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Betriebsergebnis
Das Betriebsergebnis oder auch operatives Ergebnis (englisch: operating income) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die aus der Differenz zwischen Leistungen und Kosten ermittelt wird und den kalkulatorischen Periodenerfolg eines Unternehmens wiedergibt.
Allgemeines
Die Kernkompetenz eines Unternehmens kommt in seinem Betriebsergebnis zum Ausdruck.[1] Das Betriebsergebnis ist in der Regel jedoch eine unternehmensinterne Erfolgsgröße, die nicht veröffentlicht wird. Die Erfolgsspaltung in der veröffentlichten Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet hingegen zwar zwischen dem „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB) und dem „außerordentlichen Ergebnis“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB), doch ist das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ nicht mit dem betriebsinternen, auf der Grundlage von kalkulatorischen Größen ermittelten Betriebsergebnis identisch.[2] Das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ reflektiert den operativ realisierten Betriebszweck.
Betriebsergebnis und handelsrechtliche Rechnungslegung
Im internen Betriebsergebnis werden Kostenbestandteile verrechnet, die in der handelsrechtlichen Rechnungslegung nach § 275 HGB ganz oder teilweise nicht berücksichtigt werden.
- nicht berücksichtigt: etwa die kalkulatorischen Zinsen auf das eigenfinanzierte betriebsnotwendige Kapital,
- teilweise berücksichtigt: etwa die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungswerten.
Gewinn- und Verlustrechnung
Dem Leser der Gewinn- und Verlustrechnung bleibt als hilfsweise Kennzahl nur das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ zur Beurteilung des Betriebsergebnisses. Das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ als das operative Ergebnis entspricht dem EBIT, da bei dieser Kennzahl das Jahresergebnis um Ertragsteuern, Finanzergebnis und das außerordentliche Ergebnis bereinigt wird. Das Betriebsergebnis ist positiv, sobald der Gesamtdeckungsbeitrag über den Fixkosten liegt. Dem Betriebsergebnis stehen als weitere Aggregate der außerordentliche Aufwand und der außerordentliche Ertrag, zum außerordentlichen Ergebnis saldiert, gegenüber. Das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ wird analytisch als das konstant aus dem Betriebszweck erzielbare Ergebnis betrachtet, hingegen sind außerordentliche Effekte von kurzfristigem, eher volatilem Ergebniseinfluss gekennzeichnet. Während von den betrieblichen Ergebnissen erwartet werden kann, dass sie einen auf Dauer erzielbaren Bodensatz enthalten, kann bei betriebsfremden Ergebnissen von einer hohen Volatilität ausgegangen werden.[3]
Kennzahl
Aus dem Betriebsergebnis - hilfsweise auch aus „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ oder EBIT - kann die Betriebsrentabilität ermittelt werden. Dazu ist noch das betriebsnotwendige Vermögen zu ermitteln, das für externe Bilanzleser nur annähernd erkennbar ist. Dann ergibt sich:
Das Betriebsergebnis vor AfA wird im Englischen Gross Operating Profit genannt.
Einzelnachweise
- ↑ Ann-Kristin Achleitner/Oliver Everling/Karl A. Niggemann (Hrsg.), Finanzrating: Gestaltungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Bonität, 2007, S. 183
- ↑ Ottmar Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 1998, S. 96
- ↑ Volker H. Peemöller, Bilanzanalyse und Bilanzpolitik, 2003, S. 378
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Betriebsergebnis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |