein. Damit endete die Aufgabe des Rats der Volksbeauftragten, eine demokratisch legitimierte Regierung war an der Macht.

Rat der Volksbeauftragten in Sachsen und Braunschweig

Auch im Freistaat Sachsen und im Freistaat Braunschweig hießen die ersten beiden nachrevolutionären Regierungen Rat der Volksbeauftragten. An der Spitze der ersten Volksregierung Sachsens (15. November 1918 – 16. Januar 1919) stand Richard Lipinski (USPD); vom 16. Januar 1919 bis 14. März 1919 war Georg Gradnauer (SPD) Vorsitzender des Rats der Volksbeauftragten.

Literatur

  • Die Regierung der Volksbeauftragten 1918/19. Eingeleitet von Erich Matthias, bearbeitet von Susanne Miller. 2 Bände. Droste, Düsseldorf 1969 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Reihe 1: Von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen Republik 6), (die maßgebliche Quellenedition mit vielen Informationen, erhältlich nur noch in Bibliotheken. Die Einleitung von Erich Matthias erschien auch separat unter dem Titel Zwischen Räten und Geheimräten).
  • Emil Barth: Aus der Werkstatt der deutschen Revolution. Hoffmann, Berlin 1919.
  • Eberhard Kolb (Hrsg.): Vom Kaiserreich zur Weimarer Republik. Kiepenheuer & Witsch, Köln 1972, ISBN 3-462-00868-4 (Neue wissenschaftliche Bibliothek - Geschichte 49).
  • Arthur Rosenberg: Entstehung der Weimarer Republik. 14. unveränderte Auflage. Europäische Verlags-Anstalt, Frankfurt am Main 1972, ISBN 3-434-00002-X (die 1. Auflage erschien 1928).

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rat der Volksbeauftragten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.