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Sanitätswesen (KZ)

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Das Sanitätswesen war eine der fünf Abteilungen (Abteilung I: Kommandantur-Stab, Abteilung II: Politische Abteilung, Abteilung III: Schutzhaftlager, Abteilung IV: Standortverwaltung, Abteilung V: Sanitätswesen), die in den nationalsozialistischen Konzentrations- bzw. Vernichtungs-/Todeslagern unterschiedliche lagerbezogene Aufgaben wahrnahmen.

Die „Abteilung V“ war obligatorischer Bestandteil des Kommandanturstabes in den Konzentrationslagern. Diese Abteilung unterstand innerhalb der SS-Inspektion der Konzentrationslager (IKL) ab 1937 dem sogenannten „Leitenden Arzt“. Der „Leitende Arzt“ der IKL war für Zuteilung und Versetzungen des „Sanitätspersonals“ der Konzentrationslager, die fachlichen Weisungen an die Standortärzte und die Auswertung der sogenannten Monatsberichte der Standortärzte zuständig. Nach der Unterstellung der IKL als Amtsgruppe D unter das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt fungierte Enno Lolling ab dem 3. März 1942 als Leiter des Amtes D III für Sanitätswesen und Lagerhygiene mit Sitz in Oranienburg. In dieser Position wurde er als Leitender Arzt zum Vorgesetzten aller KZ-Lagerärzte, der wiederum dem Reichsarzt SS Ernst-Robert Grawitz unterstellt war.

Standortarzt

Der Standortarzt, auch Erster Lagerarzt genannt, leitete innerhalb des Konzentrationslagers die „Abteilung Sanitätswesen“. In dieser Funktion war der Standortarzt der Vorgesetzte des gesamten medizinischen Personals des Konzentrationslagers. Ihm oblag zudem die Umsetzung der fachlichen Weisungen des Leitenden Arztes der IKL und die Abfassung der monatlichen Berichte an die IKL.

Truppenarzt

Der Truppenarzt war für die medizinische Versorgung der am Standort tätigen SS-Totenkopfwachmannschaften und deren Angehörigen zuständig.

Lagerarzt

Goldzähne von Häftlingen, KZ Buchenwald nach der Befreiung, Mai 1945

Die Aufgabe der Lagerärzte, darunter auch Zahnärzte, umfasste die medizinische Versorgung der Häftlinge im sogenannten Häftlingskrankenbau beziehungsweise -revier des Konzentrationslagers. Ihre Hauptaufgabe lag in der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit kranker Häftlinge, als auch in der Überwachung der Lagerhygiene zur Verhinderung von Seuchen. Direkte Kontakte zum Häftling als Patienten waren die Ausnahme.

Dazu kamen in unterschiedlicher Ausprägung auch nicht- oder pseudomedizinische Aufgaben: Selektionen ankommender Häftlingstransporte und im Häftlingskrankenbau, Überwachung des Vergasungsvorganges, Überwachung beim Herausbrechen und der Sicherung des Zahngoldes getöteter Häftlinge, Feststellung des Todes nach Exekutionen insbesondere der Morde durch die Lager-Gestapo, Vornahme von Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen sowie partiell die Teilnahme an pseudowissenschaftlichen Menschenversuchen sowie das Ermorden von Häftlingen mittels Spritzen (sog. Abspritzen).[1]

SS-Sanitätsdienstgrade

Den Lagerärzten waren wiederum sogenannte SS-Sanitätsdienstgrade (SDG) als Hilfspersonal zugeteilt, die als SS-Angehörige in den Häftlingskrankenbauten als Krankenpfleger fungierten. Diese Sanitätsdienstgrade hatten oft keine oder nur kurze Krankenpflegehelferlehrgänge (Sanitäter) absolviert und verfügten daher nur bedingt über medizinische Kenntnisse.

Häftlingsärzte und Häftlingspfleger

Die direkte Behandlung und Pflege der erkrankten Häftlinge wurde hauptsächlich von den Häftlingsärzten und –pflegern (vgl. Funktionshäftling), zum Teil illegal gegen direkte Befehle der SS, durchgeführt, die von Beruf auch Mediziner beziehungsweise Krankenpfleger waren.

Sonstige Funktionen des medizinischen Personals in Konzentrationslagern

Partiell waren in den Konzentrationslagern auch SS-Apotheker tätig.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Die Mörder sind noch unter uns. In: Spiegel. 11. Juli 1988, abgerufen am 21. April 2015.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sanitätswesen (KZ) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.