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Frauenwahlrecht

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Demonstrantinnen für das Frauenwahlrecht 1912 in New York City

Frauenwahlrecht oder Frauenstimmrecht bedeutet, dass Frauen eines Landes die Möglichkeit haben, in gleichem Umfang und mit denselben Rechten wie Männer an politischen Abstimmungen aktiv und passiv teilzunehmen.

Der saudische Journalist Abdel Rahman al-Rashed sagte anlässlich der ersten für Frauen zugelassenen Kommunalwahl in seinem Land im Dezember 2015:
„Frauen waren früher nur eine Zusatzzeile im Personalausweis ihres Vaters oder Ehemannes, jetzt hat die saudische Frau ihre eigene Identität bekommen.“[1]

Geschichte

Schaufenster der amerikanischen Antisuffragisten-Organisation um 1911
Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914:
„Heraus mit dem Frauenwahlrecht“

18. Jahrhundert

Dem Erlangen des Frauenwahlrechts ging ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der im 18. Jahrhundert begann.

Als erste „moderne“ Kämpferin für das Frauenwahlrecht gilt Olympe de Gouges. Sie verfasste im Laufe der Französischen Revolution unter anderem die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (veröffentlicht September 1791), wurde im Sommer 1793 verhaftet, wegen Feindschaft zu Robespierre (also zur Zeit der Terrorherrschaft) und im November 1793 nach kurzem Schauprozess hingerichtet.

1776 wurde im US-Bundesstaat New Jersey durch Verfassung das Wahlrecht für alle Personen ab einem gewissen Besitzstand eingeführt. Das galt somit auch für Witwen, nicht jedoch für verheiratete Frauen, weil diese nichts besitzen durften; das Wahlrecht wurde 1807 auf Männer eingeschränkt.

19. Jahrhundert

1838 bekam die britische Kronkolonie Pitcairn, eine Insel im Südpazifik, als erstes Territorium ein nachhaltiges Frauenwahlrecht.

1853 führte Vélez, Kolumbien, als erste Stadt der Welt das Frauenwahlrecht ein.[2]

1869 führte als erster neuzeitlicher Staat Wyoming (Bundesstaat der Vereinigten Staaten seit 1890) das Frauenwahlrecht ein.

Colorado war 1893 der erste Staat, in dem sich Männer in einer Volksabstimmung für das Frauenwahlrecht entschieden haben.[3]

In Neuseeland erhielten 1893 Frauen das aktive Wahlrecht und 1919 das passive Wahlrecht.

1894 erhielten Frauen in South Australia (seit 1836 britische Kolonie) aktives und passives Wahlrecht.

1900–1919

1902 folgte das neu gegründete Commonwealth of Australia, das ein Jahr zuvor von Großbritannien in die staatliche Selbständigkeit entlassen worden war, dem neuseeländischen Beispiel. Damit ist Australien der erste moderne souveräne Staat, der das Frauenwahlrecht eingeführt hat.

Als erstes europäisches Land gab 1906 Finnland mit seiner Landtagsordnung vom 1. Juni Frauen das Wahlrecht. Finnland war damals ein russisches Großfürstentum.

1913 wurde das allgemeine Frauenwahlrecht in Norwegen durch eine neue Gesetzgebung und 1915 in Dänemark durch Änderung der dänischen Verfassung eingeführt.

Nach der Februarrevolution im Jahr 1917 erreichten die Frauen in Russland das aktive und passive Wahlrecht. Sie waren sowohl an den Wahlen zu den Sowjets als auch zu den Stadtdumas zugelassen. Im folgenden Jahr wurde das Frauenwahlrecht in der Verfassung der RSFSR vom 10. Juli 1918 festgeschrieben.[4]

Am 28. November 1918 wurde in Polen, das nach dem Ersten Weltkrieg seine Unabhängigkeit wiedererlangt hatte, per Staatsdekret das allgemeine Wahlrecht für Frauen eingeführt. Die ersten acht Frauen zogen 1919 in den neu gewählten Sejm. Bereits vor 1795 und den Teilungen Polens (1772, 1793 und 1795) hatten Steuern zahlende Frauen partielles Wahlrecht genossen.

