Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Massenanfall von Verletzten

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Rettungswagen auf dem Weg zum Einsatz nach einem Bombenanschlag

Der Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) bezeichnet eine Situation, bei der eine große Zahl von Betroffenen versorgt werden muss, zum Beispiel bei Eisenbahnunglücken, Bombenattentaten, großflächigen ABC-Einsatzlagen, Seuchen oder Flugzeugabstürzen.

Dabei stößt der reguläre Rettungsdienst einer Region sehr schnell an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Typisch ist dabei die Überforderung der ersteintreffenden Rettungsmittel, die sich sowohl erheblichen medizinischen als auch organisatorischen Anforderungen gegenüber sehen.

Es wird dagegen nicht als MANV angesehen, wenn ein Spitzenbedarf auftritt, bei dem zufällig mehrere einzelne Notfälle zur gleichen Zeit versorgt werden müssen oder wenn für einzelne Notfälle Spezialmaterial (Schutzausrüstung, technische Hilfe) notwendig ist, das ggf. auch aus weiterer Entfernung herangeführt werden muss.

Um nicht nur Verletzte, sondern auch Erkrankte oder „nur“ betreuungsbedürftige Betroffene mit zu erfassen, wird manchmal das Kürzel MANV mit Massenanfall an Versorgungs- und Hilfebedürftigen assoziiert.

Deutschland

Definition nach DIN

Die deutsche Norm DIN 13050:2009-02 (Begriffe im Rettungsdienst) unterscheidet den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV) (Nr. 3.21 ff.) als „einen Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht (die DIN-Norm wurde in diesem Punkt im Jahr 2009 geändert) versorgt werden kann.“ von der Katastrophe als „ein über das Großschadensereignis hinausgehendes Ereignis mit einer wesentlichen Zerstörung oder Schädigung der örtlichen Infrastruktur, das im Rahmen der medizinischen Versorgung mit den Mitteln und Einsatzstrukturen des Rettungsdienstes alleine nicht bewältigt werden kann.“ Das Ausrufen einer Katastrophe obliegt den Verwaltungsstrukturen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Katastrophen können auch ausgerufen werden, wenn die Infrastruktur zerstört ist, ohne dass primär eine Vielzahl Verletzter oder Erkrankter vorliegt (z. B. Hochwasser). Weitere synonym gebrauchte Begriffe sind „Großunfall“, „Massenunfall“, „Großschaden“ und „außergewöhnliches Ereignis“.

Versorgungsstufen

Je nach Ausmaß und Umfang des Massenanfalls variiert der Bedarf an Einsatzmitteln beträchtlich. Daher hat der Bund in Kooperation mit den Ländern vier Versorgungsstufen im Bevölkerungsschutz mit fixen Kriterien festgelegt, anhand derer eine derartige Großschadenslage analysiert und die folgerichtigen Entscheidungen getroffen werden können. Diese Stufen definieren auch die notwendigen Schutzpotenziale und -ziele. Diese Einteilung geht ursprünglich auf die „Planungsplattform des Deutschen Städtetages“ zurück.[1] Es ist aber stets zu beachten, dass die konkrete Maßnahmenplanung örtlich sehr unterschiedlich ausfällt. In Großstädten existieren z. B. ganz andere Versorgungsmöglichkeiten und tägliche Vorhaltungen als in einer eher ländlichen Gegend, in denen schon eine wesentlich geringere Anzahl von Verletzten die Einsatzkräfte vor erhebliche Kapazitätsprobleme stellen kann.

Die angegebenen Beispiele markieren „Meilensteine“ im deutschen Katastrophenschutz, die immer wieder Anlass zu Neukonzeptionen gaben.

Versorgungsstufe 1

  • Beschreibung: normierter alltäglicher Schutz
  • Umfang der Betroffenen: 5 bis 50 Personen
  • Risikokategorie: alltägliche Gefahren, gilt für gesamtes Bundesgebiet
  • Schutzziele: Hilfeleistung für individuelle Notfälle im Rahmen des Rettungsdienstes
  • Schutzpotentiale: Rettungsdienst (inkl. überörtliche Hilfeleistung)
  • Rechtsgrundlage: Rettungsdienstgesetze der Länder
  • Beispiele: Verkehrsunfälle mit Reisebussen oder Brände in Wohnanlagen

Versorgungsstufe 2

  • Beschreibung: standardisierter, flächendeckender Grundschutz
  • Umfang der Betroffenen: 50 bis 500 Personen
  • Risikokategorie: nicht alltäglich, aber mit den vorhandenen Kräften beherrschbar, kann im gesamten Bundesgebiet auftreten
  • Schutzziele: Hilfeleistung für außergewöhnliche Schadenereignisse
  • Schutzpotentiale: zusätzlich zu Stufe 1: Schnelleinsatzgruppen, sonstige kleinere Katastrophenschutzeinheiten
  • Rechtsgrundlage: Katastrophenschutz- oder Hilfeleistungsgesetze der Länder
  • Beispiele: Eisenbahnunglücke (ICE-Unglück von Eschede, Zugunglück von Brühl usw.) oder Oktoberfestattentat

Versorgungsstufe 3

  • Beschreibung: erhöhter Schutz für gefährdete Regionen und Einrichtungen (länderübergreifende und internationale Hilfe nötig)
  • Umfang der Betroffenen: 500 bis 1.000 Personen
  • Risikokategorie: erhöhtes Risiko, z.B. in Ballungsgebieten aufgrund der Infrastruktur, besonders gefährliche Industriebetriebe, erhöhtes Anschlagsrisiko
  • Schutzziele: Hilfeleistung für Schadenereignisse, die nicht mit dem Potenzial des Grundschutzes abzudecken sind
  • Schutzpotentiale: zusätzlich zu Stufe 2: Einsatzeinheiten; nach Maßgabe einer Gefährdungsanalyse (z.B. Spezialausbildung der Helfer, Medikamentenbevorratung, besondere technische Rettungsausstattung)
  • Rechtsgrundlage: Katastrophenschutz- oder Hilfeleistungsgesetze der Länder, Bund-Länder-Vereinbarungen
  • Beispiele: Flugtagunglück von Ramstein oder Tanklastzugunglück von Los Alfaques

Versorgungsstufe 4

Nach den Anschlägen am 11. September 2001 und im Zuge der Planungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde in Deutschland im Bereich der Stufen 3 und 4 die Versorgung einer Größenordnung von ca. 1.000 Patienten zur Planungsgröße. Dies soll auch als Zielansatz für den deutschen Katastrophenschutz weiter beibehalten werden, dazu werden derzeit die Erfahrungen der Gefahrenabwehr-Konzepte zur Fußball-WM ausgewertet.

Überregionale Hilfeleistung beim MANV (ÜMANV)

Ein Kennzeichen der Hilfe beim Massenanfall von Verletzten ist die überregionale Hilfeleistung. Hierzu wurde der Begriff ÜMANV geprägt (Ü = „Überregionale Hilfe“). Besonderer Bedeutung kommt hierbei der Medizinischen Task Force zu.

Zur Standardisierung wurden ÜMANV-Untergruppen geschaffen, unter denen überregionale Hilfe angefordert werden kann. Folgende Einteilung hat sich in Fachkreisen durchgesetzt:[2]

  • ÜMANV – S (Sofort): hier werden eine bestimmte vorher festgelegte Zahl an Rettungsmitteln (NEF, RTW, KTW) entsandt
  • ÜMANV – T (Transport): hier wird eine größere Transportkapazität (zahlreiche RTW und KTW) entsandt (siehe ÜMANV - S)
  • ÜMANV – B (Behandlungsplatz): hier wird ein eigenständig betriebsfähiger Behandlungsplatz geschickt
  • ÜMANV – U (Unfallhilfsstelle): mit diesem Stichwort wird eine Hilfsstelle mit stationärer Versorgung und mobilen Sanitätstrupps angefordert, vorrangig zur Verstärkung eines Sanitätswachdienstes oder zur Absicherung von Einsatzstellen mit Verletzungspotential (Sicherheitsbereitstellung)

Im Detail unterscheiden sich die Ausgestaltungen dieser Gruppen: Manche Einsatzpläne legen fixe Vorgaben der Anzahl an zu entsendenden Rettungsmitteln und Größe der Behandlungsplätze fest, andere listen lediglich die Möglichkeiten der entsendenden Stellen auf, die dann sehr voneinander abweichen können.

Solche ÜMANV-Gruppen sind in Hessen und Nordrhein-Westfalen aufgrund behördlicher Vorgaben etabliert. In Bayern wurde das Konzept ab November 2005 im Rahmen der Planungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 von den bayerischen Hilfsorganisationen eingeführt. Andere deutsche Bundesländer haben abweichende, gar keine oder lediglich lokal gültige Definitionen für die überregionale Hilfeleistung.

Ablauforganisation

Erstes Ziel der Bewältigung eines MANV ist die möglichst rasche Wiederherstellung adäquater Versorgungsmöglichkeiten. Deshalb werden Einsatzmittel aus benachbarten Regionen herangeführt und ggf. vorgehaltene Verstärkungskräfte (z. B. Schnelleinsatzgruppen, Einheiten des Katastrophenschutzes) alarmiert. Zusätzlich wird eine erweiterte Führungsstruktur geschaffen, in der eine Einsatzleitung (Organisatorischer Leiter, Leitender Notarzt und Hilfskräfte) die Maßnahmen koordinieren.

Die Versorgung der Patienten kann wie folgt untergliedert werden:

Patientenablage

Die Patienten werden von Ersthelfern und Rettungskräften an einer Patientenablage möglichst außerhalb des unmittelbaren Gefahrengebietes abgelegt.

Der Rettungsdienst/Sanitätsdienst übernimmt dort die Patienten und führt lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Zur Übersicht wird hier ggf. eine erste Triage durchgeführt. Falls möglich, werden die Patienten hier auch bereits mit Name und Fundort erfasst (registriert), um sie später zuordnen zu können (z. B. zu Hausnummern oder Zugwaggons).

Sie werden so zügig wie möglich einer zentralen Versorgung (Behandlungsplatz) oder wenn notwendig vorher einer Dekontamination zugeführt.

Die DIN 13050 definiert die „Patientenablage“ folgendermaßen: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

Dekontamination

Sind die Patienten mit giftigen Stoffen kontaminiert, müssen sie vor der weiteren Behandlung davon befreit werden, um die Stoffe nicht weiter zu tragen. Dies geschieht je nach Situation noch in der Nähe der Patientenablage, spätestens aber unmittelbar vor dem Behandlungsplatz.

Behandlungsplatz

Wenn nicht ausreichend Rettungsmittel bereitstehen oder noch weitere Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um einen Patienten transportieren zu können, werden ein oder mehrere Behandlungsplätze eingerichtet.

Ein in Nordrhein-Westfalen entwickeltes Konzept „BHP-B 50” eines Behandlungsplatzes auf 2000 m² sieht die Versorgung von mindestens 50 Betroffenen pro Stunde vor. Ziel des Behandlungsplatzes sind Herstellen oder Aufrechterhalten der Transportbereitschaft eines Patienten. Dazu wird der Behandlungsplatz in verschiedene Bereiche zur Sichtung und Ablage der Patienten entsprechend ihrer Behandlungsbedürftigkeit unterteilt, die Patienten werden grün, gelb, rot (akute vitale Bedrohung), blau (ohne Überlebenschance) oder schwarz (tot) markiert.[3] In der Regel sollte der Behandlungsplatz von benachbarten Einheiten (Landkreisebene) des Katastrophenschutzes eingerichtet und betrieben werden. Während eines Einsatzes sind die Einsatzkräfte des eigenen Landkreises an der Schadensstelle in der Patientenablage gebunden. Der Behandlungsplatz wird betrieben, bis der letzte Patient abtransportiert ist.

Transport

Nach der notfallmedizinischen Versorgung und der Herstellung der Transportstabilität werden die Patienten in geeignete Krankenhäuser transportiert.

Die Patienten werden spätestens vor dem Abtransport namentlich registriert und an Auskunftsstellen weitergemeldet, um Angehörigen zeitnah über den Verbleib informieren zu können.

Der Einsatzabschnitt „Transport“ wird in NRW durch die Konzeption des PTZ-10 (Patiententransportzug) koordiniert. Der PTZ-10 besteht aus 4x RTW (Rettungstransportwagen), 4x KTW (Krankentransportwagen) und einem ELW 2 (Einsatzleitwagen). Bei einem MANV untersteht dieser Einsatzunterabschnitt dem Abschnittsleiter „medizinische Rettung“ OrgL/LNA (Organisatorischer Leiter Rettungsdienst/Leitender Notarzt). Führer dieses Einsatzabschnittes ist ein Rettungsassistent mit Gruppenführerqualifikation, Zug- oder Verbandsführer (nötige Qualifikation ergibt sich aus der Schadengröße).

(Hilfs-)Krankenhaus

Die Patienten werden möglichst sinnvoll auf Krankenhäuser verteilt. Das bedeutet, dass geeignete Versorgungsmöglichkeiten ausgewählt werden (z. B. Schwerverletzte in Schwerpunktkliniken und Traumazentren) und einzelne Krankenhäuser nicht überlastet werden.

Dazu dient der Bettennachweis der Rettungsleitstelle, für Großeinsätze sind mancherorts auch Wellenpläne für das Transportmanagement vorbereitet (z. B. München). Auch der Begriff Patientenatlas wird dazu verwendet.

Es ist üblich, dass sich Krankenhäuser mit einem internen Ablaufschema auf die erhöhte Anzahl an Patienten einstellen und möglichst schnell Kapazitäten frei machen (z. B. durch die Absage nicht unbedingt notwendiger Operationen und Alarmierung von dienstfreiem Personal).

Falls es notwendig ist, müssen sogar Hilfskrankenhäuser errichtet werden, zum Beispiel wenn Fahrtwege nicht benutzbar sind oder reguläre Krankenhäuser keine Patienten mehr aufnehmen können.

Rettungsmittelhalteplatz

Der Rettungsmittelhalteplatz (früher auch Krankenkraftwagen-Halteplatz) wird nahe am Behandlungsplatz eingerichtet, um dort unter Führung des Transportkoordinators die zu transportierenden Patienten an die Fahrzeuge zu übergeben. Ein besonderer Rettungsmittelhalteplatz ist der Hubschrauberlandeplatz.

An solchen Halteplätzen ist wegen der Nähe zum Schadensgebiet meist nur wenig Bewegungsfreiheit, deshalb werden die anderen bereitstehenden Rettungsfahrzeuge üblicherweise aus einem weiter entfernten Bereitstellungsraum gezielt abgerufen.

Bereitstellungsraum

KTW- und RTW-Bereitstellungsraum bei einer MANV-Übung

Im Bereitstellungsraum stehen noch nicht vor Ort eingesetzte Einheiten (z. B. Schnelleinsatzgruppen) und weitere Rettungsmittel (RTW, KTW, NAW usw., auch Mannschaftstransportwagen und Busse) von der Einsatzstelle entfernt, um dort nicht die Wege zu blockieren.

Verfügungsraum

Im Verfügungsraum halten sich Einheiten bereit, die bei großen Schadenslagen überörtlich angefahren sind und deren Einsatzort noch nicht bestimmt ist.

Sammelraum

Der Sammelraum bezeichnet die Stelle, an der sich Einheiten, die überörtlich eingesetzt werden sollen, sammeln und zu einer größeren Einheit zusammengestellt werden. Sammelräume sind in der Regel vorgeplant. Die Anfahrt erfolgt dann gemeinsam.

Betreuung und Versorgung Unverletzter

Neben dem Massenanfall an Verletzten und Erkrankten ist auch mit einem hohen Aufkommen an Unverletzten zu rechnen. Diese werden vom Betreuungsdienst gesammelt und in Notunterkünften untergebracht bzw. zu anderen Unterkünften oder Angehörigen weitergeleitet. Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) wird von Notfallseelsorgern und Kriseninterventionsteams gestellt. Auf Anforderung der Gesamteinsatzleitung kann die PSNV auch innerhalb des Behandlungsplatzes erfolgen. Diese PSNV-Fachkräfte sind dann aber nur im Rahmen der PSNV am Behandlungsplatz tätig und dürfen nicht als Sanitätsreserve gesehen werden.

Literatur

  • J. Bittger: Großunfälle und Katastrophen – Einsatztaktik und -organisation, 1996, Schattauer-Verlag, Stuttgart, ISBN 3-7945-1712-1
  • H. Peter: Notarzt und Rettungsassistent beim MANV – Aufgaben des zuerst eintreffenden Rettungsteams, 3. Aufl., Stumpf und Kossendey-Verlag, Edewecht 2001, ISBN 3-932750-61-6
  • J. W. Weidringer u. a.: Massenanfall von Verletzten und Erkrankten, in: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Gefahren und Warnung, „Schriften der Schutzkommission“, Bd. 1, Bonn 2009, S. 9–25, ISBN 978-3-939347-11-9 (formal falsche ISBN), korrekte ISBN 978-3-939347-11-8.

Einzelnachweise

  1. aus Seite 12 der Begleitfolien zum Referat „Grenzen der Notfallmedizin“, gehalten von Dr. Frebel vom Arbeitskreis „Ärztlicher Leiter Rettungsdienst in Deutschland“, undatiert
  2. Arbeitsgruppe MANV überörtlich, Einsatzkonzept ÜMANV – Massenanfall von Verletzten mit überörtlicher Unterstützung
  3. Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Institut der Feuerwehr (IDF). Sanitätsdienst-Konzept NRW „Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW” (BHP-B 50 NRW) 2009

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Massenanfall von Verletzten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.