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Herbert Schnelle

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Karte des Lago Maggiore aus den 1930er Jahren, Orte der Massaker der SS an Juden rot unterstrichen

Karl Reinhold Herbert Schnelle (* 27. April 1913 in Staßfurt; † 23. März 1995), SS-Hauptsturmführer, SS-Nr.: 267.987, war technischer Angestellter aus Letter (Seelze) bei Hannover. Er war eines der mindestens sechs Mitglieder der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte SS Adolf Hitler (LSSAH), Hans Röhwer, Hans Krüger, Herbert Schnelle, Friedrich Bremer, Oskar Schulz und Ludwig Leithe, die den ersten Massenmord an Juden in Italien im September 1943 in dem mondänen Badeort Meina durchführten, der als das Massaker vom Lago Maggiore in die Geschichte einging und internationale Empörung erregte.

Schnelle und seine Kumpanen töteten in den folgenden Tagen über 50 weitere Opfer. In Intra (Verbania) löschten sie eine ganze Familie aus und verbrannten deren Überreste im Heizungskeller. In Stresa kommandierte Hans Krüger die Erschießungen, in Baveno Herbert Schnelle. Die SS sah sich genötigt, pro forma Untersuchungen einzuleiten, zog die Leibstandarte kurze Zeit später im Oktober aus Italien ab und setzte sie an der Ostfront ein. Schnelle, der zum Zeitpunkt des Massakers SS-Obersturmführer war, wurde am 30. April 1944 zum SS-Hauptsturmführer d. R. der Waffen-SS ernannt.[1] Eine Reihe der am Massaker unmittelbar Beteiligten fiel noch im weiteren Verlauf des Krieges, als die Leibstandarte in der Normandie, in den Ardennen und bei Budapest aufgerieben wurde.[2]

Hotel Meina, 1930er Jahre

Leben

Schnelle machte nach dem Besuch der Volksschule eine Schlosserlehre. 1930 wurde er arbeitslos. 1933 meldete er sich zum Reichsarbeitsdienst und bewarb sich um Aufnahme in die SS, wo er alsbald einen Dienstvertrag erhielt.[3] Schnelle überlebte den Krieg und ließ sich als technischer Angestellter in Letter (Seelze) bei Hannover nieder.[4]

Drei ehemalige Obersturmführer des SS-Bataillons (Hans Krüger, Herbert Schnelle, Hans Röhwer) wurden 1968 vom Landgericht Osnabrück wegen Mordes in 22 Fällen, zwei weitere Angehörige des Bataillons (Oskar Schultz und Ludwig Leithe) wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Ihr Verfahren entwickelte sich zum Jahrhundertprozess, über den sowohl die deutsche als auch die internationale Presse ausführlich berichteten. Die Richter um Gerhard Haack tagten zwischenzeitlich in Mailand und München, um Zeugen die weite Anreise zu ersparen. Der Bundesgerichtshof hob am 17. März 1970 das Urteil des Landgerichts Osnabrück in einer umstrittenen Entscheidung wegen angeblicher Verjährung auf. Die Bundesanwaltschaft blieb bei ihrer Auffassung, die Verbrechen seien nicht verjährt, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.[5][6]

Letztlich wurde daher kein Täter für die Morde am Lago Maggiore von einem deutschen Gericht rechtskräftig verurteilt.[2]

Literatur

  • Universiteit van Amsterdam. Seminarium voor Strafrecht en Strafrechtspleging Van Hamel (Hrsg.): Justiz und NS-Verbrechen. Band XXX: Die vom 28.06.1968 bis zum 31.10.1968 ergangenen Strafurteile: Lfd. Nr. 685–694. Bearbeitet im Seminarium voor Strafrecht en Strafrechtspleging “Van Hamel” der Universität Amsterdam von Christiaan F. Rüter, Amsterdam Univ. Press, Amsterdam 2004, ISBN 978-90-5356-546-9, hier Lfd. Nr. 685 S. 31–106 (Digitalisat).

Einzelnachweise

  1. dws-xip.com, aufgerufen: 26. September 2023.
  2. 2,0 2,1 Raphael Steffen: Wegen Massaker am Lago Maggiore – Nazi Kriegsverbrecher standen in Osnabrück vor Gericht. Neue Osnabrücker Zeitung (noz), 17. September 2023, abgerufen am 23. September 2023.
  3. Jens Westemeier: "Himmlers Krieger: Joachim Peiper und die Waffen-SS in Krieg und Nachkriegszeit", Verlag Ferdinand Schöningh GmbH; 1., Aufl. 2014 Edition, 882 S., hier S. 795;, ISBN 978-3-506-77241-1
  4. Archivinformationssystem Niedersachsen und Bremen, NLA OS Rep 945 Akz. 2003/038 Nr. 67.
  5. Die Aktenzeichen: 17 Ks 3/67 für das Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück, 5 StR 218/69 für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Siehe: Justiz und NS-Verbrechen, Band XXX. Vgl. auch Sven Felix Kellerhoff: 68er-Serie: Fünf SS-Verbrecher werden angeklagt. In: Die Welt, 7. Januar 2008 (online); Kellerhoff ist jedoch im Irrtum bezüglich des Verjährungsgrundes, wie das in Justiz und NS-Verbrechen veröffentlichte BGH-Urteil zeigt. Vgl. ferner Giuliana Cardosi: La giustizia negata. Clara Pirani, nostra madre vittima delle leggi razziali. Varese 2005, S. 29 f. Die Namen der Angeklagten werden wiedergegeben als Hans Friedrich Röhwer, Hans Krüger, Karl Schnelle, Oskar Schultz und Ludwig Leithe, vgl. Mauro Begozzi: Scomparsi nel nulla! La prima strage di ebrei in Italia sulle sponde del lago Maggiore. In: Geschichte und Region – Storia e regione, 18. Jg., 2009, Heft 1, S. 81–95, hier S. 89 (PDF; 373 kB (Memento vom 23. September 2011 im Internet Archive)).
  6. Sara Berger: Selbstinszenierung eines „Judenberaters“ vor Gericht: Friedrich Boßhammer und das „funktionalistische Täterbild. Jahrbuch für Antisemitismusforschung, 17 (2008), Fn. 14, S. 249; online, aufgerufen: 24. September 2023.
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