In Österreich erhielten Frauen das allgemeine Wahlrecht am 12. November 1918 (Männer 1907) durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, mit dem dieses sich im Zuge des Zerfalls von Österreich-Ungarn zur Republik erklärte: Artikel 9 spricht für die kommende Wahl der konstituierenden Nationalversammlung vom „allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“, was im folgenden Artikel auf „Wahlrecht und Wahlverfahren der Landes-, Kreis-, Bezirks- und Gemeindevertretungen“ ausgeweitet wird.[5]

50 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland (Briefmarkenblock 1969):
Marie Juchacz, Marie-Elisabeth Lüders und Helene Weber
Damenwahl am 19. Januar“
Karikatur von Gustav Brandt, Titelblatt der Zeitschrift Kladderadatsch vom 19. Januar 1919

Am selben Tag veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem diese im Zuge der Novemberrevolution an die Macht gekommene Reichsregierung „mit Gesetzeskraft“ verkündete: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“[6]

Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert.[7] Somit konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen.[8] Nach der Machtergreifung des NSDAP-Regimes wurde ihnen das passive Wahlrecht im Rahmen der Gleichschaltung indirekt wieder entzogen (siehe auch Frauen in der Zeit des Nationalsozialismus).

Seit 1920

1920 wurden mit dem Inkrafttreten des 19. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten in den USA alle Einschränkungen des Wahlrechts aufgrund des Geschlechts untersagt, womit Frauen das vollständige Wahlrecht auf allen Ebenen erhielten. Die amerikanische Präsidentschaftswahl von 1920 war die erste, bei der sie mit abstimmten.

Am 2. Juli 1928 folgte Großbritannien: Seit 1918 hatten hier nur bestimmte Frauen wählen dürfen (Mindestalter 30 Jahre und nur, falls sie selbst oder ihre Ehegatten das an Besitz gebundene kommunale Stimmrecht besaßen).[9]

Am 11. Dezember 1934 erhielten die Frauen in der Türkei das aktive und passive Wahlrecht, als der Artikel 10 der Türkischen Verfassung von 1924 geändert wurde:[10] Die Parlamentswahlen am 8. Februar 1935 war die erste Parlamentswahl, bei der dies zum Tragen kam.

Im Juli 1936 sprach sich die Abgeordnetenkammer Frankreichs einstimmig (475 zu 0) für ein Frauenwahlrecht aus; der Text wurde aber nicht auf die Tagesordnung der zweiten Kammer (Senat) gesetzt.[11] Der Verfassungsentwurf vom 20. Januar 1944 enthielt das Frauenwahlrecht: Am 21. April 1944 sprach sich das Comité français de la Libération nationale für das Frauenwahlrecht aus. Nach dem Ende der deutschen Besetzung Frankreichs, am 5. Oktober 1944, stimmte die Provisorische Regierung der Französischen Republik dem zu. Bei den Gemeindewahlen am 29. April 1945 waren sie erstmals stimmberechtigt; die erste Wahl auf nationaler Ebene war die Wahl der Nationalversammlung am 21. Oktober 1945. 33 der 586 gewählten Abgeordneten (= 5,6 %) waren Frauen.

Als zweites Land Asiens folgten die Philippinen, die am 30. April 1937 die Frauen in einem Plebiszit selbst entscheiden ließen. Diese entschieden sich mit großer Mehrheit für das aktive und passive Wahlrecht der Frauen. Noch im selben Jahr zogen 24 Frauen in Gemeinde- und Provinzparlamente ein.[12]

1946 erhielten die Italienerinnen volles Wahlrecht (vorher hatten sie – seit 1925 – nur das Wahlrecht auf kommunaler Ebene), 1948 die Belgierinnen.

1950 wurde das Frauen-Wahlrecht in Indien, 1963 im Iran eingeführt.

Am 7. Februar 1971 wurde nach einer erfolgreichen Volksabstimmung das Frauenstimmrecht in der Schweiz auch auf Bundesebene eingeführt. 1959 hatte die Mehrheit der wahlberechtigten Männer das Frauenwahlrecht noch abgelehnt.[13] Auf kantonaler Ebene wurde es zuerst 1959 im Kanton Waadt eingeführt; als letzter Kanton schloss sich 1990 der Kanton Appenzell Innerrhoden an – allerdings nicht freiwillig, sondern aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts.

1984 kam Liechtenstein als letztes westeuropäisches Land dazu, nachdem zuvor in zwei Volksabstimmungen (1971 und 1973) die Einführung noch abgelehnt worden war.[14]

Seit 2005 besitzen Frauen in Kuwait das aktive sowie das passive Wahlrecht.

Am 12. Dezember 2015 hatten Frauen in Saudi-Arabien zur Kommunalwahl erstmals das aktive und passive Wahlrecht.[15] Ihnen war jedoch im Wahlkampf z. B. fremdfinanzierte Wahlwerbung verboten.[16] Frauen und Männer mussten in unterschiedlichen Räumen wählen. Die Mehrzahl der saudischen Frauen besitzt allerdings keinen Personalausweis: die Grundvoraussetzung, wählen gehen zu dürfen.[1] (Aufgerufen: 15. Dezember 2015) Nach offiziellen Angaben kandidierten neben ca. 6.100 Männern über 860 Frauen,[17] zwanzig von ihnen wurden gewählt.[1]

Das Frauenwahlrecht in Europa

Erste Forderungen

In Europa wurden erste Stimmen nach politischer Partizipation von Frauen während der Französischen Revolution laut, als Olympe de Gouges 1791 die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin veröffentlichte. Auch während der Revolutionen von 1831 und 1848 forderten Französinnen ihr Recht zu wählen; in Großbritannien wurde die erste Petition für das Frauenwahlrecht 1832 eingebracht. Davon abgesehen waren es die skandinavischen Staaten, in denen Frauen relativ früh in den 1880er Jahren ihren Anspruch auf politische Rechte proklamierten. Dagegen gab es in Mitteleuropa die ersten Forderungen nach 1900 und in einigen mediterranen Ländern erst nach dem Ersten Weltkrieg. In Großbritannien setzte sich die Suffragettenbewegung um Christabel Pankhurst im frühen 20. Jahrhundert für das Frauenwahlrecht und für allgemeine Frauenrechte ein.

Auslöser für die Entstehung einer Frauenwahlrechtsbewegung waren:

  1. Wahlrechtsreformen, die ausschließlich Männern zugutekamen und Frauen ignorierten,
  2. Wahlgesetze, die einer Minderheit von privilegierten Frauen das Wahlrecht entzogen, das sie wie in Großbritannien und Österreich traditionell besaßen, und
  3. das Erstarken von Frauenbewegungen, die nicht nur bürgerliche, sondern auch politische Rechte erstrebten. In den osteuropäischen Ländern, die von Russland, Österreich und Preußen beherrscht waren, konnte sich keine eigenständige Frauenbewegung entwickeln. Hier gab es nur wenige Stimmen nach Frauenrechten; der Kampf um nationale Unabhängigkeit hatte Priorität.

Strategien und Kampfmethoden

Veranstaltungshinweis zur Forderung nach dem Frauenwahlrecht (ca. 1908)

In allen Ländern erhoben Frauen ihre Forderungen zuerst in Zeitungen und eigenen Mitteilungsblättern. Später griffen sie auf klassische Elemente des Lobbyismus und der Öffentlichkeitsarbeit zurück wie Petitionen und Gesetzesinitiativen. Frauenrechtlerinnen in protestantischen Ländern engagierten sich sehr im Sammeln von Unterschriftslisten. So konnte 1907 die Frauenwahlrechtsvereinigung in Island 11.000 Unterschriften von Frauen vorweisen, was etwa der Zahl der wahlberechtigten Männer entsprach. Nur in wenigen Ländern kamen wie in Großbritannien und den Niederlanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts Straßenproteste, Demonstrationen und Mahnwachen zum Protestrepertoire hinzu.

