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Jugendrecht
Das Jugendrecht ist ein Rechtsgebiet, welches sich mit dem Jugendhilferecht - den Angeboten und Leistungen des Jugendamtes - dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) beschäftigt. Überschneidungen gibt es zwischen Jugend- und Familienrecht sowie zwischen Jugendrecht und Familienverfahrensgesetz (FamGG). Der Entwurf zum Kinderschutzgesetz gehört ebenso wie alle Landesausführungsgesetze "Jugend" und "Kita" zum Jugendrecht.
Hauptrechtsgrundlage für das Jugendrecht ist in Deutschland dabei das Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kinder- und Jugendhilferecht).
Zu diesen Aufgaben gehören auch Maßnahmen des Jugendamtes, die ihm durch das SGB VIII ermöglicht werden. Insbesondere sind dies die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen aus den Familien in Fällen der Kindeswohlgefährdung. Die entsprechenden Regelungen sind in den § 8a, sowie § 42 SGB VIII (KJHG) niedergelegt.
Seit Ende des Zweiten Weltkrieges war es in Deutschland geplant, das Jugendwohlfahrtsgesetz und das Jugendgerichtsgesetz in ein einheitliches Jugendrecht zu fügen. Dieser Ansatz ist bis heute nicht erreicht.
Ab dem 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche frei entscheiden, ob und welche Arzttermine wahrgenommen werden. Diese Regel wurde am 13. August 2005 eingeführt. Die Eltern haben nur das Recht, zu erfahren ob und wann ein Arztbesuch erfolgt, sie dürfen aber nichts dagegen unternehmen. Ab dem 16. Lebensjahr müssen die Eltern keine Kenntnis mehr von Arztbesuchen erlangen.
Literatur
- Hans Schleicher: Jugend - und Familienrecht. 13. Auflage. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-61062-2.
- Manfred Günther: Fast alles was Jugendlichen Recht ist. HVD, Berlin 2003, ISBN 3-924041-23-7.
Weblinks
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