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Iraner in Deutschland

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Persisches Neujahrsfest in Oberhausen, 2014

Iraner in Deutschland sind aus dem Iran stammende Personen, die sich mit diesem und dessen Kultur öffentlich identifizieren und in Deutschland wohnen.

Geschichte

Iranische Studenten an der Ostseeküste in Heringsdorf (DDR), 1956

Die Geschichte der Iraner in Deutschland reicht in die Anfänge des 20. Jahrhunderts zurück. In der Weimarer Republik lebten etwa 1.000 Menschen aus Persien (damaliger Name des heutigen Iran). 1939 im Deutschen Reich lebten 642 Iraner und in den späten Kriegsjahren zählte die iranische Gemeinde in Berlin 190 Mitglieder, die sich zum größten Teil zeitbegrenzt als Studenten im Deutschen Reich aufhielten. Nach dem Zweiten Weltkrieg stieg die Zahl der Iraner in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, die während des Krieges stark zurückgegangen war, wieder an. Bis in die 1960er Jahre kamen neben Studenten vor allem Unternehmer sowie Ärzte hinzu. Die iranischen Ärzte schlossen sich 1961 zur Vereinigung der Iranischen Ärzte und Zahnärzte in der Bundesrepublik Deutschland (VIA) zusammen. Der im November 1989 gegründete Verband Iranischer Hochschullehrer und Akademiker in Deutschland (VIHA) hat die Förderung der wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Iran zum Ziel. 1992 wurde der „Verein Iranischer Naturwissenschaftler und Ingenieure (VINI) in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“ gegründet. Im November 2010 wurde der Verein „Iranische Gemeinde in Deutschland“[1] gegründet, welcher die Förderung der Interessen aller in Deutschland lebenden Iraner, unabhängig von ihrer ethnischen, religiösen und politischen Zugehörigkeit, zum Ziel hat.

Die Revolution im Iran 1979 sowie der Erste Golfkrieg (1980–1988) zwischen dem Irak und dem Iran bewirkten Einwanderungswellen der politischen Flüchtlinge, die sich wiederum stark auf die demographische Struktur der in Deutschland lebenden Iraner auswirkte.

Migrationssituation

Regionale Verteilung der iranischen Staatsbürger 2021

Die Zahl der aus Iran eingewanderten Personen beträgt laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes 187.000 (Stand: 31. Dezember 2019).[2] Zudem gebe es laut dem Bundesamt insgesamt 123.400 Iraner ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Stand: 31. Dezember 2020).[3] Somit liegt die iranische Diaspora in der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Vergleich an der Spitze, vor Großbritannien, Schweden und Frankreich.[4]

Große Konzentrationen der in Deutschland lebenden Iraner sind vor allem in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main und in Nordrhein-Westfalen vorhanden. Hamburg entwickelte sich seit den 1960er Jahren zu einem Zentrum der Iraner; es bestehen viele Kultur- und Moscheevereine wie das Islamische Zentrum Hamburg, welches das Zentrum des schiitischen Islam in Deutschland darstellt, persische Restaurants und Geschäfte. In Hamburg leben 20.429 Personen mit iranischem Migrationshintergrund (31. Dezember 2015)[5], die größte Anzahl in einer deutschen Großstadt; sie bilden nach London die zweitgrößte Gemeinschaft in Europa.

Die iranischen Migranten bilden eine heterogene Gruppe aus bis zu zehn unterschiedlichen aus dem Iran stammenden Ethnien und Sprachgruppen. Den größten Anteil haben die ethnischen Perser, gefolgt von Aserbaidschanern, Kurden, Luren, Arabern, Aramäern, Armeniern und weiteren kleineren Ethnien. Nahezu alle Iranischstämmigen mit eigener Migrationserfahrung sprechen Persisch und zusätzlich oft auch ihre ursprüngliche Muttersprache.

Die iranischstämmige Bevölkerung in Deutschland weist ein erhöhtes Bildungsniveau auf, das laut Studien auf die soziale Struktur und eine bestimmte Lernkultur zurückzuführen sei.[6] Laut dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung haben über 50 Prozent der iranischstämmigen Immigranten einen Bachelorabschluss oder höheren akademischen Grad, im Vergleich zu einem Wert von 20 Prozent in der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Von den Iranern sei mehr als jeder Vierte in einem Vertrauensberuf beschäftigt, etwa als Arzt, Bankangestellter, Pädagoge, Ingenieur oder in der Justiz.[7]

Weltanschauungen

Die iranische Imam-Ali-Moschee des Islamischen Zentrum Hamburg

Unter den Iranern sind verschiedene Weltanschauungen vertreten. Neben Muslimen finden sich Konfessionslose sowie Christen, Bahai, Angehörige der Ahl-e Haqq, Zoroastrier und Juden. Laut einer repräsentativen Studie von 2008 gehören weniger als die Hälfte der iranischstämmigen Migranten einer islamischen Glaubensgruppe an (49 Prozent), 38 Prozent sind konfessionslos und 13 Prozent gehören sonstigen Religionen an.[8] Im Iran, in dem nach offiziellen Zahlen 98 % der Bevölkerung muslimisch sind[8], werden Atheisten mit der Todesstrafe bedroht.[9] Zusätzlich wird die Distanz zu Moscheegemeinden damit begründet, dass diese oft an das Islamische Zentrum Hamburg angebunden sind; eine Institution, die vom Hamburger Verfassungsschutz als „Instrument der iranischen Staatsführung“ eingeschätzt und beobachtet wird.[10]

Mehrstaatigkeit

Da der Iran seine Staatsbürger fast nie aus der Staatsangehörigkeit entlässt (siehe Artikel 989 iran. ZGB[11]) und die iranische Staatsangehörigkeit gemäß Art. 976 iran. ZGB durch den Vater vererbt wird (Abstammungsprinzip), gibt es viele deutsch-iranische Mehrstaater. Das immer noch geltende Deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929[12] regelt in Nr. II des Schlussprotokolls, dass vor der Einbürgerung eines Angehörigen des anderen Staates die staatliche Zustimmung erforderlich ist. Dies hat zu untragbaren Bearbeitungszeiten und einem „Einbürgerungsstau“ vor dem Jahr 2000 geführt.[13] In der Praxis werden Iraner inzwischen meist unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Deutschland eingebürgert.[14][15] Von den 3662 Iranern, die im Jahr 2006 eingebürgert wurden, konnten 99,8 Prozent ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten.[16]

Der Iran gehört neben Ländern wie Libanon, Marokko, Afghanistan oder Irak zu den Staaten mit einem besonders hohen Anteil an Eingebürgerten in Deutschland und ist seit Beginn des 21. Jahrhunderts regelmäßig in den Top 10 der Herkunftsländer mit den meisten Einbürgerungen pro Jahr.[17] Die meisten Einbürgerungen gab es dabei im Jahr 2000.[18]

Das Abkommen von 1929 führt im Übrigen dazu, dass Iranerinnen, die in Deutschland heiraten wollen, vielfach eine „Eheeinwilligung des Vaters“ beibringen müssen.[19]

Bekannte Iraner aus Deutschland

Literatur

  • Karin Hesse-Lehmann: Iraner in Hamburg. Verhaltensmuster im Kulturkontakt. Reimer Verlag, Berlin 1993, ISBN 3-4960-2513-1

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Iranische Gemeinde in Deutschland
  2. Bevölkerung in Privathaushalten nach Migrationshintergrund im weiteren Sinn nach ausgewählten Geburtsstaaten - Statistisches Bundesamt
  3. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Publikationen/Downloads-Migration/auslaend-bevoelkerung-2010200207004.pdf?__blob=publicationFile
  4. Iran: Verfolgung durch den Gottesstaat (Memento vom 30. Juni 2008 im Internet Archive)
  5. Bevölkerung mit Migrationshintergrund in den Hamburger Stadtteilen Ende 2015, Seite 3
  6. Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung [1] Abgerufen am 1. Februar 2015
  7. Franziska Woellert und Reiner Klingholz: Neue Potentiale Zur Lage der Integration in Deutschland [2] Abgerufen am 1. Februar 2015
  8. 8,0 8,1 Haug, Müssig, Stichs: 6.4 Muslime aus Iran In: Muslimisches Leben in Deutschland (Memento vom 26. Mai 2012 im Internet Archive), repräsentative Studie des Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Deutsche Islamkonferenz, Juni 2009
  9. Iran: Als Atheist im Gottesstaat. In: ZEIT ONLINE. (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-10/iran-atheismus-todesstrafe-internet).
  10. Mark Spörrle: Ist das Islamische Zentrum israelfeindlich? Zeit.de vom 13. Januar 2017.
  11. Iranisches Zivilgesetzbuch (iran. ZGB). Auf der UNHCR-Webseite: "The Civil Code of Iran" (englische Übersetzung, Gesetzesstand von 1985) (Memento vom 23. Mai 2016 im Internet Archive) published in Basic Document in Iranian Law, introduced and edited by Professor S. H. Amin. "Civil Code of the Islamic Republic of Iran" (inoffizielle englische Übersetzung) (Link nicht mehr abrufbar) published by Alavi and Associates, Legal Counsels, Islamic Republic of Iran.
  12. Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien von 1929, Schlussprotokoll, Reichsgesetzblatt Jahrgang 1930, Teil II, Nr. 30, Seite 1012, ausgegeben zu Berlin am 13. August 1930
  13. Kleine Anfrage zum Deutsch-iranischen Niederlassungsabkommen (Deutscher Bundestag: Drucksache 13/491 vom 13. Februar 1995)
  14. Berliner Abgeordnetenhaus: Kleine Anfrage vom 29. April 2003 zur Einbürgerung von Iranern (Memento vom 1. Februar 2012 im Internet Archive) (PDF; 134 kB)
  15. Einbürgerung iranischer Staatsangehöriger unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (PDF; 23 kB) Erlass des Senator für Inneres und Sport Bremen, 11. Januar 2008
  16. Migrationsbericht 2006 (PDF; 7,6 MB) BAMF Seite 197
  17. Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland, BAMF, Seite 18
  18. Einbürgerung Rahmenbedingungen, Motive und Perspektiven des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit, fes.de, Seite 12
  19. Valeria Nickel: Nur mit Vaters Jawort: Warum manche deutsche Standesämter islamisches Recht anwenden. In: nordbayern.de. 20. Februar 2023, abgerufen am 22. März 2023.
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