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Landjäger (Polizei)
Landjäger war in Teilen des deutschen Sprachraums vom späten 18. Jahrhundert bis weit in die 1930er Jahre die offizielle Bezeichnung für besondere Polizeikräfte, die speziell mit Ordnungsaufgaben in ländlichen Gebieten betraut waren. Landjäger-Korps umfassten sowohl berittene Einheiten als auch solche zu Fuß.
Landjäger-Korps existierten beispielsweise in Anhalt, Braunschweig (nach 1920), Mecklenburg-Strelitz, in Württemberg und in der Schweiz. Für gewöhnlich waren sie – der Gendarmerie vergleichbar – zwar militärisch organisiert, aber den Zivilbehörden unterstellt. Nur die wenigsten dieser „Polizisten“ waren Angehörige des Soldatenstandes. Getragen wurden dementsprechend eigenständige Uniformen, welche sich von denen des Militärs unterschieden. So trugen die Distrikts-Husaren in Mecklenburg-Strelitz bis 1905 rote Uniformröcke, in Schnitt und Verzierung an die Uniformen der Husaren angelehnt, und als Kopfbedeckung rote Tschakos. Nach 1905 erfolgte eine Umformierung nach preußischem Vorbild zu einer Landgendarmerie. Quellenmäßig ungesichert ist die damit verbundene und gelegentlich zitierte Umbenennung in Landjäger.
Preußen
Die Königlich Preussische Landgendarmerie, deren Angehörige bis dahin Teil des Militärs und somit Soldaten waren, wurde im November / Dezember 1918 dem preußischen Innenministerium unterstellt. Demzufolge waren die Gendarmen nur noch militärisch organisierte Beamte und keine Soldaten mehr. Völkerrechtlich gesehen bedeutete dies den Wechsel vom Kombattanten zum Nichtkombattanten. Im Zuge dieser Entmilitarisierung erfolgte im Juni 1920 auch die Umbenennung von Landgendarmerie in Landjägerei. So wurde beispielsweise aus dem Gendarmerie-Korps das Landjägerkorps und aus dem Landgendarm der Landjäger.
Die Gendarmerie im Dritten Reich 1933–1945
Als Teil der Ordnungspolizei war die deutsche Gendarmerie Ordnungsmacht auf dem Land und in Orten unter 2.000 Einwohnern. Gegliedert war sie in oft nur mit wenigen Mannschaften besetzten Gendarmerie-Posten, wobei der Gendarmerie-Einzelposten den typischen Dorfpolizisten abgab.
Nach Kriegsausbruch 1939 trat die Gendarmerie auch als Ordnungsmacht in den deutsch besetzten Gebieten auf. Teilweise waren die Gendarmen sogenannte Gendarmerie-Hauptmannschaften attachiert oder als größere Gendarmerie-Einsatz-Kommandos bei Höheren SS- und Polizeiführern (HSSPF) zusammengefasst.
Dagegen handelte es sich bei der ab Juni 1937 aufgestellten „Motorisierten Gendarmerie“ um kasernierte Einheiten. Zunächst aufgestellt wurden 42 Einheiten (Gendarmerie-Bereitschaften), die in selbstständige Züge (1 Offizier, 36 Mann) oder Kompanien (2-3 Züge) organisiert waren. Hinzu kamen zwei Gendarmerie-Abteilungen zu 4 Zügen. Mit der Verkehrsüberwachung betraut, waren die Motorisierte Gendarmerie an den Knotenpunkten von Reichsstraßen und Reichsautobahnen stationiert. Nach Kriegsausbruch wurde die Motorisierte Gendarmerie ständig vermehrt und auch in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten eingesetzt.
Literatur
- Werner Blankenstein: Die preussische Landjägerei im Wandel der Zeiten. Selbstverlag, Erfurt 1931.
Weblinks
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