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Baumeister
Die Berufsbezeichnung Baumeister unterliegt nicht nur einem historischen Wandel, sondern ändert sich auch mit den Bauaufgaben und führt historisch vom Dombaumeister über den Hofbaumeister zum Baumeister.
Begriffe Baumeister, Dombaumeister und Hofbaumeister
Baumeister
Der Baumeister übernimmt die Ausführung von Bauarbeiten aller Art, teils auch die Planung und Bauleitung. Der Begriff ist in Österreich und der Schweiz auch heute noch eine Berufsbezeichnung, in Deutschland wird er dagegen nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung verwendet.
Im 19. Jahrhundert waren die Baumeister vom Entwurf bis zur Realisierung für ein Bauwerk zuständig. In der Regel unterschieden sie sich von Architekten dadurch, dass sie zusätzlich zum meist eigenen Entwurfsatelier auch eine eigene Baufirma zur Verfügung hatten.
Dombaumeister, Münsterbaumeister, Zwingerbaumeister
Der Begriff wird für Leiter von existierenden Bauhütten verwendet. Dombaumeister ist heute mit dem Bau von Domen und Münstern verbunden. Im Falle eines Münsters wird auch der Begriff Münsterbaumeister verwendet. Im Fall des Dresdner Zwingers trägt der Leiter der zugehörigen Bauhütte den Titel Zwingerbaumeister.
Hofbaumeister
Ein Hofbaumeister war ein an den Sitz eines regierenden Fürsten oder Herrschers (Hof) berufener, also ein von einem Landesherren mit der Planung und Durchführung öffentlicher Bauvorhaben betrauter Baumeister. Je nachdem welche Aufgaben der Hofbaumeister hatte, konnte er durchaus auch Dombaumeister als auch umgekehrt sein. Der Begriff Hofbaumeister schwand mit dem Bedeutungsverlust der Adeligen; es gibt ihn heute nicht mehr.
Regierungsbaumeister, Stadtbaumeister, Landbaumeister
Diese Begriffe kennzeichnen einen Dienstrang in der staatlichen bzw. kommunalen Beamten-Hierarchie (vgl. Baubeamter), der je nach historischem Kontext und Dienstherrn ganz unterschiedliche Positionen beschreibt. Träger dieser (in Deutschland heute überwiegend in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen gebräuchlichen) Berufsbezeichnung haben eine akademische Ausbildung (z.B. an einer Technischen Hochschule) absolviert und ein staatliches Examen abgelegt.[1]
Geschichte
Dombaumeister waren ausgebildete Handwerker, Steinmetz- und Steinbildhauermeister, die in der Zeit der Gotik eine Bauhütte leiteten. Die aus dem Steinmetzhandwerk und der Bauhüttentradition hervorgegangenen mittelalterlichen Dombaumeister werden in zeitgenössischen Quellen Werkmeister oder magister operis bezeichnet. Gegen Ende der Gotik ging der Bau der Dome und damit die Zahl der Bauhütten zurück. Große Bauhütten, wie z. B. die in Straßburg, bestanden bis ins 19. Jahrhundert. Der Begriff Dombaumeister wandelte sich, wie die Bauaufgaben, zu dem des Baumeisters.
Die Renaissance bildete einen Baumeister neuen Typs heraus. Dieser war handwerklich ausgebildet und neben seiner Funktion als Architekt auch Unternehmer. In der Renaissance waren Baumeister nicht mehr nur Steinmetzen und Steinbildhauer: Baumeister Elias Holl war ausgebildeter Handwerker, allerdings ein Maurer.
Im Barock und Rokoko erfolgte die Baumeisterausbildung erstmals in Frankreich an staatlichen Bauschulen. In Deutschland (deutscher Sprachraum) jener Zeit lernten die Baumeister, die Handwerker waren, aus praktischer Erfahrung und aus den sog. Werkmeisterbüchern. Eine Ausnahme bildete die sog. Vorarlberger Bauschule, die sich ausschließlich mit dem Sakralbau befasste.[2] Die Baumeister waren zwar noch ausgebildete Handwerker, in ihrer Hauptaufgabe waren sie aber Planer und Organisatoren.
Im 19. Jahrhundert, im Zuge der Industrialisierung, bildete sich der Beruf des Architekten als eigene akademische Disziplin heraus. Aufwändige Bauwerke (Industriebauten, mehrgeschossige Bauten, Infrastrukturmaßnahmen) und neue Bauaufgaben (Statik, ingenieurtechnische Berechnungen usw.) erforderten eine theoretische Ausbildung an Architekturschulen und -akademien.
Baumeister wurden im 20. Jahrhundert als Bauingenieure und Architekten an Hochschulen (Universitäten, Technische Hochschulen) und an höheren Fachschulen (Ingenieurschulen und Ingenieurakademien), später Fachhochschulen, ausgebildet und bis heute (2008) bezeichnet man teilweise diejenigen Personen als Baumeister, die bei Bauvorhaben sowohl die künstlerische als auch die technische und administrative Projektleitung haben.
Die akademischen Berufe des Architekten und Bauingenieurs entwickelten sich durch die zunehmende Komplexität des Bauwesens und die immer größer werdenden Ansprüche hinsichtlich Konstruktion (Statik) und Architektur. Das seinerzeitige Aufgabengebiet eines Baumeisters umfasste die heutigen Berufsfelder des Architekten, des Bauingenieurs und die eines Projektmanagers.
Baumeister heute in Deutschland
Baumeister ist auch in Deutschland weiterhin eine geschützte Berufsbezeichnung. Architekten und Bauingenieure dürfen sich in der Regel nicht so nennen.[3][4]
- Der Begriff wird als übergreifende Bezeichnung für Architekten und Bauingenieure verwendet (vgl. Berufsverband BDB = Bund Deutscher Baumeister).
- Regierungsbaumeister: In Baden-Württemberg und Bayern bezeichnet man Bau-Referendare (d.h. Beamtenanwärter im höheren bautechnischen Verwaltungsdienst) nach dem erfolgreichen Ablegen der Großen Staatsprüfung (entspr. 2. Staatsexamen) als Regierungsbaumeister.
- Stadtbaumeister: Die Leiter der Bauämter in bayerischen Städten. Nicht zu verwechseln mit den Stadtbaumeisterräten.
- Als Dombaumeister werden heute die Leiter und Leiterinnen von Dombauhütten bezeichnet. Einige sind Steinmetzmeister, andere Ingenieure oder Architekten. Sie sind im Wesentlichen mit ingenieurtechnischen und organisatorischen Problemen befasst. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts gab es erstmals in Ulm und gibt es am Kölner Dom mit Barbara Schock-Werner und (2008) am Freiburger Münster eine Dombaumeisterin.
- Der für die Erhaltung des Dresdner Zwingers verantwortliche Architekt der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Ulrich Aust, trug als Leiter der Zwingerbauhütte bis zu seinem Tod den Titel Zwingerbaumeister.
Baumeister heute in Österreich und der Schweiz
In Österreich und der Schweiz handelt es sich bei dem Begriff Baumeister immer noch um eine konkrete Berufsbezeichnung. Während Architekten und Bauingenieure überwiegend im planenden und kontrollierenden Bereich anzutreffen sind, stellt der Baumeister den einzigen universell einsetzbaren Baufachmann dar.
Der Baumeister ist berechtigt:
- die unterschiedlichsten Bauwerke zu planen,
- das statische Gefüge zu berechnen,
- Kosten zu ermitteln,
- Bauarbeiten auszuführen, zu leiten und zu kontrollieren.
Die Baumeisterprüfung wird in den meisten Fällen von Handwerkern mit zusätzlicher theoretischer Ausbildung, aber auch von Ingenieuren nach drei Praxisjahren abgelegt. Nach Ablegung einer Baumeisterprüfung ist er zur Projektentwicklung, -leitung und Projektsteuerung berechtigt, zum Projektmanagement sowie zur Übernahme der Bauführung. Im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung kann er seinen Auftraggeber vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts vertreten. In Österreich und der Schweiz darf sich nur Baumeister nennen, wer die Baumeisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. In Österreich ist der Baumeister ein Berufstitel (kein akademischer Titel) und wird mit BM oder Bmstr. abgekürzt. Hier ist die die Baumeisterprüfung eine universelle Prüfung ohne Möglichkeit auf Nachsicht. In der Schweiz hingegen kann man die Baumeisterprüfung für Hochbau und für Tiefbau getrennt ablegen. Nach bestandener Prüfung darf man den Titel dipl. Baumeister führen. Die Abschlussprüfungen dauern insgesamt in der Schweiz nach abgelegten 14 Modulprüfungen 16 Stunden und in Österreich 123 Stunden.
