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Considerantes dudum
Die Päpstliche Bulle Considerantes dudum wurde am 6. Mai 1312 auf dem Konzil von Vienne durch Papst Clemens V. erlassen. Es ist erneut eine Bulle, die auf dem Konzil von Vienne, gegen den Templerorden gerichtet war und die Aburteilung der Personen beinhaltete.
“Aufrichtige Reue“
Innerhalb kürzester Zeit wurden die Päpstlichen Bullen Vox in excelso (Verbot des Templerordens) und Ad providam (Güterverteilung des Templerordens) bekannt gegeben. Mit dieser Bulle wurde über die Zukunft aller unter Arrest stehenden ehemaligen Ordensmitglieder entschieden. Diejenigen, die ”ihren Irrtum” eingestanden und ”aufrichtige Reue” zeigten, erhielten aus dem beschlagnahmten Ordensvermögen Pensionen und konnten in einem Kloster, in einem anderen Ritterorden oder, wie manche Brüder in England, Spanien und Italien, sogar von den Erträgen ihrer ehemaligen Komtureien oder sonstiger Besitztümer leben. [1]
Aburteilung, Exkommunikation und Verdammung
Mit ganz wenigen Ausnahmen überträgt Papst Clemens V., in Übereinstimmung mit dem Konzil, die Gerichtsbarkeit über die Reuelosen den Diözesanbischöfen, den Geständigen aber solle man mit Gerechtigkeit und Gnade begegnen. Die Personen, die noch nicht zum Verhör vorgeladen seien oder die sich der Autorität der Kirche entzogen hätten und flüchtig seien, wurde eine einjährige Frist eingeräumt, die mit dem Erscheinungsdatum der Bulle beginne. Sollten sich diese Personen bis zum Ablauf der Frist nicht der Gerichtsbarkeit der Diözesen stellen, werden sie exkommuniziert und als Ketzer verdammt.
Einzelnachweis
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Considerantes dudum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |