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Synode von Elvira

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Die Synode von Elvira (lat. Concilium Eliberritanum, span. Concilio de Elvira) war eine frühe Kirchenversammlung des Christentums in Spanien.

Der genaue Zeitpunkt der Versammlung ist nicht bekannt und liegt zwischen 295 und 314. Aller Wahrscheinlichkeit nach fand sie zwischen 300 und 302 in Elvira in Spanien statt. Es nahmen daran 19 Bischöfe und 24 Presbyter aus 37 Gemeinden der fünf iberischen Provinzen teil.

Die Synode widmete sich hauptsächlich Problemen, die aus dem täglichen Zusammenleben von Christen mit der heidnischen Kultur der Umwelt entstanden. Die beschlossenen strengen sittlichen und moralischen Vorschriften und die harte Bußpraxis bei Verfehlungen deuten darauf hin, dass sich die Christen durch die Lebenspraxis ihrer heidnischen Umgebung in ihrem Glauben bedroht sahen.

Die 81 überlieferten Kanones sind nicht nur die ältesten schriftlichen Zeugnisse der alten Kirchengeschichte im heutigen Spanien[1], sondern die ältesten überlieferten Synodalkanones überhaupt. Die Synodenbestimmungen geben Einblick in die Lage des Christentums im Spanien des späten 3. Jahrhunderts und hatten Einfluss auf die Synoden von Arles 314, Nicaea 325 und Serdica 342. Die These, dass die Kanones eine Zusammenfassung mehrerer verschiedener Synoden seien, wird in der heutigen Forschung nicht mehr vertreten.

Auf der Synode von Elvira ist mit der Bestimmung, christliche Herren sollten heidnische Kulthandlungen ihrer Sklaven unterbinden, erstmals die Forderung nach einem aktiven Einschreiten von Christen gegen heidnische Kulte belegt. Vier Kanones führen zu einer Distanzierung von den Juden, was auf rege christlich-jüdische Beziehungen im Spanien des späten 3. Jahrhunderts schließen lässt: So sollten (neben anderen Bestimmungen zum kirchlichen Eherecht) keine Ehen mit jüdischen oder heidnischen Partnern geschlossen werden (can. 16/78). Großgrundbesitzern wurde untersagt, ihre Feldfrüchte von Juden segnen zu lassen (can. 49), und Gläubige sollten keine Tischgemeinschaft mit Juden pflegen (can. 50).

Das strikte Zinsverbot wurde ebenso festgeschrieben, wie das Verbot der Bilderverehrung. Eingeführt wurden das kirchliche Fest Pfingsten und der Sonntag, der erste Tag der Woche, als offizieller christlicher Feiertag.

Zur Hebung des geistigen Lebens wurden die Gläubigen zum wöchentlichen Gottesdienstbesuch verpflichtet und jene, die drei Sonntage hintereinander nicht am Gottesdienst teilnehmen, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Für die Samstage (außer in Juli und August) wurde ein strenges Fastengebot festgeschrieben und Vorschriften zur vorbildhaften sittlichen Lebensführung für Kleriker erlassen; zum ersten Mal wurde zudem ein Verbot des ehelichen Verkehrs für Bischöfe, Priester und Diakone beschlossen (can, 27-33) - die Ehelosigkeit wurde hingegen noch nicht gefordert.

Die sittlichen und moralischen Vorschriften sind von einem strengen Rigorismus geprägt. Die Synode verabschiedete eine strenge Bußordnung und verbot Abgefallenen, geistliche Ämter zu bekleiden. Sogar Sterbenden sollten die Sakramente verweigert werden können, wenn sie wegen Sünde nicht in Gemeinschaft mit den Gläubigen standen. Dieser Rigorismus und die offene Kritik an der offenbar in der heidnischen Umgebung laxen Praxis von sexueller Freizügigkeit, Scheidung, Ehebruch und Abtreibung deuten verbunden mit der strengen Bußordnung darauf hin, dass die Synodenväter im Zusammenleben mit der heidnischen Kultur eine deutliche Bedrohung der Glaubensstärke der Christen sahen und dieser Gefahr durch einschlägige Bestimmungen auf der Synode von Elvira begegnen wollten.

Wegen des Verbots der Bilderverehrung und des Rigorismus, der bis zur Sakramentenverweigerung gehen sollte, sahen etwa Caesar Baronius und Melchior Cano die Synode als häretisch an. Auch die Ostkirche erkannte ihre Beschlüsse nicht an, obgleich sie Einfluss auf die Synoden von Arles 314, Serdika 342 und Nicaea 325 hatten. In der heutigen Forschung wird die Zeitgebundenheit der Kanones hervorgehoben und nicht mehr von einer heterodoxen Versammlung gesprochen.

Quellen

  1. Canones 9, 27, 33, 38, 77 in: Peter Hünermann (Hrsg): Heinrich Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen Lateinisch - Deutsch, 40. Aufl. Herder, Freiburg, 2005, ISBN 3-451-22442-9

Literatur

  • Juan María Laboa: Spanien. In: Theologische Realenzyklopädie. Band 31: Seelenwanderung – Sprache, Sprachwissenschaft, Sprachphilosophie. de Gruyter, Berlin 2000, ISBN 3-11-016657-7, S. 610–635 (v. a. 612f.).
  • Samuel Laeuchli: Power and sexuality. The emergence of canon law at the synod of Elvira. Temple University Press, Philadelphia PA 1972, ISBN 0-87722-015-8.
  • Eckhard Reichert: Die Canones der Synode von Elvira. Einleitung und Kommentar. Hamburg 1990 (Hamburg, Univ., Diss., 1988).
  • Jesús Suberbiola Martínez: Nuevos concilios hispano-romanos de los siglos III y IV. La colección de Elvira. Universidad de Málaga, Málaga 1987.
  • Manuel Sotomayor: Las actas del concilio de Elvira. Estado de la cuestión. In: Revista del Centro de Estudios históricos de Granada. 3, 1989, ISSN 0213-7461, S. 35–67.

Weblinks

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