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Fürsorge

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Fürsorge (von mhd. vür-sorge, entlehnt aus dem lat. prōcūrātĭo zu lat. prō-cūrāre „für etw. Sorge tragen; pflegen; verwalten“) bezeichnet die Sorge für andere Personen. Daraus abgeleitet bezeichnet Fürsorge die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System der Fürsorge, Obsorge, Sozialhilfe oder Sozialen Sicherheit.

Fürsorge als individuelles Recht

Artikel II-84 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union legt Rechte des Kindes fest, insbesondere: Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind.

Personen, die Zeit für die Kinderbetreuung und -erziehung aufwenden oder die für pflegebedürftige Familienmitglieder sorgen, werden als „Personen mit Fürsorgepflichten“ bezeichnet. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sieht im zwölften Abschnitt (Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie) die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) ein Delikt vor, das mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet wird.

System der Fürsorge, Obsorge oder Sozialhilfe

Fürsorge bezeichnet das System

  • der öffentlichen Fürsorge, zusammenfassender Begriff für die Soziale Sicherung in einem Gemeinwesen (siehe auch: Wohlfahrtspflege).
  • auch: Sozialfürsorge oder Jugendfürsorge früher in Deutschland eine Bezeichnung dessen, was man heute als sozialpädagogische Hilfen bzw. Sozialarbeit und Jugendhilfe bezeichnet. Wurde oft gleichbedeutend mit Armenfürsorge bzw. Armenpflege benutzt.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich) die Leistungen der Sozialhilfe.
  • In Österreich den rechtlichen Begriff der Obsorge, aber auch die Sozialhilfe.
  • In der Schweiz werden Sozialhilfeleistungen sowie die sie austeilenden Ämter auch heute noch offiziell als Fürsorge bezeichnet - siehe Sozialhilfe (Schweiz).
  • Sozialfürsorge war die Bezeichnung der letzten existenzsichernden Leistung in der DDR. Sie hatte in den 1950er bis 60er Jahren noch starke Bedeutung, bis zum Ende sank diese jedoch kontinuierlich besonders wegen der Bindung an die Arbeitsverwaltung (Arbeitspflicht). 1989 bezogen nur noch ca 5500 Bürger diese Leistung. [1]

Einrichtungen der Fürsorge

Moral der Fürsorge

Die Psychologin Carol Gilligan entwickelte in Auseinandersetzung mit Lawrence Kohlberg die Theorie, dass es eine genuin weibliche Moral gebe, die Fürsorge besonders betone. Dies wurde unter dem Begriff Care-Ethik breit diskutiert.

Siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Ayaß: "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995.
  • Esther Lehnert, Die Beteiligung von Fürsorgerinnen an der Bildung und Umsetzung der Kategorie "minderwertig" im Nationalsozialismus : öffentliche Fürsorgerinnen in Berlin und Hamburg im Spannungsfeld von Auslese und "Ausmerze". Mabuse, Frankfurt am Main 2003.
  • Christoph Sachße, Florian Tennstedt (Hrsg.): Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland.
    • Bd.1, Vom Spätmittelalter bis zum 1. Weltkrieg. Kohlhammer, Stuttgart 1998, 2. Auflage.
    • Bd.2, Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929. Kohlhammer, Stuttgart 1988
    • Bd.3, Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus. Kohlhammer, Stuttgart 1992
    • Bd.4, Fürsorge und Wohlfahrtspflege in der Nachkriegszeit 1945-1953, Stuttgart 2012.
  • Desiree Schauz: Die Straffälligenfürsorge im Kaiserreich: Eine kritische Bilanz. In: Jürgen W. Schmidt (Hg.): Polizei in Preußen im 19. Jahrhundert. Ludwigsfelde 2011, S.116-128.
  • Leibfried, Stephan, Lutz Leisering u.a.: Zeit der Armut. Lebensläufe im Sozialstaat, Frankfurt 1995, ISBN 3518119230.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Leibfried, Leisering, Frankfurt 1995, Seite 251 ff: Gab es Armut in der DDR?
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fürsorge aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.