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Lüge
Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Empfänger sie trotzdem glauben[1] oder auch "die (auch nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten.“[2]
Lügen dienen dazu, einen Vorteil zu erlangen, zum Beispiel um einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. Gelogen wird auch aus Höflichkeit, aus Scham, aus Angst, Furcht, Unsicherheit oder Not (‚Notlüge‘), um die Pläne des Gegenübers zu vereiteln oder zum Schutz der eigenen Person, anderer Personen oder Interessen (z. B. Privatsphäre, Intimsphäre, wirtschaftliche Interessen), zwanghaft/pathologisch oder zum Spaß.
Allgemeines
Von einer Lüge spricht man nur dort, wo ein ernsthafter Verstoß gegen die Sitten gesehen wird. Soll ein persönliches Verständnis für eine bewusste Falschaussage geäußert werden, verwendet man umgangssprachliche Ausdrücke wie Geschwindel (Verb: schwindeln) oder Flunkerei (Verb: flunkern), so z. B. in Zusammenhang mit einem Scherz, bei emotionaler Überforderung, wenn ein Sachverhalt nur etwas beschönigt wird (Euphemismus) oder wenn die ausgedrückte Unwahrheit unmittelbar wieder zurückgenommen wurde.
Das umgangssprachliche Wort Schwindel hingegen bezeichnet entweder eine wiederum ernsthaftere Täuschungshandlung in Kombination mit einer gemeinen Lüge (z. B. Betrug) oder einen Scherz mit weitreichenden Folgen (z. B. Aprilscherz, Fake).
Die Lüge unterscheidet sich von der Täuschung dahingehend, dass eine Täuschung ohne das Mittel Falschaussage verübt werden kann. Zum Beispiel täuscht man, wenn man vorgibt zu schlafen, um andere zu belauschen. Wenn man dann gefragt wird und sagt, man habe geschlafen, ist das eine Lüge. In der Werbung, im Verkaufsgespräch und in der politischen Propaganda wird oft mit Lügen und Täuschungen gearbeitet.
Die Lüge ist auf Sprache angewiesen: Lügen können in jeder Form geäußert werden, in der mit Sprache kommuniziert werden kann, zum Beispiel als Text in einer Zeitung oder in Gebärdensprache.
In der zwischenmenschlichen Kommunikation werden unterschieden:
- soziale Lüge
- Notlüge
- Zwecklüge
- vorsätzliche (dissoziale) Lüge,
- zwanghafte, pathologische Lüge (Pseudologie).
Die soziale Lüge soll dem Wohl des Belogenen oder der Harmonie einer Gruppe dienen. Diese Art der Lüge soll meist dem friedlichen Miteinander und der Leistungsmotivation nützen.
Die vorsätzliche Lüge oder auch gemeine bzw. verbrecherische Lüge hat den eigenen Vorteil zum Zweck und nimmt den erheblichen Nachteil von Mitmenschen billigend in Kauf. Bei der Intrige (v. lat. intricare, in Verlegenheit bringen) ist der Nachteil Anderer sogar das angestrebte Ziel.
Zwanghaftes Lügen wurde in der Psychiatrie gelegentlich als Pseudologie bezeichnet. Heutzutage sieht man darin jedoch kein eigenständiges Krankheitsbild mehr, sondern ein mögliches Symptom der narzisstischen Persönlichkeitsstörung.
Der Autor Brad Blanton schlägt vor, auch Verhaltensweisen wie Informationszurückhaltung, Beschönigung und Übertreibung, aber auch soziale Phänomene wie Taktgefühl, Diplomatie als Formen der Lüge zu werten.[3]
Rechtliches
Strafrecht
Ein Angeklagter darf immer schweigen, aber auch wenn er spricht, darf er lügen, zumindest soweit, wie er sich nicht dadurch strafbar macht (Falschverdächtigung). Strafrechtlich relevant werden kann eine Lüge als Verleumdung oder als Aussagedelikt, wie zum Beispiel Falschaussage oder Meineid bei einem Zeugen, der immer die Wahrheit zu sagen hat. Als Spezialfall der Täuschung kann eine Lüge auch ein Betrugsdelikt darstellen, wenn es zu einer Vermögensschädigung kommt. Grundsätzlich ist Lügen jedoch nicht strafbar; das gilt auch für schriftliche Lügen (Ausnahme § 348 StGB - Falschbeurkundung im Amt).
