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Erschließung (Gebäude)
Unter der Erschließung eines Gebäudes versteht man im Allgemeinen Zugangswege, Bauteile und Räume, über die die Nutzer in horizontaler oder vertikaler Richtung die einzelnen Nutzungseinheiten wie zum Beispiel Wohnungen oder Büros erreichen. Auch Ver- und Entsorgungswege für Anlieferungen, Müllentsorgung etc. werden als Erschließung bezeichnet.
Horizontale und vertikale Erschließung
Die Elemente der Gebäudeerschließung lassen sich in horizontale und vertikale Elemente gruppieren. Horizontale Elemente ermöglichen das Erreichen aller Räume auf einer durchgehenden Ebene, vertikale Elemente ermöglichen den Zugang zu allen Geschossen. Um insgesamt einen optimalen Verkehr in einem Gebäude zu gewährleisten, sind die horizontalen und vertikalen Erschließungswege möglichst eng miteinander verknüpft.
Elemente der horizontalen Erschließung:
Elemente der vertikalen Erschließung:
Als Sonderformen können Leitern angeführt werden, die meistens nur in nicht-öffentlichen Bereichen von Gebäuden der vertikalen Erschließung dienen, sowie Rutschstangen in Feuerwachen, die einen schnellen Wechsel der Geschossebene von oben nach unten ermöglichen. Der Fahrsteig kann je nach Bauweise entweder der horizontalen oder der vertikalen Erschließung dienen.
Wohnungsbau
Im Wohnungsbau unterscheidet man verschiedene Typen der horizontalen Erschließung: Ein-, Zwei-, Drei-, und Mehrspänner, je nach Anzahl der Nutzungseinheiten, die pro Geschoss erschlossen werden. Die Erschließung erfolgt in den folgenden Beispielen jeweils über ein Treppenpodest.
Bürogebäude
Erschließungskonzepte bei Bürogebäuden:
Planung
Die Erschließung ist eines der wesentlichsten Elemente der Gebäudeplanung. Die Funktionalität und damit die Qualität eines Gebäudes hängt besonders von seiner Erschließung ab. Bei der Planung sind unterschiedlichste Parameter zu beachten, unter Anderem:
- Grundstück: Größe und Zuschnitt, Orientierung, Art und Maß der baulichen Nutzung;
- Gebäude: Höhe, zu erwartendes Verkehrsaufkommen, vorbeugender Brandschutz, Baukosten.
Da die Erschließungswege im Brandfall meist auch zur Evakuierung dienen, sind zahlreiche planungsrechtliche Vorgaben und baurechtliche Vorschriften zu beachten, aus dem Baugesetzbuch, den Landesbauordnungen, den DIN-Normen und sonstigen Ausführungsvorschriften.
Siehe auch
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Erschließung (Gebäude) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |