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Adjutant

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Dieser Artikel behandelt den dem Truppenbefehlshaber zur Unterstützung beigegebenen Offizier, für den gleichnamigen Hilfsminenleger siehe Adjutant (Schiff).
Der finnische Reichsverweser Gustaf Mannerheim (sitzt) mit seinen Adjutanten, (von links) Oberstleutnant Lilius, Hauptmann Kekoni, Leutnant Gallen-Kallela, Fähnrich Rosenbröijer

Der Adjutant ist ein dem Truppenbefehlshaber zur Unterstützung beigegebener Offizier. Das Wort Adjutant stammt vom lateinischen adiuvare, helfen, unterstützen ab und bedeutet so viel wie Gehilfe. Es bezeichnet zunächst eine militärische Dienststellung, aber auch einen Dienstgrad.

Die Bezeichnung wurde zunächst in Frankreich für die Gehilfen des Majors benutzt. Von hier gelangte das Wort auch in die deutsche Militärsprache.

Dienststellung innerhalb Deutschlands

Die Adjutanten hatten den Kommandeur bei seinen Führungsaufgaben, der Ausbildung und beim militärischen Geschäftsgang zu unterstützen. Oftmals teilten sie die Dienste ein, führten Tage- und Meldungsbücher und hatten Meldungen und Befehle entgegenzunehmen und zu überbringen. Im Deutschen Reich waren Adjutanten aufgrund ihrer Funktion dienstlich beritten, später motorisiert.

Höhere Adjutanten wurden die Adjutanten bei den höheren Kommandostellen genannt, also von den Brigaden aufwärts. Der Aufgabenbereich eines Adjutanten in Brigade, Division, Armeekorps, Armee oder Heeresgruppe war die Personalarbeit, also Auffüllung, Auszeichnungen, Beförderungen, Offiziersstellenbesetzung. Damit entsprach der Aufgabenbereich etwa der Tätigkeit eines G1 (A1)- Offiziers in Stäben bei NATO und Bundeswehr. Das äußere Abzeichen der Adjutanten im deutschen Heer war eine über der rechten Schulter getragene Adjutantenschärpe oder Adjutantenfangschnur.

Persönliche Adjutanten hatten typischerweise nur die Prinzen aus regierenden Häusern. Die Adjutanten regierender Fürsten wurden Flügeladjutanten (im Rang von Stabsoffizieren) genannt. Ihnen vorgesetzt waren die (Ersten) Generaladjutanten (in Preußen seit 1758), die im Generalsrang stehenden Adjutanten der Monarchen.

In der Bundeswehr werden Adjutanten regelmäßig einem General ab der Dienststellung eines Divisionskommandeurs beigestellt. Mit steigendem Dienstgrad des zu unterstützenden Kommandeurs steigt hierbei auch der Dienstgrad des ihm zugeordneten Adjutanten. Einem Divisionskommandeur wird im Regelfall ein Hauptmann (Besoldungsgruppe A11) beigestellt. Dem Bundespräsidenten schließlich wird ein Adjutant im Rang eines Obersten (bzw. Kapitän z.S.) beigestellt.

Dienstgrad und Dienststellung außerhalb Deutschlands

In Österreich ist der Adjutant des Bundespräsidenten ein hoher Offizier und Begleiter des Bundespräsidenten, des Oberbefehlshabers des Bundesheers.

Zu Österreich-Ungarn siehe k.u.k. Adjutanten.

In Großbritannien und den USA ist der Generaladjutant (Adjutant General) der höchste Stabsoffizier einer Armee und nur dem Stabschef nachgeordnet. Er ist zuständig für Organisationsfragen und die militärische Ausbildung der Offiziere und Mannschaften. In den Einzelstaaten der USA werden außerdem die Befehlshaber der Nationalgarden als Generaladjutant bezeichnet.

In der britischen Marine war der Adjutant der Signaloffizier.

In Frankreich wurde der Dienstgrad Adjutant (adjudant) 1776 bei der Armee eingeführt; er bezeichnete den ranghöchsten Unteroffizier eines Bataillons, später auch der Kompanie. Dem adjudant sind heute vorgesetzt der adjudant-chef und der (adjudant) major.

Nach französischem Vorbild wurden die Adjutant-Dienstgrade in viele Länderstreitkräfte (Belgien, Kanada, Niederlande, Schweiz) übernommen, wo sie in der Regel eine eigene Dienstgradgruppe zwischen den höheren Portepeeunteroffizieren und den Offizieren bilden.

Gemäß der NATO-Rang-Tabelle (NATO-Rank Code) sind die Adjudants heutzutage aber den Bundeswehr-Dienstgraden Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel gleichgesetzt. Im angelsächsischen Sprach- und Kulturraum entsprechen sie demnach den Warrant Officers.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Adjutant aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.