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Homeland

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Homeland (Begriffsklärung) aufgeführt.
Südafrikanische Homelands

Als Homeland (deutsch: Heimatgebiet) wurden in Südafrika geographisch definierte Gebiete der Schwarzen bezeichnet, in denen ein traditionell bedingter und vorwiegend hoher Anteil schwarzafrikanischer Wohnbevölkerung lebte und noch heute lebt. Die weiße Apartheid-Ideologie fasste die Homelands allgemein unter dem Begriff Bantustan zusammen. Mit der Schaffung von Homelands erhielt die Segregation, Isolierung und Aufsplitterung der schwarzen Bevölkerung eine räumlich-administrative Struktur.

Überblick

Das Konzept der Rassentrennung setzte man auf der Grundlage einer „separaten Entwicklung“ territorial sowie sozial durch und versuchte, formell unabhängige Staaten der Schwarzen in Südafrika zu schaffen. Den Homelandbewohnern übertrug man eine scheinbare Unabhängigkeit mit autonomer Verwaltung. Die Homelands blieben jedoch unter ökonomischer, administrativer, finanzieller und ordnungspolitischer Kontrolle der südafrikanischen Bantu Administration. De facto stellten sie lediglich vom übrigen Staatsgebiet abgetrennte und weitgehend selbstverwaltete Gebietseinheiten dar.

Die Schwarzen, die weiter in Südafrika arbeiteten und deshalb in Townships oder Wohnheimen wohnten, wurden im Zuge dieser Entwicklung zu Fremden in Südafrika. Sie besaßen dort kein dauerhaftes Wohnrecht und keine anderen Bürgerrechte mehr. Nicht in den Homelands lebende Schwarze wurden einer Ethnie zugeordnet, die mindestens einem der Homelands entsprach. Das führte im Zuge der von der südafrikanischen Regierung forcierten Unabhängigkeit der Homelands zu einer Zwangsausbürgerung der Betroffenen aus Südafrika. Mit diesem Vorgehen wurde versucht, das zahlenmäßige Übergewicht der schwarzen Staatsangehörigen Südafrikas zugunsten der Weißen zu ändern. Dieses politische Handeln wurde von den Vereinten Nationen verurteilt. Außer Südafrika erkannte kein Staat die Homelands als selbstständige Staaten an. Die südafrikanische Organisation ANC, die sich politisch und später auch militärisch gegen die Apartheid wandte, lehnte die Homelands stets ab.

Es gab zehn Homelands. Als erstes Homeland erhielt 1963 die Transkei das Recht, sich selbst zu verwalten. Vier Homelands wurden von Südafrika für unabhängig erklärt, als erstes 1976 die Transkei. 1994 wurden alle Homelands aufgelöst und in die neu geschaffenen südafrikanischen Provinzen integriert.

Die unabhängigen Staaten Lesotho und Swasiland waren keine Homelands, auch wenn ihre geographische Lage innerhalb Südafrikas an diejenige der Homelands erinnerte.

Entstehung und Entwicklung

Schritte zur Homelandbildung

Die Vorläuferstrukturen der ab 1945 institutionell vorangetriebenen Homelandbildung resultieren aus traditionellen Stammesgebieten und Absprachen aus früheren Kriegen zwischen den weißen und schwarzen Kriegspartnern, auf deren Grundlage sich Regionen mit jeweiliger Mehrheitsbevölkerung herausbildeten. Die erste legislative Grundlage zur Homelandentwicklung erfolgte im Jahr 1923 mit dem Native Urban Areas Act, einem Gesetz, auf dessen Grundlage der Zustrom von nichtweißer Bevölkerung in städtische Gebiete kontrolliert und ihr Verhalten gesteuert werden sollte. Die unmittelbar wirkenden Rechtsgrundlagen zur Einrichtung der Homelands schuf man in Südafrika 1945 mit dem Bantu Areas Consolidation Act und 1950 mit dem Group Areas Act (1957 durch den Native Urban Areas Amendment Act ergänzt).

Von 1958 bis 1966 war der studierte Soziologe Hendrik Frensch Verwoerd südafrikanischer Premierminister, aber seit 1950 bereits als „Minister für Eingeborenenfragen“ für diese Ziele zuständig. In seine Amtszeit fiel die Umgestaltung der Reservate in Homelands nach dem Vorbild der in Natal bereits im 19. Jahrhundert üblichen Politik der Native Administration. Verwoerds Ziel war, selbstständige Bantustans zu verwirklichen, ohne jedoch die Schwarzen als billige Arbeitskräfte in der weißen Wirtschaft zu verlieren. Diese Politik der Trennung oder Segregation zielte darauf ab, die gesellschaftlichen Unterschiede und wirtschaftlichen Ungleichheiten zu rechtfertigen.

Mit der Homeland-Politik wurde ein großer Teil der Schwarzen ausgegliedert, nicht zuletzt, um einen von Schwarzen beherrschten Einheitsstaat zu verhindern. Verwoerd sprach vom multiracial unitary state. Er entwickelte eine viergleisige Politik, welche die Weißen, Schwarzen, Farbigen und Asiaten parallel nebeneinander fördern sollte. Er verstand diese Politik als Dekolonisationsprozess.

Des Weiteren wurden die Umsiedlungen forciert. Am stärksten davon betroffen waren schwarze Pächter sowie Besitzer sogenannter black spots (deutsch: „schwarze Flecken“, sinngemäß aber „gefährliche Problemgebiete“), wobei es sich um Schwarze handelte, die vor dem Natives Land Act (Act No. 27 / 1913) von 1913 Grund und Boden außerhalb der späteren Homelands gekauft hatten. Tausende städtische Schwarze wurden in die damaligen Reservate deportiert. Insbesondere Alte, Kranke und Schwache, die als unproduktiv galten, waren davon betroffen.

Konstitutionelle Entwicklung

nach [1]

Konkrete Schritte zur Entwicklung selbstverwalteter Homelands aus den bestehenden Reservaten gab der Promotion of Bantu Self-Government Act No 46 von 1959 vor und legte die Grundlage zur Beraubung der schwarzen Bevölkerung von ihren südafrikanischen Bürgerrechten. Die unmittelbare Basis für den Verwaltungsaufbau in den Homelands entstand mit dem Gesetz Bantu Authorities Act No 68 von 1951. Es gab einen dreistufigen Verwaltungsaufbau vor.

Damit war die Basis gelegt, um die 42 bisherigen Reservate in acht Homelands zusammenzufassen, indem kleinere Bantu-Gebiete durch Landtausch an größere angeschlossen wurden. Später wurde die Zahl der Homelands auf zehn aufgestockt. Die Homelands beruhten zwar auf linguistischen und kulturellen Unterschieden, konnten den ethnischen Unterschieden jedoch nicht mehr so gut Rechnung tragen wie die Reservate. Die Machthaber der verschiedenen Bantu-Ethnien hatten gern eine „weiße Pufferzone“, um sich von anderen Gruppen der Bantu abzugrenzen.[2] Diese Zonen gingen durch die Zusammenfassung mehrheitlich verloren.

Verwoerds Ideologie, wie auch diejenigen seiner Nachfolger, hatte vielseitige Folgen. Völlig neu war die Tendenz, die verschiedenen Bantu-Völker nicht als ethnische Einheit anzusehen, wie es bislang der Fall war, sondern als vereinzelte ethnische Gruppen. Eine schwarze Identität sollte vermieden, das Zusammengehörigkeitsgefühl geschwächt werden. Jedes Homeland erhielt einen weißen Kommissar (Commissioner), der als offizieller Vertreter der Regierung handelte.

Der Verwaltungsaufbau gestaltete sich nach der jeweiligen Entwicklung in den verschiedenen Homelands. Der von der obersten „Bantubehörde“ in Pretoria in Gang gesetze und kontrollierte Prozess verlief in drei Phasen:

  • in den Territorien besteht eine Selbstverwaltung mit gesetzgebenden Vollmachten
  • das Homeland erreicht den Status eines Self-Governing Territory within the Republic (deutsch: „Selbstverwaltetes Gebiet innerhalb der Republik“)
  • das Homeland wird auf der Grundlage eines Gesetzes vom Unionsparlament zum unabhängigen Staat erklärt.

Die Homelands erhielten einen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Das waren die Behörden:

  • Tribal Authorities
  • Regional Authorities
  • Territorial Authorities

Gegen die Einführung von Verwaltungsstrukturen im Vollzug des Bantu Authorities Act regte sich in allen Homelands Widerstand. Dieser nahm an vielen Stellen den Charakter von Revolten an, da die Bevormundung durch den „weißen“ südafrikanischen Staat offenkundig wurde. Im Zuge dieser Proteste deportierten die Polizeikräfte Stammesoberhäupter oder gingen gegen die aufgebrachte ländliche Bevölkerung mit Maschinengewehren, gepanzerten Fahrzeugen und Militärflugzeugen vor. Massenverhaftungen waren die Folge, in deren Zusammenhang auch 11 Todesurteile verhängt wurden.[3]

Mit dem Bantu Homelands Citizenship Act No 26 / 1970 schuf man eine gesetzliche Regelung für eine Staatsbürgerschaft in den Homelands (laut Gesetz: Transkei und andere „selbstverwaltete“ Gebiete), die jedoch keine internationale Verbindlichkeit hatte und nur innerhalb der Republik Südafrika eine Rechtswirksamkeit besaß. Das Gesetz sah auch die Ausgabe von eigenen Ausweispapieren für die Bewohner der von diesem Gesetz betroffenen Gebieten vor.[4][5]

Tatsächliche Stellung der Chiefs und anderer Eingeborenenautoritäten

Die hierarchischen Strukturen unter der Eingeborenenbevölkerung in den Homelands beruhten auf modifizierten Traditionen ihrer alten Stammeskulturen. Nach der überkommenen Rollenverteilung stand an der Spitze einer Ethnie ein oberster Häuptling (Paramount-Chief), im Falle der Zulu ein König. Die Ebene darunter bildeten regionale Häuptlinge (Chiefs). Von ihnen wurden die für kleinere Gebiete oder Siedlungen verantwortlichen Headmen beaufsichtigt. Diese Autoritäten standen in einem direkten Verpflichtungsverhältnis zu ihrer Bevölkerung. Bereits mit dem britischen Kolonialsystem war die damalige Eingeborenenverwaltung (Native Administration) erfolgreich in die traditionellen Machtstrukturen hineingewachsen. Demnach betrachtete man die Headmen und Chiefs als die bevorzugten Ansprechpartner, weil ihre lokale Autorität am stärksten ausgeprägt war. Diese Ausgangssituation griffen die Apartheidstrategen auf und modifizierten sie im Sinne der politischen Doktrin des Landes. Dies erfolgte mit Hilfe der Überlegenheit administrativer und haushaltpolitischer Instrumente des Staates, wodurch die Verantwortungsstrukturen der Chiefs von der Eingeborenenbevölkerung gelöst und der Bantu Administration zugeordnet wurden. Die damit verbundene strikte Abhängigkeit von der „weißen“ Oberherrschaft kehrte den ursprünglichen Bezug zur Stammesbevölkerung diametral um. Dem jeweiligen Magistrat, also der regional zuständigen Dienststelle des Eingeborenenministeriums, oblag die Führung und Kontrolle der Chiefs. In der täglichen Praxis erzog dieser sie zum vorauseilenden Gehorsam, der Kritik am Magistratshandeln ausschloss. Bei den Paramount-Chiefs oder dem Zulukönig versuchte die Behörde eine Strategie des Konterkarierens. Damit schwächte sie deren Einfluss auf die Chiefs aber vermittelte dem Stamm bzw. dem Volk den Eindruck, dass ihre oberste Autorität vermeintlich unabhängig handeln konnte.[6]

