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Kalenderdatum

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Das Kalenderdatum, meist kurz Datum genannt, ist die Benennung eines Tages im jeweiligen Kalenderjahr im Rahmen eines Kalenders. Beginn und Ende eines solchen Tages sind abhängig von der Zeitzone auf die sich die Angabe bezieht.

Formen des Kalenderdatums

Während die mündliche Angabe eines Kalenderdatums von der jeweiligen Sprache abhängt, ist die schriftliche Form teilweise normiert. In Deutschland und Österreich folgt die Schreibweise des Datums entweder traditionellen Formaten oder aber der internationalen Norm ISO 8601 bzw. deren europäischen und nationalen Vertreterinnen (EN 28601:1992 in Europa, DIN 5008 in Deutschland, ÖNORM A 1080 und ÖNORM EN 28601 in Österreich).

Die traditionellen Datumsformate gestalten sich dabei wie folgt:

  • tT.mM.JJJJ, ohne führende Nullen. Beispiele: 23.7.1926. 1.1.2001
  • TT.MM.JJJJ, mit führenden Nullen. Beispiele: 14.03.1939. 02.01.2011
  • tT.mM.jJ, ohne führende Nullen. Beispiele: 17.11.65. 2.9.8
  • TT.MM.JJ, mit führenden Nullen. Beispiele: 02.10.10. 01.02.07
  • tT.mM.JJ, Tag und Monat ohne führende Null, einstelligen Jahreszahlen wird eine führende Null vorangestellt. Beispiele: 1.1.01. 2.10.09

Des Weiteren ist in internen Vermerken von Briefentwürfen, vor allem im Öffentlichen Dienst, die Schreibweise "Tag"/"Monat" üblich (Bsp.: "13/7" für "13. Juli"). Dies bezeichnet den Tag der Zeichnung.

In der Typographie wird bei den Datumsformaten TT.MM.JJJJ und TT.MM.JJ üblicherweise zwischen dem Tag und dem Monat ein schmales Leerzeichen und vor dem Jahr ein normaler Wortzwischenraum gesetzt.[1]

In der internationalen Norm ISO 8601 wird das Datumsformat zur Vermeidung von Mißverständnissen und Harmonisierung der unterschiedlichen internationalen Datumsangaben in der Form JJJJ-MM-TT (bis zur Revision 2004 auch JJ-MM-TT) festgelegt. Obwohl die Norm ISO 8601 in die europäische Norm EN 28601:1992 integriert und diese wiederum in die deutsche Norm DIN 5008 und die österreichische Norm ÖNORM EN 28601 aufgenommen wurde, konnte sich die neue Schreibweise JJJJ-MM-TT im deutschsprachigen Raum nicht durchsetzen. In Deutschland erlaubt die DIN 5008 seit 2001 wieder die Verwendung des gewohnten Datumsformats TT.MM.[JJ]JJ, wobei zweistellige Jahresangaben nur verwendet werden sollen, wenn die Interpretation des Jahrhunderts eindeutig ist.[2]

Die Richtlinien für den Schriftsatz des europäischen Amtes für Veröffentlichungen legen die Datumsschreibweise in deutschsprachigen Publikationen auf das Format TT.MM.JJJJ ohne führende Nullen fest, Zwischenräume werden nicht gesetzt.[3]

Alphanumerische Datumsangaben, etwa Angaben mit ausgeschriebenem Monatsnamen, sind nicht Gegenstand der ISO 8601. Solche Datumsangaben werden weiterhin in nationalen Normen geregelt, beispielsweise in der DIN 5008. Die dort empfohlene alphanumerische Schreibweise lautet 7. Januar 2003. Die Schreibweise für den 7. Januar 2003 lautet in Österreich 7. Jänner 2003.

Herkunft des Wortes Datum

Die Bezeichnung ist abgeleitet vom lateinischen Partizip Perfekt Passiv datum (gegeben) des Verbs dare (geben), die sich in vielen lateinischen Schriften und Briefen als Schlußformulierung findet, z. B. „datum die nativitatis S. Ioannis A. D. MCCCL“ („Gegeben am Tag der Geburt Johannes des Täufers im Jahr des Herrn 1350“).

Im Mittelalter hatten alle Tage des Jahres einen Namen und die Jahre wurden in relativem Bezug zu einem großen Ereignis benannt (z. B. An Johanni, drei Jahre nach der Großen Manntränke). Damit gibt es keine einheitlichen Datumsangaben vor der Einführung des Gregorianischen Kalenders.

Geltung

Dem Kalenderdatum kommt im Alltagsleben eine entscheidende Rolle zu. Abgesehen von banalen Fragen, ist das Kalenderdatum in Gesetzen, bei Rechtsgeschäften und bei gerichtlichen Verfügungen von so entscheidender Bedeutung, dass der Gesetzgeber in den §§ 186 ff. BGB Auslegungsvorschriften geschaffen hat. Danach wird etwa bestimmt, wann eine Frist beginnt (§ 187 BGB) und wann sie endet (§ 188 BGB). Ferner ist definiert, wie Zeiträume zu berechnen sind (§ 191 BGB) und was unter einem Monatsbeginn oder Monatsende zu verstehen ist (§ 192 BGB). Werden in Verträgen Kalenderdaten und Fristen berücksichtigt, so beginnen oder enden bei diesen die im Vertrag vorgesehenen Rechtswirkungen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Richtlinien für den Schriftsatz. (PDF) Springer Verlag, archiviert vom Original am 14. Dezember 2011; abgerufen am 14. Dezember 2011 (deutsch).
  2. Henke, Karl Wilhelm: Neue Norm DIN 5008 verabschiedet. (PDF) In: Archiv für Stenografie, Textverarbeitung, Bürotechnik. Forschungs- und Ausbildungsstätte für Kurzschrift und Textverarbeitung in Bayreuth E. V., 2001, archiviert vom Original am 14. Dezember 2011; abgerufen am 14. Dezember 2011 (deutsch).
  3. Richtlinien für den Schriftsatz. In: Institutionelle Regeln für Veröffentlichungen. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 20. Mai 2011, archiviert vom Original am 14. Dezember 2011; abgerufen am 14. Dezember 2011 (deutsch).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kalenderdatum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.