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Facebook Inc.

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Facebook, Inc.
Logo von Facebook
Rechtsform Incorporated
ISIN US30303M1027
Gründung 2004[1]
Sitz Menlo Park, Vereinigte Staaten
Leitung Mark Zuckerberg, Vorsitzender und CEO[1]
Mitarbeiter 6.337 (Dezember 2013)[2]
Umsatz 12,5 Mrd. US-Dollar (2014)[3]
Branche Soziale Medien
Website www.facebook.com

Facebook Inc. ist ein US-amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Menlo Park, Kalifornien. Der Gesellschaft gehört das soziale Netzwerk Facebook, die Video- & Foto-Sharing-App Instagram und der Messenger WhatsApp.

Geschichte

Mark Zuckerberg gründete das Unternehmen im Juli 2004[4] zur Weiterentwicklung des gleichnamigen sozialen Netzwerkes Facebook. Das Unternehmen Facebook Inc. wird derzeit von Zuckerberg gemeinsam mit Chris Cox (Vizepräsident), Sheryl Sandberg (Chief Operating Officer) und Donald E. Graham (Chairman) geleitet.

Börsengang

Am 1. Februar 2012 stellte die Facebook Inc. Antrag auf Börsenzulassung.[5]

Am 18. Mai 2012 ging Facebook an die Börse. Der Ausgabekurs war 38 US-Dollar. Dabei wurden Einnahmen von 16 Mrd. US-Dollar erzielt, was den damals größten Börsengang eines Internetunternehmens darstellte. Die Gesamtbewertung des Unternehmens lag auf Basis des Ausgabekurses bei rund 104 Mrd. US-Dollar.[6]

Obwohl Experten einen deutlichen Anstieg der Kurse vorausgesagt hatten, verlor die Aktie innerhalb weniger Wochen fast ein Drittel ihres Werts und ohne einen Trend der Besserung halbierte sich der Aktienkurs bereits im August 2012 auf 19 Dollar. Der Börsengang wurde vom Wall Street Journal als „Fiasko“ bezeichnet.[7] Der Verlust ließ auch die Aktienkurse anderer Internetunternehmen sinken.[8]

Dennoch war Facebook der erfolgreichste Börsengang aller Internet-Unternehmen im Jahr 2012. Die Einnahmen in Höhe von 16 Mrd. US-Dollar betrugen 88 Prozent aller durch IPOs der Branche erzielten Erträge.[9]

Kauf von WhatsApp

Am 19. Februar 2014 kaufte Facebook Inc. den Messenger-Dienst WhatsApp für insgesamt 19 Milliarden US-Dollar (13,81 Milliarden Euro) gestückelt in 4 Mrd. bar sowie Facebook-Aktien im Restwert.[10][11] Im Zuge des Verkaufs zieht WhatsApp-Mitgründer Jan Koum in den Facebook-Verwaltungsrat ein. Aufgrund gestiegener Facebookaktien stieg der endgültige Ankaufspreis am 7. Oktober 2014 nach Freigabe durch das europäische sowie amerikanische Kartellamt auf 21,8 Milliarden US-Dollar.

Kauf von Oculus VR

Am 25. März 2014 gab Facebook Inc. den Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme von Oculus VR Inc., Entwickler der Virtual-Reality-Brille Oculus Rift, bekannt. Der Kaufpreis von rund 2 Milliarden Dollar setzt sich aus 400 Millionen Dollar in bar und 23,1 Millionen Facebook-Aktien im Wert von 1,6 Milliarden Dollar zusammen. Abhängig vom Erreichen bestimmter Geschäftsziele können weitere 300 Millionen Dollar in bar bzw. Aktien hinzukommen. Die Transaktion soll im Lauf des zweiten Quartals 2014 komplett erfolgt sein.[12]

Kauf von Moves

Am 24. April 2014 erwarb das Unternehmen die Fitness-App Moves der finnischen Entwicklerfirma ProtoGeo.[13]

Eigentümerstruktur

Über die genaue Zusammensetzung der Hauptanteilseigner und deren Anteile am Unternehmen gibt es in der Presse unterschiedliche Angaben. Die Schweizer Handelszeitung veröffentlichte am 14. Mai 2012 nachfolgende Aktionärsstruktur: Mark Zuckerberg (28,2 %), Accel Partners (10 %), Dustin Moskovitz (7,6 %), Mail.ru Group (5,4 %), Eduardo Saverin (4 %), Sean Parker (4 %), Peter Thiel (2,5 %), Sheryl Sandberg (1,8 %), Microsoft (1,5 %), Greylock Partners (1,5 %), Cameron Winklevoss (0,22 %) und Tyler Winklevoss (0,22 %).[14] Die Website whoownsfacebook.com kommt bei den Hauptanteilseignern auf die weitgehend gleichen Werte, führt aber in ihrer Liste weitere Aktionäre mit Anteilen deutlich unter 0,1 % am Unternehmen auf. Die Winklevoss-Zwillinge, die mit Zuckerberg einen Rechtsstreit über die Urheberschaft von Facebook führten, werden hier mit je 0,022 % gelistet.[15]

Finanzierung

Facebook hat in mehreren Finanzierungsrunden rund 1,24 Milliarden Dollar Kapital eingesammelt. Der erste Investor war der Internet-Unternehmer Peter Thiel. Auch der Softwarekonzern Microsoft hat sich an dem Unternehmen beteiligt. Das russische Investment-Unternehmen Mail.ru Group (früher Digital Sky Technologies) schoss in mehreren Schritten knapp 500 Millionen Dollar hinzu. Im Januar 2011 beteiligte sich nach einem bislang unbestätigten Bericht der New York Times auch die US-Investmentbank Goldman Sachs mit rund 400 Millionen Dollar. Das Geldhaus soll zudem eine besondere Anlageform entwickeln, über die ausgewählte Kunden in Facebook investieren können. So sollen weitere 1,5 Milliarden Dollar zusammenkommen.[16] Mehrere Konzerne, darunter Yahoo und Viacom, versuchten, Facebook vollständig zu übernehmen, die Gründer lehnten jedoch alle Angebote ab.[17]

Der Börsengang wurde am 1. Februar 2012 beantragt und sollte ursprünglich bis zu 5 Milliarden Dollar erlösen.[18] Von den tatsächlich eingenommenen 16 Mrd. US-Dollar entfielen auf Facebook 6,8 Mrd. und auf die bestehenden Anteilseigner 9,2 Mrd. US-Dollar. Zuckerberg nahm dabei durch den Verkauf von 30,2 Millionen Aktien 1,15 Mrd. US-Dollar ein.[19]

Finanzierungsrunden
Datum Investor Summe Quelle
2004 Eduardo Saverin 19.000 USD
2004 Peter Thiel 500.000 USD
2005 Accel Partners (Investmentunternehmen) 12,7 Mio. USD
2006 Konsortium geführt von Greylock Partners (Investmentunternehmen) 27,5 Mio. USD [20]
2007 Microsoft 240 Mio. USD
2007 Li Ka-shing 60 Mio. USD
2009 Mail.ru Group 400 Mio. USD [21][22]
2011 Goldman Sachs, Mail.ru Group 500 Mio. USD [16]

Mit der Einführung einer neuen Aktienstruktur – die den bisherigen Anteilseignern mehr Kontrolle sichert – hatte das Unternehmen den Börsengang vorbereitet.[23]

Geschäftsmodell

Die Facebook-Nutzung ist für Mitglieder kostenlos. Einnahmen soll vor allem das Werbegeschäft bringen. In den Vereinigten Staaten hat das Unternehmen den größten Anteil am Markt für Bannerwerbung (Stand: November 2010).[24] Im Dezember 2010 wurde bekannt, dass Facebook neue E-Commerce-Angebote in seinen Dienst integrieren möchte.[25] Dieser Social-Shopping-Marktplatz soll eine Alternative zum klassischen Online-Shopping darstellen, aber auch neue Mitglieder anlocken und zudem höhere Werbeeinnahmen generieren.[26]

Facebook Ireland Limited

Vermutlich aus Steuergründen hat Facebook eine Tochtergesellschaft in Dublin, Irland gegründet. Alle Nutzer außerhalb der USA und Kanada haben nach den Geschäftsbedingungen von Facebook einen Vertrag mit dieser Gesellschaft, nicht mit Facebook Inc. in den USA. Damit fällt Facebook außerhalb der USA und Kanada unter die Gesetze von Irland und damit der EU. Dies wurde 2011 von einer Gruppe österreichischer Studenten genutzt, um Facebook wegen Bruchs der europäischen Datenschutzgesetze anzuzeigen.

Tochtergesellschaft in Deutschland

Der Konzern besitzt seit dem 1. Oktober 2009 eine Tochtergesellschaft in Hamburg unter der Adresse Facebook Germany GmbH, Rathausmarkt 5, 20095 Hamburg. Die Facebook Germany GmbH wird laut Bundesanzeiger derzeit von ihren Geschäftsführern Cipora Herman und Theodore W. Ullyot vertreten.[27] Die nationalen Tochtergesellschaften von Facebook sind hauptsächlich für die Vermarktung von Werbung zuständig. Bei bisherigen Gerichtsverfahren gegen Facebook wurde jede Verantwortlichkeit für die Plattform selbst bestritten.

Rechtsstreitigkeiten

studiVZ

Das Konzept von Facebook hat einige Nachahmer wie studiVZ und wer-kennt-wen gefunden. So wurde der im deutschsprachigen Raum verbreitete Konkurrent studiVZ dafür kritisiert, ein bis in die Details von Funktion, Aufbau und Aussehen gehender Nachbau von Facebook zu sein. Am 19. Juli 2008 reichte Facebook beim US-Bezirksgericht in San José (Kalifornien) Klage gegen die Betreiber des studiVZ ein, der Vorwurf lautet Diebstahl geistigen Eigentums.[28] Jedoch ist Facebook mit dieser Klage gescheitert. Im September 2009 teilten beide Unternehmen mit, man habe sich geeinigt, und studiVZ werde einen Geldbetrag an Facebook zahlen.[29]

ConnectU (Winklevoss)

Die Kommilitonen von Zuckerberg an der Harvard University, die Zwillinge Tyler und Cameron Winklevoss, beschuldigen Zuckerberg, dass er ihnen die Idee für ihr Online-Netzwerk ConnectU („Vernetze Dich“) gestohlen hatte. Die Brüder und ein Freund haben 2003 Zuckerberg mit der Weiterentwicklung ihres Programms beauftragt, Zuckerberg habe sich aber nicht an den Vertrag gehalten, sondern im Februar 2004 mit Facebook sein eigenes Netzwerk gestartet. Diese Darstellung wird von Facebook zurückgewiesen.[30]

2008 zahlte Zuckerberg nach einer Einigung mit den Winklevoss-Brüdern 65 Millionen US-Dollar, davon 20 Millionen Dollar in bar und Facebook-Anteile im Wert von damals 45 Millionen Dollar. Später wollten die Winklevoss den Vergleich wieder rückgängig machen: Sie gaben als Grund an, die Gegenseite habe sie über den wahren Wert von Facebook getäuscht und ihnen zu wenig Geld und Anteile überlassen. Das Berufungsgericht in San Francisco wies diese Sichtweise 2011 zurück und fand, die Zwillinge haben damals einen „vorteilhaften“ Deal ausgehandelt.[31][30] Die Brüder legten Protest gegen dieses Urteil ein.[32][33] Im Juni 2011 akzeptierten die Zwillinge den ursprünglichen Vergleich und beendeten ihre juristischen Bemühungen.[34]

Grant Raphael

Am 24. Juli 2008 verurteilte ein Gericht in London Grant Raphael zu einer Zahlung von 22.000 Pfund wegen Persönlichkeitsverletzungen und falscher Beschuldigungen. Raphael hatte eine falsche Facebook-Seite über einen ehemaligen Klassenkameraden und Geschäftspartner erstellt. Auf ihr behauptete Raphael unter dessen Namen, dass er homosexuell und nicht vertrauenswürdig sei.[35]

Anzeigen gegen Facebook Europa

Mitte August 2011 brachte eine Gruppe von Facebook-Nutzern rund um den österreichischen Rechtswissenschafts-Studenten Maximilian „Max“ Schrems 16 Anzeigen bei der irischen Datenschutzbehörde gegen Facebook Ireland Ltd. ein.[36] Alle Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada haben ausschließlich einen Vertrag mit Facebook Ireland Ltd., die für Europa zuständige Tochtergesellschaft von Facebook. Die Studentengruppe ist der Ansicht, dass die irische Behörde zur Durchsetzung der Datenschutz- und Konsumentenschutzrechte der Facebook-Nutzer in der Europäischen Union zuständig ist. Die Gruppe begründet dies damit, dass auf Grund des Firmensitzes in Dublin europäisches Datenschutzrecht anzuwenden sei und beruft sich neben dem irischen Data Protection Act auf die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995.[37][38]

Am 24. August 2011 übermittelte der Data Protection Commissioner in Ireland (DPC) den Anzeigenden ein Schreiben, dass die irische Behörde sich zuständig erklärt und die Ermittlungen aufnehmen wird.[39] Am 4. September berichtete die irische Tageszeitung Irish Independent, unter Berufung auf den DPC, dass die Behörde umfassend, über den Inhalt der 16 Anzeigen hinaus, ermitteln wird. Als schärfste Form nach irischem Datenschutzrecht soll auch eine Untersuchung in der Facebook-Europazentrale in Dublin stattfinden.[40] Dies wurde von der Sprecherin der irischen Datenschutzbehörde auf Anfrage von ORF.at bestätigt.[41]

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Verbraucherzentralen gegen Facebook

Am 6. März 2012 entschied das Landgericht Berlin, dass zahlreiche Klauseln in den AGB von Facebook unwirksam sind.[42] Facebook darf sich demnach in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen kein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebookmitglieder in ihr Profil eingestellt haben. Facebook darf urheberrechtlich geschützte Werke nur nach Zustimmung der Facebook-Mitglieder verwenden. Rechtswidrig ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin zudem die Einwilligungserklärung, mit der die Facebookmitglieder der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Überdies muss Facebook sicherstellen, dass über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert wird. Schließlich verstößt der Freundefinder-Button gegen deutsches Recht. Insbesondere untersagte das Gericht den Adressimport aus der Adressdatei des Anwenders in den Datenbestand von Facebook, der mit diesem Button ausgelöst wird. Im August 2012 schickte der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Facebook eine Abmahnung, um Änderungen am App-Center zu erzwingen. Die Verbraucherschützer sehen im Zugriff Facebooks auf persönliche Kontakte der Nutzer einen Verstoß gegen das Telemediengesetz[43].

