Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Verordnung (EU)

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Verordnung der Europäischen Union (englisch regulation Kurzform „Verordnung (EU)“) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Die Verordnungen sind Teil des Sekundärrechts der Union.

Gesetzgebungsverfahren

Verordnungen werden je nach Thema der Verordnung aufgrund einer der in den Verträgen vorgesehenen Verfahren erlassen. Es wird zwischen Gesetzgebungsakten, Durchführungsverordnungen der Kommission und delegierten Verordnungen unterschieden.

Verordnungen, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen. In bestimmten Fällen sind jedoch besondere Gesetzgebungsverfahren vorgesehen.

Adressaten

Verordnungen können sich an die Europäische Union selbst, an alle Mitgliedstaaten oder an die Bürger aller Mitgliedstaaten richten. Soll die Regelung nur ausgewählte Mitgliedstaaten oder deren Bürger betreffen, wird sie als Beschluss (unmittelbar verbindlich) oder Richtlinie (durch nationales Recht umzusetzen) erlassen.

Abgrenzung zu anderen Rechtsakten der EU

Gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind die Verordnungen diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Sie müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden („Durchgriffswirkung“). Modifikationen der vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten sind grundsätzlich nicht möglich („Umsetzungsverbot“). Allerdings können auch die Verordnungen einzelne Artikel enthalten, die ausdrücklich Anpassungen an nationales Recht vorschreiben oder gestatten.[1]

Durch die Durchgriffswirkung unterscheiden sich die Verordnungen von den Richtlinien. Richtlinien haben keine unmittelbare Geltung in einem Mitgliedstaat, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar anwendbar sein.

Geschichte

Vor dem Vertrag von Lissabon wurden Verordnungen nur von den Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der 1. Säule erlassen. Auch wenn oft von „EU-Verordnungen“ gesprochen wurde, war diese Formulierung nicht korrekt, da diese Verordnungen (und ebenfalls die Richtlinien) von einer der Europäischen Gemeinschaften und nicht von der Europäischen Union erlassen wurden. Der deutschsprachige Titel dieser früheren Verordnungen beginnt so jeweils mit „Verordnung (EG)“ (oder einem Hinweis auf die jeweilige Gemeinschaft). Für die seit dem Vertrag von Lissabon erlassenen Verordnungen beginnt der Titel mit „Verordnung (EU)“ oder – wenn sie von der Europäischen Atomgemeinschaft erlassen wurden – „Verordnung (EURATOM)“.

Benennung

Verordnungen, die bis 30. November 2009 erlassen wurden, tragen den Titel „Verordnung (EG) …“ (Verordnung der Europäischen Gemeinschaft) und Verordnungen, die bis 1. November 1993 erlassen wurden, den Titel „Verordnung (EWG) …“ (Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft), obwohl sie mittlerweile als Verordnungen der Europäischen Union gelten.

Veröffentlichung

Verordnungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie treten an einem in der jeweiligen Verordnung festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsweg bei Verstößen

Verstößt ein Mitgliedsstaat gegen eine EU-Verordnung, steht der Kommission nach Art. 258 AEUV bzw. anderen Mitgliedsstaaten nach Art. 259 AEUV die Möglichkeit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in der Form des Vertragsverletzungsverfahrens offen.

Bekannte EU-Verordnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beispiel: Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in der konsolidierten Fassung vom 4. Juni 2010 (PDF) Artikel 14 und 15
  2. Verordnung (EU) Nr. 207/2012 (PDF) über elektronische Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte.
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Verordnung (EU) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.