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Regierungspräsident (Schweiz)

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In der Schweiz leitet der Regierungspräsident (Regierungsratspräsident) eine Kantonsregierung. Der Regierungspräsident heisst Staatsratspräsident in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Tessin, Waadt und Wallis, bzw. Landammann in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Soloturn, Schwyz, Uri und Zug. Im Kanton Jura ist er der Schultheiss.

In den Kantonen Waadt und Basel-Stadt wurden in den letzten Jahren die Verfassungen dahingehend geändert, dass das Regierungspräsidium während einer ganzen Legislaturperiode von demselben Regierungsmitglied besetzt wird. In beiden Kantonen wurden den Regierungpräsidien zudem zusätzliche Kompetenzen, ähnlich einer Richtlinienkompetenz, übertragen. In allen anderen Kantonen werden die Regierungspräsidien lediglich für ein oder maximal zwei Jahre gewählt.

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