Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Staatsvertrag

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist.

Begriff

Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich.[1] Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man ‚bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich.

Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.

Einige Themen bi- oder multilateraler Staatsverträge

Der türkische Verkehrsminister Binali Yıldırım und sein argentinischer Amtskollege bei der Übergabe der Dokumente nach einer Vertragsunterzeichnung
(rechts im Bild Präsident Abdullah Gül und Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner)

Staatsverträge zwischen Staaten können u. a. betreffen:

Ebenfalls bilateral abgeschlossen werden in der Regel z. B. Kulturabkommen, allerdings sind diese meist unterhalb der Ebene eines Staatsvertrags angesiedelt.

Schweiz

In der Schweiz wird der Begriff Staatsvertrag in ähnlichem Sinne verwendet. Es kann zwar Staatsverträge des Staates mit anderen Staaten geben, jedoch auch Verträge des Staates mit Organisationen.[3]

Staatsverträge zwischen Kantonen werden Konkordate genannt.

Deutschland

Als Staatsvertrag wird außerdem die Übereinkunft des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein mit Sinti und Roma bezeichnet, der seit dem 14. November 2012 besteht,[4] ebenso wie die geplante Übereinkunft des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg[5], der im März 2013 ebenfalls als Staatsvertrag angekündigt worden ist.[6]

Da in Deutschland die Länder über eigene Gesetzgebungskompetenzen (vgl. Art. 70 ff. GG) verfügen, wird der Begriff auch für Verträge zwischen zwei oder mehreren Bundesländern angewandt (Länderstaatsverträge). Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in diesen Staatsverträgen geregelt. Ein Beispiel für einen solchen Vertrag ist der Rundfunkstaatsvertrag. Die jeweiligen Landesparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz (auch Transformationsgesetz genannt) in ein Landesgesetz zu übernehmen.[7] Erst nach dieser Ratifizierung des Staatsvertrags durch alle beteiligten Landtage kann der Vertrag in Kraft treten.


Österreich

Auch in Österreich gibt es einerseits Staatsverträge zwischen der Republik Österreich und anderen Staaten, sowie andererseits zwischen einzelnen oder allen seiner Bundesländer, hingegen wird dieser Begriff nicht – wie in der Schweiz und in Deutschland – für Verträge eines Staatsorgans mit Nichtregierungsorganisationen verwendet.

Der allgemeine Sprachgebrauch meint mit Staatsvertrag insbesondere den Österreichischen Staatsvertrag, der am 15. Mai 1955 im Schloss Belvedere unterzeichnet wurde und der die Unabhängigkeit des Landes wiederherstellte. Darüber hinaus regelte er die Reparationen an die Sowjetunion, den Rückzug der vier Besatzungsmächte sowie den Aufbau von Bundesheer, Wirtschaft, Luftfahrt und Rechtswesen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Zur Definition in Österreich siehe Außenministerium, dort Staatsverträge allein als außenpolitisches Vertragsformat.
  2. Pia Eberhardt: Konzerne versus Staaten: Mit Schiedsgerichten gegen Demokratie. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, April 2013, S. 29–33.
  3. Datenbank Staatsverträge
  4. Land und Leute. Die deutschen Sinti und Roma, Webseite der Landesregierung Schleswig-Holstein.
  5. Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Baden-Württemberg e. V.
  6. Gedenkfeier. 70. Jahrestag der Deportation von Sinti und Roma aus Baden-Württemberg, Baden-Württemberg.de: Pressemitteilung vom 15. März 2013.
  7. Vgl. dazu Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Rn 21 (Staatsverträge als „innerstaatlich gewöhnlich politisch besonders bedeutsame und der parlamentarischen Zustimmung bedürftige Verträge“).
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Staatsvertrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.