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Appellationsgericht
Ein Appellationsgericht, auch Berufungsgericht genannt, ist ein übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte entscheidet, wobei diese zusammenfassend als Appellation bezeichnet werden. Nicht immer ist dies aber eine Berufung im engeren Sinne. Ebenso führen diese Gerichte in verschiedenen Ländern verschiedene Bezeichnungen.
Deutschland
In Deutschland findet eine durchgehende Abgrenzung zwischen Berufung und Revision statt, seit Vereinheitlichung der Prozessordnung durch das Gerichtsverfassungsgesetz werden folgende als Berufungsgerichte bezeichnet und sind zuständig
- in Strafsachen die kleinen Strafkammern der Landgerichte,
- in Zivilsachen die Landgerichte oder Oberlandesgerichte,
- in öffentlich-rechtlichen Sachen die Oberverwaltungsgerichte und die Landessozialgerichte,
- in Arbeitssachen die Landesarbeitsgerichte.
Die Bezeichnung „Appellationsgericht(shof)“ (AG) und „Oberappellationsgericht(shof)“ (OAG) wurden in Deutschland durch die Reichsjustizgesetze abgeschafft.
Historisch
- Im Königreich Bayern bestanden bis 1879 Appellationsgerichte als Gerichte zweiter Instanz.
- In Preußen bestanden 1849 bis 1879 Appellationsgerichte als Gerichte zweiter Instanz.
Österreich
In Österreich sind die Landesgerichte und Oberlandesgerichte zuständig.
Schweiz
In der Schweiz sind zuständig
- in Straf- und Zivilsachen die Obergerichte (die je nach Kanton auch andere Namen tragen, siehe dort)
- in öffentlich-rechtlichen Sachen die Verwaltungsgerichte; hierarchisch ist dabei die Besonderheit zu beachten, dass auf Ebene Kanton die Schweizer Verwaltungsjustiz eigentlich einstufig ist, d. h. die Schweizer Verwaltungsgerichte sind nur bedingt ein Appellationsgericht, da die unteren Instanzen keine verwaltungsunabhängige Gerichte sind.
Italien
In Italien führen die Berufungsgerichte den Namen Corte d’appello.
Litauen
Englischsprachige Länder
In den englischsprachigen Ländern werden die Appellationsgericht meistens Court of Appeal oder auch Supreme Court genannt.
USA
In den Vereinigten Staaten von Amerika führen die Appellationsgerichte des Bundes die Bezeichnung United States Court of Appeals, in den Bundesstaaten meist Court of Appeals[1].
Einzelnachweise
- ↑ z. B. California Courts of Appeal.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Appellationsgericht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |