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Bundesgesetz (Deutschland)

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Als Bundesgesetz werden in Deutschland diejenigen Rechtsnormen bezeichnet, die auf Bundesebene verabschiedet oder erlassen wurden. Bundesgesetze, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden, sind Gesetze im formellen Sinne, während auf Bundesebene erlassene Rechtsverordnungen lediglich Gesetze im materiellen Sinne darstellen.

Materielle Gesetze sind diejenigen, die eine Wirkung auf den Bürger entfalten. Bundesgesetze können also zugleich formelle und materielle Gesetze sein (Strafgesetzbuch). Nur formelle Gesetze sind sie, wenn sie keine Wirkung auf den Bürger entfalten. Dies ist beim Bundeshaushalt gegeben, der als Haushaltsgesetz erlassen wird, aber keine Wirkung auf den Bürger hat. Er ist nur formelles Bundesgesetz. Die Literatur geht bei der Differenzierung mitunter noch weiter. Einige Rechtslehren vertreten die Meinung, dass Rechtsverordnungen i. S. d. Art. 80 Grundgesetz überhaupt nicht als (materielles) Gesetz bezeichnet werden sollten.[1]

Bundesgesetze stehen rangmäßig über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Zu den Bundesgesetzen zählen neben den einfachen Parlamentsgesetzen und den entsprechenden Rechtsverordnungen auch die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das allen übrigen Bundesgesetzen vorgeht.

Bundesgesetze brechen Landesgesetze (Art. 31 GG), wenn diese nebeneinander bestehen dürfen. Bundesgesetze, die außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurden, sind verfassungswidrig.

Bundesgesetze stehen über den Bundesrechtsverordnungen, die durch die Bundesregierung oder ein Bundesministerium aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung nach Art. 80 Abs. 2 Satz 2 GG erlassen wurden, sowie über den Bundessatzungen.

Bundesgesetze müssen den Anforderungen der Verfassung an Gesetze genügen. Das Bundesgesetz muss eine abstrakt-generelle Regelung, die hinreichend bestimmt ist, über die Sachmaterie treffen. Das Bundesgesetz muss alles Wesentliche regeln; Details sind in der Regel aber durch untergesetzliche Normen (Rechtsverordnungen bzw. Technische Anordnungen, Satzungen, gegebenenfalls Verwaltungsakte) zu bestimmen.

Typische formell-materielle Bundesgesetze sind das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Zivilprozessordnung.

Ein typisches materielles Bundesgesetz ist die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Straßenverkehrs-Ordnung.

Ein typisches formelles Gesetz ist der Haushaltsplan (Art. 110 Abs. 2 GG) oder auch die Zustimmung zu einigen völkerrechtlichen Verträgen (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Christoph Degenhart, Staatsrecht I, 2005, Rn 126.
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