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Bestellung (Amt)
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Die Bestellung ist ein Verfahren, oder ein Teil dessen, für die Besetzung eines Amtes für Gesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie mündet mit der Ernennung.
Obwohl sie dieser ähnelt, ist sie nicht mit einer Berufung zu verwechseln.
Bestellung für Berufe
Beispiele für Bestellungen bei Bestellung für Berufe
- Bestellung zum Notar gemäß § 1 Bundesnotarordnung (BNotO)
- Bestellung zum Steuerberater gemäß §§ 40 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Bestellungen bei Gesellschaften
Beispiele für Bestellungen bei Gesellschaften
- Bestellung des Vorstands gemäß § 27 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Bestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlussprüfers gemäß § 30 Aktiengesetz (AktG)
Bestellung bei Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Bestellungen dienen als Verfahren für Beamtenämter oder öffentliche Ämter. Somit wird oft ein Einfluss in die Selbstverwaltung von außen genommen.
Beispiel für Bestellung bei Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Bestellung des Rektors gemäß § 82 Sächsisches HSG
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