Aus dem jeweiligen Magistrat der Bantu Administration kamen die Anweisungen für das Verwaltungshandeln der Chiefs. Diese „weiße“ Behörde betrachtete die Chiefs, traditionell mit relativ umfassenden Befugnissen ausgestattet, als unterste Verwaltungsebene und lediglich ausführendes Organ ihrer Politik. Bereits mit deren öffentlich vollzogenen Berufung demonstrierte man der Eingeborenenbevölkerung bis in die 1960er Jahre die tatsächlichen Machtverhältnisse auf eindrucksvolle Weise. Die Übertragung der Chieffunktion erfolgte durch den jeweils zuständigen Commissioner des Homelands und weiterer hoher Amtsträger aus dem Ministerium in einer nach ihren Maßgaben festgelegten Zeremonie. Nach der feierlichen Begrüssung des Chiefanwärters durch die Bevölkerung erklärte der Commissioner die Wahl, instruierte die Person zur verantwortungsbewussten Amtsausübung und forderte sie zur engen Kooperation mit dem „weißen“ Magistrat auf. Als Höhepunkt erklärte der Commissioner zusammen mit dem Paramount-Chief die vorgesehene Person in ihr neues Amt als eingesetzt. Bei den hierbei üblichen Reden stand die Aufforderung zur Loyalität gegenüber der „weißen“ Macht im Zentrum der Aussagen. Als symbolische Geste erhielten Chiefs mit der Amtseinführung eine Lederaktentasche überreicht, die ihre künftige Rolle als Beamter und Dienender im Apartheidssystem unterstreichen sollte. Loyalitätsverpflichtung und faktische Machtlosigkeit wirkten sich so weit aus, dass Chiefs bestraft wurden, wenn sie sich den Anordnungen des Magistrats widersetzten, sie kritisierten oder Missstände in der Vorgesetztenbehörde weiter meldeten. In anderen Fällen verwies die Administration sie an die von der Kritik betroffenen Beamten zurück.[7]

Verwaltungsstufen

nach [8]

Tribal Authorities

Tribal Authorities heißt im Deutschen „Stammesbehörden“ oder „Stammesverwaltung“. Der konstitutionelle Aufbau der frühen Homelandverwaltung beruhte in ihren untersten Ebenen auf den überlieferten Strukturen der Häuptlingsherrschaft (Chiefs), die zu dieser Zeit allerdings nicht mehr im vollem Umfang den ursprünglichen Stammesverhältnissen entsprach.

In den Homelands bildet der Chief mit einer beigeordneten Gruppe (der Rat) die unterste Behördenebene. Die meisten Ratsmitglieder wurden vom Chief bestimmt. Die restlichen Ratsmitglieder ernannte ein entsandter weißer Leihbeamter (Native Commissioner, später Bantu Commissioner). Diese Gruppen bildeten zusammen die sogenannten Tribal Authorities.

Hintergrund

Durch den hohen Anteil von Wanderarbeitern in der schwarzen Bevölkerung unterlag die Rolle der Chiefs als „Verwalter“ des Stammeslandes und damit als Autorität über die ursprünglichen wirtschaftlichen Erwerbsgrundlagen ihrer Untertanen bereits seit längerer Zeit einer erheblichen Wandlung und Schwächung. Sie waren Nachfolger der alten Häuptlings-Lineage.

Der ursprüngliche Gemeinschaftsgeist löste sich begleitet von einem rasanten Machtverfall der konservativ geprägten Chiefs langsam auf. An diesem entscheidenden Punkt setzt das Konzept der Homelandpolitik nach den Apartheidskonzepten an. In der weißen „Bantuverwaltung“ des Staates, dem Department of Native Affairs, griff man ihre schwindende Machtstellung in der Weise auf, dass man aus Apartheidsgesichtspunkten den Tribalismus nach eigenen Interessen förderte. In dem Bestreben nach der ursprünglich vorhandenen Macht und Autorität wurden die Chiefs in die staatliche Bantuverwaltung eingebunden und man nutzte sie sowie deren Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung der Rassentrennung.

Ausschaltung von Bürgerrechten und Zunahme der Korruption

Im Zuge der schrittweisen Einführung der Apartheidsgesetze unterlief man mit Hilfe der Chiefs innerhalb der neuen Bantuverwaltungsstrukturen den vorhandenen Anspruch auf eine gleichberechtigte Stellung der schwarzen Bevölkerung als souveräne Staatsbürger Südafrikas. Die ursprüngliche Legitimation aus dem Kreise ihrer Bevölkerung auf Basis traditioneller Stammesdemokratie wurde endgültig aufgelöst. Sie erhielten ihre Autorität nun aus einer neuen Verwaltungshierarchie, die nach oben auf die Machtzentren der Apartheidspolitik zulief. Dieses System wird als indirekte Herrschaft der Weißen über die schwarze Bevölkerung, verbunden mit einer bedarfsweisen Gewaltausübung, bezeichnet.

Als verlängerter Arm der Apartheidspolitik verloren die Chiefs innerhalb der von ihnen nur noch scheinbar repräsentierten Bevölkerung schnell ihr vorhandenes Ansehen. Dieser Zustand wandelte sich in eine weit um sich greifende Haltung von Verachtung und Ablehnung. Unter der schwarzen Bevölkerung machte sich über die Chiefs eine Haltung breit, die mit einem Zitat als „betrunkene Analphabeten“ umrissen werden kann. Die Situation führte auch zu gewalttätigen Angriffen mit Todesfolge. Jene Ereignisse nahm die staatliche „Bantuverwaltung“ zum Anlass, die Chiefs mit Waffen und Sicherheitspersonal auszustatten.

Darüber hinaus förderte die Apartheidspraxis nach dem Prinzip divide et impera deren Herrschaft sehr großzügig, indem ihren Kindern und weiteren systemdienlichen Verwandten die Wege zu einer höheren Bildung eröffnet wurden. In zahlreichen Fällen erfolgten illegale materielle Begünstigungen, wie beispielsweise der Verkauf von Dienstvillen zu Minimalpreisen und die Überlassung von Land aus dem Vermögen des Bantu-Trust. In der Transkei erhielt deren späterer Staatschef Kaizer Matanzima und sein Bruder zwei Farmen zur kostenfreien Nutzung. Korruptionsvorgänge innerhalb der Chiefherrschaft wurden von den oberen Ebenen der (weißen) „Bantuverwaltung“ geduldet und bewirkten eine noch stärkere Bindung der Homelandexponenten an die herrschende Politik, was viele aus diesem Personenkreis zu gewissenlosen Opportunisten formte. Setzten sich die Chiefs gegen die Homeland-Politik zur Wehr, so wurde auf ihre traditionelle Position keine Rücksicht genommen. Getreu dem Vorbild aus Natal setzte man sie kurzerhand ab und ersetzte sie durch regierungsgetreue Männer.

Regional Authorities

Die nächste Ebene über den Stammensbehörden waren die Regionalbehörden (Regional Authorities). Sie setzten sich aus den Stammesbehörden der Region zusammen. Der Vorsitzende war der älteste Chief oder ein von diesem Gremium vorgeschlagener Chief, der die Zustimmung des Ministers für Bantuverwaltung benötigte.

Die Rolle der Regionalbehörden bestand in einer beratenden Funktion für den Minister. Auf seine Entscheidung hin konnten ihnen Befügnisse zur Errichtung und Selbstverwaltung von Krankenhäusern, Staudämmen, Landwirtschaftsstrukturen, Verkehrswegen (außer Eisenbahnen) und Schulen übertragen werden.

Territorial Authorities

Die oberste Ebene der Selbstverwaltung in den Homelands bildete jeweils die Territorialbehörde. Ihre Vertreter kamen aus den Regionalbehörden. Nach Erlangen des Status der Selbstregierung, wandelte man sie in Parlamente um. Mit Erreichen dieser Entwicklungsstufe bereitete die Bantu Administration von Pretoria den Schritt in die staatliche Unabhängigkeit vor.

Ausbau der Homelands

Die Rassentrennungspolitik verlagerte die Armut von den Städten in die Reservate und späteren Homelands. Dementsprechend nahm die Bevölkerung seit 1900 und besonders 1913 (Natives Land Act, Act No 27 / 1913) in den Reservaten kontinuierlich zu. Kamen in den „weißen“ Gebieten Südafrikas später durchschnittlich 35 Personen auf eine Quadratmeile, so waren es in den Homelands um 1973 mit durchschnittlich 119 Personen (Werte zwischen 61 und 173) über dreimal so viele. Dieser Prozess wurde durch die starke Industrialisierung Südafrikas seit den 1930er Jahren stark beschleunigt. Dabei bildeten sich industrielle Ballungszentren mit entsprechend wachsender Wohnbevölkerung heraus.[9]

Die Bevölkerung in den Homelands stieg zwischen 1948 und 1970 durch Zwangsumsiedlungen stetig an. Von 1960 bis 1970 waren es 1.820.000 Personen. Nach der Volkszählung im Mai des Jahres 1970 lebten in den Homelands 6.997.179 Menschen.[10] Durch die Einteilung der schwarzen Bevölkerung Südafrikas in so genannte national units waren alle schwarzen Personen gesetzlich einem Homeland zugeordnet, auch wenn sie nicht dort lebten. Dementsprechend belief sich die Homelandbevölkerung 1970 auf 15.057.952 Menschen.[11]

Dafür sank die landwirtschaftliche Produktion in den Homelands innerhalb derselben Zeitspanne drastisch. Die landwirtschaftlich bebaubare Fläche nahm wegen der dichter werdenden Besiedlung, der durch Überweidung und durch Abbrennen von Weiden verursachten Erosion ab. Die Folge war eine massive Verarmung der Homelands und, auf der Suche nach Arbeit, eine wachsendes Abwanderungsbedürfnis der Bantu, im Wesentlichen der Männer, in die Städte. Nach Untersuchungen der Tomlinson-Kommission in den frühen 1950er Jahren waren 74 Prozent der Reservatsflächen von solchen Erosionserscheinungen erheblich betroffen. Im Jahre 1972 stellte man erneut an der Universität von Natal fest, dass über 70 Prozent der Flächen landwirtschaftlicher Nutzfläche von niedriger Qualität oder völlig ungeeignet sind.[12]

Auswirkungen der Homelandpolitik

Die eintretenden politischen Wirkungen im Zuge dieser Entwicklung führte zu einer völligen Umkehrung der Funktion aller Chiefs. Früher waren sie die traditionell-demokratisch autorisierten Vertreter ihrer Räte und der gesamten Gruppe/Stamm, denen sie zur Rechenschaft verpflichtet waren. Nun erhielten sie als Tribal Authorities bereits auf dieser unteren Stufe der Homelandadministration ihre Legitimierung durch die höhere Bantuverwaltung. Gleichzeitig wurde das auf der Verfassung beruhende Prinzip einer vom Volk demokratisch gewählten Legislative für diesen Teil der Südafrikaner wirkungsvoll ausgeschaltet.

Diese ausweglose Situation erzeugte in den Homelands eine massive Auswanderungsbewegung. Die Menschen strebten danach, der willkürlichen Chief-Despotie, zumal sie von ihnen nicht abwählbar waren, zu entkommen. Die unmittelbare Auswirkung war eine kaum noch zu steuernde Zunahme der Wohnbevölkerung in vielen Townships außerhalb der Homelands unter menschenunwürdigen Zuständen (informelle Siedlungen). Auf Grund dieser Entwicklung spitzte sich in Südafrika die politische Situation enorm zu und die Apartheidspolitik reagierte ihrerseits unter Verschärfung der Repression mit den Mitteln der Gesetzgebung, dem Einsatz bewaffneter Kräfte und polizeistaatlicher Maßnahmen. In einzelnen Townships kollabierte teilweise die öffentliche Ordnung, die Gesundheitsversorgung und das Bildungswesen.

Dies war jedoch nicht der einzige Grund, warum die Segregationspolitik auf rege Kritik stieß. Man warf den Verantwortlichen vor, die territoriale Trennung bringe lediglich einem kleinen Teil der Schwarzen einen gewissen Nutzen; insbesondere die außerhalb der Homelands lebenden Schwarzen verloren indes die letzten Reste ihrer ökonomischen und politischen Rechte, waren aber weiterhin von der Stadt abhängig, da die Homelands nur etwa ein Fünftel der schwarzen Bevölkerung ernähren konnten.

Diese Verhältnisse bereiteten schließlich die breite Grundlage für eine immer weiter wachsende Widerstandsbewegung in Südafrika unter der schwarzen, farbigen, indischstämmigen und unter einem kleinen Teil der weißen Bevölkerung. Der bis etwa 1960 überwiegend gewaltfreie Widerstand hatte seine ethisch-konzeptionelle Grundlage hauptsächlich in der Ausbildung vieler Akteure an früheren Missionsschulen und im engagierten Einsatz aus den Reihen der anglikanischen Kirche im In- und Ausland. Im zunehmenden Maße kam weitere internationale Unterstützung aus vielen Ländern der Welt hinzu.

Homelands in der Unabhängigkeit

Homelands 1986
Stempel der Passkontrolle des Homelands Bophuthatswana

Zur Erlangung der vollen Unabhängigkeit für die Homelands verabschiedete das südafrikanische Parlament 1971 das Gesetz Bantu Homelands Constitution Act (Act No. 21 / 1971).

In den meisten Homelands wurden nach ihrer formellen Unabhängigkeit Wahlen durchgeführt. Außer der Transkei, wo die ersten Wahlen bereits am 20. November 1963 abgehalten wurden, fand in den anderen Gebieten dieser Akt zur Schaffung von Homelandparlamenten erst in den 1970er Jahren statt.

Die Unabhängigkeit wurde erklärt für:

Die meisten Homelands waren keine territorial geschlossenen Gebiete. Zusammenhängend waren Ciskei und QwaQwa, nicht zusammenhängend die Homelands Transkei, KwaZulu, Gazankulu, KwaNdebele, Bophuthatswana, Lebowa, Venda und KaNgwane.

Durch die Verabschiedung weiterer Gesetze arbeitete das Apartheidsregime darauf hin, alle Homelands in die Unabhängigkeit zu entlassen. Mit dem Bantu Homelands Citizenship Act von 1970 sollten alle Schwarzen Bürger eines Homelands werden, auch diejenigen, die außerhalb davon lebten. Die Bewohner der Homelands hatten somit zwei Staatsbürgerschaften: Eine interne, nämlich diejenige ihres Homelands, sowie eine externe, diejenige von Südafrika. Mit Entlassung in die formal staatliche Unabhängigkeit verloren die Bürger dieser vier Bantustaaten die Staatsbürgerschaft Südafrikas.

Mit dem Bantu Homelands Constitution Act (Act No. 21 / 1971) konnte die Regierung ein Jahr später in den Homelands verschiedene Stufen der Selbstverwaltung installieren. Die Schritte zur Selbständigkeit sahen folgendermaßen aus: Zuerst wurde eine gesetzgebende Versammlung als Vorläuferin eines Parlamentes eingerichtet. Diese war bevollmächtigt, in bestimmten internen Bereichen Gesetze zu erlassen. In einem zweiten Schritt, nach der Gewährung der internen Selbstregierung wurde der Exekutivrat (Executive Council) der Territorialbehörde zu einem Kabinett umgebildet, dem ein Chiefminister vorstand. Alle Portfolios, ausgenommen diejenigen der Verteidigung und der äußeren Angelegenheiten, wurden nun dieser Homelandregierung übertragen.

Ebenfalls 1970 wurde der Constitution Amendment Act erlassen, wonach der südafrikanische Staatspräsident eine oder mehrere afrikanische Sprachen als offizielle Landessprache anerkennen konnte.

Man muss deswegen von „Quasi-Unabhängigkeit“ sprechen, weil die Homelands zwar offiziell tatsächlich selbständig, jedoch wirtschaftlich massiv von Südafrika abhängig waren und somit niemals eigenständig wirken konnten. Etwa drei Viertel sämtlicher Einnahmen der Homelands stammten aus dem Regierungsbudget von Südafrika.

International wurden die vier oben genannten „souveränen Staaten“ denn auch nie anerkannt. Weitere Ethnien, allen voran die Zulu unter Mangosuthu Buthelezi, hatten sich erfolgreich gegen die Autonomie ihres Homelands KwaZulu gewehrt.

Nach dem Ende des Apartheid-Regimes in Südafrika wurden die Homelands am 27. April 1994 in die neun umorganisierten Provinzen der Republik integriert.

Das Leben in den Homelands

1960 lebten rund zwei Fünftel aller südafrikanischen Schwarzen in Homelands. Bis 1985 stieg dieser Anteil auf etwa zwei Drittel. Dazwischen waren 3,5 Millionen Schwarze von städtischen Gebieten in die Homelands umgesiedelt worden. Die Fläche aller Homelands zusammengenommen umfasste rund zwölf Prozent des Staatslandes. Die Homelands waren jedoch nicht gleichmäßig im Staatsgebiet verteilt.

Einfluss der Weißen

Weiße durften zwar in den Homelands kein Land besitzen, was ausschließlich Schwarzen vorbehalten war; es hatten sich jedoch einige weiße Offizielle, Missionare, Händler und Arbeiter-Rekrutierer dort niedergelassen. Durch den Einfluss dieser Weißen entwickelten die Schwarzen neue Formen der Sprache, der Kleidung und der materiellen Kultur im Allgemeinen.

Die Missionare brachten eine neue Religion, welche die Schwarzen oft mit ihrer traditionellen Religion verknüpften. Zum Beispiel wurde Gott auch von den Anhängern der traditionellen Religion als das einzige oberste Wesen anerkannt, das die Bantu bereits vor der Ankunft der Weißen gekannt hatten. Des Weiteren ersetzten Regengebete traditionelle Regenrituale. Katholische Segnungsrituale ersetzten wiederum traditionelle Rituale, welche die Bantu brauchten, um Haus, Felder, Vieh und so weiter gegen bösen Zauber und Hexerei zu schützen. Die verstorbenen Vorfahren spielten weiterhin eine bedeutende Rolle bei den Bantu. Pech, Arbeitslosigkeit, Verhaftung, Unfall und ähnliche Unglücke verbanden die Schwarzen damit, dass sich ihre Ahnen von ihnen abgewendet hatten. Glück im Spiel oder bei Wetten hingegen schrieben sie dem Wohlwollen der Vorfahren zu.

Die Erziehung wurde dem neuen Lebenssystem angepasst. Daneben waren die Schwarzen trotz der Segregation den Gesetzen der Weißen unterworfen, welche ihre traditionelle Kultur wesentlich einschränkten. So verbot die Regierung rituellen Totschlag. So genannte Zauberer oder Hexer wurden beim Ausüben ihrer Praktiken bestraft. Steuern wurden erhoben. Diverse Bußen sollten die Einhaltung dieser Gesetze garantieren. Es gab auch neue soziale Dienste wie Gesundheitsversorgung, Schulen oder ökonomische Entwicklungen. Dies alles beeinflusste das Leben der Schwarzen in den Homelands. Es entstand eine neue, veränderte Kultur. Durch den Kontakt mit angrenzenden weißen Farmern wurde das Leben der Schwarzen weiter beeinflusst. Insbesondere erlernten die Schwarzen neue Formen der Landwirtschaft. Zum Dritten nahmen viele Schwarze einen Job außerhalb der Homelands an. Dadurch erwarben sie neue Kenntnisse, etwa als Helfer im Haushalt oder Minenarbeiter.

Wohl wichtiger als diese Kenntnisse war der Wandel ihrer Denkweise. Als Arbeiter waren die Schwarzen den Weißen untertan. Sie begegneten einer aus ihrer Sicht übermächtigen weißen Kultur, dem ihre eigene nicht viel entgegenzusetzen hatte. Daraus resultierte ein unterwürfiges Verhalten ohne jegliches Selbstbewusstsein.

Soziale und wirtschaftliche Situation

Die Voraussetzung für eine positive Entwicklung in den Homelands schien aufgrund der Tatsache, dass sie zumeist fruchtbare und wasserreiche Orte umfassten, gegeben. Homelands wurden an den traditionellen Siedlungsgebieten der Bantu errichtet, die diese mit einem sorgfältigen Auge auf die Wirtschaftlichkeit des Bodens ausgewählt hatten. Lediglich 35 Prozent der Fläche Südafrikas weisen einen durchschnittlichen Regenfall von 500 mm pro Jahr auf, was als Minimum für einen erfolgreichen Trockenfeldbau gilt. In den Homelands war die bebaubare Fläche mit 76 Prozent weit größer. Im Gegensatz dazu ist die Halbwüstenfläche mit nur 0,5 Prozent in den Homelands um ein Vielfaches kleiner im Vergleich zu derjenigen von ganz Südafrika, die auf 27 Prozent geschätzt wird. Die Armut war in den Homelands trotz dieser positiven Voraussetzungen enorm.

Die Bewohner der Homelands waren nicht nur durch die überdurchschnittliche Menge an Alten, Kindern und Kranken benachteiligt, sondern waren zusätzlich der Diskriminierung durch die Weißen ausgesetzt. So gab die Regierung für die Ausbildung eines weißen Kindes fünf Mal so viel aus, wie für diejenige eines schwarzen Kindes. Die Ausbildung der Schwarzen litt zusätzlich durch die Tatsache, dass viele junge Männer die Schule abbrechen mussten, um die Eltern finanziell zu unterstützen und dass viele Schwarze es sich nicht leisten konnten, ihre Kinder in die besseren Schulen der Weißen zu schicken. Nur etwa 14 Prozent aller schulfähigen Kinder schlossen die Schule auch tatsächlich ab. Die meisten Schwarzen genossen nie die Ausbildung einer Berufslehre und mussten sich mit einem zweitklassigen Beruf zufriedengeben.

Verschiedene Maßnahmen der Regierung zielten darauf ab, die Schwarzen in die Homelands zu locken. Eine davon war die lokale Wirtschaftsförderung. Arbeitsmöglichkeiten nebst der Landwirtschaft waren in den Homelands kaum vorhanden. 1962 lebten rund 1,4 Millionen Schwarze in der Transkei. Davon hatten nur gerade 20.592 einen Job innerhalb der Homelands. Die Arbeitslosigkeit unter der schwarzen Bevölkerung wurde im Jahre 1977 auf 22 Prozent geschätzt. Es ist zu vermuten, dass die in den Städten lebenden Schwarzen weit weniger davon betroffen waren als die in den Homelands lebenden. Jedoch wurden die Grenzen der Homelands in den 1980er Jahren zum Teil erweitert, so dass nahegelegene schwarze städtische Siedlungen in die Homelands integriert wurden. Die Siedlung Umlazi beispielsweise, in der Nähe von Durban gelegen, wurde ein Bestandteil von Kwazulu, oder das in der Nähe von East London gelegene Mdantsane wurde dem Homeland Ciskei einverleibt. Des Weiteren gewährte die Regierung den Industrieunternehmen Steuererleichterungen, falls sie sich entschlossen, ihren Betrieb an die Grenzen der Homelands anzusiedeln. Diese Dezentralisierung der Industrie brachte allerdings nicht den gewünschten Erfolg. 1960 erreichten die rund 30 Prozent der Einwohner Südafrikas, die in den Homelands lebten, nur gerade 2,5 Prozent der gesamten südafrikanischen Wertschöpfung. Zehn Jahre später sank diese Marke sogar auf zwei Prozent. Um den in Homelands lebenden Schwarzen die Arbeit in außerhalb gelegenen Städten zu ermöglichen, wurden die Homelands mit Eisenbahnlinien oder Buslinien erschlossen. Eine Folge der wirtschaftlichen Anstrengungen war jedoch, dass in den Homelands ein klarer Trend zur Bevölkerungskonzentration an der Peripherie herrschte.

Bildungsstruktur

Das politische Konzept der Homelands war eng mit dem Bildungswesen verknüpft. Mit dem Bantu Education Act von 1953 wurde nicht nur eine minderwertige Bildung für die schwarze Bevölkerung in Südafrika verordnet, sondern auch auf ihre politischen Einstellungen Einfluss genommen. Die beabsichtigte niedrige Rate an akademischen Abschlüssen sollte nur dem kontrollierten Nachwuchs für die Selbstverwaltungsbehörden in den Homelands dienen.

Ein zentrales Ziel der Bildungspolitik war die Festigung der These von der „Rückbesinnung auf die Stammesgemeinschaft“. Obwohl diese demographisch-kulturelle Form durch die Industrialisierung und den enormen Anteil von Wanderarbeit im Land längst in Auflösung war, diente sie zur Zementierung der Chief-Strukturen und ihrer Einbindung in die Apartheidsverwaltung durch das Department of Native Affairs. Methodisch umgesetzt wurde dieses Prinzip mit der strikten Einführung des Muttersprachenprinzips in den Schulen der schwarzen Bevölkerung. Die Kritik sah darin eine Retribalisierung der südafrikanischen Gesellschaft, womit eine ethnische Fragmentierung auf dem Staatsgebiet befürchtet wurde. Die fortschreitende Homelandpolitik bestätigte mit ihren Folgen diese Kritik.[13]

In den Homelands gab es staatliche Schulen und solche in der Verantwortung der Community-Verbände. Das System der im Land weit verbreiteten und politisch unabhängigen Missionsschulen hatte man ab 1953 weitgehend verstaatlicht. Eine Hochschulausbildung gab es nur in der Ciskei, am College of Fort Hare, dessen Arbeit wegen regierungskritischer Positionen und mehrfacher großer Studentenproteste ab 1959 auf der Grundlage des Gesetzes Fort Hare Transfer Act erheblich eingeschränkt wurde. Der im unabhängigen Geist einer über hundertjährigen anglikanischen Missionsarbeit wirkende Lehrkörper und die emanzipatorischen Traditionsgrundlagen dieser Einrichtungen machte sie in den Augen der Apartheidspolitik suspekt und sie erschien staatsgefährdend. Der ANC sah sich in den 1970er Jahren wegen der verschärften Repressionsmaßnahmen veranlasst, mit dem SOMAFCO-Camp eine zeitweilige Ersatzeinrichtung in Exilsituation auf dem Gebiet von Tansania zu gründen. Ein Teil der Lehrkräfte von Fort Hare folgte dieser Aktivität.

Ethnische Zusammensetzung

Die Homelands waren in Hinsicht auf die unterschiedlichen Ethnien errichtet worden. Jede Ethnie sollte somit über ihr eigenes Territorium verfügen, das beinahe ausschließlich ihnen gehörte. Die Einteilung nach „ethnischen“ Gesichtspunkten geschah jedoch durch die Eingeborenenverwaltung und aus deren Blickwinkel. Zu diesem Zweck schuf man die Bezeichnung National Unit (deutsch: Nationaleinheit).[14]

Laut des südafrikanischen Zensus von 1970 war Bophuthatswana das „ethnisch“ heterogenste Homeland. 68 Prozent der 880.000 De-facto-Einwohner gehörten den Tswana an. Die Nähe zum Industriegebiet mit hauptsächlicher Minentätigkeit rund um Pretoria-Witwatersrand zog weitere Ethnien an. So lebten in Bophuthatswana neben den Tswana, den rund 8.000 Weißen, Farbigen und Asiaten auch etliche Xhosa, Pedi, Basotho, Shangana-Tsonga und Zulu. In den übrigen Homelands stellte jeweils eine einzige Ethnie fast die gesamte Bevölkerung: Die beiden Homelands Transkei und Ciskei bewohnten die Xhosa zu 95 bzw. 97 Prozent. In KwaZulu bildeten die Zulu mit 97,5 Prozent die Mehrheit, in Lebowa die Pedi mit 83 Prozent, in Gazankulu die Shangana-Tsonga mit 86 Prozent, in Venda die Venda mit 90 Prozent, in QwaQwa die Basotho mit 99,6 Prozent.

„Bantustan“

Der Begriff „Bantustan“ (aus Bantu und dem Fârsi-Suffix „-stan“) setzt persische Provinzen sowie viele Länder mit dem Suffix „-stan“ (Afghanistan, Pakistan…) mit abhängigen, politisch instabilen Gefügen gleich und ist abwertend. Der Begriff stān, Plural stānhā, bezeichnet in Fârsi nur ein „Land“, ohne einen negativen Beiklang; die abhängigen Homelands als „Bantustan“ zu bezeichnen, ist problematisch.

Übersicht über die zehn Homelands

Homeland National Unit Selbstverwaltung ab Unabhängigkeit ab Anzahl der Gebiete[15] Fläche (1994)[16] Einwohner in Mio. (1994)[16] Hauptstadt (1994)
Transkei Xhosa 1963 1976 3 43.654 3,39 Umtata
Bophuthatswana Tswana 1971 1977 7 40.011 2,19 Mmabatho
Venda Venda 1973 1979 2 6.807 0,61 Thohoyandou
Ciskei Xhosa 1972 1981 1 8.100 0,87 Bisho
KwaZulu Zulu 1977 10 36.074 5,6 Ulundi
KwaNdebele Ndebele 1981 2 2.208 0,64 KwaMhlanga
KaNgwane Swazi 1981 2 3.917 0,76 Louieville
QwaQwa Süd-Sotho 1974 1 1.040 0,36 Phuthaditjhaba
Gazankulu Tsonga-Shangana 1973 4 7.484 0,82 Giyani
Lebowa Pedi 1972 8 21.833 3,1 Lebowakgomo

Mit dem Promotion of Bantu Self-Government Act, Act Nr. 46 / 1959 teilte das Apartheidsystem die auf dem Staatsgebiet von Südafrika lebenden afrikanischen Stammesgrupppen in so genannte National Units ein. Diese Einteilung erfolgte relativ willkürlich. Mit diesem Gesetz endete auch die parlamentarische Vertretung der Schwarzen durch weiße Abgeordnete im südafrikanischen Parlament, was faktisch eine Abkopplung bedeutete.[14][17]

Im Apartheidszeitraum haben sich die Flächen der Homelands durch Arrondierungen verändert. In den meisten Fällen gab es Gebietsgewinne. Nicht alle Planungen dieser Gebietsentwicklungen sind in vollem Umfang umgesetzt worden.[18]

Literatur

  • Axel J. Halbach: Die südafrikanischen Bantu-Homelands – Konzept – Struktur – Entwicklungsperspektiven. Afrika-Studien. Bd 90. IFO – Institut für Wirtschaftsforschung, München 1976.
  • Muriel Horrell: The African Homelands of South Africa. South African Institute of Race Relations. The Natal Witness, Pietermaritzburg 1973.
  • Abnash Kaur: South Africa and Bantustans. Kalinga Publications, Delhi 1995. ISBN 81-8516362-6
  • Manfred Kurz: Indirekte Herrschaft und Gewalt in Südafrika Arbeiten aus dem Institut für Afrika-Kunde Nr. 30. Hamburg (Verbund Stiftung Deutsches Übersee-Institut) 1981
  • Andrea Lang: Separate Development und das Departement of Bantu. Administration in Südafrika – Geschichte und Analyse der Spezialverwaltung für Schwarze. Arbeiten aus dem Institut für Afrika-Kunde. Bd 103. Hrsg v. Verbund Stiftung Deutsches Übersee-Institut. Hamburg 1999. ISBN 3-928049-58-5
  • Heike Niedrig: Sprache – Macht – Kultur: multilinguale Erziehung im Post-Apartheid-Südafrika. Waxmann Verlag, Münster, 2000, ISBN 3-89325-841-8
  • Barbara Rogers: South Africa. The „Bantu Homelands“. Christian Action Publications, London 1972. ISBN 0-632-05354-2
  • Klaus Dieter Vaqué: Verrat an Südafrika. Varana Publishers, Pretoria 1988. ISBN 0620129786
  • Gottfried Wellmer: Südafrikas Bantustans. Geschichte, Ideologie und Wirklichkeit. Bonn (Informationsstelle Südliches Afrika e.V.), 1976
  • Francis Wilson, Gottfried Wellmer, Ulrich Weyl et al.: Wanderarbeit im Südlichen Afrika. Ein Reader. Bonn (Informationsstelle Südliches Afrika e.V.), 1976

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Manfred Kurz: Indirekte Herrschaft und Gewalt in Südafrika. Arbeiten aus dem Institut für Afrika-Kunde, Nr. 30. Hamburg (Institut für Afrika-Kunde) 1981
  2. J. Axel Halbach: Die südafrikanischen Bantu-Homelands - Konzept - Struktur - Entwicklungsperspektiven. IFO - Institut für Wirtschaftsforschung München (Hrsg.): Afrika Studien Nr. 90, 1976. S. 31
  3. Gottfried Wellmer, 1976, S. 83-84
  4. 1970. Bantu Homelands Citizen Act No 26. auf www.nelsonmandela.org (englisch)
  5. Bantu Homelands Citizenship Act (Act No 26 / 1970), DISA-Bibliothek der University of KwaZulu-Natal (englisch; PDF; 237 kB)
  6. Andrea Lang: Separate Development ..., 1999, S. 39-43
  7. Andrea Lang: Separate Development ..., 1999, S. 147-156
  8. Manfred Kurz: Indirekte Herrschaft und Gewalt in Südafrika. Arbeiten aus dem Institut für Afrika-Kunde, Nr. 30. Hamburg (Institut für Afrika-Kunde) 1981
  9. Francis Wilson et al., 1976, S. 41 (zitiert nach SAIR, Muriel Horrel: The African Homelands of South Africa. Johannesburg 1973, S. 39), S. 83
  10. Francis Wilson et al., 1976, S. 189 (zitiert nach SAIR, Fact Sheet 1972)
  11. Gottfried Wellmer, 1976, S. 59-60
  12. Francis Wilson et al., 1976, S. 45
  13. Heike Niedrig: Sprache-Macht-Kultur, 2000, S. 89
  14. 14,0 14,1 Manfred Kurz: Indirekte Herrschaft..., 1981, S. 44
  15. Juta's New Large Print Atlas. Juta, Capetown, Wetton und Johannesburg 1985, ISBN 0-7021-1545-2
  16. 16,0 16,1 Website der Südafrikanischen Polizei (englisch), abgerufen am 26. März 2010
  17. 1959. Promotion of Bantu Self-Government Act No 46. auf www.nelsonmandela.org (englisch)
  18. Andrea Lang: Separate Development ..., 1999, S. 89
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