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Generaldirektor

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Generaldirektor (auch General Manager) ist die Bezeichnung für den Leiter einer mittleren oder großen Institution, unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind.[1]

Diese Bezeichnung besitzt in Deutschland keine juristische Bedeutung mehr. Dort werden die Unternehmensleiter entweder generisch als „Geschäftsführer“ (bei einer Gesellschaft) oder konkreter z. B. als „Vorstandsvorsitzender“ beziehungsweise „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft) bezeichnet. Der Titel „Generaldirektor“ gilt in Deutschland, im unternehmensinternen Gebrauch, seit den 1970er Jahren teilweise als antiquiert.[2] Allerdings stellt dies keine einheitliche Auffassung dar, da der Titel in der Praxis in einigen Bereichen dennoch verwendet wird, insbesondere wenn Bezeichnungen wie z. B. „Generalintendant“ oder „Hauptgeschäftsführer“ aufgrund der konkreten Organisationsform nicht anwendbar sind.[3]

Vorkommen

Die Funktion des Generaldirektors gibt es insbesondere:

Wirtschaftliche Funktion

  • Bei großen Unternehmen oder in Konzernen: In Wirtschaftsunternehmen fand man im deutschsprachigen Raum den Titel und die Positionsbezeichnung Generaldirektor für den ranghöchsten Manager. Der Begriff wurde teilweise als Synonym für Vorstandsvorsitzender gebraucht.
  • In Hotels internationaler Hotelketten sind die Direktoren der einzelnen Hotels General Manager (Generaldirektoren). Sie haben, je nach Anforderung des Hauses, weitere Direktoren für Verkauf, Personal Wirtschaftsabteilung (Gastronomie) etc. unter sich.
  • In der Deutschen Demokratischen Republik war ein Generaldirektor der Leiter eines Kombinates.
  • Bei Museen (auch Generalkurator), Theatern oder Opernhäusern (auch: Generalintendant)

Politische Funktion

  • Amtsbezeichnung für hohe Ministerialbeamte.
  • In Österreich unterstehen dem Minister bzw. Ressortchef meist mehrere Sektionschefs oder Sektionsleiter, es ist dem Ressortchef aber auch gestattet, einen Generaldirektor seines Ministeriums zu ernennen.
  • in anderen Regierungen (z. B. frz.: Directeur-général) analog
  • In Belgien Bezeichnung für den Leiter einer Stadtverwaltung
  • Die Leiter der Generaldirektionen der Europäischen Kommission werden als Generaldirektor bezeichnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Knaur, Das Deutsche Wörterbuch, 1985 Lexikographisches Institut München, Seite 417
  2. Der deutsche Satiriker Kurt Tucholsky veröffentlichte 1930 in der Vossischen Zeitung eine Betrachtung zum Thema Wie wird man Generaldirektor? Peter Panter:Generaldirektor
  3. Der Rat der ESA (Europäischen Weltraumorganisation) ernannte Johann-Dietrich Wörner (ehemals DLR) am 18. Dezember 2014 zum nächsten Generaldirektor ESA:Generaldirektor
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Generaldirektor aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.