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Siegfried Moses (Jurist)

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Siegfried Moses (geb. 3. Mai 1887 in Lautenburg, Westpreußen; gest. 14. Januar 1974 in Tel Aviv) war ein deutsch-israelischer Jurist und der erste Staatskontrolleur Israels.

Leben

Siegfried Moses wuchs fast ohne religiöse Bildung oder Kenntnisse in einer akkulturierten deutsch-jüdischen Familie auf. Schon als Gymnasiast interessierte er sich für die zionistischen Bewegung und engagierte sich als angehender Jurist in ihr. Als Student war er Redakteur der vom Bund Jüdischer Corporationen (BJC) herausgegebenen Monatsschrift Der jüdische Student,[1] deren Herausgeber er 1908 bis 1911 war; der Berliner Sektion des BJC war er im Wintersemester 1904/05 beigetreten. Sein besonderes Interesse galt der Wirtschaft, was in dem Thema seiner Dissertation Über den unwirksamen Beitritt zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1908) zum Ausdruck kommt. 1912 eröffnete Moses zunächst gemeinsam mit einem Freund eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin, bevor er sich 1914 in Marienwerder niederließ. Dann begann der Erste Weltkrieg. Als „nicht felddiensttauglich“ wurde er in dessen Verlauf 1916 zum Leiter des Kriegsernährungsamtes der Stadt Danzig ernannt. Die bei dieser Tätigkeit gewonnene Erfahrung sollte ihm später beim Aufbau des Staates Israel zugutekommen. 1919/1920 erfolgte seine Ernennung zum stellvertretenden Direktor des deutschen Städtetags in Berlin. Von 1921 bis 1923 war in der Jüdischen Arbeiterhilfe als geschäftsführender Vorsitzender tätig. Dabei setzte er sich für die Gleichberechtigung der Ostjuden in den deutsch-jüdischen Gemeinden ein.

1923 ging Siegfried Moses vorübergehend in die Wirtschaft. Der führende deutsche Zionist Salman Schocken gewann ihn als Direktor für den Kaufhauskonzern Schocken. Moses war im Vorstand für Verwaltungsaufgaben und juristische Fragen zuständig. 1929 ließ er sich wieder als selbständiger Rechtsanwalt nieder und machte die Prüfung zum „öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer“. Von 1931 bis 1936 war er in der Repräsentanz der Jüdischen Gemeinde zu Berlin tätig.

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten half er jüdischen Mitbürgern beim Vermögenstransfer nach Palästina. Von 1933 an war er auch Vorsitzender der Zionistischen Vereinigung für Deutschland (ZVfD) und Vizepräsident der Reichsvertretung der deutschen Juden, die von dem Berliner Rabbiner Leo Baeck geleitet wurde. 1937 musste Moses aus Deutschland fliehen. Er übersiedelte nach Palästina und arbeitete ab 1939 zehn Jahre lang als zertifizierter Wirtschaftsprüfer und Einkommenssteuerexperte in Tel Aviv. 1941 schrieb er (zusammen mit dem ebenfalls aus Deutschland emigrierten Walter Schwarz) den Kommentar zum 1941 erlassenen palästinensischen Einkommensteuergesetz.[2]

Am 2. Juli 1943, also lange vor Kriegsende, prägte Siegfried Moses den Begriff Wiedergutmachung in Bezug auf Ansprüche jüdischer Bürger gegen den deutschen Staat. Er veröffentlichte damals den Artikel Die Wiedergutmachungsforderungen der Juden im Mitteilungsblatt des Irgun Olej Merkaz Europa, Tel Aviv. Erstmals formulierte Moses die These, dass ein Staat Unrecht begehen könne, welches er der Zivilbevölkerung gegenüber dann auch wiedergutmachen müsse. Diese juristische Auffassung wurde später zur Grundlage der Wiedergutmachung durch die Bundesrepublik Deutschland. 1947 war Siegfried Moses Mitglied der Delegation der Jewish Agency bei den Vereinten Nationen.[3] 1949 wurde er dann zum ersten Staatskontrolleur Israels (Chef des Rechnungshofes) bestellt, einer Art Ombudsmann im Ministerrang;[4] in diese Position wurde er zweimal wiedergewählt, bevor er sich dann 1961 freiwillig nicht mehr zur Wahl stellte. 1953 bekleidete er die Spitzenposition der Organisation der deutsch-jüdischen Landsmannschaft Israels („Hitachduth Olej Germania“, später „Irgun Olej Merkaz Europa“) und war herausgehobener Vertreter der von ihr getragenen Partei („Alijah Chadaschah“); 1957 wurde Moses Präsident der „Irgun Olej Merkaz Europa“. 1956 bis 1957 war er zudem Präsident des „Council of Jews from Germany“, der offiziellen Vereinigung deutschstämmiger Israelis. 1955 gehörte er zu den Mitbegründern des Leo Baeck Instituts, deren Leiter er auch war, und war im Beirat der United Restitution Organization in Israel.

Literatur

  • Siegfried Moses: Die jüdischen Nachkriegsforderungen (Tel Aviv 1944). With an introduction by Professor Dr. Paul Kirchhof and a bio-bibliographical annotation by Rachel. Edited by Wolf-Dieter Barz. Quellentexte zur Rechtsgeschichte, Band 6, Lit Verlag Berlin 2001. ISBN 3-8258-5024-2.
  • Hans Tramer (Hg.): In zwei Welten. Siegfried Moses zum fünfundsiebzigsten Geburtstag. Verlag Bitaon Ltd., Tel Aviv 1962.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Georg Herlitz: Siegfried Moses‘ Entwicklung und Stellung im KJV. In: Hans Tramer (Hrsg.): In zwei Welten. Siegfried Moses zum fünfundsiebzigsten Geburtstag. Verlag Bitaon Ltd., Tel Aviv 1962, S. 17 ff.
  2. Walter Schwarz: Ein Baustein zur Geschichte der Wiedergutmachung. S. 218 ff.
  3. Artikel „Siegfried Moses“ in der Encyklopaedia Judaica, The Gale Group, 2008.
  4. Stichwort Siegfried Moses in: Horst Göppinger, Juristen jüdischer Abstammung im "Dritten Reich". Entrechtung und Verfolgung. 2., völlig neu bearbeitete Auflage, C.H. Beck, München 1990.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Siegfried Moses (Jurist) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.