Aufklärungsarbeit in Form von fiktiven Geschichten und Theaterstücken waren in Schweden verbreitet; die Schweiz benutzte in den 1920er Jahren moderne Werbeträger wie Film und Leuchtreklame. Weiter war es beliebt, Alltagsgegenstände wie Fingerhut, Bleistift, Geschirr oder Taschenspiegel mit der Forderung nach dem Frauenwahlrecht zu versehen. Am fantasiereichsten waren die englischen Suffragetten, die eigene Läden eröffneten und ein „Corporate Identity“ in den Farben purpur, weiß und grün entwickelten.

Französische Aktivistinnen unternahmen einzelne Aktionen zivilen Ungehorsams wie Steuerboykott und Verbrennen des Code civil, sie konnten damit aber keine Anhängerschaft finden. Nur in Großbritannien kam es zu einer Massenbewegung. Während die große Mehrheit gemäßigt eingestellt war, wurde eine kleine Minderheit nach 40–50 Jahren erfolglosen Protesten radikal: Sie griffen Abgeordnete an, warfen Fensterscheiben ein und legten Brände. Auf ihre Verhaftung reagierte ein Teil mit Hungerstreik.

Insgesamt war es für die Wahlrechtsbewegungen wichtig, ihr Anliegen in einem kulturell akzeptierten Rahmen zu formulieren. Wenn das vorherrschende Geschlechterbild aber kein öffentliches Auftreten für Frauen vorsah, mussten wie in Südeuropa erst neue Identitäten geschaffen werden, damit die Forderung nach politischer Partizipation legitim wurde.

Internationale Vernetzung

1904 gründete sich in Berlin der Weltbund für Frauenstimmrecht (engl. International Woman Suffrage Alliance später International Alliance of Women). Eines seiner Ziele war es, die stimmrechtliche Distanz zwischen den Geschlechtern zu verringern. Er vereinte sowohl Anhängerinnen eines eingeschränkten wie auch eines allgemeinen Frauenwahlrechts. Viele seiner bürgerlichen Mitgliedsverbände traten nur für ein Zensuswahlrecht ein. Der Weltbund war ein wichtiger Motor, der mit seinen regelmäßigen Kongressen für eine weltweite Vernetzung sorgte und einzelne Frauen sowie Gruppen aus vielen Ländern motivierte, sich für ihre Rechte einzusetzen. Er nahm aber nur die jeweilige Dachorganisation eines Staates auf. Daher waren Frauen aus Ländern, die damals nicht als eigene Staaten existierten, wie Polen, Tschechien oder die baltischen Staaten nicht im Weltbund vertreten und fanden kein Gehör für ihre Forderung nach nationaler Unabhängigkeit, die oft verbunden war mit politischen Rechten für Frauen und Männer.

Die sozialistischen Frauen waren in der „Fraueninternationale“ vereinigt. Der erste sozialistische Frauenkongress wurde 1907 in Stuttgart unter Leitung von Clara Zetkin veranstaltet. Die Genossinnen forderten das Frauenwahlrecht mit derselben Dringlichkeit wie das allgemeine Männerwahlrecht für die sozialen Unterschichten. Beim zweiten Treffen 1910 in Kopenhagen beschlossen sie die Einführung des Internationalen Frauentags als „Kampftag“ für das Frauenwahlrecht. Sie organisierten in vielen Ländern die ersten Demonstrationen für das Frauenwahlrecht.

Abschaffung von Klassen- oder Geschlechterschranken

Der Weg zum allgemeinen Frauenwahlrecht verlief parallel mit der heftig umkämpften Abschaffung des Zensuswahlrechts für Männer. Nur in wenigen Staaten wurde das allgemeine Wahlrecht für beide Geschlechter zum selben Zeitpunkt eingeführt wie 1906 im damaligen zu Russland gehörenden Großherzogtum Finnland. Je eher die Männer das uneingeschränkte Wahlrecht bekamen, desto länger mussten die Frauen darum ringen. Frankreich und die Schweiz wurden zu Nachzüglerstaaten, weil sie die ältesten Männerdemokratien Europas waren; ähnlich sah es in Griechenland und Bulgarien aus.

SPD-Wahlplakat 1919

Die sozialdemokratischen Parteien waren die ersten, die die Forderung nach einem Frauenwahlrecht in ihr Programm aufnahmen. So forderte die SPD in ihrem Erfurter Programm von 1891 "Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht [...] ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen."[18] Eine fast gleich lautende Forderung nahm die russische SDAPR auf ihrem zweiten Parteitag von 1903 an.[19] Viele Arbeiter befürchteten jedoch, dass das Frauenwahlrecht ein Hindernis sei, um das volle Arbeiterwahlrecht durchzusetzen und sahen Gegensätze zwischen der Emanzipation der Arbeiterklasse und der Frauen.

In vielen Staaten sympathisierten die Liberalen mit dem Frauenwahlrecht. Entscheidend aber ist, dass liberale Politiker oft an einem Zensus festhielten und politische Partizipation vom sozialen Stand oder von der Bildung abhängig machten. Entsprechend verlangte die Mehrheit der bürgerlichen Frauen für ihr Geschlecht ebenfalls ein eingeschränktes Wahlrecht. Es ging ihnen in erster Linie um die Aufhebung der Geschlechterbarrieren, wobei ein Teil der Frauenrechtlerinnen dies nur als ersten Schritt ansah, dem das allgemeine Wahlrecht folgen würde.

Jede Seite des politischen Spektrums befürchtete für sich negative Konsequenzen. Sozialisten und Liberale glaubten vielfach, dass vom Stimmrecht der Frauen vor allem die Konservativen und Klerikalen profitieren würden, dagegen beschworen konservative Parteien die Gefahr, dass Frauen mit ihrer Stimme linke und liberale Parteien stärken würden. Zudem sahen sie im Frauenwahlrecht den ersten Schritt zur vollständigen Emanzipation. Dies war auch ein Grund, weshalb sich die Aufhebung der Klassenbarriere eher durchsetzte.

Antifeminismus

In fast allen Staaten reagierten Menschen mit den gleichen Vorbehalten auf die Forderung von Frauen nach politischer Partizipation. Unterstützt von der antifeministischen Strömung der Kaiserzeit, wurde immer wieder die „natürliche“ Bestimmung der Frau ins Feld geführt, die sie für die Arbeit im Hause prädestiniere, während die Politik in die männliche Welt gehöre. Ein großer Teil der Männer wollte ihren Aufgabenbereich nicht mit Frauen teilen, und erst recht nicht mit ihren Ehefrauen. Man dachte aber auch, dass Frauen wegen ihrer sozialen Rolle nicht unabhängig urteilen könnten. Britische Reformer verhinderten zum Reform Act of 1867 ein Frauenwahlrecht vor allem deshalb, weil es politische Differenzen innerhalb von Familien zwischen den Ehepartnern verursachen könnte.[20] Aus diesem Grund wurde in Skandinavien und Großbritannien zunächst nur für ledige und verwitwete Frauen das kommunale Wahlrecht eingeführt – mit der offiziellen Begründung, dass verheiratete Frauen schon durch ihre Ehemänner vertreten seien.

Frauen hatten gegen geschlechtsspezifische Barrieren zu kämpfen, von denen Männer nicht betroffen waren. In einigen katholischen Staaten wie Belgien, Italien und im orthodoxen Bulgarien wurde verheirateten Müttern das kommunale Wahlrecht zuerst zugestanden, weil sie als „wertvoller“ galten als kinderlose Frauen. Man kam dagegen nie auf die Idee, bei Männern die Wahlberechtigung von der Zeugung ehelicher Kinder abhängig zu machen. Diese hatten die Wehrpflicht als Voraussetzung der gleichen Rechte.

