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Kurzer Prozess (Urteil)

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Kurzer Prozess bezeichnet die Verhängung und Vollstreckung eines Urteils, wenn die Prozessdauer durch rechtsstaatswidrige Einschränkungen oder auch das Fehlen rechtsstaatlich garantierter prozessualer Elemente verkürzt wird. Solche Einschränkungen können z.B. ein Verzicht oder das Verweigern eines Instanzenweges, eine unzureichende Ermittlung des Sachverhaltes oder auch die Verweigerung eines rechtlichen Beistandes sein. Üblicherweise ist der kurze Prozess Teil des Kriegsrechts.

Hintergrund: Dauer von Gerichtsverfahren

Eine kurze Dauer von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ist grundsätzlich sinnvoll. Die Beweiserhebung und Würdigung ist einfacher, wenn der zu beurteilende Sachverhalt frisch ist. Die Kosten des Verfahrens sind unter Umständen niedriger. Insbesondere im Jugendstrafrecht ist die erhoffte pädagogische Wirkung aus Verurteilung und Strafe höher, wenn Tat und Strafe in engem zeitlichen Zusammenhang stehen. Daher gibt es in vielen Rechtsordnungen Instrumente, die in manchen Fällen vereinfachte oder beschleunigte Verfahren vorsehen. In Deutschland sind dies z.B. das beschleunigte Verfahren, der Urkundenprozess oder das Mahnverfahren. Alle diese Verfahren gewährleisten jedoch rechtsstaatliche Mindeststandards.

Kurzer Prozess auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit

In einem Rechtsstaat moderner Prägung ist es unzulässig, Personen, die auf frischer Tat ertappt wurden – oft auch nur strafwürdiger Taten verdächtig sind – ohne rechtsstaatliches Verfahren, das heißt eigentlich ohne Prozess, im Schnellverfahren zu verurteilen und zu bestrafen. Endet das Schnellverfahren für den Bestraften mit der Vollstreckung eines Todesurteils, kommt das unter Anlegung rechtsstaatlicher Maßstäbe – ungeachtet der Schuld des Getöteten – einer Ermordung oder juristisch ungeklärten Tötung gleich.

Wenn staatliche Instanzen für eine Bestrafung einstehen, die schon kurze Zeit nach der Gefangennahme erfolgt, kann dies ein politisch motivierter, gegebenenfalls juristisch kaschierter Willkürakt sein. Bestrafungen solcher Art sind Mittel gezielten Terrors, wenn sie öffentlichkeitswirksam vollzogen werden. Sie sollen Abschreckung durch Angst erzeugen und damit das Verhalten der Menschen lenken.

Der Begriff „kurzer Prozess“ ist in der jüngeren deutschen Geschichte untrennbar mit den Urteilen der Sonder- und Standgerichte und des Volksgerichtshofs in der Endphase des Dritten Reiches verbunden, denen viele Menschen – damals als Wehrkraftzersetzer, Deserteure oder Volksschädlinge bezeichnet – zum Opfer fielen. Ein weiteres Beispiel aus dieser Zeit ist die Polenstrafrechtsverordnung.

Sprachliche Verwendung

Überwiegend wird der Begriff des Kurzen Prozesses negativ verwendet, um gravierende Mängel im Gerichtsverfahren zu kritisieren. Er ist aber nicht ausschließlich negativ konnotiert. Gelegentlich findet er eine ins positive gewendet Verwendung um auszudrücken, man habe eine überflüssige (da das Ergebnis sowieso fest stehe) Fortsetzung des Prozesses abgebrochen.

Sonstige Bedeutung

Im übertragenen Sinn wird der Begriff kurzer Prozess verwendet, wenn jemand in einer Sache oder einer Auseinandersetzung augenblicklich und unwiderruflich eine schnelle Entscheidung herbeiführt. Ein Boxer, der in der 1. Runde einen frühen K.O.-Sieg landet, macht „kurzen Prozess“ mit seinem Gegner.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kurzer Prozess (Urteil) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.