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Alma-Ata-Erklärung
Die Alma-Ata-Erklärung (auch Alma-Ata-Deklaration genannt; russisch Алма-Атинская декларация) vom 21. Dezember 1991, die die Staatsoberhäupter Russlands und der übrigen Nachfolgerepubliken der Sowjetunion – Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan, der Ukraine und Usbekistan (die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen betrachten sich nicht als Nachfolgestaaten der UdSSR) – in der damaligen Hauptstadt Kasachstans, Alma-Ata (heute: Almaty), unterzeichneten, bestätigte die Auflösung der Sowjetunion.
Im Fundstellennachweis B des Bundesgesetzblatts der Bundesrepublik Deutschland vom 8. Februar 2006 wird die Erklärung auszugsweise wie folgt zitiert:
„Mit der Schaffung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf zu bestehen.
Die Mitglieder der Gemeinschaft garantieren gemäß ihren verfassungsmäßigen Vorschriften die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen und Vereinbarungen der früheren UdSSR ergeben.“
Weblinks
- Vollständiger Wortlaut der Alma-Ata-Erklärung (Memento vom 25. Juni 2013 im Internet Archive)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Alma-Ata-Erklärung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |