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Geschlechtsverkehr
Geschlechtsverkehr (Geschlechtsakt (von lateinisch actus‚ Antrieb, Bewegung’)[1], Koitus (von lateinisch coitus‚ Zusammengehen, Begattung’)[2], Kopulation (von lateinisch copulatio ‚Verknüpfung, Verbindung’)[3], Kohabitation (von lateinisch cohabitatio ‚Beisammenwohnen’)[4], Beischlaf) bezeichnet im traditionellen Verständnis die heterosexuelle Vereinigung zweier Sexualpartner, bei der der Mann den erigierten Penis in die Vagina der Frau einführt – den Vaginalverkehr.
Mit der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz auch anderer sexueller Praktiken hat der Begriff des „Geschlechtsverkehrs“ beziehungsweise des „Koitus“ eine Bedeutungserweiterung erfahren und findet auch für andere „penetrative“ (lat. „eindringen“) Sexualpraktiken wie den Analverkehr bei homosexuellen und heterosexuellen Paaren Verwendung. Je nach Definitionsverständnis können auch andere Varianten der intensiven Stimulation, an denen nicht die primären Geschlechtsorgane beider Partner beteiligt sind, zum Beispiel der Oralverkehr, im heutigen Sprachgebrauch zunehmend auch als eine Form oder ein Teil des Geschlechtsverkehrs angesehen werden.
Biologische Funktion
In beiden Fällen kann es bei beiden Geschlechtern zum Orgasmus (Erregungshöhepunkt) kommen, welcher beim Mann in der Regel mit einem Samenerguss (Ejakulation) einhergeht. Der vaginale Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau mit Samenerguss ist die natürliche Voraussetzung für eine Empfängnis. Sie wird durch die Befruchtung erreicht, bei der sich im weiblichen Körper beim Menschen meist nur je eine männliche und weibliche Keimzelle (Spermium und Eizelle) vereinen und eine Zygote formen, aus der anschließend ein Embryo entsteht. Diese eigentliche Befruchtung findet einige Zeit (bis einige Tage) nach dem Geschlechtsverkehr statt. Eine Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Wanderung der Spermien durch den Muttermund, den Uterus und die Eileiter der Frau sowie das Vorhandensein einer befruchtungsfähigen Eizelle durch einen schon erfolgten oder danach erfolgenden Eisprung. Der Geschlechtsverkehr mit anschließender Empfängnis führt zur Schwangerschaft und bewirkt somit biologisch die Weitergabe der genetischen Information beider Eltern.
Rezeption
Wegen seiner Fortpflanzungsfunktion wird der Geschlechtsverkehr in allen Gesellschaften als normativer Akt des Sexuallebens zwischen Mann und Frau angesehen. Je nach Sexualmoral kann eventuell die Ehe zwischen den Sexualpartnern als moralische Vorbedingung für den Geschlechtsverkehr angesehen werden und vorehelicher Geschlechtsverkehr geächtet sein. Außerdem wird in vielen Gesellschaften der Geschlechtsverkehr zwischen engen Verwandten (Inzest) als unmoralisch geächtet. Neben der unterschiedlichen gesellschaftlichen Einordnung wird der Koitus vom Mann als auch von der Frau in der Regel als Teil des umfassenderen Sexuallebens verstanden, das daneben auch andere Formen körperlicher Zärtlichkeiten umfasst.
Geschlechtsverkehr wird oft Sex genannt, wobei dieser Begriff aber noch viele andere Bedeutungen hat und sich im weiteren Sinne auf alle zwischenmenschlichen Handlungen bezieht, die der sexuellen Befriedigung dienen. Der Umgang mit sexuell relevanten Begriffen und den mit ihnen verbundenen Praktiken und Ideen ist infolge besserer Aufklärung in den letzten Jahrzehnten liberaler geworden. Durch die modernen Methoden der Empfängnisverhütung und gewandelte Moralvorstellungen wurde die menschliche Sexualität in hohem Maße von der Fortpflanzungsfunktion entkoppelt. Sie gilt heute in einigen Kulturen vorwiegend als Vergnügen mit starker sozialer wie auch gesundheitsfördernder Funktion.
Rechtliches
Der Mensch gilt biologisch als die einzige Art, die ihn einer bewussten Willensentscheidung unterwirft.[5] Die Vergewaltigung – der gegen den Willen des Partners herbeigeführte Geschlechtsverkehr – ist in praktisch allen Ländern strafbar. Einer auf das Jahr 1995 und 167 Staaten bezogenen Untersuchung zufolge waren in ca. 59 % dieser Staaten Prostitution wie auch die Beteiligung Dritter an Prostitution, z. B. das Betreiben eines Bordells, strafbar, in ca. 36 % dieser Staaten war Prostitution nicht strafbar und die Beteiligung Dritter strafbar und in ca. 6 % dieser Staaten waren Prostitution wie auch die Beteiligung Dritter nicht strafbar.[6] Ebenfalls strafbar ist der sexuelle Missbrauch von Kindern.
Häufigkeit und Dauer
Die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs (Koitushäufigkeit) beim Menschen hängt stark von der Stärke des individuellen Sexualtriebs und der Verfügbarkeit bzw. dem Sexualtrieb des Partners ab. Der Mensch verfügt über stimulierende Hormone, die, wie zum Beispiel das Testosteron, zu verstärktem Verlangen und Risikobereitschaft führen können. Selbstdisziplin erfordernde Aktivitäten wie zum Beispiel Sport und intensiv betriebene Hobbys können zur Minderung des Sexualtriebs führen. Auch das Stresshormon Adrenalin kann den Abbau von Sexualhormonen bis hin zur Impotenz bewirken.
Die Bandbreite liegt zwischen mehrmals pro Tag und nie. In der gesamten Breite kann sowohl Zufriedenheit als auch Unzufriedenheit vorliegen – es gibt somit keine Norm oder eine „gesunde“ Frequenz. Verschiedene Studienergebnisse ergaben eine durchschnittliche Häufigkeit von zwei- bis dreimal pro Woche in den meisten Liebesbeziehungen.[7] Studien zeigen, dass die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs in heterosexuellen Partnerschaften stark von der Dauer der Beziehung abhängt, bei Paaren bis etwa 60 Jahren praktisch nicht vom Lebensalter. 30-, 45- und 60-Jährige unterscheiden sich, sofern sie in etwa gleich langen Beziehungen leben, nicht in der Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs. In den Großstädten Hamburg und Leipzig lebende Paare, die bis etwa zwei Jahre zusammen waren, hatten eine durchschnittliche monatliche Häufigkeit von 8 bis 10; bei einer Dauer der Beziehung zwischen 11 und 20 Jahren lag die monatliche Häufigkeit bei 4 bis 6 (für Frankreich wird eine monatliche Häufigkeit von 13 zu Beginn und von 9 ab fünf Jahren Beziehung berichtet[8]). Bei Paaren, die bis zwei Jahre zusammen waren, konnten bei Männern und Frauen keine unterschiedlichen Bedürfnisse, weder in Bezug auf den Geschlechtsverkehr noch bezüglich der Zärtlichkeit, ermittelt werden; bei Frauen nahm bei Beziehungen von 3 bis 30 Jahren Dauer der Wunsch nach Sexualität, in Relation, von anfänglich etwa 70 % auf etwa 25 % ab; bei Männern blieb dieser Wunsch weitgehend gleichbleibend bei etwa 70 %. Demgegenüber nahm das Interesse an Zärtlichkeit bei Männern von etwa 80 auf 60 % ab, während es bei Frauen nur von knapp 100 auf etwa 90 % abnahm.[9]
Der erste Geschlechtsverkehr wird oft während der Pubertät vollzogen. Eine Studie zum Verhalten fünfzehnjähriger Jugendlicher aus 24 Ländern ergab, dass zwischen 14,1 % (Kroatien) und 37,6 % (England) der Befragten schon Koitus praktiziert hatten.[10] Zwischen Männern und Frauen lässt sich ein Unterschied des Koituswunsches in Abhängigkeit vom Lebensalter feststellen: Der männliche Sexualtrieb ist im Jahrzehnt nach der Pubertät am stärksten, der weibliche oft im dritten und vierten Lebensjahrzehnt. Im höheren Alter nimmt mit nachlassendem Geschlechtstrieb die Koitushäufigkeit ab. Neuere Studien legen jedoch nahe, dass regelmäßiger und befriedigender Vollzug des Geschlechtsverkehrs bis ins hohe Alter möglich ist und ältere Studien zur Koitusfrequenz im hohen Alter hinterfragt werden müssen.
Die Dauer des Geschlechtsverkehrs kann von wenigen Sekunden bis zu vielen Stunden reichen. Zwischen Penetration und Ejakulation vergehen durchschnittlich fünf bis sechs Minuten. Die erste Ejakulation muss aber nicht zwingend den Endpunkt des Geschlechtsverkehrs bedeuten.
In einer Studie der Universität Koblenz-Landau wurde im Jahr 2000 bekannt, dass 82 Prozent aller Katholiken und 81 Prozent aller Protestanten den Geschlechtsverkehr als wichtig ansehen.[11]
Störungen und Probleme
Störungen der männlichen und weiblichen Libido haben vor allem psychische Ursachen[12], auch Funktionsstörungen wie z. B. der vorzeitige Samenerguss beim Mann (Prävalenz von 20 %) spielen oft eine Rolle. Grund, den Geschlechtsverkehr auszuüben, ist neben Lust und Freude oft auch ein Kinderwunsch; in diesem Falle wird manchmal ein eventuell fehlendes Verlangen – speziell zur Zeit eines berechneten oder durch Messverfahren ermittelten Eisprungtermins der Frau – bewusst überwunden.
Die Koituspartner empfinden dann den Geschlechtsakt zuweilen eher als Last denn als Lust. Liegt bei Kinderwunsch eine Unfruchtbarkeit vor, kann das Sexualverhalten durch die damit verbundenen Behandlungsmaßnahmen oder daraus resultierenden psychischen Probleme störend beeinflusst werden.[5]
Organische Fehlbildungen können den Geschlechtsakt unmöglich machen bzw. nur zwischen bestimmten Partnern zulassen, sind aber teilweise durch einen operativen Eingriff korrigierbar.
Tritt in einer Paarbeziehung eine längere Sexpause auf, kann dies ein Indikator für eine Störung der Beziehung auf einer anderen Ebene sein, insbesondere dann, wenn Stress und eine körperliche Ursache entfallen. Die Bereitschaft zum Geschlechtsverkehr kann auch als Machtmittel eingesetzt werden, nach dem Motto: Wenn der eine Partner etwas unterlässt oder etwas Bestimmtes tut, dann verweigert der andere Partner den Sexualverkehr. Die Psychologin Felicitas Heyne sieht die Ursache unter anderem darin, dass Frauen von ihren Müttern gelernt haben, über die Sexualität Einfluss auf ihren Partner zu nehmen.[13]
Gleichgeschlechtliche Paare
Je nach Land und statistischer Erfassungsmethode wird der relativ geringe Prozentsatz an Menschen, die den Beischlaf mit einem gleichgeschlechtlichen Partner bevorzugen, mit unterschiedlichen Zahlenwerten angegeben. In Deutschland und vielen Ländern des westlichen Kulturkreises gibt es Bestrebungen, der Sexualität unter gleichgeschlechtlichen Partnern im Rahmen der sexuellen Selbstbestimmung einen gleichberechtigten Status zu verleihen. In Deutschland können zwei Frauen bzw. zwei Männer eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, in anderen Ländern eine gleichgeschlechtliche Ehe. Entsprechend finden auch freie gleichgeschlechtliche Beziehungen in vielen Gesellschaften zunehmend Anerkennung.
Terminologie
Fachsprachliche Begriffe
Der Geschlechtsverkehr im engeren Sinne wird fachsprachlich auch als Beischlaf, Beiwohnung, Koitus (Coitus), Kohabitation und Begattung bezeichnet.
In manchen Bereichen wird der, früher vor allem in der Medizin verwendete, lateinische Begriff coitus verwendet oder aus Angaben übernommen, besonders mit näher definierenden Zusätzen:
- coitus per vaginam ‚Vaginalverkehr‘; coitus per anum oder coitus per rectum ‚Analverkehr‘; coitus per os ‚Oralverkehr‘
- coitus inter femora oder coitus in femoribus ‚Schenkelverkehr‘; coitus a tergo ‚A tergo‘
- coitus anticipatus ‚Beischlaf vor der Ehe‘; coitus illicitus ‚unerlaubter Verkehr‘ allgemein, auch für Blutschande; coitus damnatus ‚verdammter Beischlaf‘, oft für Blutschande; coitus contra naturam ‚widernatürlicher Verkehr‘ in fast derselben Bandbreite wie die alte Sodomie
Sexuelle Handlungen ohne ein Eindringen des Penis werden unter dem Begriff Petting geführt.
Juristische Terminologie
Juristisch unterscheidet man zwischen:
- „Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
- „eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.
- In Deutschland ist das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den Anus keine beischlafähnliche Handlung, da dieser kein Geschlechtsteil ist. (2005)[14]
- In Österreich fällt nach den Urteilen des Obersten Gerichtshofs seit 1990 „jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration“ darunter, damit auch anale Penetration mit Fingern („digitale Analpenetration“) und Gegenständen.[15] „Kann doch bei den notorischen Praktiken […] nicht gesagt werden dass der After grundsätzlich nicht zur Geschlechtssphäre zählt und mithin ein sich als Eingriff in den Intimbereich mit objektiv signifikantem (wenn auch pervertiertem) Sexualbezug darstellendes […] Verhalten bei sexueller Motivation […] eine »äußerlich nicht geschlechtsbezogene Handlung« darstellt.“[16] Verschiedene Rechtsexperten sind anderer Meinung.[17] Das Aneinanderreiben der Penisse (→Frotteur), auch mit intensiver Kopulationsbewegung, fällt nicht darunter, ebenso das Reiben des (erigierten) Gliedes an den Oberschenkeln und Samenerguss auf Gesicht oder Brust,[15] wahrscheinlich aber Cunnilingus, wo oft die Zunge penetriert.
- In Liechtenstein fällt Penetration des Anus mit Finger und Gegenständen und orale Stimulation der weiblichen Geschlechtsteile darunter.[18]
Zusätzlich gibt und gab es:
- „sexuelle Handlungen“ beziehungsweise „geschlechtliche Handlungen“ sind dagegen alles, auch abseits des Geschlechtsverkehrs, wie beispielsweise Petting, mutuelle Masturbation. Handlungen ohne Körperkontakt sind zum Beispiel das Verleiten zu „geschlechtlichen Handlungen an sich selbst“, um andere zu erregen.
- „Unzucht“ ist ein heute veralteter Begriff für moralisch verurteilte sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe. Er wurde bis in die frühen 1970er Jahre verwendet und hat sich noch vereinzelt in alten Vorschriften oder Verträgen gehalten. So wurde zwischen „Beischlaf mit Unmündigen“ (schwerer sexueller Missbrauch, § 206 öStGB) und „Unzucht mit Unmündigen“ (sexueller Missbrauch, § 207 öStGB) unterschieden. Die „widernatürliche Unzucht, […] zwischen Personen männlichen Geschlechts“ des deutschen § 175 von 1871 umfasste nur beischlafähnliche Handlungen und manchmal setzte man sich damit auseinander, ob an dem Penis nur geleckt, oder ob er in den Mund genommen wurde. Durch die Umformulierung auf „Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt“ von 1935 waren alle sexuellen Handlungen erfasst, ebenso bei der „gleichgeschlechtlichen Unzucht“ des öStGB von 1971/1975. „Gewerbsmäßige Unzucht“ ist Prostitution und Verwandtes.
Im Strafrecht ist auch der Versuch strafbar. Es muss daher beim Beischlaf und bei beischlafähnlichen Handlungen nicht zum Eindringen oder gar zu einem Samenerguss gekommen sein. Wichtig ist der auf das Eindringen gerichtete Vorsatz. Andererseits muss es sich um mehr als eine bloß flüchtige, sexual sinnbezogene Berührung handeln. Das Alter, bis zu dem sexuelle Handlungen oder Geschlechtsverkehr verboten sind, wird Schutzalter genannt.
„Beiwohnung“:
- Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist von der Beiwohnung die Rede. Im Rahmen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft wird nach § 1600d Absatz 2 Satz 1 BGB vermutet, dass derjenige Vater eines Kindes sei, der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt habe. Dazu ist es nach herkömmlicher Definition ausreichend, dass es zu einer Berührung der Geschlechtsorgane in einer Weise gekommen ist, die nach den Erfahrungen der Wissenschaft eine Zeugung möglich macht. Der Begriff ist daher in diesem Fall ebenfalls nicht identisch mit Geschlechtsverkehr.
- In Österreich findet sich der Begriff aus historischen Gründen ebenfalls noch bei der Feststellung der Vaterschaft in § 163 ABGB, wo er durch Hinweis auf medizinisch unterstützte Fortpflanzung ergänzt wird, sowie beim Schadenersatz für strafbare Handlungen gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung in § 1328 ABGB.
Deutsche Sprache und Umgangssprache
Hochsprachlich werden häufig Begriffe wie „sich vereinigen“ oder „vereinen“, umschreibend „geschlechtlichen Verkehr haben“ verwendet. Seltener wird im übertragenen Sinne auch von „sich lieben“ gesprochen.
In der Umgangssprache wird unter anderem der als vulgär geltende Ausdruck „ficken“ verwendet. Aggressiv-chauvinistisch konnotiert sind seltener verwendete Begriffe wie „stoßen“ oder „knallen“. Der Begriff „vögeln“ stammt vom mittelhochdeutschen Wort vogelen ab, was „Vögel fangen“ beziehungsweise „Begatten von Vögeln“ bedeutet.[19] Ende des 19. Jahrhunderts verbreitete sich der Ausdruck pimpern, der sich wohl aus dem Niederdeutschen pümpern für (im Mörser zer)stoßen entwickelte.[20] Seit Ende der 1990er Jahre erlebt der aus dem Kölner Dialekt stammende Begriff „poppen“ einen Aufschwung. Er hat vielfach den seit den 1960er Jahren gebräuchlichen Begriff „bumsen“ abgelöst, der wiederum an die Stelle des „rumsen“ der 1930er Jahre getreten war. Die letztgenannten Begriffe werden nicht als so abwertend wie „ficken“ angesehen. Verschiedene vulgäre Bezeichnungen für den Geschlechtsverkehr (vor allem „ficken“) werden oft in der Jugendsprache für „jemanden besiegen“, „es jemandem zeigen“ oder auch „jemanden beleidigen“ bzw. „jemanden angreifen“ genutzt.
Bei Begriffen mit Umschreibung haben sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die als nicht anstößig geltenden umgangssprachlichen Phrasen „miteinander ins Bett gehen“ und „miteinander schlafen“ eingebürgert. Weniger gebräuchlich ist der aus dem Englischen („to make love“) beziehungsweise Französischen („faire l’amour“) übersetzte Ausdruck „Liebe machen“. Im Englischen ist „to make love“ die am häufigsten verwendete nicht anstößige umgangssprachliche Phrase, um den Geschlechtsakt zu umschreiben.
Siehe auch
Portal:Liebe, Sexualität und Partnerschaft – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Liebe, Sexualität und Partnerschaft
Literatur
- Wilhelm Reich: Triebbegriffe von Forel bis Jung, Der Koitus und die Geschlechter. In: Zeitschrift für Sexualwissenschaft. 1921.
- K. Herold: Trotz Kinderwunsch seltener Verkehr. In: Sexualmedizin. 19, 1990, S. 680–684.
- Desmond Morris: Der nackte Affe. Droemer Knaur, München/Zürich 1968, ISBN 3-426-03224-4 (Kapitel 2).
- Eric Berne: Spielarten und Spielregeln der Liebe. 22. Auflage, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2005, ISBN 3-499-16848-0.
- Hans Giese (Hrsg.): Die Sexualität des Menschen. Handbuch der medizinischen Sexualforschung. 2 Bände, 2. Auflage, Enke, Stuttgart 1968–1971, DNB 458936162 .
Weblinks
- The International Encyclopedia of Sexuality (ed. R. T. Francoeur) (zuletzt abgerufen am 2. November 2012)
- Strafrechtliche Definition des Begriffes Beischlaf in BGH-Urteil vom 25. Oktober 2000 (PDF-Datei; 19 kB), abgerufen am 2. November 2012
Einzelnachweise
- ↑ Renate Wahrig-Burfeind (Hrsg.): Wahrig. Illustriertes Wörterbuch der deutschen Sprache. ADAC-Verlag, München 2004, ISBN 3-577-10051-6, S. 44.
- ↑ Renate Wahrig-Burfeind (Hrsg.): Wahrig. Illustriertes Wörterbuch der deutschen Sprache. München 2004, S. 471.
- ↑ Renate Wahrig-Burfeind (Hrsg.): Wahrig. Illustriertes Wörterbuch der deutschen Sprache. München 2004, S. 483.
- ↑ Renate Wahrig-Burfeind (Hrsg.): Wahrig. Illustriertes Wörterbuch der deutschen Sprache. München 2004, S. 470.
- ↑ 5,0 5,1 Hans Giese (Hrsg.): Die Sexualität des Menschen. Handbuch der medizinischen Sexualforschung. 2 Bände, 2. Auflage, Enke, Stuttgart 1968–1971, DNB 458936162.
- ↑ Seo-Young Cho, Axel Dreher, Eric Neumayer: Does Legalized Prostitution Increase Human Trafficking?. In: World Development. Band 41, 2013, S. 67–82, doi:10.1016/j.worlddev.2012.05.023.
- ↑ Z. B. Ergebnisse der Sexual Wellbeing Global Survey 2007/08. (PDF; 1,2 MB)
- ↑ Sophie Allard: La fréquence des rapport sexuels. Auf: masantesexuelle.com ; Zitiert Ergebnisse aus: M. Bozon: La Sexualité aux temps du sida, collectif, chapitre Amour, désir et durée. Presses universitaires de France (PUF), Paris 1998.
- ↑ Gunter Schmidt, Silja Matthiesen. Beziehungsdauer und Leidenschaft. 2009
- ↑ Godeau u. a.: Contraceptive Use by 15-Year-Old Students at Their Last Sexual Intercourse: Results From 24 Countries. Januar 2008, Zugriff am 5. Februar 2008.
- ↑ Konfessionslose haben mehr Lust auf Sex. auf: 3sat.de, gefunden am 10. November 2008.
- ↑ Max Marcuse (Hrsg.): Handwörterbuch der Sexualwissenschaft. Enzyklopädie der natur- und kulturwissenschaftlichen Sexualkunde des Menschen. de Gruyter, Berlin/ New York 2001, ISBN 3-11-017038-8. (um eine Einleitung von Robert Jütte ergänzter Nachdruck der 1926 im A. Marcus & E. Webers Verlag, Bonn, erschienenen zweiten Auflage)
- ↑ Wenn Sex als Machtinstrument eingesetzt wird. 19. April 2012, abgerufen am 17. September 2013.
- ↑ Hubert Hinterhofer: Strafrecht. Besonderer Teil II. 4. Ausgabe, Facultas Verlag, 2005, ISBN 3-85114-881-9, S. 86. (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche)
- ↑ 15,0 15,1 OGH – RS0094905 für 14Os127/89, 13Os10/90 …, 18. Oktober 1989, Rechtsinformationssystem des Bundes
- ↑ OGH: RS0095213 für 12Os55/91, 13Os84/92 …, Rechtsinformationssystem des Bundes
- ↑ Christian Bertel, Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil II. 9. Ausgabe, Band 2, Springer, 2010, ISBN 978-3-211-99398-9, S. 60, Erläuterungen zu § 201 (Vergewaltigung) über „Dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen“ (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche)
- ↑ Fürstliche Oberste Gerichtshof, Urteil 01 KG.2008.22 vom 6. Mai 2011
- ↑ vögeln auf: duden.de.
- ↑ pimpern, duden.de, abgerufen am 19. März 2016.
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