Zivilrecht
In Vorstellungsgesprächen darf zum Beispiel bei bestimmten Fragen gelogen werden. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 19. Mai 1983,[4] dass Lügen bei nicht relevanten Fragen, im abgeurteilten Fall die bisherige Höhe des Gehaltes, keine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Täuschung rechtfertigt. Auch das Vorliegen einer Schwangerschaft darf verheimlicht werden,[5] sofern der Arbeitsplatz kein gesundheitliches Risiko für Schwangere darstellt, z. B. wegen Infektiosität. Auch Vorstrafen dürfen verheimlicht werden, sofern sie im Bundeszentralregister gemäß dem § 53 Bundeszentralregistergesetz gelöscht wurden.[6] Gefälschte Zeugnisse jedoch stellen auch nach Jahren noch einen Kündigungsgrund dar.[7] Nach Studien der Control Risk Group machen in Deutschland rund 12% der Bewerber falsche Angaben über ihren beruflichen Werdegang. Im Einzelnen schummeln 30% bei den Daten zur Beschäftigung, 18% bei den Qualifikationen, 13% bei den Gehaltsangaben, 11% bei den Daten zum Lebenslauf, 6% bei den Angaben zum Verhältnis zum ehemaligen Arbeitgeber, 4% bei der Position und 1% bei den Angaben zur Führungsverantwortung.[8]
Auch Arbeitgeber desinformieren in Bewerbergesprächen. Nach Hesse/Schrader[9] gilt es in Vorstellungsgesprächen als ein gutes Zeichen, wenn ein vermeintlicher Makel wie z. B. Gewerkschaftsengagement angesprochen wird, weil die Arbeitgeber tendenziell vermeiden tatsächliche Ausscheidensgründe anzusprechen, besonders wenn sie nicht justiziabel sind. Beispiel für nicht justiziable Ausscheidungsgründe sind Geschlechtszugehörigkeit, Konfession, Parteizugehörigkeit, Gewerkschafts- oder Betriebsratsengagement etc.
Siehe auch Recht auf Lüge
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Psychologie
Psychiatrisch-Psychotherapeutische Unterscheidungen
Psychotherapeutisch unterscheiden wir unbewusste und bewusste Lügen. Mit dem Problem der falschen Erinnerung beschäftigt sich die Glaubwürdigkeitsbegutachtung. Als Konfabulation bezeichnet man eine sinnlos phantastische Ausdeutung für Erinnerungslücken, die im Rahmen einer exogenen Psychose auftreten und typisch für das Korsakow-Syndrom ( = Sekundengedächtnis + Konfabulation + Desorientiertheit) bei Alkoholmissbrauch sind.
Nach Heinz Kohut unterscheiden wir bei den unbewussten Lügen solche, die Ergebnis einer frühkindlichen Verwahrlosung sind (Pseudologie), von Lügen, die Ergebnis einer unzureichenden Verinnerlichung elterlicher Normen im Rahmen der ödipalen Phase entstanden sind. Ein Gewissen aus Einsicht entwickelt sich nach dem allgemeinen psychoanalytischen Verständnis lebensgeschichtlich erst in der phallisch-ödipalen Phase etwa im 4. bis 6. Lebensjahr. Der Vorläufer eines Gewissens aus Einsicht ist nach Schorsch das sogenannte präödipale Gewissen, das sich aus einer Strafangst und einem Kontrollbedürfnis entwickelt.
