Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Alternativmedizin

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Alternativmedizin (auch: alternative Medizin) und Komplementärmedizin sind Sammelbezeichnungen für unterschiedliche Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die sich als Alternative oder Ergänzung zu wissenschaftlich begründeten Behandlungsmethoden verstehen, wie sie im Medizin- und Psychologiestudium gelehrt werden. Umgangssprachlich werden letztere zur Abgrenzung auch häufig als Schulmedizin bezeichnet. Zu den alternativ- und komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden gehören Naturheilverfahren, Körpertherapieverfahren, einige Entspannungsverfahren und Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur. Die Wirkungen vieler alternativmedizinischer Therapien beruhen hauptsächlich auf psychologisch erklärlichen Placeboeffekten.[1][2][3]

Definition und Begriffsvarianten

Zurzeit existiert keine allgemein akzeptierte Definition von Alternativmedizin.[4] Eine Definition der Weltgesundheitsorganisation lautet: Die Begriffe Alternativmedizin / Komplementärmedizin (CAM) umfassen ein breites Spektrum von Heilmethoden, die nicht Teil der Tradition des jeweiligen Landes sind und nicht in das dominante Gesundheitssystem integriert sind.[5]

Die Begriffe Alternativmedizin und Komplementärmedizin werden gelegentlich synonym verwendet, werden aber auch zur Unterscheidung zwischen alternativen Ansätzen, in denen die naturwissenschaftlich orientierte Medizin ersetzt werden soll, und komplementären Ansätzen, in denen die naturwissenschaftlich orientierte Medizin ergänzt werden soll, gebraucht.[6][7] Im englischsprachigen Raum ist die Komplementär- und Alternativmedizin zusammenfassende Abkürzung CAM (Complementary and alternative medicine) gebräuchlich. Neuere Ansätze streben in einer Integrativen Medizin[8] eine Zusammenarbeit von konventioneller Medizin und Komplementärmedizin an.[9] Je nach geistigem Hintergrund werden auch folgende Begriffe verwendet: Unkonventionelle Medizinische Richtungen (UMR),[10] Erfahrungsheilkunde,[11] Alternative Heilmethoden, Sanfte Medizin und Ganzheitliche Medizin.[12] Mit negativer Konnotation wird der Begriff Paramedizin verwendet.[13]

In der Schweiz hat sich der Begriff Komplementärmedizin durchgesetzt[14] und auch in Deutschland wird zunehmend der Begriff Komplementärmedizin verwendet.[15] Er nimmt die Beobachtung auf, dass solche Behandlungsmethoden von den Patienten ergänzend zu konventionellen Therapien oder zur Behandlung eines Teils der Krankheiten an Stelle der konventionellen Therapien in Anspruch genommen werden.

Merkmale

Häufiges Merkmal alternativer Heilmethoden ist die (Wieder-)Entdeckung eines Verfahrens – im Alleingang durch einen Erfinder – welches sich angeblich durch das Fehlen von Nebenwirkungen und Kontraindikationen sowie eine angebliche Wirksamkeit bei vielen verschiedenen Krankheiten und in unterschiedlichen Krankheitsstadien auszeichnet. Viele Ansätze der Alternativmedizin werden als „natürlich“, „biologisch“, „alternativ“, „die Selbstheilungskräfte aktivierend“[16] oder „ganzheitlich“ bezeichnet, womit oft gemeint ist, dass es um eine Behandlung „von Körper, Geist und Seele“ gehen soll.

Alternativmedizinische Methoden können von Ärzten angeboten werden, von Angehörigen anderer Heilberufe wie zum Beispiel Heilpraktikern, aber auch von Laien.

Nicht selten werden die Therapierichtungen von sozialen Bewegungen oder bestimmten gesellschaftlichen Gruppen getragen.[17] Solche Bewegungen grenzen sich insbesondere kritisch von der sogenannten Schulmedizin ab. Teilweise zielen sie auf eine grundlegende Änderung des medizinischen Gesamtverständnisses.

Anwender alternativmedizinischer Verfahren berufen sich bei der Frage nach einer Wirksamkeit auf ihre eigene therapeutische Erfahrung, da diese angeblich eine hinreichend sichere Unterscheidung von brauchbaren und unbrauchbaren Verfahren gestattet.[18] Derartige retrospektive, subjektive Betrachtungen haben jedoch aus wissenschaftlicher Sicht keinerlei beweisenden Charakter. In Anbetracht des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Überprüfung zum jeweiligen alternativen Heilverfahren wird dieses in aller Regel als pseudowissenschaftlich oder parawissenschaftlich eingestuft.[19]

In Studien und Meta-Analysen, welche nach modernen wissenschaftlichen Richtlinien durchgeführt wurden, ging die Wirksamkeit komplementärmedizinischer Verfahren nicht signifikant über den Placeboeffekt hinaus. Die Gefahr nicht validierter diagnostischer Methoden besteht unter anderem darin, dass im Falle falschpositiver Diagnosen unnütze Behandlungen durchgeführt werden, die im ungünstigsten Falle auch unerwünschte, überflüssige Nebenwirkungen verursachen.[20]

Viele Verfechter der Alternativmedizin behaupten − ohne eine schlüssige Begründung zu geben, warum dies so sein sollte −, dass sich die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Konzepte mit Methoden der evidenzbasierten Medizin (z. B. randomisierte, placebokontrollierte, klinische Doppelblindstudien) nicht überprüfen ließen, und lehnen solche Methoden daher ab. Sie argumentieren stattdessen mit anekdotischen Fallberichten und theoretischen Annahmen, die in aller Regel im Widerspruch zu der modernen Auffassung von Anatomie, Biochemie oder Physik stehen.[21]

Einteilung

In Anlehnung an die National Institutes of Health können die komplementärmedizinischen Verfahren in vier Gruppen eingeteilt werden, die sich teilweise überlappen.[7]

  • Verfahren, die Naturprodukte wie Kräuter, Nahrungsmittel und Vitamine benutzen oder Diäten empfehlen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht erwiesen ist.
  • Verfahren, welche die Einheit von Körper und Geist postulieren und die Wechselwirkungen zwischen Körper und Geist nutzen wollen. Dazu gehören Methoden wie Yoga, Tai-Chi, Meditation, Entspannungstechniken und Körpertherapien wie Feldenkrais oder Alexandertechnik. Einige dieser Verfahren gelten im Rahmen der Psychotherapie als Methoden der evidenzbasierten Medizin.
  • Andere Verfahren. In weitesten Sinn gehören auch Verfahren, die mit „Energiefeldern“ arbeiten, zu den alternativ- und komplementärmedizinischen Methoden. Dazu zählen einerseits Methoden wie Reiki und Therapeutic Touch und andererseits Methoden, die elektromagnetische Felder auf eine unkonventionelle, wissenschaftlich nicht belegte Weise zur Heilung nutzen.

Es existieren auch Systeme innerhalb der Alternativmedizin, die mehrere alternativmedizinische Verfahren zusammen nutzen und deshalb nicht in das Schema passen. Dazu gehören in der traditionellen europäischen Medizin zum Beispiel die Homöopathie und Naturheilverfahren. Zu den Verfahren aus außereuropäischen Kulturkreisen gehören zum Beispiel die Traditionelle chinesische Medizin (Akupunktur), die Tibetische Medizin und Ayurveda.

Geschichte

Sozialgeschichtlich betrachtet ist die alternative Medizin seit den 1980er Jahren eine neue Erscheinungsform der medizinischen Reform- und Erneuerungsbewegungen, die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts den Aufstieg der naturwissenschaftlichen Medizin begleiteten (vgl. Medizingeschichte). In auffälliger Weise wiederholen sich Inhalte und Formen der Auseinandersetzung in zahlreichen Versuchen, eine Alternative zur etablierten Medizin zu schaffen. Dies scheint unabhängig von den zu verschiedenen Zeiten jeweils aktuellen Problemlagen („Krisen der Medizin“) zu sein. Die Kritiken betreffen die Einstellungen zur Natur, zu Geist und Körper, zu Krankheit versus Gesundheit, zum Arzt-Patienten-Verhältnis und zur Gesundheitsökonomie.

Damit verbunden finden sich durchgängig standespolitische Konflikte und häufig von persönlichen Angriffen durchzogene erbitterte Auseinandersetzungen.[22] Die Ärzteschaft konkurriert dabei auch mit anderen Berufsgruppen wie Hebammen, Heilpraktikern, Dentisten sowie Psychologen.

Alternativmedizin im Nationalsozialismus

Eine von den Nationalsozialisten anfänglich propagierte Synthese von Medizin und Naturheilkunde im Sinne einer Deutschen Medizin im Rahmen der Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde kam über einzelne Ansätze nicht hinaus. Es gab jedoch eine ideologische Tendenz zu allem „reinen“ und „unvermischten“. In diesem Kontext wurde Vollkornernährung propagiert, da diese besonders rein und unverfälscht sei.[23] Ab 1936 traten die Synthesebestrebungen von Volks- bzw. Naturheilkunde und Medizin gegenüber der Kriegsvorbereitung in den Hintergrund. Die Arbeitsgemeinschaft wurde Anfang 1937 wieder aufgelöst.[24] Die Homöopathie fand im Nationalsozialismus etliche Befürworter (vgl. Homöopathie im Nationalsozialismus), breitere Untersuchungen zur Einführung in den Regelbetrieb der Medizin hatten aber so niederschmetternd schlechte Ergebnisse, dass diese Anstrengungen abgebrochen wurden.

Verbreitung

Umfrageergebnisse über die Verbreitung nichtkonventioneller Heilverfahren streuen erheblich. Allgemein ist in Deutschland jedoch in den letzten Jahrzehnten eine erheblich gestiegene Nachfrage nach sogenannten Naturheilverfahren, aber auch nach anderen Formen der Alternativmedizin zu verzeichnen.[25] Insbesondere Frauen, Befragte mit hohem Bildungsniveau, chronisch Erkrankte und Personen mit einer gesundheitsbewussteren Lebensweise nehmen in besonders starkem Maße alternative Medizin in Anspruch, oft nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur konventionellen Behandlung. Der Gesundheitsmonitor 2002[26] zeigte, dass weniger als ein Drittel der Bevölkerung noch gar nicht mit alternativer Medizin in Berührung gekommen war und etwa ein Viertel bislang ausschließlich naturheilkundliche Substanzen oder Therapieverfahren erprobt hatte. Knapp die Hälfte hatte jedoch auch Erfahrungen mit anderen Methoden wie Homöopathie, Akupunktur usw. Am häufigsten waren alternative Heilmethoden von niedergelassenen Ärzten verordnet worden (bei rund 2/3 der Betroffenen). Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung führten 2004 15.970 Ärzte die Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“, 13.502 die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ und 5.538 Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Die Anzahl der Ärzte, die Akupunktur anwenden, wird auf 20.000 bis 50.000 geschätzt.[27] Vermutlich werden viele nichtkonventionelle Methoden noch häufiger von Heilpraktikern und im Rahmen der Selbstbehandlung bzw. Laienbehandlung angewandt. Verlässliche Daten dazu sind aber nicht bekannt. In Europa werden komplementärmedizinische Verfahren von mehr als 100 Millionen Menschen in Anspruch genommen.[28]

Eine bedeutsame Erklärung für die Attraktivität der alternativen Medizin liegt in der häufig negativen Bewertung der medikamentösen Therapie. In deutlichem Kontrast hierzu werden nicht-evidenzbasierte Methoden zum Teil sehr pauschal mit Schlagworten wie sanft, natürlich und frei von Nebenwirkungen besetzt. Viele Patienten erfahren darüber hinaus bei alternativen Therapeuten ein höheres Maß an Zuwendung und Kommunikation, so dass hier auch ein niederschwelliges Psychotherapie- oder Beratungsangebot wahrgenommen wird. Die Erfahrung eines Mangels an sprechender Medizin ist hier Motor der steigenden Nachfrage.[26] Die anthropologische und psychosomatische Medizin versuchen dieser Nachfrage im Rahmen der wissenschaftlichen Medizin gerecht zu werden.

Ökonomische Bedeutung

In Deutschland werden rund neun Milliarden Euro pro Jahr für komplementär- und alternativmedizinische Verfahren ausgegeben. Fünf Milliarden Euro davon zahlen die Patienten selbst. Vier Milliarden Euro erstatten die Krankenkassen. 40.000 Ärzte bieten entsprechende Therapien an.[29]

Rechtlicher Rahmen

Deutschland

Die Anwendung „alternativer“ Behandlungsmethoden ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange kein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 138 BGB und § 228 StGB vorliegt. Vor Anwendung solcher Methoden ist der Patient umfänglich über etwaige Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Steht eine erfolgversprechendere anerkannte Therapie zur Verfügung, muss der Patient hierüber vorrangig aufgeklärt werden. Zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, die notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind; beides wird für alternative Methoden in der Regel bezweifelt. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen zu Lasten der Krankenkassen nur abgerechnet werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der neuen Methode bewertet und in Richtlinien nach § 92 SGB V Empfehlungen über die Anerkennung abgegeben hat. Leistungen im Rahmen alternativmedizinischer Behandlungen werden von der deutschen GKV meist nicht übernommen und können dann nur privat in Rechnung gestellt werden. Über die ggf. selbst zu tragenden Kosten ist der Patient aufzuklären.[30]

Die Debatte um die Durchführung alternativmedizinischer Behandlungsmethoden oder Verordnung entsprechender Arzneimittel zu Lasten der Solidargemeinschaft führte immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.[31] Am 1. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen.[32] Darin aufgenommen ist eine Klarstellung im Leistungsrecht, dass Versicherte mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, eine noch nicht allgemein anerkannte Leistung beanspruchen können, wenn Aussicht auf Heilung oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht[33] (Klarstellung des Geltungsumfangs des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005, BvR 347/98[34]).

Homöopathische Arzneimittel mit einem Verdünnungsgrad von mindestens 1:10.000 und ohne spezifische Heilanzeige sowie sogenannte „traditionelle pflanzliche Arzneimittel“ sind in der EU gemäß Richtlinie 2001/83/EG vom Arzneimittelzulassungsverfahren befreit. Solche Arzneimittel können nach einem vereinfachten Registrierungsverfahren in Verkehr gebracht werden. Für die Registrierung müssen lediglich die pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit, nicht jedoch die therapeutische Wirksamkeit nachgewiesen werden, eine Indikation darf nicht angegeben werden. Die weitergehende Zulassung wird von Land zu Land verschieden gehandhabt. Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz sind bei der Zulassung von Arzneimitteln bestimmter Therapierichtungen (Homöopathie, anthroposophische Medizin sowie Phytotherapie) die medizinischen Erfahrungen der jeweiligen Therapierichtungen zu berücksichtigen.[35]

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft urteilte 1998, die nicht wissenschaftlich fundierten Therapierichtungen machten „in der Regel Besonderheiten geltend, um sich der wissenschaftlichen Prüfung ihrer Hypothesen zu entziehen“. Dies gelte für die im Arzneimittelgesetz explizit erwähnten Formen wie „Homöopathie“, anthroposophisch begründete Heilverfahren und traditionellen Phytopharmaka ebenso wie für die Vielzahl heterogener Methoden von Ayurveda bis Bach-Blüten-Therapie. Die Kommission sieht eine „seitens der Politik eingeräumte Sonderstellung“ für die „besonderen Therapierichtungen“ (Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie) und kritisiert, dass diese Stellung nicht nur jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehre, sondern auch bedeute, dass Wirksamkeit mit zweierlei Maß gemessen werde. Sie transferiere Konzepte des individuell oder staatlich praktizierten Wertepluralismus fälschlicherweise in die Bewertung der von wissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bestimmten modernen Arzneitherapie.[36]

Schweiz

In der Schweiz wurden Verfahren außerhalb der wissenschaftsbasierten Medizin seit 2005 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht mehr erstattet (vorher wurden Homöopathie, anthroposophische Medizin, Phytotherapie, traditionelle chinesische Therapie und Neuraltherapie bezahlt). Die eidgenössische Abstimmung vom 17. Mai 2009 ergab jedoch eine Zweidrittelmehrheit für einen Verfassungszusatz, der die Regierung verpflichtet, komplementärmedizinische Verfahren wieder zu berücksichtigen. Ähnlich wie in anderen Ländern fordern die Schweizer Krankenkassen für zu erstattende Methoden den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Zur Umsetzung dieses Verfassungszusatzes werden ab 2012 die Homöopathie, anthroposophische Medizin, Phytotherapie, traditionelle chinesische Therapie und Neuraltherapie unter bestimmten Voraussetzungen wieder von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. Diese Regelung gilt provisorisch bis Ende 2017. In dieser Zeit gelten Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der fünf komplementärmedizinischen Methoden als teilweise umstritten und werden hinsichtlich dieser Kriterien evaluiert.[37]

Forschung

An einigen deutschen Universitäten gibt es Forschungsprojekte zur Komplementärmedizin, die hauptsächlich von Stiftungsgeldern, von den Krankenkassen im Rahmen von Modellprojekten und zu einem kleinen Teil von der Industrie gefördert werden.

Die Deutsche Krebshilfe hat 2012 das bis dahin größte Forschungsprojekt über die Wirksamkeit von Alternativmedizin bei der Krebsbekämpfung gestartet und dafür 2,5 Millionen Euro aus Spendengeldern der von Mildred Scheel gegründeten Organisation bereitgestellt. Koordiniert wird das KOKON (Kompetenznetz Komplementärmedizin in der Onkologie) genannte interdisziplinäre Verbundprojekt von der Onkologie des Klinikums Nürnberg im Zusammenwirken mit: Universitätsklinik Hamburg Eppendorf, Universitätsklinik Rostock, Charité Berlin, Universitätsklinik Frankfurt/Main, Hans-Bredow Institut Hamburg, Klinikum Fürth und Klinik für Tumorbiologie Freiburg.[38] Mit dem auf drei Jahre konzipierten Projekt kommt die Deutsche Krebshilfe dem Wunsch vieler Krebspatienten entgegen, sich auch mit komplementären und unkonventionellen Heilmethoden auseinanderzusetzen. Ziel der Initiatoren ist es, verlässliche und wissenschaftlich ausgewertete Informationen für Patientinnen und Patienten sowie für alle an der Versorgung von Krebskranken beteiligten Berufsgruppen bereitzustellen.[39] Annähernd die Hälfte der Krebspatienten will durch ergänzende Maßnahmen zur eigenen Heilung beitragen.[40] Von 2010 bis Ende 2012 läuft unter dem Akronym Cambrella[41] ein von der Europäischen Union mit 1,5 Millionen Euro ausgestattetes dreijähriges Projekt, das ein Netzwerk von 16 europäischen Forschungseinrichtungen in 12 Ländern im Bereich der Komplementärmedizin mit dem Ziel einer internationalen Kooperation und Koordination aufbauen soll.[42]

Ausbildungsmöglichkeiten

Für die komplementärmedizinischen Methoden Akupunktur, Chirotherapie, Homöopathie und Naturheilverfahren sind von den Ärztekammern Weiterbildungsvorschriften erlassen worden. Nach bestandener Prüfung darf als Qualifikationsnachweis die jeweilige ärztliche Zusatzbezeichnung getragen werden, die u. U. auch Voraussetzung für die Abrechenbarkeit mit den Krankenkassen ist.

Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere Berufsgruppen mit einem akademischen Abschluss können einen berufsbegleitenden Masterstudiengang für Komplementärmedizin-Kulturwissenschaften-Heilkunde an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) absolvieren. Nach 4 Semestern und erfolgreicher Prüfung erhalten die Absolventen den Titel eines Master of Arts.[43]

Konzept- und Begriffskritik

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft kritisiert Bestrebungen einiger Vertreter der Homöopathie oder anderer „besonderer“ Therapierichtungen, ihre Arzneimittel als Unterstützung der schulmedizinischen Behandlung („Komplementäre Therapie“) auszugeben. Der Kommission zufolge erscheine es „nicht sehr überzeugend“, einerseits bei ernsthaften Erkrankungen wie Tumorleiden und Infektionskrankheiten die Errungenschaften der modernen Medizin in Anspruch zu nehmen, andererseits aber deren Bedeutung zu relativieren. Da den wissenschaftlich begründeten und den allein von persönlichen Überzeugungen getragenen Behandlungsverfahren Paradigmen zugrunde lägen, die sich gegenseitig ausschlössen, erscheine eine „ökumenische Gemeinschaft“ beider undenkbar und alles Beschwören von „Gemeinsamkeit“, „Ergänzung“, „Komplementarität“ oder „Erweiterung“ zwar politisch opportun, aber wissenschaftstheoretisch unhaltbar. Wissenschaftliche Medizin und Paramedizin seien in ihren Konzepten unvereinbar. Dieser Feststellung stehe die Toleranz eines aufgeklärten Bürgers nicht entgegen.[36]

Siehe auch

Literatur

  • Raymond Becker u. a. (Hrsg.): Neue Wege in der Medizin. Alternativmedizin- Fluch oder Segen? Universitätsverlag Winter, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8253-5841-9.
  • Krista Federspiel, Vera Herbst: Die Andere Medizin. Nutzen und Risiken sanfter Heilmethoden. Stiftung Warentest, Berlin 1996, ISBN 3-924286-96-5.
  • Colin Goldner: Alternative Diagnose- und Therapieverfahren. Eine kritische Bestandsaufnahme. Alibri Verlag, Aschaffenburg 2008, ISBN 978-3-86569-043-2.
  • Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. Von der Volksmedizin zu den unkonventionellen Therapien von heute. C.H.Beck, München 1996, ISBN 3-406-40495-2.
  • Michael Prang: Alternativmedizin. Was sie leistet. Wann sie schadet. C.H.Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-65935-5.

Weblinks

 Commons: Alternativmedizin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Matthias Breidert, Karl Hofbauer: Placebo: Missverständnisse und Vorurteile. In: Deutsches Ärzteblatt. 2009, 106(46), S. 751–755. (online), Zugegriff am 18. November 2009.
  2. Dylan Evans: Placebo: the belief effect. HarperCollins, 2003, ISBN 0-00-712612-3; (Review)
  3. R. Barker Bausell: Snake Oil Science: The Truth About Complementary and Alternative Medicine. Oxford University Press, 2009, ISBN 978-0-19-538342-3. (Review)
  4. EU fördert Komplementärmedizin. PDF aus Naturamed 3/2010, S. 8.
  5. World Health Organisation (WHO) - Traditional Medicine: Definitions. Who.int. 17. August 2010. Abgerufen am 25. September 2010.
  6. „Als komplementärmedizinische Verfahren werden derzeit alle Medizinverfahren bezeichnet, die ergänzend (complementare = ergänzen) zur Schulmedizin angewendet werden. Alternativmedizinische Verfahren sind dadurch definiert, dass sie konventionelle, d.h. schulmedizinische Verfahren ausschließen.“ Michaela Glöckler, Matthias Girke, Harald Matthes: Anthroposophische Medizin und ihr integratives Paradigma. In: Rahel Uhlenhoff (Hrsg.): Anthroposophie in Geschichte und Gegenwart. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-8305-1930-0, S. 566.
  7. 7,0 7,1 What Is CAM? National Institutes of Health
  8. Integrative Medizin sucht neue Heilmethoden welt-online 2008
  9. Stefan N.Willich, Matthias Girke u. a.: Schulmedizin und Komplementärmedizin: Verständnis und Zusammenarbeit müssen vertieft werden. aerzteblatt.de 2010
  10. Bundesministerium für Bildung und Forschung. Gesundheitsforschung-bmbf.de. Abgerufen am 25. September 2010.
  11. Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e. V.. Erfahrungsheilkunde.org. Abgerufen am 25. September 2010.
  12. Rieger: Pädiatrische Pneumologie. 2. Auflage. Springer, 2004, ISBN 3-540-43627-8, S. 395.
  13. Bischoff: Leitfaden Naturheilkunde. Elsevier, Urban & Fischer, ISBN 3-437-55132-9. (online)
  14. Wörterbuch der Sozialpolitik SOZIALinfo
  15. Walter Bruchhausen, Heinz Schott: Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin. 2008, ISBN 978-3-8252-2915-3. books.google (Vorschau)
  16. Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zu Komplementärmedizin. Bmgfj.gv.at. Abgerufen am 25. September 2010.
  17. nach Rudolf Joss, Schulmedizin und Alternativmedizin - Die Sicht der Schulmedizin. Haus zum Dolder - Referat R. Joss
  18. Noack: Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin. Elsevier, Urban & Fischer, 2007, ISBN 978-3-437-41392-6, S. 156–157.
  19. Rosalind Coward: Nur Natur? Die Mythen der Alternativmedizin. 1995, ISBN 3-88897-099-7. Rezension In: Frankfurter Allgemeinen Zeitung. 2. Juli 1996.
