Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Bundesgesetz (Deutschland)
Als Bundesgesetz werden in Deutschland diejenigen Rechtsnormen bezeichnet, die auf Bundesebene verabschiedet oder erlassen wurden. Bundesgesetze, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden, sind Gesetze im formellen Sinne, während auf Bundesebene erlassene Rechtsverordnungen lediglich Gesetze im materiellen Sinne darstellen.
Materielle Gesetze sind diejenigen, die eine Wirkung auf den Bürger entfalten. Bundesgesetze können also zugleich formelle und materielle Gesetze sein (Strafgesetzbuch). Nur formelle Gesetze sind sie, wenn sie keine Wirkung auf den Bürger entfalten. Dies ist beim Bundeshaushalt gegeben, der als Haushaltsgesetz erlassen wird, aber keine Wirkung auf den Bürger hat. Er ist nur formelles Bundesgesetz. Die Literatur geht bei der Differenzierung mitunter noch weiter. Einige Rechtslehren vertreten die Meinung, dass Rechtsverordnungen i. S. d. Art. 80 Grundgesetz überhaupt nicht als (materielles) Gesetz bezeichnet werden sollten.[1]
Bundesgesetze stehen rangmäßig über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Zu den Bundesgesetzen zählen neben den einfachen Parlamentsgesetzen und den entsprechenden Rechtsverordnungen auch die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das allen übrigen Bundesgesetzen vorgeht.
Bundesgesetze brechen Landesgesetze (Art. 31 GG), wenn diese nebeneinander bestehen dürfen. Bundesgesetze, die außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurden, sind verfassungswidrig.
Bundesgesetze stehen über den Bundesrechtsverordnungen, die durch die Bundesregierung oder ein Bundesministerium aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung nach Art. 80 Abs. 2 Satz 2 GG erlassen wurden, sowie über den Bundessatzungen.
Bundesgesetze müssen den Anforderungen der Verfassung an Gesetze genügen. Das Bundesgesetz muss eine abstrakt-generelle Regelung, die hinreichend bestimmt ist, über die Sachmaterie treffen. Das Bundesgesetz muss alles Wesentliche regeln; Details sind in der Regel aber durch untergesetzliche Normen (Rechtsverordnungen bzw. Technische Anordnungen, Satzungen, gegebenenfalls Verwaltungsakte) zu bestimmen.
Typische formell-materielle Bundesgesetze sind das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Zivilprozessordnung.
Ein typisches materielles Bundesgesetz ist die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Straßenverkehrs-Ordnung.
Ein typisches formelles Gesetz ist der Haushaltsplan (Art. 110 Abs. 2 GG) oder auch die Zustimmung zu einigen völkerrechtlichen Verträgen (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG).
Siehe auch
Weblinks
- Bundesgesetzblatt online (pdf) beim Bundesanzeiger-Verlag
- geltende Bundesgesetze beim BMJ
- geltende Bundesgesetze, frühere Fassungen, Gegenüberstellung und chronologische Auflistung von Änderungen bei buzer.de
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Christoph Degenhart, Staatsrecht I, 2005, Rn 126.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bundesgesetz (Deutschland) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |