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Jüdische Friedhöfe im Nationalsozialismus
Jüdische Friedhöfe waren Zeugnisse jüdischen Lebens, die das NS-Regime ebenso wie die Juden selbst zu vernichten trachtete. Was bei Synagogen und anderen Einrichtungen jüdischer Gemeinden sehr weitgehend vollzogen wurde, ließ sich im Bestattungswesen so nicht realisieren. Geschändet und mit zwischenzeitlich abgeräumten und gelagerten Grabsteinen, waren viele Friedhöfe 1945 auf dem Gebiet von Deutschland in den Grenzen von 1937 immer noch existent. Sie bilden daher die größte Gruppe jüdischer Kulturdenkmale im Nachkriegsdeutschland. Außerhalb des Altreichs konnte der NS-Staat jüdische Friedhöfe weit umfassender zerstören.
Zum Erscheinungsbild eines jüdischen Friedhofs gehören: Einfriedung, Gebäude, Wege, Gräber, Grabsteine und Bewuchs. Die intakte Einfriedung hat für jüdische Friedhöfe besondere Bedeutung, weil sie einerseits die Unversehrtheit der Gräber sichert (jüdische Gräber werden nicht für einen bestimmten Zeitraum, sondern auf Dauer angelegt), andererseits die Gräber als Ort der Totenunreinheit gelten, der von der Welt der Lebenden klar abgegrenzt wird. In diesem Zusammenhang gibt es auf jüdischen Friedhöfen auch eine Waschgelegenheit, um nach dem Friedhofsbesuch eine rituelle Reinigung (Netilat Jadajim) durchzuführen. Außerdem gehört zum Ensemble eines jüdischen Friedhofs das Tahara-Haus, in dem der Leichnam für die Beisetzung vorbereitet wird, manchmal verbunden mit einer Aufbahrungshalle. Eine gärtnerische Gestaltung der Anlage, auch mit Bäumen wurde seit dem 19. Jahrhundert vielerorts üblich.[1]
Altreich
Das Bestattungsrecht gehörte zum „normenstaatlichen Kontinuum“, das aus der Zeit vor 1933 stammte und weiterhin in Kraft blieb; es war Landesrecht, und es bestand auf diesem Feld eine Gleichbehandlung jüdischer und anderer Friedhöfe. Das verunmöglichte dem NS-Regime eine reichsweite Regelung, die eine Beseitigung der jüdischen Friedhöfe im Altreich begründet hätte.[2] „Die im ‚Altreich‘ lebenden und verbleibenden jüdischen Deutschen sahen sich einem zunehmenden Diskriminierungs-, Entrechtungs- und Verfolgungsdruck ausgesetzt und wurden schließlich in den sicheren Tod deportiert. Die Ruhestätten der in Deutschland gestorbenen und begrabenen Juden behandelten die Behörden dagegen bis Kriegsende … überwiegend nach geltendem Verwaltungsrecht.“[3]
Nun gab es aber starke Bestrebungen, im Einklang mit der NS-Ideologie trotzdem auf diese Friedhöfe zuzugreifen. Gut dokumentiert ist der Fall des Jüdischen Friedhofs Ottensen: Die Altonaer Bauverwaltung versuchte auf verschiedenen Wegen, die Schließung des Friedhofs herbeizuführen, scheiterte aber damit. Dann trat durch das Groß-Hamburg-Gesetz eine neue Situation ein; Altona gehörte nunmehr zu Hamburg, und auf die „Führerstadt“ Hamburg wurde 1939 eine für Berlin geltende Sondervorschrift übertragen, wonach der Polizeipräsident die Schließung von Friedhöfen aus städtebaulichen Gründen verfügen konnte. Damit war für die Zerstörung jüdischer Friedhöfe in Berlin und in Hamburg ein Sonderrecht geschaffen worden, das z. B. für den jüdischen Friedhof Ottensen bedeutete, dass er entwidmet und 1941/42 mit einem Hochbunker überbaut wurde.[4]
In dem Maße, wie jüdische Verfolgte aus Bereichen des öffentlichen Lebens verdrängt wurden, konnten Friedhöfe zusätzliche Bedeutung als Orte gewinnen, an denen man ein öffentliches Leben führen konnte, wie es Zeitzeugen für Breslau beschrieben: der Friedhof als Ort für Familientreffen, Spaziergänge mit Freunden, ja sogar (auf dem unbenutzten Teil des Friedhofs) als Kinderspielplatz.[5]
Als Nationalsozialisten unternahmen Kommunalpolitiker häufig Vorstöße, die Friedhöfe auf ihrem Gemeindegebiet zu entfernen, da sie ein „Schandfleck“ seien, dessen Anblick der Bevölkerung nicht zugemutet werden könne. Diese waren aber meist nicht erfolgreich, mit Ausnahmen: Der Bürgermeister von Königswinter betrieb seit 1934 sehr aktiv die Schließung des jüdischen Friedhofs vor Ort, die der Regierungspräsident schließlich genehmigte.[6] In den 1940er Jahren war die jüdische Bevölkerung durch die Verfolgungsmaßnahmen so stark reduziert, dass man die Schließung von Friedhöfen mit dem Argument begründen konnte, diese würden nicht mehr gebraucht. Das änderte aber insofern nicht viel, als eine Ruhezeit von 40 Jahren nach Schließung einzuhalten war. Hier entwickelte sich die Situation regional verschieden, denn einige Städte und Kommunen setzten die Entwidmung und Auflassung geschlossener Friedhöfe trotzdem durch. In Leipzig und in Frankfurt am Main wurden auf dem Gelände zweier historischer jüdischer Friedhöfe, wo schon länger keine Beisetzungen mehr stattfanden, Schuttabladeplätze eingerichtet.[7]
Im Februar 1939 wurde der Entwurf eines neuen Reichsfriedhofsgesetzes vorgelegt, der das Friedhofswesen ganz dem Staat unterstellte und den Kommunen weit reichende Handlungsmöglichkeiten gegen konfessionelle Friedhöfe einräumte. Das wäre auch das Ende der jüdischen Friedhöfe gewesen, aber bei Kriegsausbruch wollte das NS-Regime Unruhe in den christlichen Gemeinden vermeiden und stellte daher dieses Gesetzesvorhaben zurück.[8] Die jüdischen Friedhöfe blieben also bestehen, wurden aber auf verschiedene Weise geschändet, zunächst durch direkte Schädigungen, die seit 1938 gehäuft vorkamen, und dann ab 1942 durch Aktionen in Rahmen der „Reichsmetallspende“, die einen Vorwand bot, Gitter und andere metallene Objekte von jüdischen Friedhöfen zu entfernen. SA-Männer und Hitlerjugend nutzten die Gelegenheit, dabei auch steinerne Grabmale zu zertrümmern.[9]
Im Laufe des Jahres 1942 gab die „Arisierung“ den Kommunen eine Möglichkeit an die Hand, direkt gegen die jüdischen Friedhöfe vorgehen zu können.[10] Die jüdischen Gemeinden wurden der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland eingegliedert, die damit formal zum Eigentümer der Friedhöfe wurde; 1942 wies das Reichssicherheitshauptamt die Reichsvereinigung an, deutschlandweit die Friedhöfe den Kommunen zum Kauf anzubieten. Dieses geschah. Da man seitens des Reichssicherheitshauptamts mit der baldigen Entfernung der Friedhöfe rechnete, trat nun das „Reichsinstitut für Geschichte des neuen Deutschland“ auf den Plan, das nicht nur die Grabsteine fotografieren, sondern die Verstorbenen exhumieren wollte, um „Schädel- und sonstige Knochenmessungen“ durchzuführen. Im Anschreiben an die Kommunen heißt es dazu: „Dieses genealogische und anthropologische Material soll nun im Interesse der Erforschung der Judenfrage und damit der Erkenntnis des in den Führerreden immer wieder gekennzeichneten Hauptfeindes unseres Volkes wissenschaftlich erfaßt werden, ehe es bei der häufig zu erwartenden Auflassung von Judenfriedhöfen vernichtet wird und verloren geht.“[11] Am 3. August 1943 wurde das Vermögen der Reichsvereinigung der Verwaltung des Reichsfinanzministeriums unterstellt, das nun als Verkäufer der Friedhöfe gegenüber den kaufwilligen Kommunen auftrat. In einem Erlass vom 8. Januar 1944 ordnete der Reichsfinanzminister an, die Friedhöfe den Kommunen erneut zum Kauf anzubieten, aber die Grundstücke mitsamt den Grabsteinen (an denen die Kommunen gar nicht interessiert waren). Erklärend hieß es dazu: „Die auf dem Begräbnisplatz vorhandenen Grabdenkmäler werden mitverkauft, obwohl sie noch den Juden gehören, wenn deren Vermögen nicht eingezogen oder verfallen ist. Nach den bisherigen Erfahrungen ist mit Ansprüchen der Eigentümer nicht zu rechnen…“[12] Diese Klausel sorgte bei den Bürgermeistern für erhebliche Unruhe, weil klar war, dass die jüdischen Eigentümer in den meisten Fällen ermordet worden waren, und der Sinn dieser Klausel daher in Frage stand. Die Lösung fand sich in einem juristischen Detail: Die Grabmäler waren aufzubewahren, ja, aber sie mußten als „selbständige Sachen“ dazu nicht an ihrem Ort verbleiben. Ein Rechtsgutachten des Deutschen Gemeindetages erläuterte, es reiche aus, die Grabsteine einige Jahre „irgendwo“ zu lagern: „Alsdann könnte, wenn ein Jude den Grabstein haben will, dieser herausgegeben werden. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass jemals ein solcher Antrag gestellt wird.“[13] Damit war für die Kommunen Anfang 1945 der Weg frei, die Friedhöfe zu erwerben, die Grabsteine abzuräumen und das Grundstück einer neuen Verwendung zuzuführen. Dafür war aber so kurz vor Kriegsende vielfach keine Zeit mehr.
Österreich
In Wien wurde der jüdische Friedhof Währing bei Bauarbeiten an einem Luftschutzbunker teilweise zerstört, auf einem anderen Teil nahm das Naturhistorische Museum Wien Exhumierungen zum Zweck der „Rassenkunde“ vor und schändete etwa 200 Grabstätten; der Ältestenrat der Juden Wiens ließ weitere 150 Gräber in einer Rettungsmaßnahme exhumieren. Auf dem Areal entstand in der Nachkriegszeit der Arthur-Schnitzler-Hof. Auf der neuen jüdischen Abteilung des Wiener Zentralfriedhofs lagern bei Tor 4 Steine des ältesten jüdischen Friedhofs Wiens an der Seegasse. Sie wurden in einer Rettungsmaßnahme 1943 hier vergraben, als die Stadtverwaltung Wiens den Friedhof Seegasse abräumen ließ, um daraus einen Spielplatz für eine öffentliche Schule zu machen. Der jüdische Friedhof von Mattersberg wurde völlig zerstört, die alten Grabsteine abgeräumt, um sie zum Bau von Panzersperren gegen die vorrückende Rote Armee zu verwenden. Viele dieser Grabsteine sollen danach in Privathäusern als Bodenbelag verbaut worden sein. Ähnlich wurden die Grabsteine des jüdischen Friedhofs in Deutschkreutz für Panzersperren, aber auch zum Bau der Terrasse von Schloss Nikitsch missbraucht. Im Burgenland betrieb eine Steinmetzfirma einen Handel mit gestohlenen jüdischen Grabsteinen; diese Steine ließen sich nach Kriegsende nur zu einem geringen Teil ermitteln.[14]
„Reichsgau Wartheland“
Der Warthegau kann als ein „Experimentierfeld nationalsozialistischer Rassenpolitik“ bezeichnet werden (Michael Alberti). Die Zerstörung traf Synagogen, Friedhöfe und andere jüdische Einrichtungen gleichermaßen. Die meisten Friedhöfe wurden verwüstet oder eingeebnet. Häufig nutzte die Zivilverwaltung die Grabsteine für den Straßenbau (z. B. in Inowrocław/Hohensalza). Kalisz besaß einen der ältesten jüdischen Friedhöfe Europas; die Stadtverwaltung ließ ihn umpflügen. Erdreich, Grabsteine und Knochen wurden anschließend genutzt, um damit einen Kanal zuzuschütten. in Lwówek/Neustadt machte die Stadtverwaltung aus dem geschändeten jüdischen Friedhof einen Teil des Stadtparks.[15] In Łódź/Litzmannstadt wurde ein Teil des alten jüdischen Friedhofs ins Areal des 1940 eingerichteten Ghettos einbezogen.[16] Die Bewohner des Ghettos von Zduńska Wola wurden am 24. August 1942 auf dem jüdischen Friedhof des Orts zusammengetrieben, wo zuvor schon zahlreiche Exekutionen stattgefunden hatten. Sie wurden dort zwei Tage festgehalten, um eine Selektion der Arbeitsfähigen bzw. Nicht-Arbeitsfähigen vorzunehmen. An dieser großen Aktion waren SS- und Polizeikräfte, örtliche Gestapo und Schutzpolizei beteiligt.[17]
Exekutionen von Juden vollzog die Schutzpolizei mehrfach auf jüdischen Friedhöfen, so in Tomaszów Mazowiecki, in Szydlowiec und in Kielce im März 1943 (sogenannte Purim-Aktion).[18] Mehr als 300 Juden, die als (vermeintliche) Kommunisten inhaftiert waren, ließ der Leiter des Grenzpolizeikommissariats am 28. April 1942 auf dem jüdischen Friedhof von Neu-Sandez erschießen.[19] Bei der „Aussiedlung“ der jüdischen Bevölkerung von Tarnów am 11. Juni 1942 wurden gebrechliche und kranke Menschen gruppenweise zum jüdischen Friedhof gebracht und dort von Angehörigen der Waffen-SS erschossen; auch an den Folgetagen war der Friedhof einer von mehreren Hinrichtungsorten für etwa 10.000 als nicht arbeitsfähig eingestufte Menschen.[20][21]
Julian Scherner, SS- und Polizeiführer für den Distrikt Krakau, veranlasste Ende 1942 den Bau eines Zwangsarbeitslagers südlich der Krakauer Altstadt im Stadtteil Płaszów; in dieses Areal wurden zwei jüdische Friedhöfe einbezogen. Etwa 1500 bis 2000 Bewohner des Ghettos Podgórze wurden als „Barackenbau-Kommando“ zu Bauarbeiten in Płaszów gezwungen. Ein besonders belastender Aspekt dieser schweren und demütigenden Arbeit war, dass sie Grabsteine des alten jüdischen Friedhofs zerschlagen mußten, um sie zum Bau einer Straße zu verwenden. Mit Baggern wurde der alte Friedhof eingeebnet, wobei ständig Knochen und Särge freigelegt wurden. Jüdische Zwangsarbeiter mußten die Leichen exhumieren. Anschließend wurden auf dem Areal Baracken gebaut.[22]
In Lwiw/Lemberg befand sich ein historischer jüdischer Friedhof in dem von Rappaport-Straße, Kleparowska-Straße, Browarna- und Szpitalna-Straße umgebenen Areal. Die Grabsteine, die teilweise aus dem 14. Jahrhundert stammten, wurden unter der NS-Besatzung vollständig abgeräumt, zu Brocken zerschlagen und verteilten sich daraufhin als Baumaterial im Stadtgebiet. (Einige dieser zerschlagenen Grabsteine mit hebräischer Schrift befinden sich heute im Garten des Krankenhauses in der Rappaport-Straße, wo sie von Unbekannten deponiert wurden.)[23][24]
Literatur
- Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 50 (2002), Heft 1, S. 1–40. (PDF)
- Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Schwaben 1933–1945. In: Michael Brenner, Sabine Ullmann (Hrsg.): Die Juden in Schwaben, Oldenbourg, München 2013, S. 251–262.
Einzelnachweise
- ↑ Tina Walzer: Jüdische Friedhöfe: Kultstätte, Erinnerungsort, Denkmal. Böhlau, Wien / Köln / Weimar 2011, S. 35 f.
- ↑ Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 2 f.
- ↑ Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 4.
- ↑ Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 7 f.
- ↑ Arvi Sepp, Annelies Augustyns: Breslau in deutsch-jüdischen Selbstzeugnissen. Schrumpfende Räume, Selbst-Verortungen und Selbsterhaltungsstrategien im „Dritten Reich“. In: Winfried Süß, Malte Thießen (Hrsg.): Städte im Nationalsozialismus: Urbane Räume und soziale Ordnungen (= Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus. Band 33), Wallstein, Göttingen 2017,S. 89–104, hier S. 100–102.
- ↑ Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 10.
- ↑ Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 12.
- ↑ Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 18.
- ↑ Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 19.
- ↑ Auf Grundlage der „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ vom 3. Dezember 1938.
- ↑ Zitiert nach: Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 23.
- ↑ Zitiert nach: Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 23.
- ↑ Zitiert nach: Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 30.
- ↑ Tina Walzer: Jüdische Friedhöfe: Kultstätte, Erinnerungsort, Denkmal. Böhlau, Wien / Köln / Weimar 2011, S. 44 f.
- ↑ Michael Alberti: Die Verfolgung und Vernichtung der Juden im Reichsgau Wartheland 1939-1945. Harassowitz, Wiesbaden 2016, S. 121 f.
- ↑ Michael Alberti: Die Verfolgung und Vernichtung der Juden im Reichsgau Wartheland 1939-1945. Harassowitz, Wiesbaden 2016, S. 156.
- ↑ Wolfgang Curilla: Der Judenmord in Polen und die deutsche Ordnungspolizei 1939-1945. Schöningh, Paderborn 2011, S. 167 f.
- ↑ Wolfgang Curilla: Der Judenmord in Polen und die deutsche Ordnungspolizei 1939-1945. Schöningh, Paderborn 2011, S. 483 f.
- ↑ Wolfgang Curilla: Der Judenmord in Polen und die deutsche Ordnungspolizei 1939-1945. Schöningh, Paderborn 2011, S. 340.
- ↑ Wolfgang Curilla: Der Judenmord in Polen und die deutsche Ordnungspolizei 1939-1945. Schöningh, Paderborn 2011, S. 369 f.
- ↑ Das schmiedeeiserne Friedhofstor wurde nach der Instandsetzung des Friedhofs dem United States Holocaust Memorial Museum geschenkt. Vgl. Wrought iron gates and related parts from the Jewish cemetery in Tarnow, Poland.
- ↑ Christina Heiduck: Das Lager Płaszów in Krakau und seine dislozierte Erinnerung. In: Jörg Ganzenmüller, Raphael Utz (Hrsg.): Orte der Shoah in Polen: Gedenkstätten zwischen Mahnmal und Museum. Böhlau, Köln / Weimar / Wien 2016, S. 199–218, hier S. 199 f.
- ↑ Universität Augsburg, Philisophisch-Historische Fakultät: Erinnerung und Gegenwart – Jüdische Orte in Lviv.
- ↑ Virtuelles Schtetl: Alter jüdischer Friedhof in Lemberg.
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