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Bundestagsausschuss
Unter einem Bundestagsausschuss versteht man eine Gruppe von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu einem bestimmten Thema. Die Ausschüsse sind nicht mit den Arbeitsgruppen zu verwechseln, diese bezeichnen die Experten innerhalb einer Fraktion und vertreten sie auch im Ausschuss. Die Bundestagsausschüsse dienen der Vorbereitung der Bundestagsentscheidungen, da aufgrund der Größe des Plenums, welches regulär aus 598 Bundestagsabgeordneten und den Überhangmandaten sowie - seit 2013 - Ausgleichsmandaten besteht, nicht alle Beschlüsse und Gesetzesentwürfe den Bundestag in seiner Gesamtheit durchlaufen können. In den Bundestagsausschüssen werden die Gesetzesentwürfe „abstimmungsreif“ gemacht.[1] Neben den Ausschüssen gibt es im Deutschen Bundestag die Bundestagsgremien, zu denen trotz seines Namens der Wahlausschuss gehört. Die Ausschüsse tagen im Paul-Löbe-Haus.
Anzahl und Aufbau
In der 17. Legislaturperiode (2009–2013) hatte der Deutsche Bundestag 22 ständige Ausschüsse mit jeweils 13 bis 42 Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern.
Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt. Jeder Ausschuss hat einen Ausschuss-Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter bereitet die Sitzungen vor, beruft sie ein und leitet sie. Die Ausschüsse tagen normalerweise in nichtöffentlicher Sitzung und bereiten inhaltlich die Sitzungen und Beschlüsse des Bundestages vor. Hier werden die Gesetzentwürfe beraten und Experten angehört.
Das Grundgesetz schreibt einen Auswärtigen Ausschuss, einen EU-Ausschuss, einen Verteidigungs- und einen Petitionsausschuss vor.[2] Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt.
Die Ausschüsse können Sachverständige zu Anhörungen einladen. Vorladung und Vernehmung von Zeugen sowie das Veranlassen sonstiger Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden ist Privileg der Untersuchungsausschüsse.
Die Ausschussmitglieder einer Fraktion in einem Ausschuss haben jeweils einen Obmann.[3]
„Neben den Vorsitzenden nehmen die Obleute eine Schlüsselstellung in den Ausschüssen ein: Jede Fraktion bestimmt für jeden Ausschuss einen "Obmann", der für die Fraktionsführungen Hauptansprechpartner ist.“
Die Obleute bestimmen den Kurs ihrer Fraktion in den einzelnen Ausschüssen maßgeblich mit. Auch sind sie Schlichtungsinstanz, wenn es bei Verhandlungen zu Konflikten kommt.[3]
Ständige Bundestagsausschüsse nach Wahlperiode
- 1. Wahlperiode: 7. September 1949–7. September 1953
- 2. Wahlperiode: 6. Oktober 1953–6. Oktober 1957
- 3. Wahlperiode: 15. Oktober 1957–15. Oktober 1961
- 4. Wahlperiode: 17. Oktober 1961–17. Oktober 1965
- 5. Wahlperiode: 19. Oktober 1965–19. Oktober 1969
- 6. Wahlperiode: 20. Oktober 1969–23. September 1972
- 7. Wahlperiode: 13. Dezember 1972–13. Dezember 1976
- 8. Wahlperiode: 14. Dezember 1976–4. November 1980
- 9. Wahlperiode: 4. November 1980–29. März 1983
- 10. Wahlperiode: 29. März 1983–18. Februar 1987
- 11. Wahlperiode: 18. Februar 1987–20. Dezember 1990
- 12. Wahlperiode: 20. Dezember 1990–10. November 1994
- 13. Wahlperiode: 10. November 1994–26. Oktober 1998
- 14. Wahlperiode: 26. Oktober 1998–17. Oktober 2002
- 15. Wahlperiode: 17. Oktober 2002–18. Oktober 2005
- 16. Wahlperiode: 18. Oktober 2005–27. Oktober 2009
- 17. Wahlperiode: 27. Oktober 2009–22. Oktober 2013
- 18. Wahlperiode: seit dem 22. Oktober 2013
Temporärer Bundestagsausschuss
Mitte November 2013 wurde vorgeschlagen, am 28. November einen sogenannten Hauptausschuss einzusetzen, der die regulären Ausschüsse (mit Ausnahme des Parlamentarischen Kontrollgremiums) zeitweise ersetzen sollte. Ihm sollten rund 40 Parlamentarier (und ebenso viele Stellvertreter) angehören und bei Einsetzung der regulären Ausschüsse sollte er wieder aufgelöst werden. Hintergrund war, dass CDU/CSU und SPD die regulären Ausschüsse erst nach der Wahl einer Regierung einsetzen wollten und deshalb seit der Bundestagswahl am 22. September 2013 keine Ausschussarbeit stattfand. Kritik und Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit an dem Plan wurden von den Grünen, Der Linken und von Wissenschaftlern wie Wolfgang Zeh und Hans Meyer geäußert.[4][5][6]
Unterausschüsse
Die Ausschüsse können wiederum Unterausschüsse einsetzen. So hat der Bundestagsausschuss für Kultur und Medien in der 15. und 16. Wahlperiode einen Unterausschuss Neue Medien eingesetzt.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 1, S. 152.
- ↑ Art. 45 GG
- ↑ 3,0 3,1 Funktion und Aufgabe der ständigen Ausschüsse / Fraktionen und ihre Obleute
- ↑ Der Trick mit dem Super-Ausschuss. Süddeutsche Zeitung, 20. November 2013, abgerufen am 20. November 2013.
- ↑ Unbehagen am Super-Ausschuss. Süddeutsche Zeitung, 21. November 2013, abgerufen am 20. November 2013.
- ↑ Tagesschau
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bundestagsausschuss aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |