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Bestandsaufnahme

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Eine Bestandsaufnahme ist ein in Alltag, Politik, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft sehr häufig angewendetes Verfahren. Sie ist eine dokumentierte Untersuchung einer Vielzahl von einzelnen Gegenständen in Hinsicht auf ein oder mehrere bestimmte Merkmale, die Vollständigkeit zum Ziel hat. Die zu bestimmenden Merkmale und das Verfahren können durch Gesetzgebung, durch Institutionen, durch Personengruppen oder durch einzelne Personen vorgegeben werden. Die Durchführung kann durch Institutionen, Personengruppen oder einzelne Personen erfolgen. Die Anwendung des Verfahrens auf einen einzelnen Gegenstand wird als Erfassung oder Prüfung bezeichnet.

Umfangreiche Bestandsaufnahmen erfordern Regeln für die Ablaufsteuerung, d. h. für die einzelnen Arbeitsschritte und die Reihenfolge der Erfassung. Deren Schritte bedürfen einer Dokumentation. Formen der Dokumentation sind vor allem Liste, Tabelle, Formular, Datenbank, Karte oder Plan. Die Darstellung der einzelnen Merkmale kann dabei numerisch, durch eine Beschreibung mit frei verfasstem Text oder unter Benutzung eines kontrollierten Vokabulars erfolgen, soweit nicht eine grafische Darstellung vorgesehen ist.

Die Erfassung erfolgt über einen gewissen Zeitraum einmalig, in periodischer oder unregelmäßiger Wiederholung oder kontinuierlich. Bei einmaliger oder wiederholter Erfassung wird sie zu einem bestimmten Stichtag beendet. Bei kontinuierlicher Erfassung, wie sie vor allem in Datenbanken erfolgt, kann die Feststellung des Ergebnisses zu jedem beliebigen Zeitpunkt vorgenommen werden.

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme ist die Feststellung des Bestandes.

Bezeichnung

Bestandsaufnahmen erhalten allgemein und in bestimmten Rechtsgebieten und Wissenschaften besondere Bezeichnungen, z. B.

Gegenstände

Von einer Bestandsaufnahme kann alles erfasst werden, was sich durch Merkmale beschreiben lässt, d. h. alles, was mit den allgemeinen Ausdrücken wie Entität, Gegenstand, Objekt, Sache oder Ding bezeichnet wird.

Präsentation

Als Formen der Präsentation des Ergebnisses der Bestandsaufnahme können entweder alle oder nur eine bestimmte Anzahl von Merkmalen der erfassten Entitäten dargeboten werden. Dabei kommen vor allem in Betracht:

Diese Formen werden entweder ausschließlich oder ergänzend zueinander verwendet. Sie werden in geordneter oder sortierter Form angegeben. Mögliche Methoden der Ordnung sind:

Ziele

Eine Bestandsaufnahme kann vor allem die Grundlage für eines oder mehrere der folgenden Ziele sein:

Beispiele

Auf Grund von Gesetzgebung:

Nach wissenschaftlichen Vorgaben:

Für wirtschaftliche Zwecke:

Für politische Zwecke:

  • Bestandsaufnahme zur Digitalisierung von Kulturgut und Handlungsfelder des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme unter Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, 2006[2]
  • Bestandsaufnahme und Evaluation von Angeboten im Elternbildungsbereich im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2006[3]
  • Bestandsaufnahme in der Bildungs-, Berufs- und Beschäftigungsberatung und Entwicklung grundlegender Qualitätsstandards im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, 2007[4]

Nach technischen Vorgaben:

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bestandsaufnahme aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.