Um die angeblich unvorhersehbaren Folgen eines Frauenstimmrechts zu minimieren, diskutierten die Parlamentarier alle möglichen Formen eines spezifisch weiblichen Zensus. In einigen Staaten wie in Griechenland wurde für Frauen ein gewisser Bildungszensus eingeführt; im Gegensatz zu männlichen Wählern mussten sie Schulbildung nachweisen. In England, Ungarn und Island unterlagen Frauen zeitweise einem Alterszensus, dem zufolge sie erst mit 30 bzw. 40 Jahren ihr Wahlrecht ausüben konnten. Eine weitere Form war der Moralzensus, der Prostituierten in Österreich, Spanien und Italien zunächst das Wahlrecht vorenthielt, während die Freier von dieser Einschränkung nicht betroffen waren.

Europäisches Nord-Süd-Gefälle

Insgesamt lassen sich drei geographische Linien feststellen, in denen sich in zeitlich abgestufter Reihenfolge das Frauenwahlrecht durchsetzte. Vorreiter waren die Skandinavier. Die möglichen Ursachen hierfür sind nicht untersucht, liegen aber wahrscheinlich in der Gesellschaftsform und der wirtschaftlichen Situation in den betroffenen Ländern begründet.

Im mittleren Europa haben fast alle Länder nach dem Ersten Weltkrieg das Frauenwahlrecht eingeführt. In den meisten dieser Staaten vollzog sich um 1918 ein vollständiger Umbruch, der entweder im Zuge einer Revolution oder einer neuen Staatsgründung die Einführung des allgemeinen Wahlrechts für beide Geschlechter umfasste. Der politische Neubeginn basierte auf demokratischen Prinzipien. Zur Stabilisierung des neuen Systems waren die Regierungen auch auf die Unterstützung der Frauen angewiesen. Nur in Großbritannien und in den Niederlanden waren die Frauenwahlrechtsbewegungen so stark, dass sie mehr oder weniger aus eigener Kraft die Durchsetzung ihrer Forderungen erreichten – wenn auch hier die Kriegsaktivitäten der Frauen bzw. die revolutionären Ereignisse die Durchsetzung beschleunigten.

Die meisten südlichen und südöstlichen Länder erlangten nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. in der Nachkriegszeit das Frauenstimmrecht, wobei auch Belgien und Frankreich in diese Zeitschiene fallen. In den romanischen Ländern, in denen der Code civil bzw. ein patriarchales, nicht entkonfessionalisiertes Rechtssystem galt, war die Unmündigkeit der Frauen stärker in der Gesellschaft verankert. Feudal-agrarische Strukturen und der dominante Einfluss der Kirche prägten noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Geschlechterordnung. In vielen südlichen Ländern wurde der Wert der Frauenaktivitäten erst im Widerstand gegen die deutsche Besatzung im Zweiten Weltkrieg anerkannt, worauf sie als „Belohnung“ bzw. Gegenleistung das Wahlrecht bekamen.

Ausnahmen in der Nord-Süd-Entwicklung stellen die Schweiz und Liechtenstein sowie die iberischen Staaten dar. Die beiden Alpenländer sind die einzigen, in denen die Einführung des Frauenwahlrechts (in der Schweiz auch das Stimmrecht) von einer männlichen Volksabstimmung abhing, was den Kampf der Frauen sehr erschwerte. Denn gegen einen Beschluss der Regierung ließ sich leichter protestieren als gegen ein „Volksnein“.

Portugal und Spanien unterscheiden sich vom übrigen Europa. Gemeinsam ist beiden Ländern die lange Diktatur eines autoritären Regimes, das in Portugal ein allgemeines Frauenstimmrecht verhinderte und in Spanien die früheren frauenpolitischen Errungenschaften rückgängig machte. So dauerte es in beiden Ländern bis zum Ende der Diktatur Mitte der 1970er Jahre, bis die Frauen in den Besitz ihrer Bürgerrechte kamen. Auch in anderen Staaten verhinderten autoritäre bzw. faschistische Regime wie in Italien (bis 1946) und Bulgarien die Durchsetzung des allgemeinen Frauenwahlrechts.

