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Einbahnstraße
Beschilderung von Einbahnstraßen |
Der Begriff Einbahnstraße (veraltet auch: Einrichtungsstraße) oder Einbahn (in Österreich) bezeichnet eine Straße, in der sich Fahrzeuge nur in eine Richtung bewegen dürfen. Durch eine entsprechende Beschilderung wird der Verkehrsteilnehmer auf diese Verkehrsregelung hingewiesen. Die Einbahnstraßenregelung gilt für den gesamten Fahrzeugverkehr, für Radfahrer kann allerdings durch eine Zusatzbeschilderung die Fahrt entgegen der Einbahnstraße freigegeben sein. Grundsätzlich ist zwischen einer echten und einer unechten Einbahnstraße zu unterscheiden. Unechte Einbahnstraßen verbieten zwar die Einfahrt auf einer Seite, dürfen aber innerhalb in beiden Richtungen befahren werden. Das Gegenteil einer Einbahnstraße ist die Gegenverkehrs- oder Zweirichtungsstraße.
Das Prinzip der Einbahnstraße war bereits im antiken Rom bekannt und wurde dort zur Regelung des Verkehrs innerhalb der schmalen Gassen der Stadt verwendet.[1][2] Die erste Einbahnstraße der Neuzeit wurde am 23. August 1617 in London eingerichtet. Wegen des verstärkten Verkehrsaufkommens ließ der damalige Polizeipräsident von Berlin Traugott von Jagow in Berlin-Mitte die erste Einbahnstraße für Automobile in Deutschland einrichten: Die Friedrichstraße durfte zwischen Unter den Linden und Behrenstraße nur in südliche Richtung befahren werden.
Zweck
Eine Einbahnstraße kann aus folgenden Gründen eingerichtet werden:
- Erhaltung der Flüssigkeit des Verkehrs bei schmaler Fahrbahn und hoher Verkehrsstärke,
- Ermöglichen von zusätzlichen Parkflächen für Kraftfahrzeuge, ohne den fließenden Autoverkehr zu stark zu beeinträchtigen (dies dürfte in dicht bebauten (Wohn-)Gebieten der häufigste Grund sein),
- Verringerung des Durchgangsverkehrs (so genannter Schleichverkehr) durch umwegreiche Führung (Verkehrsberuhigung),
- Ermöglichung hoher Geschwindigkeiten durch Reduzierung der Kollisionsgefahr mit dem Gegenverkehr (beispielsweise: Schnellstraßen) sowie
- Vermeidung von Unfallgefahren durch unübersichtliche Verkehrssituationen.
Rechtliche Regelungen
Das Fahrverhalten innerhalb einer Einbahnstraße und deren Beschilderung werden in den Straßenverkehrsgesetzen bzw. darin benannten Verordnungen (z.B. Straßenverkehrsordnung, StVO) der jeweiligen Staaten geregelt und sind weltweit weitgehend einheitlich angelegt. Durch ein Verkehrszeichen mit Pfeil-Piktogrammen und ggf. Beschriftung wird dem Verkehrsteilnehmer die Richtung der Einbahnstraße angezeigt. Das Verbot der Einfahrt (Einfahrtsverbot) in die Gegenrichtung wird in der Regel mit einem Sperrbalken („Spardosenschild“) oder einem durchgestrichenen Pfeil (beispielsweise: Irland) gekennzeichnet. Das Rückwärtsfahren, mit Ausnahme des Einparkens, oder das Umkehren ist in Einbahnstraßen nicht zulässig. Einsatzfahrzeuge können von diesen Vorschriften ausgenommen sein. Zudem kann in einer Einbahnstraße das Parken ausnahmsweise auf der linken Seite erlaubt sein, z.B. in Deutschland (§ 12 StVO).
Ist die Nutzung entgegen der Einbahnstraße, beispielsweise für Radfahrer oder Linienbusse zugelassen, so wird dies mit Hilfe eines Zusatzzeichens freigegeben. In Deutschland kann eine Freigabe für den Radverkehr auf der Fahrbahn einer Einbahnstraße erfolgen, wenn die Einbahnstraße ausreichend breit ist, die zulässige Höchstgeschwindigkeit maximal 30 km/h beträgt und keine unübersichtlichen Knotenpunkte darin liegen. Ähnliche Regelungen gibt es in der Schweiz, den Niederlanden (siehe Bild oben), Dänemark und anderen Ländern. Darüber hinaus kann ein Fahren gegen die Einbahnrichtung auf eigenen Flächen ermöglicht werden, z.B. auf einem Radweg oder einem markierten oder durch Parkstände von der Fahrbahn getrennten Radfahrstreifen. An Knotenpunkten kann dies allerdings zu Unfällen führen, wenn Verkehrsteilnehmer aus den Seitenstraßen nicht ausreichend auf diese Regelung hingewiesen werden.
In Österreich ist das Befahren in der Gegenrichtung durch Einsatzfahrzeuge nur dann erlaubt ist, wenn der Einsatzort anders nicht oder nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist.[3]
Kreisverkehre und Autobahnen (Richtungsfahrbahn) sind streng genommen keine Einbahnstraßen im eigentlichen Sinne, da die entsprechende Beschilderung fehlt. Die Verkehrsregeln definieren allerdings für diese Straßen einen Einrichtungsverkehr.
Kritik und Nachteile
Kritiker bemängeln die unnötige Überregulierung des innerörtlichen Verkehrs aufgrund der Einrichtung von Einbahnstraßen. Es können lange Umwegstrecken anfallen und damit an manchen Stellen neue Verkehrsbelastungen entstehen. Besonders umwegempfindliche Verkehrsteilnehmer, wie etwa Radfahrer, werden bei einer fehlenden Freigabe für die Fahrt in Gegenrichtung behindert. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden kann.
Aufgrund von Unachtsamkeit (unübersichtliche Beschilderung) oder Vorsatz kann es zu Falschfahrten in die Gegenrichtung kommen. Durch entsprechende auffällige Beschilderung oder andere bauliche Maßnahmen wird versucht, dieser Problematik entgegenzusteuern.
Einbahnstraßen mit wechselnder Fahrtrichtung
In Hamburg gibt es eine unechte Einbahnstraße, auf der tageszeitabhängig die Fahrtrichtung gewechselt wird. Im Straßenzug Herbert-Weichmann-Straße - Sierichstraße kann man zwischen 4 Uhr morgens und 12 Uhr mittags nur stadteinwärts und zwischen 12 Uhr mittags und 4 Uhr morgens nur stadtauswärts einfahren.
Der Messeschnellweg in Hannover wird z.B. für den An- und Abreiseverkehr während großer Messen in weiten Teilen als Einbahnstraße geregelt.
Weblinks
- Einbahnstraße, auto mobil, VOX (RTL)
- Untersuchungsbericht zu Radverkehr in unechten Einbahnstraßen (PDF-Datei; 4,15 MB)
- Der erläuterte Verkehrszeichenkatalog: Zeichen 220 Einbahnstraße
- Verwaltungsvorschrift zur StVO
- Rechtsvorschriften der Straßenverkehrsordnung in Österreich
- Strassenverkehrsgesetz in der Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ Maxwell G. Lay: Die Geschichte der Straße. Vom Trampelpfad zur Autobahn. Frankfurt am Main, New York 1994.
- ↑ Andreas Austilat: Fahrverbot im alten Rom. Tagesspiegel, 30. Dezember 2007.
- ↑ § 26 StVO - Einsatzfahrzeuge, abgerufen am 23. November 2011
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Einbahnstraße aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |