Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Kalenderrechnung

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Kalenderrechnung umfasst das Berechnen eines Kalenders in einem bestimmten Kalendersystem, um damit ein Kalendarium zu erstellen.

Kalendersysteme

Der Kalenderrechnung zu Grunde liegende Systeme sind

Kalenderberechnung

Die Kalenderberechnung hat als die wesentlichsten Bestandteile die Berechnung des Kalenderdatums, insbesondere des Neujahrs, als Ausgangspunkt und in unserem Kalendersystem insbesondere der Wochentage (Wochentagsberechnung) und der Feiertage (Feiertagsberechnung).

Bei den Feiertagen wird zwischen unbeweglichen und beweglichen unterschieden. Neben einigen regionalen Feiertagen (z. B. Augsburger Friedensfest, immer am 8. August eines Jahres) gelten in allen deutschen Bundesländern folgende unbewegliche Feiertage: 1. Januar (Neujahr), 1. Mai (Maifeiertag), 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag), 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag). Einige „unbewegliche Feiertage“, wie beispielsweise der 24. Dezember (Heiligabend) oder der 31. Dezember (Silvester) sind keine gesetzlichen Feiertage, werden aber im öffentlichen Bewusstsein wie unbewegliche Feiertage wahrgenommen.

Andere unbewegliche Feiertage, wie beispielsweise der 1. November (Allerheiligen) oder der 15. August (Mariä Himmelfahrt), werden nur in einigen Bundesländern begangen und sind vor allem von der im jeweiligen Bundesland vorherrschenden Konfession abhängig. In der Schweiz gilt für alle Kantone nur der 1. August (Bundesfeier) als gesetzlich festgelegter, unbeweglicher Feiertag. Die meisten beweglichen Feiertage richten sich nach dem Osterfest (Komputistik). Dabei gilt allgemein: Aschermittwoch (in keinem Bundesland gesetzlicher Feiertag) 46 Tage (auch in Schaltjahren, da sich ja die Wochentagsbezeichnungen mit verschieben) vor Ostern, Christi Himmelfahrt 39 Tage nach Ostern, Pfingstsonntag 49 Tage nach Ostern, Fronleichnam 60 Tage nach Ostern.

Hilfsmittel zur Kalenderrechnung

Historische Hilfsmittel der Kalenderrechnung

  • Kalenderbauten, Bauwerke für astronomische Beobachtungen
  • historische Apparaturen wie astronomische Uhren, teils von hohem Alter.[1]

Beispiele

Einzelnachweise

  1. Tobias Hürter: Sternenrechner aus dem Meer. P.M. Magazin, H. 10/2006

Siehe auch

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kalenderrechnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.