Auswirkungen auf die Politik

Frauen wählen im Durchschnitt anders als Männer. Die Ursachen dafür sind wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Zu den möglichen Gründen gehören eine größere Risikoaversion von Frauen, und ihre relativ stärkere Anfälligkeit für Einkommenseinbrüche nach Scheidungen.[21][22]

Die Einführung des Frauenwahlrechts in den Vereinigten Staaten hat bis heute bedeutende Effekte auf die Politik. Sie führte zu signifikanten Ausdehnungen der bundesstaatlichen Ausgaben und Einnahmen. Ähnliche Veränderungen ergaben sich auf Bundesebene, wo sich die Wahlergebnisse zugunsten der Demokraten verschoben. Im Senat war das Frauenwahlrecht für eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Republikanern und Demokraten von fast 20 % verantwortlich.[21]

Frauen in der Politik

Neben dem aktiven Wahlrecht (also dem Recht zu wählen) gibt es das passive Wahlrecht (das Recht, gewählt zu werden). Nach Einführung des vollen Wahlrechts dauerte es jedoch noch, bis erste Frauen in politische Spitzenämter gewählt wurden.

In der Öffentlichkeit wird es besonders wahrgenommen, wenn zum ersten Mal eine Frau ein politisches Spitzenamt besetzt:

  • 1960 wurde Sirimavo Bandaranaike (1916–2000) erste Premierministerin von Ceylon (heute Sri Lanka) – und auch erste Regierungschefin der Welt
  • Indira Gandhi war vom 24. Januar 1966 bis zum 24. März 1977 erste indische Premierministerin
  • Golda Meir war vom 17. März 1969 bis 1974 erste israelische Ministerpräsidentin
  • Vigdís Finnbogadóttir war von 1980 bis 1996 Präsidentin von Island und damit das erste demokratisch legitimierte weibliche Staatsoberhaupt eines europäischen Landes
  • Am 4. Februar 1981 wurde Gro Harlem Brundtland erste Ministerpräsidentin Norwegens. Insgesamt war sie dreimal Ministerpräsidentin ihres Landes.
  • Im Oktober 1984 wurde Elisabeth Kopp als erste Bundesrätin der Schweiz gewählt
  • Benazir Bhutto wurde am 16. November 1988 erste Premierministerin Pakistans und somit erste Regierungschefin eines islamischen Staates
  • Im November 2005 wurde Angela Merkel erste deutsche Bundeskanzlerin
  • Im Juni 2010 wurde Julia Gillard erste australische Premierministerin
  • Von November 2010 bis Dezember 2011 hatte die Schweiz eine Frauenmehrheit in der Regierung
  • Dilma Rousseff wurde am 1. Januar 2011 erste Präsidentin Brasiliens, nachdem sie am 31. Oktober 2010 die Stichwahl für das Amt gewonnen hatte


Siehe auch

Literatur

  • Bettina Bab; Gisela Notz; Marianne Pitzen; Valentine Rothe (Hrsg.): Mit Macht zur Wahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht in Europa. Frauenmuseum, Bonn 2006, ISBN 978-3-928239-54-7, (Veröffentlichung zur gleichnamigen Ausstellung im Frauenmuseum, Bonn)
  • Gisela Bock: Frauen in der europäischen Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Beck, München 2000, ISBN 978-3-406-46167-5
  • Barbara J. Nelson; Nadjma Chowdhury: Women and Politics Worldwide. Yale University Press, New Haven 1994, ISBN 0-300-05407-6
  • Sylvia Paletschek; Bianka Pietrow-Ennker: Women’s Emancipation Movements in Europe in the Long Nineteenth Century: Conclusions. In: Sylvia Paletschek; Bianka Pietrow-Ennker (Hrsg.): Women’s Emancipation Movements in the Nineteenth Century. A European Perspective. Stanford University Press u. a., Stanford Calif. u. a. 2004, ISBN 0-8047-4764-4
  • Mariette Sineau: Recht und Demokratie. In: Georges Duby; Michelle Perrot: Geschichte der Frauen. Band 5: 20. Jahrhundert. Campus Verlag, Frankfurt am Main u. a. 1995, ISBN 3-593-34909-4
  • Kari Uecker: Es geschah vor 100 Jahren: Erstmals durften alle Norwegerinnen wählen. Das Stimmrecht kam in Etappen und erst nach langem Kampf. In: dialog. Mitteilungen der Deutsch-Norwegischen Gesellschaft e. V., Bonn. 32. Jg. 2013, Nr. 43, S. 23 (mit Hinweis auf die Ausstellung zum Jubiläum in Oslo 2013, siehe auch www.stemmerettsjubileet.no)