  20. Edzard Ernst: Komplementärmedizinische Diagnoseverfahren. In: Dtsch Arztebl. 2005; 102: A 3034–3037.
  21. M. Angell, JP. Kassirer: Alternative medicine--the risks of untested and unregulated remedies. In: N Engl J Med. 1998 Sep 17;339(12), S. 839–841. PMID 9738094.
  22. Jütte, Geschichte der Alternativen Medizin (1996), S. 14 ff.
  23. Uwe Spiekermann: Vollkorn für die Führer. Zur Geschichte der Vollkornbrotpolitik im „Dritten Reich“. In: Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, Band 16, 2001, S. 91.
  24. Robert Jütte: Homöopathie und Nationalsozialismus – eine historische Expertise
  25. Dorothee Häußermann: Allensbach-Studie: Wachsendes Vertrauen in Naturheilmittel. In: Dtsch Arztebl. 1997; 94(39): A-2466 / B-2108 / C-1974.
  26. 26,0 26,1 SwissLight (PDF; 62 kB) Abgerufen am 25. September 2010.
  27. Weidenhammer, Wolfgang: Forschung zu Naturheilverfahren und Komplementärmedizin: Luxus oder Notwendigkeit? aerzteblatt.de
  28. Forschungsgelder für die Komplementärmedizin, derStandard.at. Derstandard.at. Abgerufen am 25. September 2010.
  29. Schul- und Komplementärmedizin: Miteinander statt nebeneinander. In: Deutsches Ärzteblatt. 104, Ausgabe 46 vom 16. November 2007.
  30. Reinhard Dettmeyer: 7. »Alternativ«- bzw. Komplementärmedizin. In: Medizin & Recht: Rechtliche Sicherheit für den Arzt, 2. Auflage. Springer, 2006, ISBN 3-540-29863-0, S. 143–154.
  31. Urteile von Sozialgerichten: S 7 KR 283/06 (SG Speyer), S 8 KR 321/04 (SG Düsseldorf) (Memento vom 10. Februar 2009 im Internet Archive), S 18 KR 534/05 (SG Dresden); Revisionsantrag zum Urteil des SG Dresden zurückgezogen; Urteile des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts: B 1 A 1/03 R, B 1 KR 5/08 R, B 1 KR 16/07 R, 1 BvR 347/98; Einigung in der Sache: [http://www2.jura.uni-halle.de/kohte/lehre/ws/20062007/v3/Termin-Bericht-20-06.pdf B 1 KR 28/05 R] (Link nicht abrufbar)
  32. Bundesrat Drucksache 785/11 vom 2 Dezember 2011, Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) (PDF; 684 kB)
  33. Referentenentwurf - Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (PDF-Datei; 484 kB)
  34. Beschluss des Ersten Senats vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 -
  35. § 25 Arzneimittelgesetz (AMG)
  36. 36,0 36,1 Knut-Olaf Haustein, Dietrich Höffler, Rainer Lasek, Bruno Müller-Oerlinghausen (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft): Außerhalb der wissenschaftlichen Medizin stehende Methoden der Arzneitherapie In: Deutsches Ärzteblatt 1998; 95: A-800–805. [Heft 14]
  37. Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern, 12. Januar 2011
  38. http://www.kompetenznetz-kokon.de/
  39. Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer Deutsche Krebshilfe, 19. Juni 2012
  40. http://ict.sagepub.com/content/early/2011/10/15/1534735411423920.abstract
  41. Cambrella, ein Forschungsnetzwerk der EU für Alternativ- und Komplementärmedizin (Memento vom 1. Mai 2010 im Internet Archive)
  42. Zentrum für naturheilkundliche Forschung am Klinikum rechts der Isar koordiniert EU-Forschungsprojekt: Komplementärmedizin wird europaweit vernetzt. Technische Universität München 2009
  43. Masterstudiengang Komplementärmedizin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Master-kmkh.eu. Abgerufen am 25. September 2010.
Gesundheitshinweis Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Alternativmedizin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.