Impressum

Soziale Netzwerke bieten Unternehmen häufig die Möglichkeit zur Selbstdarstellung. Die Unternehmenspräsenzen unterliegen dabei regelmäßig den gleichen gesetzlichen Vorgaben, wie sonstige kommerzielle Websites. Das Landgericht Aschaffenburg[44] musste sich nun mit der Frage befassen, ob ein kommerzieller Anbieter, der sein Unternehmen unter facebook darstellt, verpflichtet ist, auch dort ein vollständiges und transparentes Impressum einzustellen. Das Gericht bejahte dies und nahm einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 TMG[45] in Verbindung mit §§ 3, 4 Nr. 11 UWG[46][47] an.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Key Facts. Website von Facebook
  2. Facebook Inc: Annual Report 2013. , abgerufen am 15. März 2015.
  3. http://www.n-tv.de/wirtschaft/Facebook-waechst-ueberraschend-stark-article14411336.html
  4. Facebooks Antrag auf Börsenzulassung bei der US-Börsenaufsichtsbehörde in der Fassung vom 16. Mai 2012, Abschnitt Prospectus Summary – Corporate Information, aufgerufen am 29. Mai 2012.
  5. F. Lüke: Das teuerste Netzwerk der Welt. In: taz.de vom 2. Februar 2012
  6. Börsengang: Facebook-Aktien kosten 38 Dollar.Vorlage:Webarchiv/Wartung/Nummerierte_ParameterVorlage:Webarchiv/Wartung/Nummerierte_ParameterVorlage:Webarchiv/Wartung/Nummerierte_Parameter In: ftd.com vom 18. Mai 2012
  7. David Weidner: Facebook IPO Facts, Fiction and Flops. In: The Wall Street Journal. 30. Mai 2012, abgerufen am 12. Juni 2012.
  8. Facebook reißt sie mit nach unten. In: Handelsblatt. 5. Juni 2012, abgerufen am 12. Juni 2012.
  9. Johannes Haupt: So erfolgreich waren die Börsengänge von Internetunternehmen 2012. In: t3n Magazin. 28. Dezember 2012, abgerufen am 1. Januar 2013.
  10. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-kauft-konkurrenten-whatsapp-fuer-milliardenbetrag-a-954546.html
  11. Facebook übernimmt WhatsApp. Tagesschau.
  12. http://newsroom.fb.com/news/2014/03/facebook-to-acquire-oculus/
  13. Reuters: Facebook acquires fitness tracking mobile app Moves vom 24. April 2014
  14. Die Facebook-Eigner. In: Handelszeitung vom 14. Mai 2012
  15. Who owns Facebook? Abgerufen am 20. Mai 2012
  16. 16,0 16,1 Goldman Offering Clients a Chance to Invest in Facebook. Abgerufen am 5. Januar 2010.
  17. Crunchbase
  18. Facebook wagt Sprung an die Börse. Abgerufen am 2. Februar 2012.
  19. ap: Facebook's IPO: Who's who among shareholders. In: San Francisco Chronicle vom 18. Mai 2012
  20. Facebook-Fakten. Abgerufen im Januar 2010.
  21. Facebook Receives Investment From Digital Sky Technologies. Abgerufen am 9. Februar 2010.
  22. Zeitung: DST erhöht erneut Anteil an Facebook. Abgerufen am 9. Februar 2010.
  23. Neue Aktienstruktur: Facebook fädelt Börsengang ein. Abgerufen am 9. Februar 2010.
  24. Lipsman, Andrew: U.S. Online Display Advertising Market Delivers 22 Percent Increase in Impressions vs. Year Ago. 8. November 2010, abgerufen am 5. Januar 2011 (englisch).
  25. Kharif, Olga: Facebook Ramps Up Big E-Commerce Drive. 20. Dezember 2010, abgerufen am 22. Dezember 2010 (englisch).
  26. Redaktion Internet World Business: Facebook setzt auf Social Shopping: Das Netzwerk wird zum Einkaufszentrum. 22. Dezember 2010, abgerufen am 22. Dezember 2010.
  27. ebundesanzeiger.de: Elektronischer Bundesanzeiger („Facebook Germany GmbH, Hamburg“)
  28. Facebook verklagt StudiVZ. In: Spiegel Online.
  29. Facebook und StudiVZ legen Rechtsstreit bei. In: Zeit Online, 10. September 2009. Abgerufen am 16. September 2009.
  30. 30,0 30,1 Zuckerberg-Kommilitonen scheitern in Prozess um Facebook. In: Pressemeldung der AFP, 12. April 2011. Abgerufen am 7. September 2011.
  31. Streit um Facebook-Gründung: Gericht verwirft Vergleichsanfechtung. In: heise.de, 12. April 2011.
  32. Die Winklevoss-Zwillinge geben nicht auf. In: Tages-Anzeiger, 19. April 2011.
  33. Winklevoss twins seek another Facebook hearing. In: Pressemeldung der AFP, 18. April 2011 (englisch). Abgerufen am 7. September 2011.
  34. Zuckerberg-Gegner geben auf. In: Spiegel Online, 23. Juni 2011.
  35. Amy Fallon: Libel: Ex-friend's Facebook revenge costs £22,000 in damages at high court. In: The Guardian, 25. Juli 2008 (englisch). Abgerufen am 3. August 2009.
  36. Anzeigen gegen „Facebook Ireland Limited“, 18. August 2011. Abgerufen am 7. September 2011. (Website von „Europa versus facebook“ mit Historie und Pressespiegel: www.europe-v-facebook.org.)
  37. Presseinfo europe-v-facebook.org (PDF; ohne Datum; 198 kB). Abgerufen am 7. September 2011.
  38. Günter Hack: Was Facebook über User weiß. „Schattenprofile“ in den USA. Interview mit Max Schrems. In: ORF.at, 6. September 2011. Abgerufen am 7. September 2011.
  39. Schreiben des Data Protection Commissioner in Ireland (PDF) vom 24. August 2011. Abgerufen am 7. September 2011: “The Data Protection Commissioner […] will investigate your complaints using his full legal powers if necessary.”
  40. Roisin Burke: Facebook faces major Irish privacy investigation. In: Irish Independent, 4. September 2011. Abgerufen am 7. September 2011.
  41. Günter Hack: Ermittlungen in Irland. In: ORF.at, 6. September 2011. Abgerufen am 7. September 2011.
  42. LG Berlin, Urt. v. 6. März 2012 - 16 O 551/10 -, nicht rechtskräftig
  43. Verbraucherzentralen mahnen Facebook ab, auf spiegel.de (abgerufen am 3. September 2012)
  44. LG Aschaffenburg, Urt. v. 19. August 2011 - 2 HK O 54/11 -
  45. § 5 Abs. 1 TMG
  46. § 3 UWG
  47. § 4 Nr. 11 UWG
37.4846-122.1484
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