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Christoph Meili

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Christoph Meili im Jahr 1997
Bei einer Informationsveranstaltung 1997 in der ICZ: Werner Rom, der damalige ICZ-Präsident, ICZ-Anwalt Marcel Bosonnet, Meili (v. l. n. r.)

Christoph Meili (* 21. April 1968) ist ein Schweizer Whistleblower, der 1997 die vermeintliche Vernichtung von alten Bankbelegen über nachrichtenlose Vermögen von Holocaust-Opfern bei der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) publik machte.

Der «Fall Meili»

Meili arbeitete 1997 im Auftrag der Wache AG[1] bei der Schweizerischen Bankgesellschaft als Nachtwächter. Er beobachtete, dass zahlreiche Belege über Bankbeziehungen mit (wie er meinte) jüdischen Holocaust-Opfern für den Schredder bereitgestellt wurden. Die Vernichtung von Akten über solche nachrichtenlosen Vermögenswerte wurde in der Schweiz im Jahr zuvor verboten.[2] In der Nacht vom 8. zum 9. Januar 1997[3] nahm er einige dieser Belege aus den Bankräumlichkeiten zu sich nach Hause, um sie bald darauf Vertretern einer jüdischen Organisation zu übergeben. Diese übergaben die Dokumente sogleich der schweizerischen Kriminalpolizei. Die Presse berichtete am 14. Januar 1997 über den Vorfall.[4] Dabei wurde übersehen, dass die «geretteten» Akten aus den Jahren 1897 bis 1927 stammten[5] und somit nicht direkt mit nachrichtenlosen Vermögen in Zusammenhang stehen konnten.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eröffnete darauf ein Strafverfahren gegen Meili[5] wegen Verstosses gegen das Bankgeheimnis[6], was in der Schweiz ein Offizialdelikt ist.[7] Der US-amerikanische Anwalt Ed Fagan kontaktierte Meili und bewog diesen, in die USA auszuwandern, wo er und seine Familie – unterstützt von Fagan und Senator Al D’Amato – in den Genuss eines erleichterten Einwanderungsverfahrens kamen bzw. politisches Asyl erhielten.[8][9] Laut einem amerikanischen Pressebericht sind Meili und seine Familie die einzigen Schweizer, die je in den Vereinigten Staaten politisches Asyl erhielten.[10] Am 13. Januar 1998 erhob Fagan in Meilis Namen Klage gegen die SBG und forderte eine Summe von 2,56 Milliarden US-Dollar. Der Vergleich der Schweizer Banken mit den Klägern im Verfahren um jüdische Vermögen bei Schweizer Banken in der Höhe von 1,25 Milliarden Dollar vom 13. August 1998 deckte auch Meilis Klage ab und beendete diese somit.[11] Ebenfalls 1998 wurde die Strafuntersuchung des Kantons Zürich gegen Meili mangels strafbaren Verhaltens eingestellt.[5]

Weitere Entwicklung

Meilis Ehe wurde Ende Februar 2002 geschieden.[12] In der Zeitung Die Weltwoche kritisierte Meili Fagan, der ihn instrumentalisiert und dann im Stich gelassen habe. Meili gab an, die 1 Million US-Dollar, die er nach dem Vergleich mit den Banken hätte bekommen sollen, nie erhalten zu haben.[13] Laut einem Bericht der Zeitschrift Facts vom 17. März 2005 hatte er 750.000 Dollar erhalten.[14] Im April 2004 lancierte Fagan erneut eine Kampagne gegen die Schweizer Banken im Zusammenhang mit Zwangsarbeit bei der I.G. Farben im Zweiten Weltkrieg. Dabei wurde er anscheinend wiederum von Meili unterstützt.[15][16]

Die Schweizer Journalistin Patricia Diermeier veröffentlichte 2003 im Orell Füssli Verlag mit Meili – Mission zwischen Moral und Milliarden ein Buch über die Ereignisse rund um Meili, das medial grosse Beachtung fand. Von einer jüdischen Organisation erhielt Meili ein Stipendium, um in New Jersey mit einem Studium in Kommunikationswissenschaften[17] eine neue Existenz in den USA aufzubauen. Nach Abschluss dieses College-Studiums[17] im Mai 2004[3] arbeitete er dennoch wieder als Wachmann. Am 14. Mai 2005 wurde er in den USA eingebürgert.[17] In einem Interview mit der Schweizer Zeitung Sonntagsblick, das am 21. Oktober 2006 publiziert wurde, wiederholte Meili seine Kritik an Fagan und den jüdischen Organisationen.[18][19] Als Reaktion auf die Darstellung im Sonntagsblick veröffentlichte Meili am 23. Oktober 2006 auf Google-Video eine Replik mit dem Titel Blick lügt.

Meili veröffentlichte gelegentlich Videos auf YouTube, in denen er über sein Privatleben erzählte, darunter eines Mitte Januar 2009, in dem er bekannt gab, wegen finanziellen Problemen aus seiner bisherigen Wohnung ausgezogen zu sein und in seinem Auto zu wohnen.[20]

Am 2. April 2009 kehrte Meili nach mehr als elf Jahren Aufenthalt in den USA wieder in die Schweiz zurück.[21] Die Rückkehr wurde auf eine bereits im Vorfeld organisierte medienwirksame Art inszeniert. Auf seiner Heimreise aus den USA wurde Meili von Journalisten des Ringier-Verlags, dem Herausgeber der Boulevardzeitungen Blick und Sonntagsblick, begleitet. Laut Medienberichten soll Ringier Meili finanzielle Unterstützung zugesprochen haben.[22]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Prepared Testimony of Christoph Meili Former Security Guard Union Bank of Switzerland. In: banking.senate.gov vom 6. Mai 1997 (PDF-Datei).
  2. Schweizer Parlament: Parlamentarische Initiative 96.434: Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte, trat in Kraft am 14. Dezember 1996. Dieser Beschluss war die legale Grundlage der Bergier-Kommission, die am 19. Dezember 1996 konstituiert wurde. Die Artikel 4, 5 und 7 verboten die Zerstörung von Akten, die nachrichtenlose Vermögen betrafen. Siehe Chronologie: Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg – Detaillierte Übersicht 1994–95 bezügl. der genauen Daten.
  3. 3,0 3,1 Patricia Diermeier: Meili – Mission zwischen Moral und Milliarden (Memento vom 27. Oktober 2014 im Internet Archive), Orell Füssli Verlag, Zürich, 2003. ISBN 3-280-06009-5.
  4. Schweizer Parlament: Chronologie: Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg – Detaillierte Übersicht ab 1997.
  5. 5,0 5,1 5,2 Kantonsparlament Zürich: Protokoll der Sitzung von Montag, 20. April 1998 (Memento vom 28. März 2007 im Internet Archive) (DOC-Datei; 416 kB) (Word-Dokument).
  6. Schweizer Gesetz: Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG), Artikel 47
  7. Thomas M. Schwarb: „Ich verpfeife meine Firma“ – Einführung in das Phänomen Whistle-Blowing (Memento vom 25. März 2007 im Internet Archive), Fachhochschule Solothurn, July 1998.
  8. U.S. Congress: Bill S.768: A bill for the relief of Michel Christopher Meili, Giuseppina Meili, Mirjam Naomi Meili, and Davide Meili (PDF; 250 kB); wurde von Präsident Bill Clinton am 29. Juli 1997 unterschrieben und wurde so zu private law 105-1.
  9. Schweizer Parlament, Sommersession 1997: Frage Schlüer (Memento vom 20. Dezember 2014 im Internet Archive) und die Antwort (Memento vom 20. Dezember 2014 im Internet Archive) von Bundesratsmitglied Flavio Cotti.
  10. PRNewswire: L.A. Jewish Community Honors Christoph Meili At May 8th Dinner at the Beverly Hilton Hotel, Agenturmeldung vom 1. Mai 2000.
  11. Schweizer Parlament: Chronologie: Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg – Detaillierte Übersicht 1998
  12. Stewart Ain: Amid Personal Hardship, Rescuer of Swiss Bank Documents to Receive Payment (Memento vom 3. November 2006 im Internet Archive) (in Englisch), World Jewry, 28. Februar 2002; United Jewish Communities.
  13. Christoph Meili: (Interview aufgezeichnet von Patricia Diermeier.): Christoph Meili (Memento vom 4. November 2005 im Internet Archive), Die Weltwoche 38/03; 2003.
  14. Facts, Der Bumerang (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive), Facts 05/11, p. 10; 17. März 2005.
  15. Basler Zeitung: Holocaust-Gelder – neue Vorwürfe gegen UBS (Memento vom 30. September 2007 im Internet Archive), 14. April 2004
  16. SF DRS, 10vor10 (Memento vom 18. Januar 2015 im Internet Archive), Fernsehnachrichten vom 15. April 2004.
  17. 17,0 17,1 17,2 Basler Zeitung: Archivlink (Memento vom 27. Oktober 2014 im Internet Archive), 14. Mai 2005
  18. Dominik Hug.: Christoph Meili bereut alles, Sonntagsblick, 21. Oktober 2006.
  19. Basler Zeitung: Banken-Coup: Christoph Meili möchte die Uhr zurückdrehen (Memento vom 30. September 2007 im Internet Archive), Oktober 2006.
  20. 20minuten.ch, 16. Januar 2009: Christoph Meili: «Jetzt wohne ich im Auto»
  21. 20minuten.ch, 5. April 2009
  22. 20minuten.ch, 6. April 2009
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Christoph Meili aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.