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Ernennung
Eine Ernennung ist die Bestimmung einer Person zur Wahrnehmung einer Funktion als Amtsträger. Der Ernennung kann eine demokratische Wahl vorausgehen.
Die Ernennung ist vor allem im öffentlichen Dienst üblich und erfolgt hier mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde, worauf der Amtseid abgelegt wird. Eine Ernennung zu einem Amt kann zeitlich befristet werden.
Ernennung nach deutschem Recht
In Deutschland werden u. a. folgende Personen ernannt:
- Beamte, Richter und Kirchenpersonal;
- Ehrenbeamte (ehrenamtliche Bürgermeister, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehren);
- Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen;
- Soldaten;
- Kommunale Wahlbeamte (Bürgermeister, Landräte).
Gesetzliche Definitionen
Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen (Art. 63 Grundgesetz (GG)). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt (Art. 64 GG).
Beamte
Einer Ernennung bedarf es zur Begründung des Beamtenverhältnisses, Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art, Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt (Beförderung) oder Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung (§ 10 Bundesbeamtengesetz, § 8 Beamtenstatusgesetz).
Richter
Einer Ernennung bedarf es zur Begründung des Richterverhältnisses, zur Umwandlung des Richterverhältnisses in ein solches anderer Art und zur Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt (§ 17 Deutsches Richtergesetz).
Soldaten
Einer Ernennung bedarf es zur Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit (Berufung), zur Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder umgekehrt (Umwandlung), zur Verleihung eines höheren Dienstgrades (Beförderung) (§ 4 Soldatengesetz).
Siehe auch
- Unterscheidung von Ernennung und Beförderung
- Mandat, Arbeitsverhältnis, Bewerbung, Versetzung, Abordnung, Bestellung, Bestallung, Dienststellung, Berufliche Funktion
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