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Berufsbildende Schule
Die Bezeichnung berufsbildende Schule (auch berufliche Schule) steht als Sammelbegriff v. a. für die Berufsschulen und die Berufsfachschulen, die heute nur noch einen – wenn auch großen – Teil der berufsbildenden Schulen darstellen.
Bei staatlichen Schulen bezeichnet der Singular berufsbildende Schule häufig die Organisationseinheit. In einer berufsbildenden Schule können dann an einem Standort mehrere verschiedene Schulen zusammengefasst sein (wie z. B. Berufsschule, Berufsoberschule, Berufsfachschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium).
Deutschland
Schulformen
Je nach Bundesland werden die einzelnen Schulformen der beruflichen Schulen unterschiedlich benannt. Es gibt Ausbildungsgänge für Jugendliche ohne Schulabschluss mit berufsvorbereitendem Charakter (Berufsvorbereitungsjahr). Besitzt der Jugendliche einen Hauptschulabschluss, kann er das Berufsgrundbildungsjahr (in einigen Bundesländer Berufsfachschule oder Handelsschule genannt) besuchen, das, je nach Bundesland, auf eine reguläre Ausbildung angerechnet werden kann und zur Mittleren Reife führt.
Besitzt der Jugendliche die Mittlere Reife, kann er die Berufsfachschule besuchen, die zu einem staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten, schulischen Abschluss führt. Andere Bezeichnungen hierfür sind höhere Berufsfachschule, Berufskolleg oder Höhere Handelsschule. Durch Zusatzunterricht kann eine Prüfung zum Erwerb der Hochschulreife abgelegt werden.
Vollzeitschulen zum Erwerb allgemeiner Bildungsabschlüsse sind die Beruflichen Oberschulen in Bayern (Berufsoberschule und Fachoberschule), Berufskolleg oder Berufsfachschule, die zur Fachhochschulreife oder teilweise auch zum Abitur führen.
Im Land Bayern gibt es insgesamt sieben Typen von Beruflichen Schulen (Berufsfachschule/BFS, Berufsoberschule/BOS, Berufsschule/BS, Fachakademie/FA, Fachoberschule/FOS, Fachschule/FS und Wirtschaftsschule/WS), diese decken schulübergreifend die Klassenstufen 7 bis 13 ab (Mittel- und Oberstufe), was einem Alter der Schüler ab 13 Jahren entspricht.[1] Die Ausbildung der Lehrkräfte (Berufliches Lehramt) erfolgt im Universitätsstudium und ist auf alle diese Schultypen ausgelegt.[2][3]
Das Berufliche Gymnasium ist teilweise als Aufbaugymnasium oder Kolleg ausgelegt und wird in Deutschland von der Kultusministerkonferenz als Fachgymnasium bezeichnet.[4]
Daneben übernehmen viele berufsbildende Schulen die Präsenzaufgaben des Telekollegs.
In Nordrhein-Westfalen werden die berufsbildenden Schulen seit einigen Jahren zu Berufskollegs weiterentwickelt, an denen gleichzeitig zur beruflichen Qualifizierung auch die fachgebundene oder allgemeine (Fach)-Hochschulreife (Abitur bzw. Fachabitur) mit beruflichen Fächern abgelegt werden kann.
Dagegen sind Berufskollegs in anderen Bundesländern lediglich besondere Schularten einer berufsbildenden Schule. Nicht zu den berufsbildenden Schulen gehören Berufsakademien, Fachschulen bzw. Fachakademien, Hochschulen sowie Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien.
Privatschulen
Auch private Schulen, die berufliche Abschlüsse vermitteln, zählen zu den berufsbildenden Schulen. Bei den Privatschulen wird unterschieden in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen:
Ersatzschulen bieten Bildungsgänge oder Abschlüsse an, die an staatlichen Schulen angeboten werden. Sie „ersetzen“ eine staatliche Schule. Schüler erfüllen mit dem Besuch einer Ersatzschule die gesetzliche Schulpflicht. Erworbene Abschlüsse sind denen einer staatlichen Schule gleichwertig. Ersatzschulen stehen unter der Rechtsaufsicht des Staates und müssen die jeweils geltenden staatlichen Lehrpläne einhalten. Jede Ersatzschule muss vom Staat genehmigt werden. Ersatzschulen erhalten pro Schüler einen Finanzausgleich vom Staat. Weiterhin wird unterschieden in „anerkannte“ und „genehmigte“ Ersatzschulen. Anerkannte Ersatzschulen können staatliche Abschlüsse selbst vergeben. Genehmigte Ersatzschulen dürfen diese Abschlüsse nicht selbst vergeben.
Ergänzungsschulen bieten Bildungsgänge oder Abschlüsse an, die an staatlichen Schulen weder angeboten noch vorgesehen sind. Sie „ergänzen“ das staatliche Schulsystem. Mit dem Besuch einer Ergänzungsschule kann unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Schulpflicht erfüllt und ein staatlicher Abschluss erworben werden. Die Schulen erhalten keinen Finanzausgleich vom Staat. Sie müssen sich nicht an Lehrpläne halten; meist gibt es für ihre Bildungsgänge auch keine. Die Errichtung einer Ergänzungsschule ist nicht genehmigungspflichtig, sie muss dem Staat aber angezeigt werden.
Österreich
Im Österreichischen Schulsystem[5] gibt es traditionell ein sehr gut aufgefächertes berufsbildendes Schulwesen.[6] Neben den Berufsschulen der Dualen Ausbildungsgänge (Lehrlingsausbildung), gibt es ein breites Spektrum Berufsbildender mittlerer Schulen (BMS; in der Regel 2- bis 3-jährige Schulen ohne Reifeprüfung) und den Berufsbildende höhere Schulen (BHS; fünfjährig), die heute mehr als die Hälfte der österreichischen Maturanten stellen und somit neben einer Berufsausbildung auch die Hochschulstudienberechtigung ermöglichen. Alle berufsbildenden Schulen sind in der Stufe der Sekundarstufe II angesiedelt. Neben vielen staatlichen Schulen liegt hier auch eine breite Palette privater Angebote in diesem Bildungssektor vor (etwa in Wien die Schulen der Kaufmannschaft Vienna Business School HAK/HAS).
Die wichtigsten dieser sind die Höheren Technischen Lehranstalten (HTL; mit unterschiedlichen Fachrichtungen) und die Handelsakademien für eine höhere kaufmännische Ausbildung (HAK). Ein dritter großer Zweig sind die etwas allgemeiner ausgerichteten Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (HLW). Daneben gibt es kleinere Schultypen, jeweils als höhere Lehranstalten und als Fachschulen organisiert zu den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Sozialberufe. Diese Schultypen bieten ferner sogenannte College-Lehrgänge für AHS(= Gymnasien)-Absolventen an, wo in einigen Semestern die berufsbildenden Teile nachgeholt werden können. BHS-Absolventen bekommen ferner an bestimmten Fachhochschullehrgängen Teilbereiche angerechnet.
Abschlüsse
Berufsbildende Schulen vermitteln eine Vielzahl sowohl beruflicher Abschlüsse als auch allgemeinbildender Schulabschlüsse. Sie reichen von einer beruflich vorbereitenden Qualifikation über den Gesellen beziehungsweise Facharbeiter bis zum staatlich geprüften oder staatlich anerkannten Berufsfachschulabschluss sowie vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur.
Die Mehrzahl der Ausbildungsgänge besteht im Bereich der Berufsschule, es werden aber auch Berufsabschlüsse vermittelt, die nur an Schulen erworben werden können, wie zum Beispiel an der Berufsfachschule.
Im Bereich der dualen Ausbildung wird die Abschluss-, Gesellen- oder Facharbeiterprüfung durch die Schule und Prüfungen vor einer öffentlich-rechtlichen Kommission der Kammern abgenommen.
Literatur
- Andreas Busch: Die Entwicklung der berufsbildenden Schulen in Deutschland - Ein historischer Abriss, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, 2003, ISBN 3-937135-12-X
- Jörg-Peter Pahl: Berufsbildende Schule - Bestandsaufnahme und Perspektiven, W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld, 2010, ISBN 978-3-7639-3579-6
Einzelnachweise
- ↑ Berufliche Schulen. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, abgerufen am 9. Oktober 2016.
- ↑ Studium Lehramt berufliche Schulen. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, abgerufen am 9. Oktober 2016.
- ↑ Studium; Lehramt an beruflichen Schulen. Freistaat Bayern, 24. März 2016, abgerufen am 9. Oktober 2016.
- ↑ Definitionenkatalog zur Schulstatistik 2015 (2) (PDF; 1,1 MB), abgerufen am 13. Januar 2016
- ↑ Unterrichtsministerium Wien
- ↑ abc.berufsbildendeschulen.at
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