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Weltanschauungsgemeinschaft

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Eine Weltanschauungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung.

Rechtliche Situation in Deutschland

Die Weimarer Verfassung, deren Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 gemäß Art. 140 das deutsche Grundgesetz übernommen hat, nennt eine solche Gemeinschaft eine Vereinigung zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung.

Nach dem deutschen Verfassungsrecht wird zwischen Weltanschauungsgemeinschaften einerseits und Religionsgemeinschaften (Religionsgesellschaften) andererseits unterschieden.

Weltanschauungsgemeinschaften sind demnach Gemeinschaften, die sich die Pflege einer nichtreligiösen Weltanschauung zur Aufgabe gemacht haben. Als solche ist der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) anerkannt. Aber auch die im Dachverband freier Weltanschauungsgemeinschaften versammelten Organisationen verstehen sich als Weltanschauungsgemeinschaft, zudem ordnet das Statistische Jahrbuch des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg die Unitarische Kirche als Weltanschauungsgemeinschaft ein.[1]

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Weltanschauungsgemeinschaft in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten (sog. Körperschaftsstatus. Diesen besitzen z. B. mehrere Landesverbände im Humanistischen Verband Deutschlands und auch der Bund für Geistesfreiheit Bayern).

Als Weltanschauungsgemeinschaft gilt "ein Zusammenschluss von Personen, der ein Minimum an organisatorischer Binnenstruktur aufweist, im Sinne der Gewähr der Ernsthaftigkeit auf Dauer angelegt ist und von einem sich nach außen manifestierenden gemeinsamen und umfassenden weltanschaulichen Konsens der Mitglieder getragen und dieser Konsens – soweit es um die Gemeinschaft als solche geht – nach außen bezeugt wird".[2]

Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit überlässt es dem einzelnen, seine Weltanschauung frei zu wählen. Sie ist als zentrales Menschenrecht anerkannt.

Rechtliche Situation in Österreich

In Österreich werden Weltanschauungsgemeinschaften nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts, so wie es für Religionsgemeinschaften vorgesehen ist, anerkannt. Weltanschauungsgemeinschaften müssen sich als Vereine konstituieren. Rechte und Förderungen sind damit nicht dieselben wie für Religionen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Statistisches Jahrbuch für Berlin 2012. Abgerufen am 7. Mai 2013. (PDF; 583 kB)
  2. Christine Mertesdorf: Weltanschauungsgemeinschaften: Eine verfassungsrechtliche Betrachtung mit Darstellung einzelner Gemeinschaften, Schriften zum Staatskirchenrecht, S.243, Peter Lang – Internationaler Verlag der Wissenschaften, Pieterlen (Schweiz) 2007
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Weltanschauungsgemeinschaft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.