Bewusste, vorsätzliche Lügen stellen in der Psychotherapie oft ein großes Problem dar. Léon Wurmser (1999) machte auf das Problem der institutionellen Verankerung der bewussten Lüge aufmerksam. Als Beispiele nennt er Krankenhäuser, Universitäten sowie Politik und Wirtschaft. Er habe viele Patienten, bei denen das Lügen eine Gewohnheit sei, die erst in der Psychotherapie fragwürdig und dann zu einem gewichtigen Gewissensdilemma werde. Er selbst habe kaum je in einer Institution gearbeitet, wo das Lügen nicht zu einem Hauptinstrument der Macht, der Administration, geworden sei und die Weigerung daran teilzunehmen als Schwäche oder gar als Verrat behandelt worden wäre. Gewöhnlich werde nicht bedacht, dass kein Vertrauen in einer Gesellschaft möglich sei, in der Täuschung und Lügen geduldet, ja gepriesen werde und sich ein Abgrund des Misstrauens, ein paranoider Stil öffne, wenn das Ausmaß der Unwahrheit eine gewisse Schwelle überschreite.
Neurobiologie pathologischer Lügner
Nach einer Studie der Universität Südkalifornien haben pathologische Lügner eine veränderte Hirnstruktur. Sie haben einen größeren Anteil von der für Informationsübermittlung zuständigen weißen Substanz im präfrontalen Cortex als gesunde Vergleichspersonen und einen geringeren Anteil von grauer Substanz, die für Informationsverarbeitung zuständig ist. [10]
Verhalten während des Lügens
Es gibt äußerlich sichtbare, aber nicht eindeutige Anzeichen dafür, dass jemand lügt. Sie beruhen auf unbewussten Verhaltensänderungen, die durch Stress hervorgerufen werden, und unterscheiden sich teilweise von Mensch zu Mensch. Deshalb ist es selbst für Lügendetektoren und geübte Personen nicht zuverlässig möglich, herauszufinden, ob jemand lügt.[11]
Folgende nicht eindeutige Handlungen und Merkmale können Anzeichen einer Lüge sein:
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Religion
Bibel, Christentum und Judentum
In der Bibel wird der Teufel als „Vater der Lüge“ (Joh 8,44 EU) bezeichnet, weil er Eva gegenüber im Garten Eden die erste Lüge der Menschheitsgeschichte geäußert haben soll, die dann zum Sündenfall führte. In den Zehn Geboten steht: „Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen.“ (Ex 20,16 EU), also das Verbot der gerichtlichen Falschaussage, was in Christentum und Judentum weithin als generelles Verbot der Lüge interpretiert wird. Lügenreden benennt Jesaja, ein Prophet des Alten Testaments, als böse Werkzeuge des Schurken: „Und die Werkzeuge des Schurken sind böse: er beschließt böse Anschläge, um die Elenden durch Lügenreden zugrunde zu richten, selbst wenn der Arme redet, was Recht ist.“ (Jes 32,7 ELB). Biblisch gesehen missfällt dem Gott Israels die Lüge und er unterscheidet zwischen Gut und Böse.
Jesaja warnt: „Weh denen, die das Unrecht herbeiziehen mit Stricken der Lüge und die Sünde mit Wagenseilen und sprechen: Er lasse eilends und bald kommen sein Werk, dass wir's sehen; es nahe und treffe ein der Ratschluss des Heiligen Israels, dass wir ihn kennen lernen!“ (Jes 5,18-19 LUT) und „Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süß und aus süß sauer machen!“ (Jes 5,20 LUT).
König Salomos Buch der Sprüche des alten Testaments warnt vor falschem Gewinn erworben durch Lüge: „Wer Schätze erwirbt mit verlogener Zunge, jagt nach dem Wind, er gerät in die Schlingen des Todes.“ ( Spr 21,6 EU). Als eine Eigenschaft des Gerechten benennt das Buch der Sprüche die starke Abneigung zur Lüge: „Der Gerechte ist der Lüge Feind; aber der Gottlose handelt schimpflich und schändlich.“ ( Spr 13,5 LUT).
Es ist aber auch festzustellen, dass in manchen Texten die Lüge nicht prinzipiell abgelehnt wird. Besonders auffällig ist die dreifach überlieferte „Gefährdung der Ahnfrau“ (Gen 12,10-20 LUT): hier sichert die Lüge des Stammvaters Abraham bzw. Isaak das Überleben des Gottesvolkes. In Gen 27 LUT erlistet Jakob durch eine Reihe von Lügen den väterlichen Segen, ohne dass das negativ bewertet würde; ähnlich Gen 38 LUT, wo die mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen arbeitende Tamar ausdrücklich als „gerecht“ dargestellt wird . Die Bibel weiß also, dass Lügen unter bestimmten Umständen geradezu nötig sind. (Weitere Beispiele in Martin Rösel, „Zwischen dem 8. Gebot und Abrahams Lüge“, in Leonhardt/Rösel, 1-20.)
Islam
Im Allgemeinen ist Lügen im Islam nicht erlaubt und wird als verwerflich betrachtet. Ausnahmen gibt es, um Leute miteinander zu versöhnen und bei Erzählungen zwischen Ehemann und Ehefrau,[12] außerdem ist es Schiiten unter bestimmten Bedingungen gestattet, ihren Glauben zu verleugnen, siehe dazu genauer den Artikel Taqiyya.
Buddhismus
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Im Buddhismus gilt die Lüge als eine der zehn Untugenden, die zu dem Aufrechterhalten des Karmas und dessen negativen Auswirkungen führen.
Philosophie
Augustinus
Augustinus war der erste Philosoph und Theologe, der sich mit dem Thema Lüge systematisch und ausführlich beschäftigte. Augustinus geht in seiner Argumentation von der These vom natürlichen Sprachzweck aus, nach der die Sprache dazu bestimmt ist, die Gedanken mitzuteilen. In der Lüge wird dieser natürliche Sprachzweck gestört. Augustinus lehnt deswegen jede Lüge kategorisch ab und macht auf den Selbstwiderspruch der Lüge aufmerksam: Lüge muss, um erfolgreich zu sein, das Vertrauen in die Wahrheit menschlicher Rede voraussetzen, das sie zugleich zerstört. Augustinus betrachtet Lüge als eine Sünde, bezeichnet sie als den Tod der Seele und betont den langfristigen Schaden, der durch Lügen entsteht. Nicht einmal solche Lügen sind erlaubt, die eine schwerere Sünde (wie zum Beispiel Mord) zu verhindern suchen: Das Rechnen mit der möglichen Sünde des anderen erweitert den fiktiven Verantwortungsbereich des Einzelnen ins Grenzenlose und ist deswegen unzulässig. Außerdem gibt es für Augustinus kein höheres Gut als die Wahrheit und deswegen ist Lügen immer unzulässig, weil die Wahrheit auch dann Vorrang hat, wenn durch sie beispielsweise ein menschliches Leben bedroht wird. Augustinus räumt ein, dass es schwerere und leichtere Lügen gibt. Während das Lügen in Glaubenssachen und Lügen, die anderen Schaden zufügen wollen besonders schwere Sünden darstellen, handelt es sich im Fall von Nutz- und Scherzlügen nur um leichtere Sünden. Der Charakter der Sünde bleibt jedoch bei jeder Lüge erhalten. Bei der Interpretation der Lügengeschichten des Alten Testaments (z. B. Gen 27,1-40 LUT; Ex 1,19 LUT; Gen 20,2-13 LUT) weist Augustinus Argumentation Selbstwidersprüche auf, weil er doch einige Lügen als zulässig ansieht.
Thomas von Aquin
Die Gedanken Thomas von Aquin über die Lüge weisen zahlreiche Übereinstimmungen mit der Theorie des Augustinus auf. Genauso wie Augustinus geht auch Thomas in seiner Argumentation vom natürlichen Sprachzweck aus und kommt zum Schluss, dass jede Lüge einen sündhaften Charakter hat. Lüge zersetzt die Einheit von Erkennendem und Sein und verhindert somit das Glück, das an sich Erkenntnis und Austausch von Wahrheit ist. Thomas führt den Begriff der Wahrhaftigkeit ein, die er als eine Tugend betrachtet, die durch andere Tugenden wie z. B. Klugheit oder Liebe im Lot gehalten werden soll. Kluges Verschweigen und zweideutige Rede sind als leichte Sünden, die den Menschen nicht vom wahren Ziel abhalten, zulässig. Als völlig unzulässig betrachtet Thomas genauso wie Augustinus die willentliche Irreführung in Glaubenssachen, also Lügen bezüglich Erkenntnisinhalten, die die Gotteserkenntnis betreffen.
Kant
Nach Kant ist Wahrhaftigkeit eine Rechtspflicht, die ihrem Wesen nach keine Ausnahme verträgt (siehe auch Die Metaphysik der Sitten). „Alle rechtlich-praktischen Grundsätze müssen strenge Wahrheit enthalten.“ (Immanuel Kant: AA [13]) Daraus folgt aber, dass es in keinem denkbaren Anwendungsfall eine Ausnahme geben kann: Wenn es ein Lügenverbot gibt, gilt es in jedem Fall. Allerdings besitzt der Mensch eine natürliche Neigung zur Lüge: „Die Lüge [...] ist der eigentliche faule Fleck in der menschlichen Natur.“ ( VIII, 430Immanuel Kant: AA [14]) Das Lügenverbot gilt, da Wahrhaftigkeit eine Bedingung der Selbstverpflichtung ist und daher Bestandteil der Rechtsquelle: „[Die Lüge] schadet jederzeit einem Anderen, wenn gleich nicht einem andern Menschen, doch der Menschheit überhaupt, indem sie die Rechtsquelle unbrauchbar macht.“ ( VIII, 422Immanuel Kant: AA [15]) Selbst eine Lüge, die keinem Betroffenen unmittelbar schadet oder in der konkreten Situation einen Vorteil verschafft, ist also verboten, da sie immer die Menschheit im Allgemeinen schädigt. VIII, 426
Nietzsche
Die besondere Position Nietzsches lautet: „Wer nicht lügen kann, weiß nicht, was Wahrheit ist“ (Nietzsche: Also sprach Zarathustra). In seiner Schrift Über Wahrheit und Lüge im außermoralischen Sinne von 1873 betrachtet er die Problematik der Wahrhaftigkeit anhand einer Genealogie der Sprache: Da jedes Wort selbst eine Ungenauigkeit und damit eine Unwahrheit darstellt, kann Sprache kein Fundament der Wahrheit sein. Nietzsche weist darauf hin, dass demnach der Gebrauch von Worten in konventioneller Weise keine Wahrheit enthält. Da Menschen jedoch gesellschaftliche Wesen sind und ihre Sprache darum traditionellen Mustern folgen muss, besteht Wahrhaftigkeit in der moralischen „Verpflichtung, nach einer festen Konvention zu lügen“. Um diesen Zustand zu überwinden, sollen die alten, kraftlosen Metaphern, jene „Illusionen, von denen man vergessen hat, dass sie welche sind,“ (Nietzsche: „Über Wahrheit und Lüge im außermoralischen Sinne“) zerstört werden und durch eigene kreative Schöpfungen ersetzt werden.
Soziologie
Der österreichische Migrationssoziologe Peter Stiegnitz propagiert für die Erforschung des Lügenverhaltens eine neue Disziplin, die er Mentiologie nennt.
Siehe auch
- Augenwischerei
- Doppelmoral
- Heuchelei
- Lebenslüge
- Lügenmuseum
- Lügner-Paradox
- Othello-Effekt
- Recht auf Lüge
- Seemannsgarn
Literatur
- Maria Bettetini: Eine kleine Geschichte der Lüge. Berlin 2003.
- Günther Bien / R. Denker: Lüge. In: Joachim Ritter (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 5 (1980), Sp. 533-545.
- Simone Dietz: Die Kunst des Lügens. Eine sprachliche Fähigkeit und ihr moralischer Wert. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2003, ISBN 978-3499556524
- Simone Dietz: Der Wert der Lüge. Über das Verhältnis von Sprache und Moral. Habilitation. Mentis, Paderborn 2002, ISBN 978-3897852716
- Steffen Dietzsch: Lüge. Umriß einer Begriffsgeschichte. In: Röttgers, Kurt; Schmitz-Emans, Monika (Hrsg.): Dichter lügen. Die Blaue Eule, Essen 2001.
- Steffen Dietzsch: Kleine Kulturgeschichte der Lüge. Leipzig 1998, ISBN 3-379-01580-6
- Bettina Giese: Untersuchungen zur sprachlichen Täuschung. (= Reihe Germanistische Linguistik, Bd. 129) Max Niemeyer Verlag, Tübingen, 1992 ISBN 3-484-31129-0
- Immanuel Kant: Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen 1797
- Rochus Leonhardt, Martin Rösel: Dürfen wir lügen? Annäherungen an ein aktuelles Thema. Neukirchen-Vluyn, 2002
- Claudia Mayer: Lob der Lüge – warum wir ohne sie nicht leben können. List/Ullstein, Berlin 2007, ISBN 978-3-471-79552-1
- Jochen Mecke: Lüge. In: Gert Ueding (Hg.): Historisches Wörterbuch der Rhetorik. Darmstadt: WBG 1992ff., Bd. 10 (2011), Sp. 589-605.
- Jörn Müller u. Hanns-Gregor Nissing (Hrsg.): Die Lüge. Ein Alltagsphänomen aus wissenschaftlicher Sicht. WBG, Darmstadt 2007, ISBN 978-3-534-20123-5
- Fritz Pasierbsky: Lügensprecher – Ehebrecher – Mordstecher. Warum wir nicht lügen sollen und es doch nicht lassen können. Frankfurt am Main 1996
- Jeannette Schmid: Lügen im Alltag. Zustandekommen und Bewertung kommunikativer Täuschungen. Münster 2000
- Volker Sommer: Lob der Lüge. Täuschung und Selbstbetrug bei Tier und Mensch. München 1992 ISBN 3-423-30415-4
- Peter Stiegnitz: Die Lüge. Das Salz des Lebens. Edition Va Bene, Wien 1997, ISBN 978-3-85167-062-2
- Roger Willemsen: "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort." Die Weltgeschichte der Lüge. Gemeinsam mit Traudl Bünger. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-10-030140-6
Weblinks
- James Edwin Mahon: „The Definition of Lying and Deception“ in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (englisch, inklusive Literaturangaben)
- Lügen-Seiten von Jeannette Schmid
Einzelnachweise
- ↑ J. E. Mahon: The Definition of Lying and Deception. In: Stanford Encyclopedia of Philosophy (2008).
- ↑ Jeannette Schmid: Lügen im Alltag. Zustandekommen und Bewertung kommunikativer Täuschungen. Münster 2000.
- ↑ Brad Blanton: Radical Honesty, The New Revised Edition: How to Transform Your Life by Telling the Truth. 2 Auflage. SparrowHawk Publications, 2007, ISBN ISBN 0-9706938-4-2.
- ↑ BAG, Urteil vom 19. Mai 1983, Az. 2 AZR 171/81.
- ↑ BAG Az. 2 AZR 227/92
- ↑ http://hamburg-lernt.de/Bewerbungstraining/Vorstellungsgespraech/UnerlaubteFragen.html
- ↑ dazu LAG Köln vom 16. Juni 2000, Az. 11 Sa 1511/99) und LAG Nürnberg vom 24. August 2005, Az. 9 Sa 400/05.
- ↑ Norman M. Spreng/ Stefan Dietrich: Studien und Karriere-Ratgeber für Juristen. Springer Verlag 2006, ISBN 978-3-540-23642-9, S. 184.
- ↑ Jürgen Hesse & Hans Christian Schrader: Das große Hesse Schrader Bewerbungshandbuch. Eichborn Verlag, 2010.
- ↑ 3sat/Redaktion nano:Notorische Lügner haben eine andere Hirnstruktur, in: 3sat, nano, 30. September 2005 [19. Februar 2006]
- ↑ Sam Muston: The science of lying: Why the truth really can hurt. The Independent, 5. Juli 2010.
- ↑ Hadith von Sahih Muslim Buch 32 Nr. 6303: http://www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/muslim/032.smt.html#032.6303
- ↑ Kant, Ausgabe der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1900ff, AA / VIII, 430Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen.
- ↑ Kant, Ausgabe der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1900ff, AA / Verkündigung des nahen Abschlusses eines Tractats zum ewigen Frieden in der Philosophie. VIII, 422
- ↑ Kant, Ausgabe der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1900ff, AA / Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen. VIII, 426
- ↑ Sämtliche Werke, Band 7.1, Unzeitgemäße Betrachtungen, Stuttgart, 1976, Seite 611 ISBN 3-520-07106-1
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