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Video-on-Demand

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Video-on-Demand [ˈvɪdi̯oʊ̯ ɔn dɪˈmænd] (VoD, deutsch Video auf Anforderung) bzw. Abrufvideo beschreibt die Möglichkeit, digitale Videos auf Anfrage von einem Online-Dienst herunterzuladen oder per Streaming direkt anzusehen. Ein Internettarif mit unbegrenztem Datenvolumen (Datenflatrate) ist aufgrund des hohen Datenaufkommens von Vorteil.

Technischer Hintergrund

Der Videofilm wird entweder über eine Internetverbindung, wie bei IPTV, oder über ein Breitbandnetz gesendet. Der Rückkanal, über den die Senderwahl des Kunden an das Sendezentrum übermittelt wird, ist bei einer Internetverbindung vorhanden, nicht aber beim Breitbandkabelnetz. Deswegen wird bei VoD über das Breitbandnetz ein Rückkanal bei Bedarf über das Telefonnetz geschaltet.

Des Weiteren lassen sich die folgenden Varianten unterscheiden:

Download / Progressiver Download

Hier muss das Video vor dem Betrachten heruntergeladen werden. Beim progressiven Download ist es möglich, schon während des Downloads mit dem Betrachten zu beginnen, wenn bereits genug Daten heruntergeladen wurden und ein entsprechender Puffer gebildet wurde. HD-Filme können auch mit einer DSL-16.000-Leitung (oder gar niedriger) heruntergeladen und später angesehen werden können, was bei einer hohen Datenrate im Streaming-Verfahren nicht möglich ist.

Streaming

Beim Streaming werden die Daten gleichzeitig heruntergeladen und wiedergegeben. Der Anbieter benötigt dazu einen Streaming-Server und der Anwender einen entsprechenden Client.[1] Eine vollständige Kopie der Datei muss in diesem Falle nicht gespeichert werden. Oft werden die Daten nur im flüchtigen Speicher (Arbeitsspeicher) des Programmes zwischengespeichert, bis sie zur Anzeige gebracht wurden. Über entsprechende Flusssteuerungen wird dafür gesorgt, dass stets genug Daten vorrätig sind, aber nicht zu viel Speicher verwendet wird. Für Video-Streaming ist ein Breitband-Internetzugang (mindestens 6 Mbit pro Sekunde für ausreichende Bildqualität, optimal 25 Mbit/s) erforderlich.

Varianten

Kann der Zeitpunkt der Wiedergabe beliebig gewählt werden, spricht man von True Video-on-Demand. Im Gegensatz dazu starten die Inhalte bei Near-Video-on-Demand (auch Video-near-Demand) in festen Intervallen; man kann sich z. B. zu jeder vollen Viertelstunde in den Stream eines populären Films einwählen, der dann jeweils neu beginnt. Wird statt eines Live-Streams ein Datei-basierter Ansatz zur Verteilung der Inhalte verwendet, spricht man von Push-Video-on-Demand.

Je nach Abrechnungsform und/oder Nutzungsrecht existieren folgende Varianten:

Download-to-Rent

Bei der Variante Download-to-Rent (DTR) erwirbt der Nutzer ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht am Inhalt (z. B. 48 Stunden) und kann ihn in diesem Zeitraum beliebig oft wiedergeben. Dies ist die weitaus häufigste Nutzungsart und tritt in zwei Formen auf: TVoD und SVoD.

Pay-per-View

Bei der Variante Transactional-Video-on-Demand (TVoD) bzw. Pay-per-View (PPV) werden Inhalte im Einzelabruf, also nach tatsächlicher Nutzung, abgerechnet.

Subscription-Video-on-Demand

Bei der Variante Subscription-Video-on-Demand (SVoD) bzw. Abonnement erfolgt die Abrechnung pauschal, häufig für einen Monat. Im vereinbarten Zeitraum können unbegrenzt Inhalte aus dem Katalog des Anbieters abgerufen werden.[2]

Download-to-Own

Bei der Variante Download-to-Own (DtO) erwirbt der Nutzer ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Inhalt und kann ihn archivieren, meist als kopiergeschützte Datei auf einem eigenen Laufwerk, und dann beliebig oft wiedergeben. Das Eigentum an den Inhalten bleibt trotz der irreführenden Bezeichnung beim Rechteinhaber. Dies ist die weitaus seltenere Nutzungsart. In Fachkreisen wird diese Variante auch Electronic-Sell-Through (EST) genannt.