Weblinks

 Commons: Frauenwahlrecht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Frauenstimmrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Frauenwahlrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Deutschland
Österreich
Schweiz

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Badische-zeitung.de, 15. Dezember 2015: Zum ersten Mal wurden Frauen in die Kommunalparlamente gewählt
  2. Bernd Marquardt: Staat, Demokratie und Verfassung in Hispano-Amerika seit 1810, 1. Band, Das liberale Jahrhundert (1810–1916), Bogotá 2008, S. 173.
  3. Gesetz vom 7. April 1893 über die Ausweitung des Wahlrechts auf Frauen gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verfassung von Colorado, Bestätigung durch den Governor von Colorado vom 2. Dezember 1893 über das Zustandekommen des Gesetzes aufgrund der Volksabstimmung vom 7. November 1893 mit 35.798 Zustimmungen gegen 29.451 Ablehnungen.
  4. In Artikel 64, vgl. http://www.verfassungen.net/rus/rsfsr18-index.htm und Leo Trotzki: Geschichte der russischen Revolution, Frankfurt am Main 1982, S. 303ff
  5. Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich im Staatsgesetzblatt in retrodigitalisierter Form bei ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  6. Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk (dokumentarchiv.de)
  7. Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 (dokumentarchiv.de)
  8. Wahlrechtslexikon von Wahlrecht.de zum Frauenwahlrecht
  9. Representation of the People Act 1918, Royal Assent am 6. Februar 1918. Volltext auf Archive.org, siehe auch englische Wikipedia
  10. verfassungen.eu (Volltext)
  11. Christine Bard: Les Filles de Marianne. Histoire des féminismes. 1914–1940. Fayard 1995, S. 355
  12. The merican Era of the Philippines (Memento vom 16. Oktober 2007 im Internet Archive)
  13. hls-dhs-dss.ch: Historisches Lexikon der Schweiz: „Frauenstimmrecht“ (27. März 2010)
  14. Landtag (Liechtenstein), landtag.li: Frauenstimmrecht (Aufgerufen: 30. April 2010)
  15. zeit.de, 1. September 2015, Martin Gehlen: Saudi-Arabien entdeckt das Frauenwahlrecht (12. Dezember 2015)
  16. deutschlandfunk.de, Informationen am Morgen, 12. Dezember 2015, Karin Senz: Frauen dürfen zum ersten Mal wählen (Aufgerufen: 12. Dezember 2015)
  17. deutschlandfunk.de, Nachrichten vom 12. Dezember 2015: Erstmals Wahlrecht für Frauen (Aufgerufen: 12. Dezember 2015)
  18. https://www.marxists.org/deutsch/geschichte/deutsch/spd/1891/erfurt.htm
  19. http://www.scientific-socialism.de/Programm1903.htm
  20. Catherine Hall; Keith McClelland; Jane Rendall: Defining the Victorian Nation: Class, Race, Gender and the British Reform Act of 1867, Cambridge University, 2000, ISBN 0-521-57218-5
  21. 21,0 21,1 John Lott; Lawrence Kenny: Did Women’s Suffrage Change the Size and Scope of Government? Journal of Political Economy, Vol. 107, Nr. 6, 1999, S. 1163-1198. (PDF; 342 kB)
  22. Steffen Schmidt; Sabrina Röser: Politische Partizipation von Frauen Bundeszentrale für politische Bildung, 10. Juni 2011
  23. Deutschlands erste Regierungschefin Heide Simonis Der Spiegel, 19/1993
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Frauenwahlrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.