Persönlichkeiten als Baumeister
Die Leiter der Bauausführung hießen oft Werkmeister (wercmeistere) oder Baumeister; sie gingen zumeist aus dem Steinmetzhandwerk hervor und waren die mittelalterlichen Architekten. Auch Bezeichnungen wie magister operis kamen vor. Bei der Ausführung hatten der Steinmetzmeister (magister lapicidae) und der Maurermeister (magister caementari) sowie der Sculptor Bedeutung. Die Meister der Bauausführung wechselten bei jedem Bauwerk häufiger, schon auf Grund der langen Bauzeiten.
Bekannt wurden einige bedeutende Dombaumeister oder Bau- und Steinmetzmeister der Gotik:
- am Kölner Dom als Kölner Dombaumeister insbesondere Meister Gerhard († 1271), Meister Arnold († 1301) , Johannes von Köln (1270–1331), Meister Michael († nach 1387), Meister Andreas von Everdingen († vor 1412), Nikolaus van Bueren (1380–1445), Konrad Kuene van der Hallen (1400/10–1469)
- am Stephansdom (Wien) insbesondere Michael Knab (1340/50– nach 1399), Wenzel Parler (vor 1360–1404), Hans Puchsbaum (1390–nach 1454), Anton Pilgram (1460–1515), Jörg Öchsl (um 1500),
- Wilhelm von Sens, Baumeister um 1175 an der Kathedrale von Canterbury und davor an der Kathedrale von Sens
- Werkmeister Guerin von der Kathedrale St. Denis (13. Jh.)
- Werkmeister Hugues Libergier († 1263) von der Abteikirche St-Nicaise in Reims.
- Werkmeister Pierre de Montreuil (um 1250) von der Kathedrale Notre-Dame de Paris
- Die Baumeisterfamilie Parler mit unter anderem Heinrich Parler der Ältere (1300/1310–1370), Michael Parler (um 1330–1390), Johann dem Jüngeren (um 1359–1405) und Johann dem Älteren wirkte beispielsweise am Basler, Freiburger, Gmünder, Straßburger und Ulmer Münster sowie am Veitsdom in Prag und am Dom der heiligen Barbara in Kutná Hora.
- Hinrich Brunsberg wirkte v. a. in Brandenburg und Pommern und war ein bedeutender Baumeister der dortigen späten Backsteingotik um 1400.
Die Meister konnten oft an ihrem Steinmetzzeichen erkannt werden, eine im Mittelalter übliche Markierung, die sie auf ihrer Arbeit anbrachten.
Literatur
- Anja Sibylle Dollinger: Baubetrieb und Bautechnik, Von der Romanik bis zum Historismus. hrsg. v. Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks, Naturwerkstein und Umweltschutz in der Denkmalpflege. Ebner, Ulm 1997, ISBN 3-87188-143-0.
Weblinks
- Dr. Christine Kratzke: Baumeister. Teil der Preprint-Version von Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Bilder und Begriffe. Hrsg. von Werner Paravicini, bearb. von Jan Hirschbiegel und Jörg Wettlaufer. Residenzenforschung 15 II, Teilbd. 1 und 2, Thorbecke Verlag, Ostfildern 2005.
- VfGH /RIS 2002: Gewerbeordnung, Abgrenzung Baumeister - Bauleiter
- MDR lexi-tv: Baumeister (mit Videos)
Einzelnachweise
- ↑ Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst in Bayern (ZAPO/htD) Vom 9. Juni 2000. auf: gesetze-bayern.de
- ↑ Anja Sibylle Dollinger: Baubetrieb und Bautechnik. S. 228.
- ↑ Gewerbeordnung, § 133 Befugnis zur Führung des Baumeistertitels
- ↑ Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung, Artikel 2
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