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Ereignisse
- Seit 634: Im nachkoranischen islamischen Recht (fiq) gelten Juden- und Christentum als Buchreligionen (ahl al-kitab), die aber Gottes ursrprüngliche wahre Botschaft verzerrt hätten. Ihre Angehörigen gelten als „dhimmis“ („Schutzbefohlene“) mit minderem Rechtsstatus. Seit dem Kalifen Omar (634-644) durften sie den eigenen Glauben ausüben, aber nicht missionieren; für Bekehrungen von Muslimen wurden sie mit dem Tod bestraft. Sie durften nicht laut beten oder trauern, denn das hätte die Ohren der Muslime beleidigen können. Auf der Strasse mussten sie Muslimen die Ehre erweisen, d. h. Platz machen. Sie durften vor Gericht nicht gegen einen Muslim aussagen, und ihr Eid hatte keine Gültigkeit. Um sich zu verteidigen, mussten sie um einen hohen Preis muslimische Zeugen kaufen. Damit besassen sie, wenn ihnen durch einen Muslim Schaden zugefügt worden war, kaum Rechte. Man garantierte ihnen dennoch vertraglich Sicherheit, Besitz, Niederlassungs- und beschränkte Glaubensfreiheit sowie das autonome Gemeindeleben: Dafür mussten sie Kopfsteuer (dschizya) entrichten, durften keine muslimischen Sklaven halten, keine Waffen tragen und keine Pferde oder Kamele reiten. Eine muslimische Frau durften sie nicht einmal berühren (wohingegen ein muslimischer Mann durchaus eine nicht-muslimische Frau heiraten durfte). Für Juden galt ausserdem eine besondere Kleiderordnung (gelbe Turbane oder Gürtel), die aber vielfach nicht streng gehandhabt wurde. Trotz dieser rechtlichen Unterordnung waren sie unter Muslimen weitaus seltener Zwangsbekehrungen, Vertreibungen oder Pogromen ausgesetzt als unter Christen. Judenghettos und Berufsverbote gab es in islamischen Ländern zunächst nicht, später waren Juden aber von öffentlichen Ämtern und vom Kriegsdienst ausgeschlossen. Sie durften keine Synagogen erbauen, die grösser als Moscheen, und keine Häuser, die grösser als die Häuser der Muslime waren. Zudem durften sie in der Öffentlichkeit keinen Wein trinken. Juden siedelten jedoch oft freiwillig in eigenen Vierteln (Juderías) und spezialisierten sich auch hier auf die von Muslimen verachteten Berufe. In der Ära der Mauren waren sie oft Textil-, Gewürz- und Arzneihändler, staatliche Steuereinnehmer, Schriftgelehrte, Übersetzer oder Kunsthandwerker. Unter den Omaijaden (661-749) stiegen gebildete Juden oft zu Ministern und Wesiren auf.
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