Anbieter für Download-to-Own sind u.a.: Videoload, iTunes Store, Anixe und Viewster.

Kino-on-Demand

Kino-on-Demand ist eine Abwandlung des bekannten Systems Video-on-Demand. Mit einem wesentlichen Unterschied: Kinos können künftig ebenfalls am digitalen Vertrieb mitverdienen. Somit generieren sie Zusatzeinnahmen, um der rückläufigen Kinoentwicklung entgegenzuwirken. Es gibt verschiedene Varianten. Zum einen können die Kinos einen eigenen Unterdienst auf ihren Homepages zur Verfügung stellen und somit an den Einnahmen durch den Onlinevertrieb partizipieren. Zum anderen entstehen in Deutschland gerade Plattformen, bei denen durch die Registrierung und der beinhalteten Postleitzahl die Kino-on-Demand-Funktionalität ausgewertet wird: Wenn der Nutzer einen Film über diese Plattform sieht, wird seine Postleitzahl ausgewertet und das Kino, welches in seinem PLZ-Bereich liegt, bekommt einen Prozentsatz der Einnahmen. Im Gegenzug bewerben die Kinos vor jedem ihrer Filme diese Plattform. Dies schafft eine große Reichweite, von der auch die Filmemacher profitieren.

Kino-on-Demand im Grundgerüst hat nichts mit Day-and-Date-Starts (zeitgleiches Starten von Filmen online und im Kino) zu tun, arbeitet aber darauf hin.[3]

Umsatzentwicklung in Deutschland

Im Jahr 2004 und 2005 verhielten sich die Umsätze der Video-on-Demand-Anbieter konstant und befanden sich mit 1 Mio. € Umsatz noch auf einem geringen Niveau. Der Boom in der Branche setzt im Jahr 2006 ein und der Umsatz stieg um 100 %. Von 2006 bis 2008 vervierfachte sich der Umsatz auf 8 Mio. €, mit einer durchschnittlich Zuwachsrate von 139 %. Im Jahr 2009 nahm die Wachstumsrate des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr 2008 leicht von 167 % auf 163 % ab und befand sich auf einem Niveau von 21 Mio. €. Von 2010 bis 2011 nahm der Umsatz der Branche um 49 %, auf 64 Mio. € zu und von 2011 bis 2012 um weitere 48 % auf 95 Mio. €.[4]

Nach den starken Zunahmen des jährlichen Umsatzes von 2006 bis 2011 werden die Wachstumsraten des Umsatzes wahrscheinlich abnehmen; bereits seit 2010 verringert sich der Wachstum des Umsatzes kontinuierlich. Es wird angenommen, dass sich die Wachstumsrate des Umsatzes bis zum Jahr 2015 bei nur noch +10 % befinden und in den darauffolgenden Jahren auf diesem Niveau bleiben wird.[5]

Nach neuen Prognosen des Digitalverbands Bitkom und des Marktforschungsinstituts Information Handling Services[6] erzielen Video-On-Demand-Angebote 2016 insgesamt Umsätze von 717 Millionen Euro. Demnach werden Anbieter von kostenfreien und werbefinanzierten Angeboten voraussichtlich 316 Millionen Euro Umsatz erzielen, bei kostenpflichtigen Streaming-Anbietern erwartet man Umsätze in Höhe von 401 Millionen Euro.[7]

Angebote für deutschsprachige Länder

Bei den Angeboten muss unterschieden werden in kostenfreie wie beispielsweise Mediatheken der Fernsehsender und YouTube und kostenpflichtige Diensten wie z. B. iTunes, Amazon Instant Video, Netflix, Videoload, maxdome und Watchever. Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Anbieter (ARD, ZDF) mit der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag abzugrenzen von den privaten Mediatheken (z. B. RTL, ProSieben, Sat1), die sich durch Werbeeinnahmen stützen. Ein weiterer Anbieter kostenfreier VoD Inhalte ist auch MyVideo, die sich über die ProSiebenSat1 Media Group finanzieren und daher audiovisuelle Inhalte ohne Gebühren zeigen dürfen. Die meisten Angebote im Streaming-Bereich sind jedoch kostenpflichtig und rechnen entweder mittels Abo-System ab oder berechnen pro Film oder Serienfolge gestaffelte Gebühren.[8]

Die ProSiebenSat.1 Media AG (dazu gehören: ProSieben, Sat.1, kabel eins und sixx) plante 2010 zusammen mit der RTL Group Deutschland (dazu gehören: RTL, RTL II, Super RTL, RTL Nitro, n-tv und VOX), „die deutsche Antwort auf das amerikanische Hulu.com“, mit dem Arbeitstitel „Amazonas“,[9] in Betrieb zu nehmen. Obwohl Video-on-Demand-Angebote bereits bei beiden Sendergruppen vorhanden sind, war geplant, alle zur Verfügung stehenden Programme auf einer Seite zu vereinen. Die Vermarktung des neuen Onlineportals sollten die Sender selbst übernehmen.[10] Nach einer Abmahnung durch das Bundeskartellamt müssen die Sendernetzwerke ihr Konzept der geplanten Videoplattform umstellen und es dem Bundeskartellamt erneut vorlegen.[11] Am 18. März 2011 heißt es laut DWDL.de, das Bundeskartellamt habe erneut keine Zustimmung einer gemeinsamen Videoplattform gegeben. Laut Statement der RTL Group wolle man nun rechtlich gegen das „nicht nachvollziehbare“ Urteil vorgehen. Bei der ProSiebenSat.1 Media AG hält sich die Enttäuschung jedoch in Grenzen. Man sieht sich mit dem Onlineportal maxdome recht gut auf dem Markt positioniert.[12] Am 8. August 2012 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verbot der geplanten Video-on-Demand-Plattform. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.[9]

Eine Liste der Angebote (Auswahl):

Siehe auch: Videoportal

Die Angebote können nach den folgenden Vergleichskriterien bewertet werden:

  • Verfügbarkeit (unabhängig vom Netzbetreiber oder nur in speziellen Netzen nutzbar)
  • Katalog (Angebot an Material)
  • Offline-Funktionen (Streaming vorgespeicherter Inhalte ohne Internetverbindung möglich)[13]
  • Verfügbare Videoqualität (insbesondere DVD- vs. HD-Qualität)
  • Verfügbare Audioqualität (Stereo- vs. Mehrkanalton)
  • Sprachen / Untertitel (Originalversion, Originalversion mit deutschen Untertiteln, deutsche Synchronisierung)

Eine Untersuchung von Stiftung Warentest zeigt, dass die Kataloge der verfügbaren Angebote nicht mit guten stationären Verleihern mithalten können.[14]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Download-Arten des Video-on-Demand
  2. Ralf Kaumanns, Veit Siegenheim: Video-on-Demand als Element im Fernsehkonsum? In: MediaPerspektiven. 12/2006, S. 622–629. (online auf: media-perspektiven.de, PDF, 365 kB)
  3. Artikel Citynews: Kölner Startup will Video-on-Demand auch für Kinobetreiber rentabel machen, abgerufen am: 23. Juli 2015
  4. Online Videotheken Vergleich.com: Umsatz-Entwicklung: Video on Demand 2004 bis 2012 in Deutschland, abgerufen am 29. Mai 2013.
  5. Online Videotheken Vergleich.com: Umsatzprognose Video on Demand bis 2017, abgerufen am 29. Mai 2013.
  6. Umsätze mit Video-Streaming steigen um ein Viertel. Bitkom-Presseinformation vom 22. Januar 2016, abgerufen am 11. Februar 2016.
  7. Bitkom erwartet kräftigen Umsatzanstieg bei Video on Demand. Süddeutsche.de vom 22 Januar 2016, abgerufen am 11. Februar 2016.
  8. http://www.video-on-demand.co/infos/video-on-demand-im-aufwaertstrend, Video on Demand im Aufwärtstrend
  9. 9,0 9,1 DWDL.de: „Gericht bestätigt Kartellamtsverbot von VoD-Portal“, aufgerufen am 8. August 2012.
  10. Quotenmeter.de: Deutsches Hulu: ProSiebenSat.1 und RTL planen TV-Portal, aufgerufen am 6. August 2010.
  11. Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 22. Februar 2011, Wettbewerbliche Bedenken gegenüber Online-Video-Plattform von RTL und Pro7Sat1
  12. DWDL.de: „Kartellamt untersagt gemeinsame Video-Plattform“, aufgerufen am 18. März 2011.
  13. Vergleich.org: „ Video-On-Demand Anbieter im Test 2015“, aufgerufen am 2. März 2015.
  14. Onlinevideotheken im Test, test.de vom 6. März 2015, abgerufen am 29. März 2015.
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