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Gefangener

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Dieser Artikel behandelt die ihrer Freiheit beraubte Person. Siehe auch: Gefangene (Begriffsklärung)
Häftlinge in Camp X-Ray in Guantánamo (2002)
Gefangener in Sträflingskleidung und mit Fußketten (Tasmanien um 1900)

Ein Gefangener ist eine Person, die ihrer Freiheitsrechte legal beschränkt oder illegal beraubt ist, sich also unfreiwillig in Gefangenschaft - hoheitlichem Gewahrsam oder in der Gewalt von Kriminellen - befindet.

Man unterscheidet im Rechtswesen als legitime Gefangennahmen

Häftlinge, die aus politischen Gründen inhaftiert sind, bezeichnet man als politische Gefangene.
Eine weitere Sonderform ist die Verwahrung geistig abnormer Straftäter in (meist geschlossenen) Heil- und Pflegeanstalten, etwa fürsorgerischer Freiheitsentzug in der Schweiz, Unterbringung in Österreich.

Für den Gefangenen hat der Freiheitsentzug erheblichen Einfluss auf seine bürgerlichen Grundrechte; aus der Gefangennahme erfolgt eine Einschränkung derselben. Tangierte Einschränkungen der Grundrechte sind unter anderem:

Weitere Aspekte sind die Kleiderordnung (tragen der Privatkleidung), Freizeitgestaltung und anderes.

Internationale Regelungen, die Rechte, Pflichten und sonstige Lebensumstände von Gefangenen regeln:

Ein Strafgefangener ist auch ein Arrestant (Jugendstrafe), jedoch nur für kurze Zeit.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Gefangener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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