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Edmund Paul Neumayer

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Edmund Paul Neumayer, (geb. 8. August 1908 in München; gest. 1. Juli 1934 im KZ Dachau) war ein deutscher SA-Angehöriger. Er wurde bekannt als eines der Opfer der als Röhm-Putsch bekannt gewordenen Säuberungswelle der NS-Regierung vom Sommer 1934.

Leben und Ermordung

Neumayer war ein Sohn des Aloys Neumayer und seiner Frau Franziska, geborene Hofmann. Er besuchte die Volksschule und drei Jahre lang das Gymnasium. Anschließend erlernte er den Beruf eines Friseurs.

Zum 15. November 1932 trat Neumayer in die NSDAP (Mitgliedsnr. 1.264.326) ein. Der Sturmabteilung (SA), dem Straßenkampfverband der Partei hatte er bereits seit dem 14. Mai 1932 angehört. 1933 wechselte Neumayer in die SS, in der er gemäß Führerbefehl Nr. 19 vom 9. November 1933 mit Wirkung zum 1. November 1933 zum SS-Sturmmann befördert wurde. Später muss er jedoch in die SA zurückgekehrt sein.

Zum 1. April 1934 wurde Neumayer in den Stab der Obersten SA-Führung versetzt. Zum 14. April 1934 erhielt er den Rang eines SA-Rottenführers.

Seit Ende Juni 1934 hielt Neumayer sich als Angehöriger der persönlichen Entourage des Stabschefs der SA, Ernst Röhm, in der Pension Hanselbauer in Bad Wiessee auf, wo Röhm in diesem Monat zur Kur weilte und wo für den 30. Juni 1934 eine SA-Führertagung unter Beteiligung von Adolf Hitler als dem obersten Chef der SA angesetzt war. Als Hitler in den frühen Morgenstunden des 30. Juni überraschend mit einem SS- und Polizeikommando in die Pension Hanselbauer eindrang und Röhm und die übrigen anwesenden SA-Angehörigen festnehmen ließ, war auch Neumayer unter den Verhafteten. Hintergrund dieser Aktion war die von Hitler kurz zuvor entschiedene gewaltsame Entmachtung der SA, die am 30. Juni und 1. Juli im Rahmen einer allgemeinen politischen Säuberungswelle vollzogen wurde, die der Öffentlichkeit gegenüber mit der Propagandabehauptung gerechtfertigt wurde, man sei einem von Röhm und seinen getreuen geplanten Putsch ("Röhm-Putsch") in letzter Minute durch einen rettenden Akt der Staatsnotwehr zuvorgekommen.

Neumayer wurde wie die übrigen Verhafteten zunächst ins Gefängnis Stadelheim in München gebracht, wo er bis zum frühen Abend des 1. Juli 1934 blieb. Nach der Erschießung von Röhm in dessen Zelle durch den Kommandanten des KZ Dachau, Theodor Eicke und seinen Stellvertreter Michel Lippert, nahmen diese beiden Neumayer und drei weitere Häftlinge, die man in Wiessee verhaftet hatte, (Erich Schiewek, Hans Schweighart und Max Vogel) mit nach Dachau. Dort wurden die vier in den Abendstunden des 1. Juli vor einer großen Zahl von KZ-Häftlingen, die man zwang dem Schauspiel beizuwohnen, von einem SS-Kommando erschossen.

Postum wurde Neumayer gemäß einer Verordnung vom 18. Juli 1934 aus der SA unter Enthebung von Dienstrang und Dienststellung ausgeschlossen. Am 31. Oktober wurde schließlich der Führerbefehl Nr. 26 veröffentlicht, der u.a. auch den Ausschluss von Neumayer (irrtümlich Neumeier geschrieben) aus der SA mit Wirkung zum 1. Juli bekannt gab.[1]

Literatur

  • Wolfram Selig: „Die Opfer des »Röhm-Putsches« in München“, in: Werner Becker/Werner Chroback (Hg.): Staat, Kultur, Politik. Beiträge zur Geschichte Bayerns und des Katholizismus. Festschrift zum 65. Geburtstag von Dieter Albrecht, Kallmütz, S. 341-356.
  • Zamecnik: Das war Dachau.

Einzelnachweise

  1. Max Domarus [Hrsg.]: Hitler. Reden und Proklamationen, 1932-1945, Halbbd. 1, S. 409.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Edmund Paul Neumayer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.