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Max Friedlaender (Jurist)
Max Friedlaender (geb. 28. Juni 1873 in Bromberg; gest. 28. Mai 1956 in Twickenham, London, eigentlich Max Oettinger Friedlaender, kurz Max O. Friedlaender) war ein deutscher Jurist und Wegbereiter des Anwaltsrechts.
Leben
Max Friedlaender war der zweite Sohn des Bankiers und Herrenhausmitglieds Dagobert Friedlaender aus dessen zweiter Ehe mit Laura Oettinger. Der Vater wurde Opfer einer antisemitischen Hetzkampagne und zog 1882 resigniert mit der Familie aus Bromberg nach Frankfurt am Main, wo Friedlaender bereits mit siebzehn Jahren das Frankfurter Städtische Gymnasium absolvierte. Das Jurastudium begann er an der französischsprachigen Universität Genf. Nach weiteren Semestern in Heidelberg, Straßburg und Berlin schloss er das Jura-Studium an der Universität Leipzig am 4. Juni 1896 mit der Promotion ab.[1]
Friedlaender wohnte ab 1894 in München, wo er das Referendarexamen ablegte, Rechtspraktikant unter anderem beim Landgericht München I wurde und nach dem Zweiten Staatsexamen als Sozius in eine Anwaltskanzlei aufgenommen wurde. 1901 heiratete er Bella Forchheimer, 1902 wurde der Sohn Otto geboren. Seit 1908 erschien, von ihm und seinem Bruder Adolf, Landgerichtsrat in Limburg an der Lahn[2], verfasst, ein Kommentar zur Rechtsanwaltsordnung, bis 1930 in dritter Auflage, in dem das Standesrecht der Anwaltschaft zusammengefasst und ein Ehrenkodex formuliert wurde. Friedlaender trat für den freien Anwaltsberuf und gegen Zulassungsbeschränkungen ein. Neben seiner Anwaltstätigkeit schrieb er für die von Julius Magnus betreute Juristische Wochenschrift, Vorgängerin der NJW, in der Folgezeit ca. eintausend Beiträge.
Während des Ersten Weltkriegs teilte er die Politik der deutschen Kriegsziele und trat nach der Novemberrevolution der Einwohnerwehr bei. Er wurde Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München (1911–1927) und Mitgründer des Bayerischen Anwaltverbandes und dessen Vorsitzender ab 1919. Ab 1924 war er Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins und ein aktiver Verbandspolitiker. Dieser Ämter wurde er 1933 aus rassistischen Gründen enthoben.
Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 konnten er und seine beiden Partner in der Sozietät zwar weiterarbeiten, doch verlor die Kanzlei in Folge der öffentlichen Stigmatisierung der Juden ihr Klientel. Seine letzte Veröffentlichung war ein Beitrag in der Monatsschrift für Kriminalpsychologie Ende 1933. Sein Kommentar zur Rechtsanwaltsordnung verschwand aus dem Buchhandel und wurde durch ein Plagiat ersetzt, aus dem der Plagiator, der Vizepräsident der Reichsrechtsanwaltskammer Erwin Noack, die dort zitierten jüdischen Juristen entfernt hatte. 1937 vertrat er Felix Herzfelder, der den Erbrechtsteil im Staudinger verfasst hatte, gegen den J. Schweitzer Verlag. Der Verlag wurde von Fritz Ostler vertreten, der Herzfelder polemisch mit Shylock gleichsetzte, woraufhin er vom Vorsitzenden Hans Ehard gefragt wurde, ob Herzfelder, weil er Jude sei, den Prozess verlieren müsse. Ehard fällte ein mutiges Urteil trotz der antisemitischen Propaganda.[3]
Unmittelbar nach der Reichspogromnacht 1938 wurde Friedlaender verhaftet, kam aber durch ein Missverständnis unter den Häschern wieder frei und floh zu seinem Neffen Hans W. Maier nach Zürich. Im März 1939 flog er von Zürich zu dessen Bruder Artur nach London. Am 31. Juli 1939 wurde ihm der Doktorgrad in Deutschland aberkannt[1] und am 3. August 1939 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.[4] Nach Kriegsausbruch wurde er in Großbritannien zunächst als Enemy Alien auf der Isle of Man interniert und im September 1940 aus der Internierung entlassen.
Nach Kriegsende beriet er die United Restitution Organization. Sein Rat bei der Neufassung der Bundesrechtsanwaltsordnung in der Bundesrepublik war nicht gefragt. 1953 ernannte ihn der Deutsche Anwaltverein zum Ehrenmitglied. Nach Deutschland kehrte Friedlaender nicht mehr zurück.
Unter seinen vier Kindern war der Sohn Rudolf, der im Zweiten Weltkrieg als Soldat auf englischer Seite fiel. Der Sohn Gerhart Friedlander (Gert), emigrierte 1936 in die USA, studierte dort Chemie und arbeitete bereits in jungen Jahren am Manhattan Project mit. Der 1936 emigrierte Wirtschaftswissenschaftler George Nikolaus Halm war ein Schwiegersohn.[5]
Seit dem Jahr 2001 vergibt der Bayerische Anwaltverband den Max Friedlaender-Preis.[6]
Schriften
- Rechtsanwälte und Anwaltsprobleme in der schönen Literatur. Beck, München 1956
- Anwaltstragik und Dichtung, in: Festschrift für Albert Pinner. 1932
- Kommentar zur 13. Verordnung über die Gebühren der Rechtsanwälte (Goldgebührenordnung) und zum Gesetz über die Erstattung von Prozeßkosten vom 13. Dezember 1923. 1924
- Kommentar zur Rechtsanwaltsordnung vom Juli 1878. 1930
- Das objektive Verfahren nach dem Reichsstrafprozeßrechte. Diss. Leipzig 1894
- Erziehung im bürgerlichen Recht. Archiv für bürgerliches Recht.
Literatur
- Eberhard Haas; Eugen Ewig: Max O. Friedlaender. Wegbereiter und Vordenker des Anwaltsrechts, in: Helmut Heinrichs (Hrsg.): Deutsche Juristen jüdischer Herkunft. Beck, München 1993, ISBN 3-406-36960-X, S. 555–569.
- Tilmann Krach: Max Friedlaender, in: Thomas Henne (Hrsg.): Die Aberkennung von Doktorgraden an der Juristenfakultät der Universität Leipzig 1933–1945. Leipziger Univ.-Verl., Leipzig 2007, S. 89–92.
- Joseph Walk (Hrsg.), Kurzbiographien zur Geschichte der Juden 1918–1945. hrsg. vom Leo Baeck Institute, Saur, Jerusalem/München 1988, ISBN 3-598-10477-4, S. 104.
Weblinks
- Literatur von und über Max Friedlaender (Jurist) im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Literatur von und über Max Friedlaender (Jurist) in der bibliografischen Datenbank WorldCat
- Die Lebenserinnerungen des Rechtsanwalts Max Friedlaender, bei der Bundesrechtsanwaltskammer
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Thomas Henne (Hrsg.): Die Aberkennung von Doktorgraden, 2007, S. 112
- ↑ Adolf Friedlaender (1869–1942), beging vor der drohenden Deportation aus Frankfurt am Main Suizid. Siehe Horst Göppinger: Juristen jüdischer Abstammung im "Dritten Reich" : Entrechtung und Verfolgung. München : Beck 1990, S. 232
- ↑ Max Friedlaender: Die Lebenserinnerungen des Rechtsanwalts Max Friedlaender, S. 175. Fritz Ostler war nach 1945 der Vorsitzende im Münchener Anwaltverein und im Bayerischen Anwaltverband und damit Friedlaenders Nachfolger.
- ↑ Michael Hepp (Hrsg.): Die Ausbürgerung deutscher Staatsangehöriger 1933–45 nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Listen. 1. Listen in chronologischer Reihenfolge, Saur, München 1985, S. 202.
- ↑ Max Friedlaender: Die Lebenserinnerungen des Rechtsanwalts Max Friedlaender, S. 150f
- ↑ Preisträger der Max Friedlaender Preisverleihung, bei Bayerischer Anwaltverband
Personendaten | |
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NAME | Friedlaender, Max |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 28. Juni 1873 |
GEBURTSORT | Bromberg |
STERBEDATUM | 28. Mai 1956 |
STERBEORT | Twickenham, London |
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Max Friedlaender (Jurist) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |