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Postsendung

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Als Postsendung wird in der Alltagssprache ein Schriftstück oder ein Gegenstand, der mit Hilfe eines Postunternehmens zu einem Empfänger übergeben (aufgegeben) wird, bezeichnet. Mit der Übergabe beginnt der Postlauf.

Bei der Deutschen Bundespost bzw. der Deutschen Post der DDR war die Postsendung eine Sammelbezeichnung für alle Sendungen, die zur Postbeförderung zugelassen waren.

Sendungsarten

Briefsendungen

Kleingutsendungen

Geldübermittlungssendungen

Auch bei der Deutschen Post AG gibt es noch zahlreiche der genannten Postsendungsarten, die Produktpalette ist um verschiedene Angebote erweitert worden. Der Begriff Postsendung wird jedoch kaum noch verwendet.

Postgebühren

Postgebühren oder Porto (Plural: Portos oder Porti; ursprünglich von lat.: porto „ich trage“, übernommen aus dem Italienischen) nennt man die für diese Dienstleistungen erhobenen Gebühren; bei Postorganisationen ohne öffentlich-rechtlichen Status sind dies Entgelte. Die Bezahlung dieser Gebühren erfolgt durch den Kauf und das Aufkleben von Briefmarken, durch einen Aufdruck mit speziellen Stempelmaschinen oder per elektronischer „Briefmarke“ – jeden dieser Vorgänge nennt man frankieren oder freimachen.

Nachporto

Nachgebühr, auch Nach- oder Strafporto (die Deutsche Post spricht aktuell von Nachentgelt[1]): Falls eine Sendung vom Absender nicht ausreichend frankiert wurde, fordert die Post die Differenz zuzüglich eines Strafzuschlages vom Empfänger ein. Wurden dafür Briefmarken verwendet, so spricht man allgemeinhin von Strafportomarken, Nachportomarken oder einfach Portomarken.

Formen der Sendung

Es gibt verschiedene Formen, Postsendungen abzuwickeln (in Deutschland Versendungsform genannt). Diese können sich nach Sicherheit und Geschwindigkeit unterscheiden.

Adressierung

Die korrekte Adressierung einer Postsendung ist Voraussetzung für Zustellbarkeit und kurze Postlaufzeiten. Eine maschinenlesbare Adresse ermöglicht eine hohe Automatisierung im Postlauf. Hierzu gehören eine maschinenlesbare Schrift, eine feste Form der Empfängerangabe und die Einhaltung von verschiedenen Zonen auf der Anschriftseite.[2]

Durchsicht, Sicherstellung

Hauptartikel: Postgeheimnis

In Deutschland dürfen die Polizei, Justiz, Nachrichtendienste, der Verfassungsschutz uvm. unter bestimmten Voraussetzungen Postsendungen durchsehen und sicherstellen (die folgende beispielhafte Aufzählung beschränkt sich auf Polizei und Justiz):

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Postsendung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Deutsche Post AG: Broschüre Leistungen und Preise, Stand 1. Februar 2017, (PDF; 4232 kB)
  2. Broschüre Automationsfähige Briefsendungen der Deutsche Post AG (PDF; 1,8 MB)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Postsendung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.