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Kollektivschuld

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Kollektivschuld bedeutet, dass die Schuld für eine Tat nicht dem einzelnen Täter (oder Tätern) angelastet wird, sondern einem Kollektiv, allen Angehörigen seiner Gruppe, z. B. seiner Familie, seines Volkes oder seiner Organisation. Das beinhaltet folglich auch Menschen, die selbst nicht an der Tat beteiligt waren. Das Strafrecht moderner Demokratien geht grundsätzlich von einer individuellen Verantwortlichkeit aus, so dass Kollektivschuld juristisch nicht relevant ist. Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, dass sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Der Begriff der Kollektivschuld bezieht sich beispielsweise auf die (tatsächliche oder angebliche) Behauptung einer Kollektivschuld aller Männer an der Geschlechterdiskriminierung, aller Deutschen an den Verbrechen des Nationalsozialismus, aller weißer Australier an den Verletzungen der Menschenrechte der Aborigines oder aller US-Amerikaner an der Unterstützung von Sozialpolitiken, welche soziale Ungleichheit befördern. [1]

Im deutschen Kontext werden die Begriffe Kollektivschuld und Kollektivschuldthese in der Regel im Kontext der NS-Vergangenheit verwendet. Dies geschieht beispielsweise von progressiven Kräften, um Stereotypisierungen zu vermeiden und ein differenziertes, ganzheitliches Bild zu erhalten. Diese Begriffe werden jedoch auch als politische Schlagwörter im politischen Sprachgebrauch rechtsextremer Gruppen missbraucht.

Kollektivhaftung

Im Unterschied zur Kollektivschuld gibt es den juristischen Begriff Kollektivhaftung die dem Mitglied einer Gruppe die Haftung für die Schäden auferlegt, welche Organe der Gesamtheit durch ihr Handeln verursacht haben. Mit Kollektivhaftung wird z. B. im Völkerrecht die Haftung eines Staates für Schäden völkerrechtswidrigen Handelns seiner Organe begründet. Hierher gehört auch die Verpflichtung zu Reparationszahlungen eines im Krieg unterlegenen Gegners, der den älteren völkerrechtlichen Anspruch auf Tributzahlungen abgelöst hat. Als problematisch gilt eine kollektive Zuweisung von Schadensersatzpflichten gegen Staaten, weil sie letztlich in den Staatsbürgern natürliche Personen wirtschaftlich schädigen, die sich ihre Zugehörigkeit zu einem Staat oder Volk nicht aussuchen konnten, sondern denen sie durch Abstammung und Geburt zugeschrieben wurde. Im Kontext von Krieg und bewaffneten Konflikten hat Kollektivhaftung wiederholt zu Menschenrechtsverletzungen geführt und gilt als Verletzung der Genfer Konvention.

Ethik und Recht

Die Annahme der Kollektivschuld wird mit einer moralischen Verantwortung durch die Zugehörigkeit zu der Gruppe begründet, nicht durch die individuelle Schuldzurechnung. In westlichen Gesellschaften ist dies nicht mit der Moral und dem Gesetz zu vereinbaren. So beruht z. B. das moderne Strafrecht in europäischen Staaten auf dem Grundsatz einer individuellen Verantwortlichkeit. In vielen Teilen der Welt und früher auch in Europa hingegen war kollektivistisches Denken weit verbreitet, nach dem der Einzelne Teil eines Kollektivs (Familie, Klan, Volk) ist und für Taten z. B. von Familienangehörigen bestraft werden kann.

Kollektivschulddebatte für Krieg und Holocaust

Deutsches Mädchen beim Anblick von Opfern des Evakuierungszuges aus Buchenwald in Nammering

Während 1946 noch 78 Prozent der Bevölkerung der Westzonen die ersten Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg als gerecht empfanden, war diese hohe Zustimmungsquote nach Umfragen US-amerikanischer Demoskopen 4 Jahre später auf 38 Prozent gesunken. Die Internierungspraxis der Alliierten, die erzwungene Konfrontation mit den Hinterlassenschaften der Konzentrationslager, die Entnazifizierung von früheren Vertretern des NS-Regimes, die Strafverfahren vor zivilen und militärischen Gerichten wurden zunehmend als Siegerjustiz empfunden. Die Nürnberger Prozesse, in denen jeweils ausgewählte Spitzenrepräsentanten des NS-Regimes verurteilt worden waren, galten als inszenierte „Stellvertreterprozesse“, in denen eine „Kollektivschuld“ der Deutschen bewiesen werden solle. Auf dem Hintergrund eines diffusen Gefühls von Komplizenschaft wurde eine Entlastung aller Deutschen von einem „Kollektivschuldvorwurf“ gefordert, der zeitweise Richtlinie der U.S.-amerikanischen psychologischen Kriegführung war (siehe unten). Nur Adolf Hitler, die NS-Führung bzw. die gesellschaftliche Eliten sollten für Krieg und Völkermord verantwortlich gewesen sein, nicht das gesamte deutsche Volk.

Die Kollektivschuld-These konnte auch in apologetischer Form verwendet werden. Einige NS-Verbrecher haben sie zur persönlichen Entlastung angeführt - die Verantwortung habe nicht bei ihnen selbst, sondern bei allen gelegen.

Der Psychologe Viktor Frankl argumentierte gegen das Konstrukt der Kollektivschuld: "es gibt nur zwei Rassen von Menschen, die Anständigen und die Unanständigen.“[2]

Der britisch-jüdische Verleger, Autor, Humanist und Menschenrechtsaktivist Victor Gollancz wendete sich 1945 in seinem Artikel "What Buchenwald Really Means" gegen das Konzept einer deutschen Kollektivschuld. Er begründete dies damit, dass Hunderttausende von nichtjüdischen Deutschen ebenfalls Opfer der Nationalsozialistischen Verfolgungen waren und noch mehr durch den NS-Terror zum Schweigen gebracht worden seien. Auch wären britische Staatsbürger, die nichts unternommen hätten, um die Juden zu retten, obwohl sie im Gegensatz zu den Deutschen in einer Demokratie lebten, ebenfalls nicht unschuldig. [3]

Der mehrfach ausgezeichnete investigative Journalist Edwin Black, Sohn einer Holocaustüberlebenden, beschreibt in seinen Publikationen u.a. die direkte und indirekte Beteiligung des US-amerikanischen Konzerns IBM am Holocaust sowie die Unterstützung der Nationalsozialisten durch den US-Konzern General Motors und das US-amerikanische Eugenics Record Office. [4] [5][6] , was vielfältige weitere Fragen nach Schuld und Kollektivschuld aufwirft.

Psychologische Kriegsführung

„Diese Schandtaten: Eure Schuld!“ Eines der Plakate der Kollektivschuld-Kampagne.[7]

Nach dem Krieg hat die Psychological Warfare Division des SHAEF eine Kollektivschuld-Kampagne durchgeführt: zum Beispiel mit Plakaten und Filmen wie „Die Todesmühlen“. Die alliierte Kollektivschuld-Richtlinie wurde später aufgehoben, weil sie das neue Ziel der Demokratisierung behinderte.[8]

Die Ideen der Kollektivschuld und der kollektiven Bestrafung entstanden nicht im US-amerikanischen und britischen Volk, sondern auf höheren Ebenen der Politik.[9] Erst gegen Ende des Krieges begann die US-Öffentlichkeit dem deutschen Volk kollektive Verantwortung zuzuweisen.[9] Das wichtigste politische Dokument, das Elemente der Kollektivschuld und der kollektiven Bestrafung enthält, ist JCS 1067 von Anfang 1945.[9]

Bereits im 1944 hatten prominente US-Meinungsbildner eine inländische Propagandakampagne (die bis 1948 fortgesetzt wurde) für einen harten Frieden für Deutschland initiiert, mit einem bestimmten Ziel, nämlich um die scheinbare Gewohnheit in den USA der Betrachtung der Nazis und dem deutschen Volk als getrennte Einheiten zu beenden.[10]

Die Psychological Warfare Division unternahm eine psychologische Propaganda-Kampagne, um eine deutsche kollektive Verantwortung zu entwickeln.[11]

Am 20. Juli 1945 – dem ersten Jahrestag des gescheiterten Versuchs, Hitler zu töten – wurde das Attentat überhaupt nicht erwähnt. Der Grund dafür war, dass man glaubte, wenn die deutsche Bevölkerung daran erinnert würde, dass es aktiven deutschen Widerstand gegen Hitler gab, so würde dies die alliierten Bemühungen, der deutschen Bevölkerung ein Gefühl der kollektiven Schuld zu vermitteln, untergraben.[12]

Individuelle Schuld

„Es ist undenkbar, dass die Mehrheit aller Deutschen verdammt werden soll mit der Begründung, dass sie Verbrechen gegen den Frieden begangen hätten. Das würde der Billigung des Begriffes der Kollektivschuld gleichkommen, und daraus würde logischerweise Massenbestrafung folgen, für die es keinen Präzedenzfall im Völkerrecht und keine Rechtfertigung in den Beziehungen zwischen den Menschen gibt.“ (aus dem Urteil der Alliierten in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen gegen die I.G. Farben, 29. Juli 1948. Anmerkung: Mit den Deutschen waren alle Staatsangehörigen des Dritten Reiches gemeint)

Eine weitere These ist die Theorie von der alleinigen Verantwortlichkeit Hitlers bzw. der NSDAP-Führung und der SS. Das habe angeblich einen Befehlsnotstand begründet. Hierauf beriefen sich später viele Täter zur Rechtfertigung ihrer Verbrechen.

Kollektive Verantwortung

Benjamin Sagalowitz schrieb 1950 in einem Reisebericht für den Jüdischen Weltkongress:

Die Antwort auf die entscheidende Frage, ob irgendeine Aussicht auf eine echte Änderung in Verhalten und Standpunkt des deutschen Volkes besteht, ist eng mit dem Problem der Kollektivschuld verknüpft, d. h. mit Deutschlands Haltung zu seiner Nazi-Vergangenheit. Eine klare Definition des Begriffes „Kollektivschuld“ ist unentbehrlich, wenn man das Für und Wider dieser Frage einschätzen will. Wenn Juden über Deutschlands Kollektivschuld reden, meinen sie die Verantwortung der deutschen Nation als solcher für die Verbrechen, die in ihrem Namen vom Naziregime verübt wurden. Es geht also um die historische Schuld Deutschlands als einer kollektiven politischen Einheit. […] Etwas ganz anderes ist es festzustellen, ob eine „Solidarschuld“ vorliegt, d. h., ob man jeden einzelnen Deutschen der Naziverbrechen für schuldig halten sollte – aus dem einfachen Grund seiner Zugehörigkeit zur deutschen Nation. Dies ist weder die Auffassung der Juden noch die der Alliierten. Die unterschiedlichen Kriegsverbrecherprozesse sind ein ausreichender Beweis, dass nur die aufgrund einer persönlichen Schuld Verurteilten […] bestraft werden.[13]

Sagalowitz argumentierte, dass alle Welt auf die Verantwortung der USA, Großbritanniens, der Sowjetunion oder Israels verweise, wenn es z. B. um das Schicksal der arabischen Flüchtlinge aus Palästina oder um die Teilung Deutschlands gehe; in dieser Weise gebe es auch eine Verantwortung Deutschlands. Auch Leo Baeck unterschied politische Schuld von strafrechtlicher Schuld, er sprach von der Gesamtverantwortung Deutschlands.

Moralische Mitschuld

Ralph Giordano wollte 1947 nicht von „Kollektivschuld“ sprechen. Es habe eine Minderheit von Deutschen gegeben, die ihrem Gewissen und nicht dem Führer gefolgt sei. Die Mehrheit habe jedoch kein Recht, sich dadurch entlastet zu fühlen und von deren Anständigkeit zu profitieren, besonders weil sie sich auch heute noch von dieser Minderheit distanziere.[14] Giordano sah die Hauptschuld der Millionen in ihrem Schweigen dem Unrecht gegenüber, dem sie täglich, stündlich überall begegneten. Bereits 1945 schrieb der Frankfurter Rabbiner Leopold Neuhaus in der Frankfurter Rundschau[15] zum Jahrestag der sogenannten Reichskristallnacht, dass sich diejenigen, die zugesehen und die Zerstörung hätten geschehen lassen, mitschuldig gemacht hätten. Eine Rolle in der Diskussion um die Kollektivschuld spielte auch das Nutznießertum, das als Mitschuld begriffen wurde. Zwar gab es nach dem Krieg vielfach auch Verständnis und Hilfsbereitschaft für die Juden, aber es fehlte zunächst der Wille zur Wiedergutmachung und in Tausenden von Fällen versuchten Deutsche, Besitz zu behalten, der Juden gestohlen worden war.

Der amerikanische deutschstämmige Schriftsteller Thomas Wolfe besuchte 1936 zum wiederholten Mal Deutschland, was er in seinem 1940 veröffentlichten Roman Es führt kein Weg zurück verarbeitete: „Ihm wurde klar, dass diese ganze Nation von der Seuche einer ständigen Furcht infiziert war: gleichsam von einer schleichenden Paralyse, die alle menschlichen Beziehungen verzerrte und zugrunde richtete. Der Druck eines ununterbrochenen schändlichen Zwanges hatte dieses ganze Volk in angstvoll-bösartiger Heimlichtuerei verstummen lassen, bis es durch Selbstvergiftung in eine seelische Fäulnis übergegangen war, von der es nicht zu heilen und nicht zu befreien war. […] Im Lauf dieser Sommerwochen und -monate bemerkte George überall ringsum die Merkmale der Zersetzung und des Schiffbruchs eines großen Geistes. Die giftigen Ausstrahlungen von Unterdrückung, Verfolgung und Angst verpesteten die Luft wie ansteckende Miasmen und besudelten, verseuchten und vernichteten das Leben aller Menschen, die George kannte.“– Thomas Wolfe: Es führt kein Weg zurück. Dr. Arthur Flehender berichtet 1979 in der Jewish Chronische, dass er Deutsche bei der Reichskristallnacht 1938 "weinen sah während sie hinter ihren Vorhängen standen und zusahen". [16]

Aufgrund der besonderen Verantwortlichkeiten gegenüber den Opfern der NS-Zeit, die die heutige Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich als Nachfolgestaaten des Großdeutschen Reiches trifft, finden nicht nur in beiden Staaten jährliche Gedenkfeiern statt, sondern wurden in der Vergangenheit so manches Unrecht durch finanzielle Leistungen und Rückgaben von Kunstwerken auszugleichen versucht. Bis Ende 2005 zahlte Deutschland 63,224 Milliarden € Entschädigungsleistung durch die deutsche Wiedergutmachungspolitik, die jeweils sehr unterschiedliche Kaufkraft aus den verschiedenen Zeiträumen ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Beispiele aus der Religion

  • Aus dem Alten Testament ist die Vorstellung bekannt, dass eine Gruppe vom Unglück heimgesucht wird, weil einzelne ein Vergehen oder Verbrechen begangen haben.

Beispiele aus der Geschichte

  • In der Endphase des Nationalsozialismus wurde mit dem Begriff "Sippenhaftung" eine Form der Kollektivschuld eingeführt, mit dessen Hilfe man durch Inhaftierung von Familienangehörigen und Zwangseinweisung und Umbenennung von Kindern Generäle oder Kommandanten zu erpressen suchte, nicht zu kapitulieren.
  • Josef Stalin machte in der Sowjetunion die Bürger deutscher Abstammung für den Krieg mit dem Großdeutschen Reich mitverantwortlich und ließ sie in einer Art Sippenhaftung nach Sibirien verschleppen; viele verloren dabei ihr Leben. Diese Art Sippenhaftung oder Kollektivschuldhaftung gab es auch in den Vereinigten Staaten und vielen weiteren Staaten, die Kriegsgegner Hitlers waren.

Siehe auch

Literatur

  • Karl Jaspers: Die Schuldfrage. Für Völkermord gibt es keine Verjährung. Piper, München / Zürich 1979, ISBN 3-492-00491-1.
  • Norbert Frei: 1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewusstsein der Deutschen. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52954-2.
  • Theodor W. Adorno: Schuld und Abwehr. In: Theodor W. Adorno: Soziologische Schriften II. GS (20 Bände), Band 9.2, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-518-06511-4.
  • Tobias Ebbrecht, Timo Reinfrank: Deutsche Schuld und die Störenfriede der Erinnerung. In: gruppe offene rechnungen (Hrsg.): THE FINAL INSULT. Das Diktat gegen die Überlebenden. Deutsche Erinnerungsabwehr und Nichtentschädigung der NS-Sklavenarbeit. Unrast, Münster 2003, ISBN 978-3-89771-417-5.
  • Jan Friedmann, Jörg Später: Britische und deutsche Kollektivschuld-Debatte. In: Ulrich Herbert (Hrsg.): Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945–1980. Wallstein, Göttingen 2002, ISBN 3-89244-609-1, S. 53–90.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Branscombe, N.R., & Doosje, B. (Eds). (2004). Collective guilt: International perspectives. New York: Cambridge University Press.
  2. Frankl war ein jüdischer Psychologe und überlebte, anders als seine Eltern und seine Ehefrau, Auschwitz. Er wurde 1945 im KZ Türkheim befreit und nahm mit dem zitierten Satz auch 'seinen' ehemaligen Lagerkommandanten Karl Hofmann in Schutz. Sein Buch … trotzdem Ja zum Leben sagen (1. Auflage.1946, 28. Auflage.2007) wurde zum Bestseller und in Amerika über 9 Millionen Mal verkauft.
  3. Edwards, Ruth Dudley (1987) Victor Gollancz: A Biography, P. 106, 108 & 113, Victor Gollancz Ltd
  4. Edwin Black, IBM and the Holocaust: The Strategic Alliance between Nazi Germany and America's Most Powerful Corporation. Second paperback edition. Washington, DC: Dialog Press, 2009; pg. 7.
  5. http://www.internalcombustionbook.com/archive/hitlers_carmaker/hitlers_carmaker_index.html
  6. http://www.waragainsttheweak.com/offSiteArchive/www.sfgate.com/index.html
  7. Jeffrey K. Olick: In the house of the hangman: the agonies of German defeat, 1943–1949. S. 98 f. (Fn 12).
  8. Jeffrey K. Olick: In the house of the hangman: the agonies of German defeat, 1943–1949. S. 98 f. (Fn 12).
  9. 9,0 9,1 9,2 Francis R. Nicosia, Jonathan Huener: Business and industry in Nazi Germany. S. 130 f.
  10. Steven Casey: The Campaign to sell a harsh peace for Germany to the American public, 1944–1948. LSE Research Online, London 2005. (online) (Original In: History. 90 (297) 2005, S. 62-92. Blackwell Publishing, „Indeed, in 1944 their main motive for launching a propaganda campaign was to try to put an end to the persistent American habit 'of setting the Nazis apart from the German people.“)
  11. Janowitz, 1946
  12. Michael R. Beschloss: The Conquerors: Roosevelt, Truman and the Destruction of Hitler’s Germany, 1941–1945. ISBN 0-7432-4454-0, S. 258 („At a moment when they were trying to establish a sense of collective guilt for Hitler’s horrors, they did not wish to confuse the issue by reminding the world that some Germans had risked their lives, however belatedly and for whatever reasons, to stop the Fuhrer.“)
  13. Jael Geis: Übrig sein – „Leben danach“. Philo, Berlin, o.J., ISBN 3-8257-0190-5, S. 290.
  14. Jael Geis: Übrig sein – „Leben danach“. S. 295.
  15. Rabbiner Neuhaus: In memoriam … In: Frankfurter Rundschau. 9. November 1945.
  16. Dr. Arthur Flehinger, "Flames of Fury", Jewish Chronicle, 9. November 1979, page 27 cited in Gilbert, loc. cit.
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