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Präsident (Verwaltung)
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Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts gebraucht. Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident – meist als Amtsbezeichnung – genannt werden:
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Behörden festgelegt bei bestimmten Behörden/bzw. ab einer bestimmten Größe:
- Oberfinanzdirektionen (Oberfinanzpräsident/Finanzpräsident)
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt
- Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
- Zollkriminalamt
- Bundeskriminalamt
- Polizeipräsidium (Polizeipräsident)
- Technisches Hilfswerk
- Regierungsbezirk (Regierungspräsident)
- Bundeszentralamt für Steuern
- Landesschulrat in Österreich
In Deutschland werden verbeamtete Präsidenten in der Regel nach Besoldungsordnung B bezahlt; die Eingruppierung hängt von der Größe der Einrichtung ab. Daneben gibt es die Funktion des Präsidenten (Vorsitzenden) auch in folgenden Einrichtungen:
- Gerichte (außer bei kleinen Amtsgerichten und beim Arbeitsgericht, Besoldungsordnung R)
- Kirchen
- Unternehmen
- Verbänden
- Vereinen
- Leiter eines Gremiums, dort sitzt er dem Präsidium vor.
Siehe auch
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Präsident (Verwaltung) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |